Protocol of the Session on March 5, 2009

Antrag der Fraktion der NPD: Zwangsmitgliedschaft nichtbedürftiger und nicht unterhaltspflichtiger Bürger in SGB II-Bedarfsgemeinschaften beenden – Drucksache 5/2272 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Staat gibt es nicht nur Frei

heit und Gefängnis, es existieren auch Zustände dazwischen, zum Beispiel Hartz IV. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind eine Art an die Scholle gebundener Bauer in einem rigorosen Feudalsystem, nur ohne eigene Scholle, wenn sie ein Eigenheim haben. Kein Hartz-IVEmpfänger, der ein Eigenheim hat, wird das lange halten können. Das ist ein unglaublicher Zermürbungskampf, das glaubt man gar nicht, wenn man wie Sie der Aristokratenklasse angehört. Wenn Sie eine hätten, müssten Sie Ihre Scholle erst als einzusetzendes Vermögen verkaufen. Sie sind an ihren Wohnort gebunden, den sie ohne Erlaubnis nicht einmal für wenige Tage verlassen dürfen, aber andererseits dürfen sie auch ins fernste Ausland verschickt werden, zumindest ist das rechtlich möglich. Sie haben ihr gesamtes Hab und Gut den Ämtern genauestens anzugeben und preiszugeben.

Die Arbeitsgemeinschaften brauchen im Gegensatz zu Lidl oder der Telekom keine heimliche Spionage, sie dürfen ganz offiziell und legal eine totale Bespitzelung betreiben. Die Objekte der Ausspähung sind sogar zur Mitwirkung verpflichtet, was noch nicht einmal die Stasi von den Dissidenten verlangt hat. All dies wird damit begründet, dass die Betroffenen ja die Hilfe des Staates in Anspruch nähmen, und daraus folge, dass sie im Austausch gegen 351 Euro im Monat mal eben auf das eine oder andere Grundrecht zu verzichten hätten.

Das kann aber auch Leuten passieren, die gar nicht bedürftig sind, Menschen, die genug verdienen, um nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein, und denen die Sozialbehörden gar nichts zu sagen haben sollten. Aber erfinderisch, wie dieser großartige Verfassungsstaat nun mal ist, hat er sich eine Art Sippenhaft einfallen lassen. Dazu dient die Konstruktion, die sich zunächst „Bedarfsgemeinschaft“ nannte und heute „Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft“ heißt. Aber die Begriffe gehen auch wild durcheinander, selbst in Büchern zu dem Thema und ganz besonders in Bescheiden. Entwickelt wurde das Konzept der Bedarfsgemeinschaft, wen wundert es, vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, derselbe, der zu dem Schluss gekommen ist, dass sich auch Schwerkranke für 4,52 Euro am Tag gesund ernähren können, weshalb ein Mehrbedarf vollkommen entbehrlich sei.

Die Fortentwicklung in Gestalt der Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft dient dem Staat nur dazu, Privatpersonen für Aufgaben heranzuziehen, die eigentlich er zu erledigen hätte. Auch ein Hartz-IV-Empfänger kann ja durchaus ein Leben lang Steuern gezahlt haben, vielleicht sogar in erheblicher Höhe, wenn er einst einen gut bezahlten Arbeitsplatz oder ein gut laufendes Geschäft gehabt haben sollte. Das geht ja schnell, bei den Selbstständigen von hundert auf null in einer Sekunde, und der abhängig Beschäftigte hat mal ein Jahr, bis er ganz unten ist. Wenn er in Schwierigkeiten gerät, der Steuerzahler, dann hat der jahrzehntelange Steuergeldempfänger, der Staat, auch für ihn einzustehen. Das ist kein Geschenk, sondern eine Gegenleistung, die sich von selbst versteht. Aber die Obrigkeit zieht es vor, diese Verpflichtung auf andere abzuwälzen.

Wenn in einer Ehe einer bedürftig ist, hat er einen Unterhaltsanspruch gegen seinen Partner, genauso kann es sein in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Aber es gibt auch Menschen, die zusammenleben, ohne dass bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche entstünden. In solchen Fällen wird derjenige, der noch einen ausreichenden Verdienst erzielt, für dieses Zusammenleben bestraft, er wird Zwangsmitglied einer Einstandsgemein

schaft. Der, der sich selbst helfen kann, wird verpflichtet, seine Mittel für den anderen einzusetzen, mit der Folge, dass er dadurch selbst mittellos wird und auf öffentliche Hilfe angewiesen ist, obwohl er voll arbeitet.

Nicht aus einer Hilfsbedürftigkeit, sondern aus einem bloßen Zusammenleben werden massivste Freiheitsbeschränkungen abgeleitet: die Offenlegung des Vermögens, die Ablieferung der Einkommensnachweise. Der Zwang – und solche Fälle hat es gegeben –, den Job zu kündigen und sich einen besser bezahlten zu suchen, dafür auch die Heimat zu verlassen und sonst wohin umzuziehen, weil so der Bedarf einer zweifelhaften Rechtskonstruktion besser gedeckt werden könne, der man einfach so zugeordnet wird per Ukas, all dies zieht man aus der beutigen Formel: wechselseitiger Wille, füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen. Der wird vom Amt zunächst erst mal vermutet.

In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Bedürftige einen Brief erhält, in dem er meist im barschen Befehlston dazu aufgefordert wird, gefälligst sofort Einkommen und Vermögen des- oder derjenigen anzugeben, mit dem er zusammenwohnt. Drohungen, dass im Weigerungsfall sofort die Leistungen eingestellt würden, fehlen auch nicht. Die Beweislast liegt mal eben so bei der vorausgesetzten Einstandsgemeinschaft. Es muss in allen Einzelheiten dargelegt werden, warum die Vermutung nicht zutrifft.

Begleitet wird das Ganze von einer massiven Spitzeltätigkeit der sogenannten Sozialermittlungsdienste, die sich von der Stasi nur dadurch unterscheiden, dass sich letztere nicht so dicke Westlimousinen leisten konnte, vielleicht von Herrn Wolf abgesehen. Denunzianten werden gerne als Hilfskräfte akzeptiert und auch ausdrücklich ermuntert. Es wird auch gerne mit Lügen und Einschüchterungen gearbeitet. Leistungsempfänger werden unter Vorwänden – und auch solche Fälle kenne ich – in die Ämter gelockt, um etwa Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu besprechen, ganz nett, und vor Ort warten dann drei Sozialfahnder, die sofort über den Betreffenden herfallen und ihn so unter Druck setzen, dass er eine Art Geständnis unterschreibt, dass er nämlich in einer solchen Einstandsgemeinschaft lebe. Und damit arbeitet man dann und sagt, Sie haben das eingeräumt, ganz besonders im Kreis Uecker-Randow, Heimat der wohl übelsten Arbeitsgemeinschaften Mecklenburg-Vorpommerns und generell schwer zu übertreffen in ganz Deutschland.

Es geht hier nicht um Unterhaltspflichten, denen muss man natürlich nachkommen, sondern es geht um die staatliche Ausbeutung von Menschen, die lediglich mit einem Bedürftigen zusammenleben, ohne unterhaltspflichtig zu sein. Um die zu erwischen, hat man die Konstruktion der Einstandsgemeinschaft überhaupt erst aus dem Hut gezaubert. Das verstößt gegen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz und es verletzt auch die Menschenwürde der Betroffenen, weil sie nicht mehr als Individuum behandelt werden, sondern als Teile eines Abstraktums, das nur dem Zweck dient, dass der Staat Geld sparen kann, um es den Banken in den Rachen werfen zu können. Wie wäre es dann mal mit einer Haftungsgemeinschaft aller Konzerne und Banken, die mit der Hypo Real Estate Geschäfte gemacht haben? Das macht man nicht, das würde ja die Würde der Finanzwelt verletzen und die ist unantastbar.

Und dann wundert man sich, dass viele, die zusammenwohnen, sich unter dem Druck dieser Verhältnisse wieder eigene Wohnungen suchen. In den Talkshows beklagen sie dann die zunehmende Vereinzelung in der Gesellschaft, die Bischöfe äußern sich besorgt und betroffen, der Sozialermittlungsdienst liegt weiter irgendwo im Gebüsch auf der Lauer und protokolliert gegenseitige Besuche der Mitglieder der ehemaligen Einstandsgemeinschaft, in der Hoffnung, daraus irgendeine neue Anklage und Mithaftung basteln zu können, und ein Rentner, der früher bei der Stasi war, geht mit seinem Hund spazieren und beneidet die Demokratie um ihre Möglichkeiten.

Lehnen Sie bitte Ihrer Generalidee entsprechend auch diesen Antrag ab. Und falls jetzt jemand kommt und mir erzählt, das sei alles Unsinn, was ich hier rechtlich gesagt habe, und ich solle mir den Hut mit dem Hammer aufsetzen, dem kann ich sagen: All die rechtlichen Erwägungen, die ich hier dargestellt habe, sind nicht mein eigenes Produkt, sondern sie entstammen dem maßgeblichen Kommentar zum SGB II, Eicher/Spellbrink, und das wird alles vertreten und ist fast schon Konsens, dass zumindest erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Konstruktion der Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft an sich als auch die Einbeziehung von NichtUnterhaltspflichtigen bestehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der NPD stellt den Antrag auf Ergreifung einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung mit dem Ziel, die Einbeziehung nicht bedürftiger und nicht unterhaltspflichtiger Bürger in den Geltungsbereich des SGB II zu beenden. Dieser Antrag dient aber zum wiederholten Mal nicht der Sache der betroffenen Menschen,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

sondern lediglich Ihrer Profilierung in der Öffentlichkeit, sprich hier im Landtag. Sie verwenden obendrein Begrifflichkeiten aus der Nazidiktatur. Ich habe mich ja wohl nicht verhört, als ich hier „Sippenhaft“ vernehmen musste.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und Sie sprachen von totaler Bespitzelung. Warum reden Sie nicht gleich vom totalen Krieg?

(Udo Pastörs, NPD: Leicht paranoid.)

Das SGB II geht bei der Berechnung von Leistungen nicht nur von der einzelnen erwerbsfähigen Person aus, sondern betrachtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft werden alle ihr angehörigen Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen, sprich Einkommen und Vermögen, in die Berechnungen von Leistungen nach dem SGB II einbezogen. So ist zum Beispiel das Einkommen einer Person auch für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft einzusetzen.

Es findet also – soweit möglich – ein gewisser Ausgleich innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft statt. Hintergrund ist, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erst zum Einsatz kommen, wenn anderweitige vertretbare finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten nicht greifen. Und dies entspricht selbstverständlich dem Grundsatz der Subsidiarität.

Leben nun mehrere Personen im gleichen Haushalt mit dem Erwerbstätigen zusammen, ist stets zu prüfen, ob die Kriterien für die Bildung einer Bedarfsgemeinschaft erfüllt sind. Wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, ist im SGB II gesetzlich fixiert. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. So ist das im Gesetz geregelt.

Nach Paragraf 2 SGB II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen grundsätzlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden, zu verkürzen oder zu verringern. Das gilt ganz natürlich auch für Menschen, die bereits auf dem Arbeitsmarkt integriert sind, aber weiterhin ergänzend Leistungen nach dem SGB II beziehen, die sogenannten Aufstocker. Das heißt, auch sie müssen durch den Träger der Grundsicherung betreut und unterstützt werden. Der Grundsicherungsträger hat daher zu prüfen, ob durch eine Änderung im Beschäftigungsverhältnis, einen Stellenwechsel oder das Angebot von Maßnahmen wie zum Beispiel berufsbegleitende Fortbildung der Hilfebezug des Hilfebedürftigen nachhaltig beendet oder gesenkt werden kann. Um das wiederum beurteilen zu können, ob Möglichkeiten bestehen, die Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu beenden beziehungsweise senken zu können, ist zum Beispiel die Erhebung von entsprechenden Daten mithilfe des Fragebogens zu SGB-II-Leistungen notwendig. Es geht doch gar nicht anders.

Diese Auffassung wird im Übrigen auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geteilt. Verfassungsrechtliche Bedenken wie von Ihnen angesprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wie von der NPD-Fraktion hier beschrieben, bestehen somit nicht.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir lehnen daher den Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Rühs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also erst mal wundere ich mich darüber, dass Sie immer noch hochklettern und im Einzelnen NPD-Anträge zurückweisen, wo Sie doch eine Grundsatzerklärung gemacht haben, dass Sie NPDAnträge generell ablehnen. Das wäre so, als wenn ich meine Zeitung kündige, aber jeden Tag dann anrufe und sage, die heutige Ausgabe will ich aber auch nicht. Dann würden die sich aber wundern und mich fragen, ob ich vielleicht zu viel Zeit habe.

(Angelika Peters, SPD: Die würden eine ganz andere Frage stellen. Sie würden sich wundern, was die für eine Frage stellen.)

Sie lehnen jeden NPD-Antrag ab, schön. Wenn das Schloss mit Wasser vollläuft und wir beantragen, Pumpen einzusetzen, lehnen Sie das ab und saufen lieber ab. In Ordnung, das ist Ihre Sache. Manche Sachen sind auch in der Natur begründet.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Der Fuchs lehnt natürlich jedes Gesetz ab, das dem Hühnerschutz dient, das liegt in seiner Natur, und Sie lehnen alles ab, was sozial gerecht ist, das liegt auch in Ihrer Natur. Sehr schön. Da brauchen Sie auch keine Begründung dazu, das ist ja Ihre Generallinie. Wenn Sie aber trotzdem vorkommen und das begründen, dann hört sich das immer gleich an. Es hört sich an wie ein schauspielerisch dargebrachter Hartz-IV-Bescheid und ist auch genauso. Und Hartz-IV-Bescheide, wie lesen die sich? Sie sind formelhaft, unverständlich und von oben herab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich wünschte, das würden Sie nicht nur hier machen, sondern Sie würden damit auf Tournee gehen, wobei ich Herrn Heydorn noch für begabter halten würde. Das wäre schön, wenn der auf Tournee gehen würde über alle Marktplätze des Landes und Hartz IV verteidigen würde,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

sagen würde, ich bin für Hartz IV, das finde ich super, die Regelsätze sind völlig ausreichend. Das soll er mal machen. Dann soll er noch sagen, die NPD hasst er am meisten. Dann könnten wir uns den Wahlkampf sparen und am Strand von Karlshagen abhängen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Dr. Jäger hat sich mal gewünscht,

(Angelika Peters, SPD: Dann geht doch da keiner mehr hin.)

wir sollen im Lande völlig isoliert sein. Keiner soll mit uns reden, kein Bäcker soll uns Brötchen verkaufen und sonst was. Soll ich Ihnen mal sagen, wann Sie sich isoliert fühlen? – Wenn Sie nicht in ein Luxushotel, sondern in einen ganz normalen Imbiss oder in die Kneipe gehen und dort Hartz IV verteidigen, wenn Sie da sagen, ich finde das eigentlich ganz vernünftig, das ist ein Fortschritt. Dann merken Sie mal, was Isolation ist. Und Sie sollten das machen, wenn die Leute noch nicht so viel getrunken haben, dann kommen Sie vielleicht noch so raus.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Angelika Peters, SPD: Sie wollen die doch nicht alle als Säufer hinstellen?!)

Letztendlich kann es Ihnen als Abgeordnete ja nicht passieren, dass Sie bedürftig wirken, wenn es Ihre Standesinteressen als Parteiaristokraten überhaupt zulassen, mit einer Hartz-IV-Empfängerin zusammenzuziehen. Die könnten Sie noch unterhalten.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)