Diese Kredite, auch wenn wir sie nachher eingebracht haben, denke ich, sind eine vernünftige Investition, denn auch im Privaten kann man Kredite vernünftig aufnehmen und dann auch solide zurückzahlen. Ich denke mal, das ist auch eine vernünftige Sache.
Wenn wir uns die Frage angucken, wie gehen wir mit der Frage Haushaltsaufstellung/Nachtragshaushalt um. Herr Holter, natürlich kann man da unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin da auch wie, sage ich mal, etwas schwanger
dass man in einer ordentlichen Haushaltspolitik lieber mit einem Nachtragshaushalt arbeitet. Aber in dieser Situation, glaube ich, sind wir uns in der Koalition sehr einig, dass wir in diesem Falle ohne Nachtragshaushalt arbeiten sollten,
weil wir sehr schnell arbeiten müssen. Meiner Meinung nach ist der Finanzausschuss, wenn wir ihn vernünftig einbinden, und nicht nur den Finanzausschuss, auch in der Lage, es haushaltsrechtlich sauber zu machen.
Ich sage ganz eindeutig, natürlich sind die Kommunen auch daran interessiert, dass das Geld so schnell wie möglich durchkommt. Es ist ja nicht nur eine Frage des Landes und der Landesinvestitionen, sondern auch der Kommunen. Auch die Hansestadt Greifswald wartet sehnsüchtig auf Investitionen
wie andere Städte und Gemeinden auch. Da haben wir eine Pflicht, schnell zu arbeiten, und dies werden wir auch tun.
Für mich ist noch mal die Frage, wir hatten es ja angesprochen, dass die Vergabegrenzen – gerade bei der freihändigen Vergabe, aber auch der beschränkten Vergabe – geändert werden sollen, befristet auf zwei Jahre.
Da müssen wir natürlich auch daran denken, dass wir ganz bewusst die Hauptsatzungen der Kommunen verändern. Da ist aus meiner Sicht geregelt, wie man vergeben kann. Es geht ja nicht nur um die Vergaben, die hier im Land gemacht werden
und wo der Wirtschaftsminister sagt, er macht da die entsprechenden Richtlinien fertig, sondern wir brauchen auch vom Innenminister entweder einen allgemeinen Erlass, der über eine gewisse Zeit regelt,
oder wir müssen es organisieren, dass die Kommunen, wenn sie die Hauptsatzung entsprechend geändert haben, auch gleich wirken können, nicht, dass wir da erst wieder Genehmigungsfristen oder Ablaufzeiten beachten müssen. Hier geht es ja nicht nur um neue Investitionen, hier geht es auch um die Investitionen, die in den Haushaltsplänen schon drin sind, die etwas schneller realisiert werden können und wo wir dann auch vor Ort die Vergaben realisieren können.
Für mich persönlich ist ein wichtiger Fakt – und darüber müssen wir noch mal nachdenken –, ob wir bei den Städtebaufördergeldern noch etwas machen können, ob man da etwas mehr Geld in die Kommunen geben kann, weil man gerade im Bereich Städtebauförderung sehr schnell mit kommunalem und privatem Geld sehr viel Investitionen anschieben kann. Ich glaube, der Verkehrsminister, der Bauminister, hört es sehr gerne. Aber ich denke mal, wir wollen Investitionen anregen, wir wollen Geld an die richtige Stelle geben und da kann man mit wenig Geld verhältnismäßig viel bewegen. Gerade privates Kapital kann man da organisieren.
In den Schubladen von vielen privaten Leuten, die Häuser sanieren oder neu bauen wollen, liegen, glaube ich, die Projekte auch da. Es sind manchmal auch kommunale Projekte, die über Städtebauförderung gemacht werden, und die können verhältnismäßig schnell abgearbeitet werden.
Wir haben auch von unserem Kollegen Borchert gehört, dass er Probleme mit der Steuersenkung hat. Ich persönlich bin der Meinung, auch eine gewisse Steuersenkung ist eine richtige Sache. An dieser Stelle bin ich der Meinung, und ich denke mal, da kann ich auch für die CDU sprechen, dass die Steuersenkung, die jetzt maßvoll gemacht wird, wieder da ankommt bei den Steuerzahlern, die ja die Gelder am Anfang mal in die Hand genommen haben.
Mag sein, aber die CDU in Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, sieht das so, dass man auch die Steuergelder an die Leute zurückgeben kann, die sie gezahlt haben oder dass sie weniger bezahlen, sodass wir aus meiner Sicht hier ein rundes Paket geschaffen haben.
Ich denke mal, es geht hier nicht um Listenplätze, hier geht es ganz speziell um Politik. Die Bundesregierung hat aus meiner Sicht bewusst auch Steuersenkungen beschlossen. Das hat auch Schwarz-Rot beschlossen. Ich denke mal, das wird hier auch so mitgetragen, auch wenn es persönlich teilweise unterschiedlich gesehen wird.
Insgesamt ist das Konjunkturprogramm II genau wie das Konjunkturprogramm I und der Rettungsschirm für die Banken eine wichtige Angelegenheit, ein wichtiges Gesetzesvorhaben, was natürlich noch durch den Bundesrat und natürlich durch den Bundestag gebracht werden muss im Falle des Konjunkturprogramms II. Ich denke und ich hoffe, dass dieses Konjunkturprogramm II auch wirklich einen Beitrag leisten kann, um dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und um für Arbeit für unsere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in ganz Deutschland zu sorgen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2139. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2139 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Nutzung von PC-Technik im Plenarsaal gemäß Paragraf 15 Absatz 2 der Hausordnung nur mit Genehmigung der Präsidentin zulässig ist.
Darüber hinaus sind gemäß Paragraf 15 Absatz 4 der Hausordnung die Benutzung und der Betrieb von Mobiltelefonen im Plenarsaal und auf den Zuschauertribünen untersagt. Ich bitte Sie, diese Vorgaben der Hausordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bauhandwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinstunternehmen den Zugang zu Aufträgen Öffentlicher Auftraggeber und deren Abwicklung erleichtern, Drucksache 5/2148.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bauhandwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinstunternehmen den Zugang zu Aufträgen Öffentlicher Auftraggeber und deren Abwicklung erleichtern – Drucksache 5/2148 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bauwirtschaft soll es richten und helfen, die Wirtschaft der Bundesrepublik vor dem großen Einbruch seit 60 Jahren zu bewahren. In unserem Land werden rund 315 Millionen Euro in die Hand genommen, Geld, das aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung stammt. So sollen zusätzliche Investitionen auf Kommunal- und Landesebene ausgelöst werden. Nebenbei bemerkt: Das ist fast dieselbe Größenordnung, die unser Land 2008 an Steuermehreinahmen erwartet. Dazu kommen noch die planmäßigen und weitere zusätzliche Mittel aus anderen Töpfen, zum Beispiel aus dem Investitionspaket zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur. Damit ein schnelles Gegensteuern gegen die Konjunkturkrise erreicht wird, soll das Geld zügig verbaut werden, die Hälfte noch in diesem Jahr. Ich sage, das geht nur, wenn sehr schnell Bauaufträge in Größenordnungen durch öffentliche Auftraggeber ausgelöst werden. Das Thema hatten wir ja eben gerade.