Protocol of the Session on January 28, 2009

Danke.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte.

Frau Präsidentin! Die Kollegin Schwebs hat es, glaube ich, selber in ihren Ausführungen gesagt, es ist kein Grund der Dringlichkeit zu erkennen, zumal es eine Berichterstattung gegeben hat.

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie hat gerade etwas ganz anderes gesagt.)

Wir halten diese Art von Antragstellung eines Dringlichkeitsantrages für nicht zeitgemäß und auch nicht für gegeben.

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Zuhören, Herr Roolf!)

Die Dringlichkeit wird aus unserer Situation nicht gesehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Der kam nicht von Ihnen, was? – Irene Müller, DIE LINKE: Ich glaube, das tut bei Männern weh.)

Danke schön, Herr Abgeordneter Roolf.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP sowie Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2183 ein Antrag zum Thema „Gesetzliche Rente muss tragende, armutsfeste Säule der Alterssicherung werden“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuallererst die Begründung der Dringlichkeit: Dringlich ist dieser Antrag deshalb, weil Herr Ministerpräsident Sellering heute selbst darauf hingewiesen hat, dass es noch im Februar Gespräche geben wird, die er hofft, positiv gestalten zu können. Bis zum 3. März, also zur nächsten Landtagssitzung, haben wir keine Zeit mehr, uns auf einer regulären Sitzung mit einem regulären Antrag zu befassen. Wir als LINKE möchten, dass die ganze Rentenproblematik genauso behandelt werden kann, wie es Herr Sellering uns vorhin in der Aktuellen Stunde dargestellt hat, nämlich in der Verantwortung der Regierung. Und wenn es so von Ihnen beschlossen wird, dann auch mit der Rückenstütze und der Verantwortung des Parlaments.

Uns geht es um bestimmte Punkte, die wir im Dringlichkeitsantrag angeregt haben, wo wir auch formuliert haben, auf welche Art und Weise konkrete Hintergründe unseren Ministerpräsidenten bei der Rentendebatte unterstützen sollen. Dabei geht es einmal um die Rentenerhöhung im Juli dieses Jahres. Wir wollen, dass die Rentenerhöhung um mindestens 2,7 Prozent erreicht wird. Wir würden weiterhin unterstützen wollen als Landesregierung, dass, wenn die Lohnerhöhung insgesamt höher ausfällt, die Rentenerhöhung dementsprechend angepasst wird. Wir möchten auch, und das ganz besonders, dass keine Luft an die Diskussion herangelassen wird, den Rentenwert Ost – und ich betone, den Ren

tenwert Ost –, den Multiplikationswert, dem Rentenwert West anzupassen. Wir halten es für nicht gut, sich schon im Vorfeld damit abzufinden, dass das keine Mehrheiten haben wird. Wenn man so stiefmütterlich oder stiefväterlich an die Diskussion herangeht, dann werden wir sie auch nicht mit dem entsprechenden Nachdruck führen können. Es gibt eine dementsprechende Anpassungsvariante bis zum Jahre 2012. Wir bitten, diese stufenmäßige Erhöhung zu favorisieren und auch zu debattieren. Es ist ganz einfach für unsere Rentnerinnen und Rentner, die heute schon Rente haben, misslich, wenn nicht diskriminierend, wenn auf Zeiten angepasst wird, …

Frau Abgeordnete, gehen Sie bitte in Ihrer Rede auf die Dringlichkeit ein. Es geht um die Begründung der Dringlichkeit.

Das habe ich die ganze Zeit gemacht.

Sie erläutern jetzt schon den Antrag.

… wenn die Damen und Herren schon verstorben sind. Wir denken auch, dass es dringlich notwendig ist, schon in der Debatte, die der Ministerpräsident jetzt führen wird, die Höherbewertung der Renten während SGB-II-Zeiten in Angriff zu nehmen, denn die Lücken, die sonst da gerissen werden, werden immer größer. – Danke.

Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall, dann kommen wir gleich zur Abstimmung.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2184 ein Antrag zum Thema „Konzept zur nachhaltigen Energiepolitik endlich vorlegen“ vor. Auf Wunsch des Antragstellers soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Schlagzeilen in der Presse wie: „Spannung in der Schweriner Koalition“, „SPD bremst Seidel aus“, „Herr Waldmüller bezeichnet die Sozialdemokraten als Fundamentalisten“. Ich lege erneut den Finger in diese Wunde. Mit anderen Worten, die Uneinigkeit innerhalb der Koalition zur Energiepolitik ist nicht zu übersehen. Ich denke, nicht ohne Grund hatte der Landtag im September 2007 beschlossen, ein Energiekonzept „Energieland 2020“ bis zum Mai 2008 zu fordern. Überdies war es die Forderung der Koalitionsfraktionen. Es ist eben nicht irgendein Gebiet, die Energiepolitik ist gerade für MecklenburgVorpommern von strukturbestimmender Bedeutung.

Bei Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien hat uns Brandenburg bereits den Rang abgelaufen. Aber es ist nicht in erster Linie der Frust über verlorenes Terrain, der uns zu diesem Dringlichkeitsantrag bewogen hat. Eine schnelle Umsetzung bietet sich gerade heute mit den Möglichkeiten des Konjunkturpaketes II an. Es ist die Auffassung, dass der Landtag die Regierung mit Nachdruck darauf hinweisen muss, dass wir im Interesse des Landes keinen weiteren Aufschub zulassen möchten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Da gibt’s auch nicht so richtig was dagegen zu sagen.)

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Ablehnung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2185 ein Antrag zum Thema „Kinder-, jugend- und erwachsenenspezifische Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII – für eine chancengleiche Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Beschluss der Bundesregierung zum Konjunkturpaket II sieht unter anderem vor, die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII stärker zu differenzieren und für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren mit Wirkung zum 01.07.2009 die Förderung auf 70 Prozent zu erhöhen. Damit, so die Bundesregierung, ist dem Anliegen des Bundesrates, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen.

Der Landtag möge beschließen, dass die Landesregierung im Bundesrat verdeutlicht, dass mit dieser Forderung dem berechtigten Interesse einer bedarfsgerechten Ermittlung der Regelsätze bei Weitem nicht Genüge getan ist, wie gerade auch die Entscheidungen des Landessozialgerichtes Hessen vom 26.01. und des Bundessozialgerichtes vom 27.01.2009 verdeutlichen. Die Sozialrichter legen die Gesetze dem Bundesverfassungsgericht vor, weil sie die Regelsätze für verfassungswidrig halten, da sie eben nicht auf einer altersbezogenen Bedarfsermittlung beruhen.

Frau Abgeordnete, begründen Sie bitte die Dringlichkeit.

Die Dringlichkeit ergibt sich auch bei diesem Antrag aus der Tatsache, dass zwischen dem Beschluss der Bundesregierung und der Behandlung des Gesetzentwurfes im Bundesrat der Landtag nicht zu einer Tagung zusammenkommt, um diesen Antrag im regulären Verfahren zu behandeln. – Vielen Dank.

Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte, Herr Heydorn.

Mit dem neuen Dringlichkeitsantrag werden keine neuen Sachverhalte vorgetragen. Ich denke, die Bemessung der Regelsätze für die Kinder auf der Grundlage von 60 Prozent ist genauso falsch wie auf der Grundlage von 70 Prozent. Und insofern kann man natürlich der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes an der Stelle nur folgen. Nur, es gibt keine Dringlichkeit beziehungsweise Notwendigkeit.

Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass das Thema gerade von unserer Landesregierung sehr offensiv verfolgt wird. Die Sozialministerin hat an mehreren Stellen darauf aufmerksam gemacht, dass darauf zu bestehen ist, dass die Regelsätze bedarfsgerecht pro Kind ermittelt werden. Das muss man jetzt hier nicht noch im Rahmen einer dringlichen Erörterung im Landtag machen. Da ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg und wird die Sache auch entsprechend auf der Bundes ebene weiterverfolgen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Also Dringlichkeit ist hier nicht gegeben. In der Sache gibt es, glaube ich, keine wesentlichen Differenzen. Das hier ist Rappeln am Gitter, das muss man heute nicht machen.

Ich lasse dann über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt und die Zweidrittelmehrheit ist nicht erreicht worden.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/2205 ein Antrag zum Thema „Zeugnisfreiheit auch für Zeitungen durchsetzen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die bayrische Landesregierung wurde das Zeitungsprojekt „Zeitungszeugen“ vom Medienmarkt genommen. Ein englisches Verlagshaus wollte die Zeit der 30er-Jahre für die Deutschen verstehbar machen, indem man Zeitungsnachdrucke zum Kauf anbot. Eine direkte Informationsmöglich

keit sollte somit gegeben sein. Auf Druck des Zentralrats der Juden in Deutschland wurden Ausgaben beschlagnahmt, weil sich unter den Zeitungen auch Exemplare der NSDAP befanden. Dies stellt aus unserer Sicht einen Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Die Landesregierung soll mittels einer Bundesratsinitiative dafür Sorge tragen, dass die von der bayrischen Landesregierung beschlagnahmten Zeitungszeugen wieder freigegeben werden. Dringlich ist der Antrag, weil Pressefreiheit ein hohes, von den Grundrechten geschütztes Gut ist, das auch für die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern gilt. Dieses sieht nicht nur vor, dass jeder das Recht habe, sich „in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“, jeder Bürger muss auch das Recht haben, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1, und damit nicht nur zu wissenschaftlichen Zwecken.