Protocol of the Session on January 28, 2009

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Danke, Herr Abgeordneter.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2162, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz „Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) , Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)“ auf Drucksache 5/1440 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/1800 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/2162 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD bestätigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderrechte im Grundgesetz verankern, Drucksache 5/1197, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2158.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kinderrechte im Grundgesetz verankern – Drucksache 5/1197 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/2158 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2158 vor. Schon mein sehr ausführlicher schriftlicher Bericht zeigt, wie intensiv sich der Ausschuss mit dem Antrag auseinandergesetzt hat. Immerhin hat es fast ein Jahr in Anspruch genommen, denn der Antrag wurde am 31. Januar 2008 erstmals im Landtag beraten und federführend an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss überwiesen. Wie komplex das Thema des Antrages ist, wird auch daran deutlich, dass sich der mitberatende Sozialausschuss – was ich ausdrücklich bedaure – trotz mehrmaliger Fristverlängerungen nicht auf eine mitberatende Stellungnahme verständigen konnte.

Dabei, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, könnte es doch eigentlich ganz einfach sein, denn die Verfassung unseres Landes enthält die vom Antragsteller verlangten Kinderrechte bereits. So könnten wir uns fragen, warum exportieren wir sie nicht auf die Bundesebene. Ganz kurz zusammengefasst lautet die Antwort der Mehrheit des Ausschusses: Ja, wir sollten die Kinderrechte unserer Verfassung auf die Bundesebene exportieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber jetzt noch nicht. Wir machen das zum Wahlkampfthema, das ist viel besser.)

Allerdings nicht jetzt, Herr Kollege Ritter, ein entsprechender Versuch ist gerade im Bundesrat gescheitert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber eine Kinderbeauftragte wollen wir. Ganz toll!)

Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, einige Ausführungen dazu: Wir haben eine öffentliche Anhörung durchgeführt, Herr Ritter, in der Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu Wort kamen und uns über das Für und Wider des Antrages „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ informiert haben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung und der schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und vor allem unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen im Bundesrat hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Landtag hier heute zu empfehlen, den Antrag abzulehnen und einer Entschließung zuzustimmen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie hieß das? Einstweilige Ablehnung hieß das, nicht?)

mit der das sachliche Anliegen der Fraktion, Herr Kollege Ritter, durchaus weiter unterstützt werden soll.

Insofern gestatten Sie mir, an dieser Stelle so ein bisschen von meinem schriftlichen Bericht abzuweichen. Vielmehr möchte ich auch mit einem Lächeln und ein wenig Selbstironie zur Begründung den österreichischen Schriftsteller Karl Kraus zitieren. Der hat einmal gesagt, ich zitiere:

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

„In zweifelhaften Fällen sollte man sich stets für das richtige entscheiden.“ Zitatende. Und genau das hat die Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses getan, sich für das Richtige entschieden.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Hätten Sie mal lieber Karl Valentin zitiert. Das wäre besser gewesen.)

Hintergrund unserer Empfehlung ist, dass der Bundesrat, darauf habe ich mehrfach hingewiesen, am 19. September 2008 einen Entschließungsantrag der Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen“ mehrheitlich abgelehnt hat. Damit ist in der laufenden 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ein entsprechendes Verfahren im Bundesrat bereits gescheitert.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern verhalten?)

Nach Auffassung der Mehrheit im Ausschuss macht es keinen Sinn,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Hübsche Frage, ne?!)

in dieser Wahlperiode des Bundestages eine der Sache nach bereits gescheiterte Bundesratsinitiative erneut zu starten. Der Auftrag des Antrages hat sich derzeit sozusagen erledigt. Das sieht natürlich der Antragsteller, was ich durchaus nachvollziehen kann, ganz anders. Daher ist die Ablehnung des Antrags auch die Konsequenz daraus, dass die Fraktion DIE LINKE einer Eledigterklärung Ihres Antrags im Ausschuss widersprochen hat. Der Europa- und Rechtsausschuss ist gleichwohl inhaltlich der Auffassung, dass die Grundrechte für Kinder nicht hinreichend im Grundgesetz gewährleistet sind. Deshalb soll das Ziel, dass die Verfassung des Bundes so, wie unsere Landesverfassung eigene Rechte für Kinder künftig formulieren und enthalten soll, weiterverfolgt werden. Denn nur so werden Kinderrechte auch im Rahmen des Grundgesetzes für jedermann deutlich gemacht und bilden zugleich Richtschnur und Ziel staatlichen Handelns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des Europa- und Rechtsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken. Ebenfalls möchte ich mich im Namen des Europa- und Rechtsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Ich möchte natürlich auch den Mitarbeitern des Sekretariats und insbesondere dem Leiter des Sekretariats des Europa- und Rechtsausschusses Herrn Strätker für seine tatkräftige Unterstützung danken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren …

Sehr gut.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, auch unserer Landesregierung möchte ich an dieser Stelle danken. Ich begrüße ausdrücklich das Echo, dass unsere Beschlussempfehlung schon im Vorfeld dieser Debatte bei unserer Regierung gefunden hat. Umso mehr bin ich auf die Ausführungen unserer Sozialministerin zu diesem Thema gespannt.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich kann Ihnen versichern – und ich denke, ich spreche da für die

Mehrheit des Ausschusses –, dass wir an diesem Thema dranbleiben werden. Ich bitte Sie nun, das Richtige zu tun, und zwar der Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen sowie der Entschließung zuzustimmen, denn damit können wir das sachliche Anliegen weiterhin unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war jetzt aber wieder eine Doppelacht.)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete …

Verzeihung, ich muss erst einmal sagen, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun ist es endlich so weit, die SPD und CDU haben sich zu einer Beschlussempfehlung zu unserem Antrag „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ durchringen können. Inhaltlich möchte ich, gelinde gesagt, auf das magere Ergebnis der Beschlussempfehlung nicht eingehen. Das wird unsere Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion Frau Dr. Marianne Linke tun. Ich spreche hier als Mitglied des Rechtsausschusses. Dort wurden wir Zeuge eines zumindest in dieser Legislaturperiode wohl einmaligen Vorgangs im Umgang mit diesem so wichtigen Thema. Und wenn sich heute SPD und CDU hinstellen und behaupten, sie würden das sachliche Anliegen meiner Fraktion unterstützen, lehnen ihn aber heute ab, weil es nicht der richtige Zeitpunkt sei, dann kann ich nur sagen, glaubwürdig ist das nicht, wie schon das ganze Agieren der Koalitionäre in den Ausschüssen beweist.

Warum sind CDU und SPD nicht glaubwürdig? Ende Januar, also vor einem Jahr, haben wir zum ersten Mal über diesen Antrag diskutiert. Damals stellte Frau Lochner-Borst für die CDU grundsätzlich infrage, ob es richtig sei, die Landesregierung zu beauftragen, für oder gegen eine Sache oder ein Thema beim Bund einzutreten. Knapp ein Jahr später lässt jedoch ihr Kollege Herr Kuhn in der SVZ verkünden, dass der Landtag eine neue Initiative auf Bundesebene starten werde. Es lohnt sich offenbar doch, sich beim Bund für etwas einzusetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hat aber nicht gesagt, wann.)

Unerträglich für meine Fraktion war das ewige Hinhalten der Koalition: Das war wohl maßgeblich der Blockade der CDU geschuldet. Man muss sich mal vor Augen führen, nachdem der Antrag Ende Januar letzten Jahres in den federführenden Rechtsausschuss und in den mitberatenden Sozialausschuss überwiesen wurde, passierte im Sozialausschuss nichts. Auch nach der öffentlichen Anhörung Ende Mai, nichts. Und wer meint, nach der öffentlichen Anhörung Ende Mai würde etwas in Richtung Verständigung zu den im Bundesrat vorliegenden Anträgen passieren, der irrt ebenfalls. Im Juni signalisierten SPD und CDU im Sozialausschuss noch Beratungsbedarf. Warum eigentlich? Erklärten doch SPD und CDU unmittelbar nach der Anhörung, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören. Das Ganze ging dann auch

so weiter. Im Juli hieß es erneut, SPD und CDU haben Beratungsbedarf, im September, das gleiche Spiel, die Koalition hat noch Beratungsbedarf. Und im November schließlich, dreimal dürfen Sie raten, bittet die Koalition erneut um eine Fristverlängerung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meiner Fraktion wurde es dann endgültig zu viel. Wir sahen uns gezwungen, zu beantragen, auf die Stellungnahme des mitberatenden Sozialausschusses zu verzichten, und drängten auf eine Entscheidung im Rechtsausschuss.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Das, was Sie von CDU und SPD zustande gebracht haben, ist allerdings erneut wenig überzeugend. Nach all dem unwürdigen Theater, das Sie abgeliefert haben, wird Ihnen niemand mehr abnehmen, dass Sie ernsthaft an einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz interessiert sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Reinhard Dankert, SPD: Doch! – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist eine böswillige Unterstellung. Das ist eine absolut böswillige Unterstellung.)

Das zeigt auch die Pressemitteilung in Bezug auf den Abschluss des im Bundesrat abgestimmten Verfahrens.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sprechen uns im Wahlkampf wieder, wenn Sie wieder tönen. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Wir hoffen aber dennoch, dass Sie, wenn Sie heute die Beschlussempfehlung hier mehrheitlich beschließen, einmal Wort halten

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und weiter an diesem Thema bleiben, und zwar hier gemeinsam mit uns im Landtag. – Danke schön.