Deswegen ist mein Vorschlag an sich der, dass, wenn Sie Tiefenbohrungen machen wollen in den verschiedenen Ministerien, dass das ein klassisches Thema ist für eine Ausschussbefassung, wo man auch im Einzelnen die verschiedenen Aspekte, sie sind ja teilweise auch immer Einzelfallaspekte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskutieren kann. Ich glaube, das ist in einer Plenar debatte eher weniger gut. Aber trotzdem, glaube ich, ist das Thema interessant. Herr Caffier hat hierzu schon einiges ausgeführt, und zwar auf die Perspektive gerichtet. Die Perspektive dieser Arbeit ist ein Anliegen der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Sie es ja auch schon vorgetragen haben.
Der Landesrechnungshof hat eine völlig andere Perspektive. Er sagt, es muss ein wirtschaftlicher Nutzen für das Land, für die Landesregierung dabei herauskommen. Das heißt auf Deutsch: Nach dem vorliegenden Konzept der Dienstvereinbarung zwischen Regierung und Personalräten gibt es keine Zwangstelearbeit. Immer nur dann, wenn ein Mitarbeiter diesen Antrag stellt oder das Anliegen vorträgt, Telearbeit machen zu wollen, wird darüber nachgedacht und gegebenenfalls auch entschieden.
Zwangstelearbeit unter wirtschaftlichen Aspekten halte ich persönlich auch nicht für sinnvoll in der Landesverwaltung, weil hier offensichtlich etwas geregelt werden soll, was nicht zu regeln ist, denn es gibt immer nur Einzelfälle in diesem Bereich der verschiedenen Landesbehörden – oberen, mittleren und unteren –, wo es gar keine Regelmöglichkeit gibt, um etwas darzustellen, was von der Landesregierung, wie Herr Caffier es hier auch schon sagte, gar nicht gewollt ist.
Also der entscheidende Punkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entscheidend ist also, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sich aus das Anliegen vortragen, in ihrem Bereich Telearbeit machen zu können. Dann wird eine Vereinbarung abgeschlossen und es wird über eine bestimmte Zeit – Monate, Jahre – umgesetzt. Und das ist auch vernünftig so. Eine andere Perspektive, wie sie möglicherweise auch von Ihnen gewünscht wird, Frau Reese, und vom Landesrechnungshof ja auch schon vorgetragen wurde, halten wir Sozialdemokraten nicht für richtig. Es geht nicht um einen wirtschaftlichen Nutzen für die Verwaltung, sondern um eine mitarbeiterfreundliche Gestaltung der Arbeitszeit. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen, denn wir meinen schon, dass die darin enthaltenen Empfehlungen des Jahresberichtes 2008 des Landesrechnungshofes durch die Landesregierung konsequent beachtet werden sollten.
Seriöser wäre es nach Auffassung meiner Fraktion aber gewesen, wenn die FDP die Ziffern 237 bis 242 dieses Berichtes des Landesrechnungshofes dann auch als geistige Quellen ihres Antrages angeführt hätte. So steht der Antrag unter der Überschrift: „Wissen ist wissen, wo es steht“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tele- und Heimarbeit soll, das ist bekannt und das gilt auch für die Landesverwaltung, einer effizienteren und flexibleren Nutzung der Arbeitszeit, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und – dazu sagt der Antrag leider nichts – einer höheren Motivation und Arbeitszufriedenheit dienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag stellt in erster Linie, nämlich in zwei von vier Untersuchungsgegenständen auf Einsparpotenziale ab. Ich glaube aber, hier ist Realismus gefragt. Und dazu wird die Erkenntnis gehören, dass die Einrichtung von Tele- und Heimarbeitsplätzen zunächst auch Kosten verursacht.
Tele- und Heimarbeit findet in der Regel an einem computergestützten Telekommunikationssystem eines häuslichen Arbeitsplatzes statt. Über die Aufteilung der hierbei entstehenden Kosten wird im Einzelfall zu reden sein. Werden die notwendigen Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände für die häusliche Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung gestellt? Wer definiert und wer garantiert finanziell den notwendigen Standard des Netzwerkzuganges? Wer trägt mögliche Kosten der Erstinstallation sowie der hiermit verbundenen fortlaufenden Kosten? Bestehen Erstattungsansprüche für anteilige Miete, Heizung, Strom, Renovierung? Wer trägt nach Aufgabe des Tele- und Heimarbeitsplatzes mögliche Kosten der Deinstallation?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu einem weitern Aspekt, der im Antrag nicht erwähnt wird, sollte der Bericht der Landesregierung Auskunft geben – Stichwort Datenschutz. Auch dies kann übrigens zusätzliche Kosten verursachen. Deshalb bleibe ich dabei: Maßstab kann nicht allein Einsparung, sondern müssen Motivation, Arbeitszufriedenheit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine letzte Anmerkung: Der Antrag legt als Terminstellung das erste Quartal 2009 fest. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Landesregierung kurz vor Abschluss ihrer Arbeiten am Beamtenrechtsneuordnungsgesetz steht.
Ich könnte mir gut vorstellen, den Komplex Tele- und Heimarbeit bereits in diesem Gesetzentwurf zukunftsfähig auszugestalten, und zumindest für den Bereich
der Beamten könnte damit die Empfehlung des Sozialministeriums, Herr Innenminister, aufgegriffen werden, ich zitiere, „einheitliche Leitlinien für die Landesverwaltung zu entwickeln“, siehe Landesrechnungshofbericht 2008, Ziffer 241.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem wichtigen und schönen Antrag hatte eigentlich unbedingt mein Kollege Burkhard Lenz sprechen wollen. Er ist erkrankt. Er hat mich gebeten, Ihnen allen auf diesem Wege alles Gute und ein frohes Fest zu wünschen. Das mache ich gerne. Und im Übrigen hat er etwas verschmitzt gesagt, zur Heimarbeit sei er schon wieder in der Lage.
Meine Damen und Herren, es ist schön und ich finde es auch bemerkenswert, was man so alles aus Berichten des Landesrechnungshofes machen kann,
denn im Jahresbericht des Landesrechnungshofes hat der Landesrechnungshof eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Tele- und Heimarbeit angemahnt. Der Finanzausschuss allerdings hatte seinerzeit diese Forderung lediglich zur Kenntnis genommen. Und das, darf man sagen, ist für den Finanzausschuss wenig.
Das, meine Damen und Herren, könnte schon ein sicheres Indiz dafür sein, dass eine Berichterstattung der Landesregierung zur Heim- und Telearbeit eigentlich nicht erforderlich ist.
Aber ich will einiges dazu sagen. In verschiedenen Ressorts in der Landesverwaltung, also nicht nur im Innenressort, sondern zum Beispiel im Finanz- oder im Wirtschaftsministerium, gibt es diese Dienstvereinbarung – der Minister hat es gesagt – schon seit Langem. Die Regelung im Innenministerium geht zum Beispiel von dem Grundsatz aus, dass Telearbeit im Interesse der Mitarbeiter und der Dienststelle eingeführt wird, und zwar, meine Damen und Herren, in dieser Reihenfolge.
Also der Mitarbeiter steht da wirklich vorne. Damit wird eigentlich eines klar, dass es hier um den sozialen Aspekt dieser Vereinbarung geht, dass, das haben alle Redner gesagt, es eben wichtig ist, Frau Reese, Sie haben es auch gesagt, dass Tele- und Heimarbeit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. Finanzielle
und wirtschaftliche Aspekte allerdings treten dagegen in den Hintergrund. Die teilnehmenden Ressorts haben im Rahmen der vom Landesrechnungshof durchgeführten Querschnittsprüfungen dargelegt, dass durch die Einführung der Tele- und Heimarbeit keine zusätzlichen Kosten entstünden. Sowohl das Finanz- als auch das Wirtschaftsministerium halten die Einführung der Tele- und Heimarbeit aber für einen Erfolg.
Mecklenburg-Vorpommern erhebt den Anspruch, Familienland Nummer eins zu sein. Da gilt es, Erfolge bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorzuheben.
Frau Reese, insoweit ist es wirklich schön, und da teile ich die Auffassung des Kollegen Dr. Timm, dass das hier heute zum Thema gemacht wurde. Die Landesverwaltung muss den Wirtschaftsunternehmen dabei auch ein gutes Beispiel sein, denn gerade soziale Komponenten bei der Arbeitszeitgestaltung zahlen sich dadurch aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit sehr engagiert und effektiv erledigen. Das hat alles etwas mit Mitarbeitermotivation zu tun und dadurch kommt es eben auch zu zwar schwer fixierbaren, aber erheblichen finanziellen Einsparungen, auch für den Landeshaushalt.
Man darf aber nicht – und ich glaube, das könnte sein, dass Sie diesem Fehler, meine Damen und Herren von der FDP, erlegen waren – Tele- und Heimarbeit so einsetzen wollen, dass künftig eine große Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hause arbeitet, um zum Beispiel Bürofläche einzusparen. Das ist nicht Sinn der Heimarbeit. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass die Dienstzeit in der Dienststelle abzuleisten ist. Tele- und Heimarbeit ist lediglich eine Ausnahme. Bei diesem Ausnahmecharakter, meine Damen und Herren, sollte es meiner Meinung nach auch bleiben.
Wir halten deswegen die vom Landesrechnungshof durchgeführte Querschnittsprüfung für ausreichend und eine weitere Berichterstattung durch die Landesregierung für nicht erforderlich. Der Kollege Dr. Timm hat ja angeboten, dass man durchaus bohrende Fragen über den Ausschuss stellen kann. Von diesem Recht können Sie gerne jederzeit Gebrauch machen. Meine Fraktion allerdings wird den Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, das ist wieder mal ein Antrag, der zeigt, wie überflüssig Ihre Fraktion hier im Landtag ist. Über die Prinzipienfestigkeit der Liberalen trifft ja das schöne Bild zu, versuchen Sie mal, einen Pudding an der Wand festzunageln: für den freien Markt, aber für staatliche Investitionsprogramme,