Protocol of the Session on December 17, 2008

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Es gibt jetzt schon Leerstände in manchen Kleingartenanlagen. Diese Entwicklung wird sich immer mehr zuspitzen und beschleunigen

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

und kann schließlich, wie viele Petenten es befürchten laut Petitionsausschuss, in eine Verödung heutiger Kleingärten an Landschaften einmünden – alles nur, weil Kommunen und Zweckverbände Kasse machen wollen, indem sie Kleingärtnern teure Zwangsanschlüsse aufdrücken.

(Angelika Peters, SPD: Er weiß ja gar nicht, wovon er redet, der Mann. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Davon soll dieser Antrag ablenken. Man jubelt die Zweitwohnungssteuerproblematik zur großen Streitfrage

hoch, um die wahre Abzocke dahinter zu verbergen. Das kann man noch nicht einmal als bauernschlau bezeichnen. Nicht nur jeder Landwirt, sondern auch jeder Kleingärtner durchschaut dieses Manöver mit Leichtigkeit.

In dieser Frage war die DDR schlauer. Die kannte die Parole der Bevölkerung „Privat geht vor Katastrophe“. Dort wurden die Leute wenigstens in ihren Datschen in Ruhe gelassen,

(Angelika Peters, SPD: Datschen und Lauben, das ist ein Unterschied, ein großer Unterschied.)

auch wenn man ihnen sonst wie hier permanent mit Propagandageklingel auf den Nerv gefallen ist. Aber hier ist man noch nicht einmal im Kleingarten sicher vor Nachstellungen der Behörden, vor Mahnungen und Bescheiden und sonstigem Kram. Was nützt es dem Kleingärtner, wenn er zwar keine Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, dafür aber wegen der Abwasserkosten den Garten aufgeben muss?

Vielleicht sollten SPD und CDU im Landtag SPD und CDU in der Landesregierung und in der Bundesregierung diese Frage einmal vorlegen. Reden Sie einmal miteinander in Ihren Parteien, vielleicht wird das dann was. Wir stimmen dem Antrag zwar zu, aber ohne groß zu hoffen, dass Sie irgendetwas auf die Reihe kriegen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Raimund Borrmann, NPD: Ja.)

Danke, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Woche vor dem Heiligen Abend will ich mir Mühe geben, eine friedfertige Rede zu halten,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)

auch wenn mir das bei diesem Thema ausgesprochen schwerfällt.

Zunächst zu Frau Reese, die ich im Augenblick leider nicht mehr im Saal sehe.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das erzählen wir ihr heute Abend.)

Frau Reese, das Kommunalabgabengesetz – wenn Sie sich die Mühe machen, es zu lesen, werden Sie das unschwer feststellen – regelt eine ganze Reihe von kommunalen Abgaben. Es enthält Festlegungen über Steuern, vor allen Dingen aber über Gebühren, über Beiträge, über Kurtaxe, über Fremdenverkehrsabgabe und anderes.

Hier den Versuch zu machen, wenn man ein kleines Detail aus diesem Kommunalabgabengesetz kritisch betrachtet, was selbstverständlich legitim ist, damit gleich das ganze Gesetz wegzukippen und all die anderen Regelungen, die in diesem Gesetz drin sind, gleich mit wegzukippen, um zu sagen, dieses Gesetz taugt einfach nichts, das ist allerdings eine Vorgehensweise, die es sich ein bisschen sehr leicht macht.

(Gino Leonhard, FDP: Das hat sie so auch nicht gesagt. Das ist ja jetzt aus dem Zusammenhang gerissen.)

Eine ernsthafte Debatte ist etwas anderes. Das muss ich leider auch Frau Reese sagen.

Und nun zu Herrn Ritter. Herr Ritter, zunächst einmal, Sie haben mich aus dem Innenausschuss korrekt zitiert. Das will ich gerne einräumen. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich hierzu einmal etwas klarstelle. Zunächst einmal: Ich bin grundsätzlich für die Zweitwohnsitzsteuer, denn jeder Bürger, der Lohn- und Einkommensteuer zahlt, trägt dadurch, dass von dieser Lohn- oder Einkommensteuer einen Teil seine Wohnsitzgemeinde bekommt, also mit diesem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer dazu bei, dass diese Gemeinden auch die Leistungen, die sie für ihre Bürger erstellt, finanzieren kann.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. Völlig richtig. – Jörg Vierkant, CDU: Richtig.)

Und der Bürger, der, ich sage das jetzt vielleicht etwas polemisch, in Berlin wohnt und in Waren an der Müritz – da ist es ja sehr schön, Herr Schnur –

(Toralf Schnur, FDP: Ja, da ist es schön.)

seinen Zweitwohnsitz hat, der zahlt seine Lohn- und Einkommensteuer, aber den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bekommt die Gemeinde Berlin und nicht die Gemeinde Waren. In Waren trägt er zur Finanzierung der Infrastruktur, die für ihn selbstverständlich genauso da ist, wie für die mit erstem Wohnsitz in Waren, zur Finanzierung dieser Infrastruktur trägt er überhaupt nicht bei.

Genau in diese Lücke stößt die Zweitwohnsitzsteuer und sagt, du Bürger, der du in Waren den zweiten Wohnsitz hast, zahlst hier auch etwas, weil wir Straßenbeleuchtung und, und, und für dich natürlich nicht ausschalten, und deswegen mögest du bitte auch mit einem zweiten Wohnsitz dazu beitragen. Das halte ich für richtig und das halte ich aus der kommunalen Sicht sogar für notwendig.

Aber als wir das Kommunalabgabengesetz novelliert haben, da haben wir uns die Frage gestellt: Wie ist denn das mit dem Kleingärtner, der dort vielleicht in der Plattenbausiedlung wohnt und dort seinen Kleingarten hat, wo er sich nach Feierabend erholt? Hat der denn die gleiche Situation, wie der von mir eben zitierte Berliner, der den zweiten Wohnsitz in Waren hat?

(Udo Timm, CDU: Nein.)

Und die Antwort ist ein klares Nein. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen Kleingärten, die Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind, von dieser Zweitwohnsitzsteuer ausnehmen. Wir wollen als Gesetzgeber ganz eindeutig, dass hier für solche Kleingärten keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden darf. Und das haben wir ins Gesetz geschrieben.

Ich darf noch einmal daran erinnern, meine Damen und Herren, dieses Kommunalabgabengesetz, diese Novelle, die wir gemacht haben, ist im Landtag einstimmig beschlossen worden und es gab zu diesem Punkt keinen Änderungsantrag. Es war also der Wille des Gesetzgebers, hier ganz eindeutig zu sagen, die Kleingärten werden von dieser Zweitwohnsitzsteuer grundsätzlich ausgeschlossen. Und bei dieser Position möchte ich sehr gerne bleiben.

Aber was es dann gegeben hat – und das kann ich als Abgeordneter einer Regierungsfraktion vielleicht besser aus der eigenen Erinnerung wiedergeben als Oppositi

onsabgeordnete –, war eine Endlosdebatte, die versucht hat, diesen klaren und eindeutigen Willen des Gesetzgebers umzudrehen, und das waren endlose Debatten um die Frage, ob man nicht schon, wenn eine Laube zum Wohnen geeignet ist, eine solche Steuer erheben kann. Ich erinnere mich an Diskussionen, die ich geführt habe, auch mit Beamten des Innenministeriums, ob denn das Vorhandensein eines Kühlschrankes bereits ein Indiz dafür sei, dass hier ein Dauerwohnverhältnis entstehen könnte, und ob dieses nicht ein Indiz dafür sei, dass eine Zweitwohnsitzsteuer doch zu erheben sei.

Und ich darf Ihnen sagen, meine Damen und Herren, von solchen Diskussionen habe ich mindestens die Nase, um nicht ein anderes Körperteil zu nennen, gestrichen voll. Ich glaube, dass solche Diskussionen an dem klaren und eindeutigen Willen des Gesetzgebers vorbeigehen. Der Gesetzgeber hat hier ein ganz klares Ziel gehabt und an diesem Ziel ist alles zu messen. Und dieses Ziel – und da ist dann auch die Landesregierung als oberste Rechtsaufsichtsbehörde in der Pflicht – möchte ich durchgesetzt sehen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Aha!)

Dazu brauchen wir keine Novelle des Bundeskleingartengesetzes, über die man ansonsten sicherlich gerne diskutieren kann. Da ist einiges natürlich schon etwas betagt.

(Angelika Peters, SPD: Dann geben wir den Bestandsschutz auf. Das kann nicht sein. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber wir wollen dieses nicht zum Zentrum machen, sondern wir wollen, dass dieser klare Wille, dass Kleingärten hier von dieser Steuer ausgenommen werden, durchgesetzt wird. Dazu sind die Rechtsaufsichtsbehörden berufen und sie mögen bitte ihre Arbeit machen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Müller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2054. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2054 einstimmig angenommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber erst rumnörgeln. Das hab ich gerne.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Nein zum BKAGesetz, Drucksache 5/2003. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2091 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Nein zum BKA-Gesetz – Drucksache 5/2003 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2091 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. November hat eine Mehrheit dieses Landtages eine Dringlichkeit des vorliegenden Antrages nicht gesehen und das Thema auf die heutige Dezembersitzung verschoben, natürlich ohne inhaltliche Begründung.

Gründe für oder Einwände gegen das BKA-Gesetz kann man viele haben, denn Vorhersagen sind schwierig, ganz besonders über Bedrohungen durch einen tatsächlichen oder vermeintlichen Terrorismus. Sicherheitsgesetze beruhen auf Gefahrenszenarien, also wesentlich auf Annahmen, und im Grunde könnte man ewig über die Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes diskutieren. Die Frage ist nicht allein fachlich und sachlich entscheidbar, sie kann letztlich nur durch politische Entscheidungen beantwortet werden.