Also man kann den Städten und Gemeinden ja viel Schuld geben und, das gebe ich auch zu, dem Landkreistag. Wir haben es ja selbst in einer Runde mitgekriegt, dass die Mitarbeiter nicht wussten, wo sie es eintragen sollen, und insofern freue ich mich auch im Augenblick, dass die Sozialamtsleiter sich alle treffen und dass da gewissermaßen Ordnung ins System kommt. Da bin ich auch guter Dinge. Ich hoffe, dass wir das in Zukunft nicht mehr haben, dass wir wirklich auch transparente Zahlen auf den Tisch bekommen.
Insofern, Frau Schwesig, viel Glück und ich hoffe, dass wir da vernünftige Zahlen bekommen und dass wir das nächste Mal dann wirklich auch über aktuelle Zahlen reden können. Eins verspreche ich Ihnen, ich werde aufpassen. Dann werde ich Ihnen nachweisen, dass diese Zahl hier nicht gereicht hat. – Danke schön.
in den Werdegang dieser Gesetze, dann werden Sie sehen, dass das schon mal dringestanden hat, und das war auch eine Idee der CDU.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf Drucksache 5/1613. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1986 anzunehmen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2006 vor, mit dem die Verabschiedung einer Entschließung beantragt wird. Hierüber lasse ich nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf abstimmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2005 vor, über den ich
jetzt abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2005 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. – Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2005 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, den Stimmen der Fraktion der CDU bei einer Stimmenthaltung, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/1986 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschluss empfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/1986 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, bei einer Stimmenthaltung und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Ich lasse hier, wie es beantragt wurde, jetzt abstimmen über die Ziffer 1. Wer dieser Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2006 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des FDP-Antrages bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2006 abstimmen. Wer dieser Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der
FDP bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1707.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1707 –
In der 48. Sitzung des Landtages am 24. September 2008 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Beifall Toralf Schnur, FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja Gehorsam ohne Ende bei euch. – Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin hat es gerade eingangs angekündigt, wir haben heute die Zweite Lesung des Antrages der FDP, mit dem wir, die Liberalen, und auch ich persönlich den Weg für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen hier im Landtag, hier in unserem Hohen Hause ebnen wollen. Leider hat dieses Haus eine Überweisung in die Ausschüsse abgelehnt, was wir als Liberale sehr bedauern, ich auch ganz persönlich, das will ich deutlich sagen, dass wir nicht einmal in dem Innenausschuss diese Diskussion fortführen konnten. Und auch heute, so ist mir signalisiert worden, wird wohl keine andere Entscheidung erfolgen hier im Hohen Hause.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden trotzdem bleiben: Was machen die Politikerinnen und Politiker den ganzen Tag hier in Schwerin? Wie kommen Gesetzesänderungen zustande? Wie genau funktioniert Politik überhaupt? Diese Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet
und die werden Sie mit dieser grundsätzlichen Ablehnung auch nicht beantworten können. Zumindest werden sich die Bürger die Antworten nicht selber geben können, indem sie sich selbst ein Bild von der Ausschussarbeit
hier im Hohen Hause machen können. Die Ausschüsse, und wir bezeichnen sie ja selber gerne als Werkstätten des Parlaments, werden weiter hinter verschlossenen Türen tagen.
Den Skeptikern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wollten wir als Liberale deshalb mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnen, sich ein umfassenderes Bild von dieser Arbeit machen zu können, als es derzeit möglich ist.
Und dazu, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist es natürlich auch notwendig gewesen, an der Verfassung etwas zu verändern. Aber, und das will ich noch mal deutlich machen, die Regelausnahme, das Regelausnahmeverhältnis im Artikel 33, welcher bis heute den Zugang zu den Ausschusssitzungen des Landtages nur ab und an zulässt, sollte aus unserer Sicht eben umgekehrt werden. Es gibt eine Vielzahl von Bundesländern, die mit der Öffentlichkeit der Ausschüsse sehr gute Erfahrungen zwischenzeitlich gesammelt haben. Und ich will gerne noch einmal festhalten, dass weder Berlin, Schleswig-Holstein, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und auch Nordrhein-Westfalen, in diesen Bundesländern eben, der Untergang des Abendlandes droht, obwohl dort alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Pressevertreter an den öffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen können.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Raimund Borrmann, NPD: Wir sind hier nicht im Morgenland.)