Protocol of the Session on November 19, 2008

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Mir ist wichtig, dass diese Leitfunktion wahrgenommen wird. Ich bin darüber auch froh, dass man dies bestätigen kann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf sich nicht zu einem Quotenwettbewerb mit den privaten Rundfunkanstalten herabbegeben, der die Programme mit Talkshows, Telenovelas, Boulevardmagazinen und Ähnlichem vollstopft und am Ende dann nicht mehr unterscheidbar ist.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch Ihr freier Markt, den Sie wollen!)

Zur Qualitätsführerschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört für mich jedenfalls auch, dass mit verdeckter Werbung nach 20.00 Uhr Schluss sein sollte. Um hier gar keine Zweifelsfragen aufkommen zu lassen, ich bin dafür, dass Gebühren grundsätzlich die einzige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen sollten. Ein mögliches Verbot von Sponsoring und ein schrittweiser Ausstieg aus der Werbung im öffentlichen Rundfunk sollte auch von uns deshalb ernsthaft diskutiert werden.

Meine Damen und Herren, die Anhörung zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat deutlich gemacht, dass das gegenwärtige Finanzsystem – ich will das vorsichtig ausdrücken –, das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht zusammengebrochen ist?)

Wir brauchen zumindest eine Vereinfachung der Entrichtung.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Sie kennen alle die Klagen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses können davon ein relativ trauriges Lied singen.

Wir müssen andererseits sicherstellen, dass auch der nicht ausschließlich private Bereich weiter zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten herangezogen wird und dass dies – und das scheint mir sehr wichtig im Hinblick auf die eingangs angestellte Überlegung – ohne Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Europäischen Union möglich ist. Das ist nämlich noch die Klippe, die wir umschiffen müssen, um die Sicherstellung unseres Systems zu erreichen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Was Wettbewerbsverzerrungen angeht, wünsche ich mir, und daran sollten wir gemeinsam arbeiten, dass Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Tourismus nicht mehr stattfinden, was derzeit noch der Fall ist.

Wir müssen aber auch sicherstellen – und das ist jetzt die Seite der Nutzer, nämlich unserer Bürgerinnen und Bürger –, dass der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ein notwendiger, ein von der Gesellschaft als notwendig anerkannter Bedarf des Einzelnen ist. Sie wissen, was ich damit meine. Keiner darf vom Informationszugang abgeschnitten werden. Und in diesem Zusammenhang ist andererseits über die Vielzahl der Befreiungstatbestände, deren praktische Umsetzung, wie ich bereits sagte, den Petitionsausschuss kräftig beschäftigt, wieder erneut nachzudenken. Das System muss einfacher werden. Das ist in diesem Änderungsvertrag noch nicht Gegenstand, wird aber, so hoffe ich, in Zukunft noch mal angegangen. Spätestens beim zwölften werden wir uns da wiederfinden.

Zum Schluss darf ich noch einmal – und das ist sicher an diesem Punkte nicht ganz falsch – an unsere Landesverfassung Artikel 39 erinnern. Darin steht nämlich, dass die Landesregierung verpflichtet ist, den Landtag frühzeitig zu unterrichten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

Und für die Rundfunkstaatsverträge erwarte ich dies im besonderen Maße, weil wir, Herr Ministerpräsident, und der Landtag hier aufeinander angewiesen sind. So sieht es das System vor. Und deswegen, ich bin mir da auch sicher, wird das in Zukunft so sein, dass wir uns sehr viel frühzeitiger mit Inhalten von Rundfunkänderungsstaatsverträgen, also mit Staatsverträgen befassen. Das meine ich, denn wir als Abgeordnete müssen auch unseren Bürgern dazu Rede und Antwort stehen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich bin froh, dass wir eine solche Beratung dieses Vertrages hatten, die es zulässt, dass es sicher eine sehr große Mehrheit dafür gibt, was wir hier zu beschließen haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete und Vizepräsident Andreas Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, mit diesem Zustimmungsgesetz wird der Staatsvertrag in geltendes Landesrecht umgesetzt. An den grundlegenden Kritikpunkten meiner Fraktion aus der Ersten Lesung hat sich allerdings nichts geändert. Bei diesen geht es vor allem um die nicht realisierte Neubestimmung der Rundfunkgebührenbefreiungstatbestände, wozu ja dieser Landtag einen einstimmigen Beschluss gefasst hat, vor allem im Hinblick auf Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

sowie die vorgesehene Höhe der Rundfunkgebühr selbst. Darüber haben wir aber in der Ersten Lesung ja bereits umfassend debattiert und wir werden deshalb dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.

Warum ich mich heute zu Wort gemeldet habe, ist die sogenannte Präambel. Im Internet, in der Suchmaschine eingegeben, findet man Folgendes. Zitat: „Der Begriff der Präambel, etymologisch rückführbar auf das lateinische praeambulare (vorangehen) über das mittellateinische praeambulum (Einleitung), bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages.“ Und etwas weiter dann: „Die frühen völkerrechtlichen Verträge leiteten Vorsprüche ein: den Rütlischwur der schweizerischen Stämme (1291),“

(Udo Pastörs, NPD: Sehr wichtig.)

„den Ewigen Landfrieden (1495), den Augsburger Religionsfrieden (1555), den Westfälischen Frieden (1648).“ Ende des Zitats. Warum sage ich das?

(Vincent Kokert, CDU: Das frage ich mich auch.)

Was um alles in der Welt soll dieser Text als Präambel zu einem Zustimmungsgesetz mit zwei Paragrafen?

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

Als Präambel für den Staatsvertrag selbst hätte ich es mir durchaus denken können, vielleicht auch noch zum Zustimmungsgesetz zum Zehnten oder aber zum kommenden Zwölften. Aber bei dem Vertrag, um den es hier heute geht, der sich mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr alleine befasst und der Anpassung eines Datums

(Udo Pastörs, NPD: Herr Bluhm, um es feierlicher zu machen.)

in Bezug auf die Jugendmedienkontrollstelle, halte ich dies zumindest für etwas fraglich. Die einzelnen Sätze sind ja an sich nicht vollkommen falsch,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Oh ja! Danke.)

jedoch keine feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

um mal bei der Definition zu bleiben. Eine eigenständige Entschließung des Landtages, vielleicht ja sogar ein Beschluss mit einer konkreten Beauftragung des Ministerpräsidenten wäre aus unserer Sicht der Sache dienlicher gewesen. Das allerdings klingt dann, so, wie es jetzt vorgelegt wird im Gesetzblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn man es im Komplex sieht, vielleicht doch mehr wie das Pfeifen im Walde. Zitat: „Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung liegt in der parlamentarischen Verantwortung der Landesparlamente. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Rolle unterstrichen.“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Das klingt ein bisschen bockig. Oder? Der Landtag erwartet bis zum 1. Mai 2009 eine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages. An sich richtig. Ist es aber jetzt Selbstverpflichtung? Ist es Aufgabe an den Ministerpräsidenten? Von wem erwartet der Landtag dieses eigentlich?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Na, von wem denn wohl? Na also!)

Zitat: „Der Landtag erwartet die Fortentwicklung der Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Richtig. Aber von wem und vor allem wie? Sollen die Bürgerinnen und Bürger, die ja die Adressaten des Gesetzes sind, es machen? Oder ist es nicht zuerst Aufgabe des Ministerpräsidenten, des Chefs der Staatskanzlei und der Rundfunkreferenten sowie der Fraktionen – ich schließe mich da ja gar nicht aus – und dann des Landtages? Nun, als alleinige Selbstverpflichtung des Landtages jedenfalls taugt diese Präambel aus unserer Sicht nicht. Und was ist mit dieser Präambel, wenn der 1. Mai 2009 abgelaufen ist? Dann bleibt diese Präambel stehen als ewiglich gültig, zumindest bis zum Auslaufen dieses Gesetzes. Und es klingt so ein bisschen wie eine misstrauische Botschaft an den Ministerpräsidenten.

Nun, noch einmal die Internetsuchmaschine betätigt und man kommt im Zusammenhang mit der Erläuterung, was eine Präambel eigentlich ist, auf die Hinführung der Entwicklung in Österreich, als das Kabinett Schüssel vereidigt wurde am 4. Februar 2000. Und da heißt es dann, ich darf zitieren: „In diesem Fall hatte die Präambel die zweifelhafte Funktion, den Verfassungstext zu bekräftigen sowie Volk, Medien und schließlich die Welt zu beruhigen. Dementsprechend trat ,Präambel‘ in das Gedächtnis der Umgangssprache und erhielt eine weitere Bedeutung, nämlich die, einer ,unnötigen Zusatzfloskel, die nur verschönert und den anderen für blöd verkauft.‘“

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, so schlimm ist es mit dieser sicherlich nicht. Aber systemimmanent im Rahmen deutscher Rechtsprechung ist eine Präambel in einem Zustimmungsgesetz für einen Staatsvertrag mehr als ein Unikat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 haben die Rundfunkanstalten einen zusätzlichen Finanzbedarf von 3 Milliarden Euro angemeldet und diese Riesensumme sollen sie jetzt auch bekommen. Komisch, beim Normalbürger klappt das nie. Er kann noch so oft einen gesteigerten Finanzbedarf anmelden, sein Geld wird trotzdem immer weniger. Seine Bedarfsanmeldungen verhallen ungehört im Äther. Den Rundfunkanstalten hingegen wird pro Gebührenopfer ab dem 01.01.2009 fast 1 Euro pro Monat mehr bewilligt. Und wofür? Für das Programm?

Ein Blick in die Fernsehzeitschrift von heute, 19. November 2008: ARD 14.10 Uhr – „Rote Rosen“, Telenovela oder, auf Deutsch, verfilmter Groschenroman. 15.10 Uhr – „Sturm der Liebe“, wieder Telenovela. 18.50 Uhr – „Türkisch für Anfänger“,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

eine als Familienserie getarnte Multikulti-Agitpropveranstaltung unter dem Motto: „Von einem kleinen Ehrenmord hin und wieder lassen wir uns die gute Laune auch nicht verderben.“

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)