Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Ablehnung durch alle anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/2008 ein Antrag zum Thema „Regierungserklärung zur Zukunft des Flughafens Rostock-Laage abgeben“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist der Fall. Herr Pastörs, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Oberbürgermeister Roland Methling nannte den Flughafen Rostock-Laage einen „Fluchhafen“.
Die dramatische Haushaltslage Rostocks sowie die Kostenexplosion bei der Unterhaltung des Flughafens machen es dringlich, hier heute von der Regierung eine Erklärung zu verlangen. Ein Defizit von 2 Millionen Euro in 2008 belastet in unerträglicher Weise die Haushalte von Rostock-Laage sowie des Landkreises Güstrow. Es ist dringlich, da die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie sich die Landesregierung die Zukunft auch nach der jüngsten Finanzspritze von 1,2 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt vorstellt. Die Defizite dieses Flughafens haben sich damit in 24 Monaten verdoppelt.
Es ist daher dringlich geboten, hier in diesem sogenannten Hohen Haus von der Regierung eine Erklärung zu verlangen, dass sowohl die Stadt Rostock als auch die betroffene Kommune und der Landkreis Klarheit darüber erlangen können, was in Zukunft die Landesregierung mit diesem Standort Rostock-Laage vorhat. Wir bitten um Zustimmung für unseren Dringlichkeitsantrag. – Danke schön.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Ablehnung durch alle anderen Fraktionen des Hohen Hauses abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, auf Drucksache 5/1719, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/1985.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1719 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Im September, das ist noch nicht lange her, hatte ich an dieser Stelle deutlich gemacht, dass sich Staatsverträge, wenn sie einmal durch die Ministerpräsidenten ausgehandelt sind, nur schwer abändern lassen. Deshalb überrascht es nicht, dass wir dem Vertrag zustimmen, denn dies wäre sonst in der Reihenfolge der Länder ein Problem.
Allerdings tun wir dies, und so war es auch angekündigt, indem wir dem notwendigen Zustimmungsgesetz eine Präambel voranstellen.
Die ist nicht heldenhaft. Aber wissen Sie, Herr Ritter, ich finde es immer niedlich. Sie haben nicht zustimmen können, weil sie Ihnen nicht heldenhaft genug war.
Sie hätten es wohl lieber, wenn der Landtag weiter in dieser Mechanik gefangen wäre. Da wird dann etwas paraphiert
(Peter Ritter, DIE LINKE: Deshalb haben Sie unseren Antrag zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt.)
und der Landtag hat nichts mehr zu sagen. Sie haben ein anderes Demokratieverständnis, Herr Ritter, als ich, das nehme ich zur Kenntnis.
Lassen Sie doch die Zwiegespräche, Sie kommen vielleicht ja noch zu Wort, wenn Ihre Fraktion Sie dazu ermächtigt.
Ich freue mich jedenfalls, Herr Ritter, dass es der Koalition gelungen ist, sich erstens auf den Text zu verständigen – das ist angesichts der bundesweiten Diskussion nicht ohne Weiteres selbstverständlich, da sind Sie etwas hinter Ihrer Zeit –, und zweitens, dass diese Präambel auch im Ausschuss eine breitere Mehrheit hat, als die Koalition Stimmen hat. Das heißt also, ich bin auch sehr dankbar, dass hier nicht einfach ideologische Schranken gezogen worden sind.
Ja, natürlich bin ich dankbar dafür, dass wir als Demokraten – da klammere ich Sie ausdrücklich aus, Herr Pastörs – uns auf etwas verständigen können.
Das macht uns gerade aus und das unterscheidet uns zum Glück, sage ich mal, von denen, die mit Demokratie nichts am Hut haben.
Meine Damen und Herren, wir machen mit der Präambel noch einmal ganz deutlich – und das ist der Sinn der Übung, Herr Ritter, damit Sie das vielleicht noch mal zur Kenntnis nehmen –, dass die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in der parlamentarischen Verantwortung liegt.
Das ist mir ganz wichtig. Ich denke mir, es ist deswegen wichtig, weil wir, das Parlament, wir, die Abgeordneten, zuständig und verantwortlich sind.
Und ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht im September 2007, das liegt schon etwas länger zurück,
Das macht deutlich, sowohl, was den konkretisierten Funktionsauftrag des öffentlichen Rundfunks angeht als auch die Frage der künftigen Gestaltung der Finanzierung, dass das Parlament das letzte Wort hat, und das sind, das sage ich noch mal, wir.
Deshalb gilt es, hier frühzeitiger als bislang zu informieren und mindestens den zuständigen Innenausschuss, der ist bei uns auch der zuständige Medienausschuss, über die Verhandlungen der Ministerpräsidenten auf dem Laufenden zu halten. Und klar ist, und das ist in den Beratungen im Innenausschuss auch sehr deutlich geworden und darüber sind wir sicher zufrieden, wir wollen das duale Rundfunksystem in Deutschland erhalten und – und dies schien gefährdet und ist noch nicht abgesichert – den öffentlich-rechtlichen Rundfunk EU-konform sichern. Das wird die Aufgabe sein, die wir noch zu lösen haben. Dazu leisten wir unseren Beitrag im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Aber genau deshalb erwarten wir auch, dass wir bis zum 1. Mai 2009 eine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages haben, nämlich die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da gibt es, glaube ich, ausnahmsweise mal keine unterschiedlichen Auffassungen. Für mich gehört allerdings in diesem Zusammenhang dazu, dass die Angebote vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Medienlandschaft qualitativ hervorstechen.