Protocol of the Session on November 19, 2008

Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt liegt bei circa 14 Prozent. Bei den über 85-Jährigen lag der Anteil der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern nahezu 10 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Dazu kommt, dass geriatrische Patienten besonders gefährdet sind und neben einem akuten Behandlungsbedarf immer auch einen Rehabilitationsbedarf haben.

Die Geriatrie als solche muss Aufgaben der inneren Medizin, der Allgemeinmedizin, der Nervenheilkunde sowie der physikalischen und rehabilitativen Medizin integrieren. Dabei befasst sie sich mit den Alterungsprozessen und den diagnostischen, therapeutischen, präventiven und rehabilitativen Aspekten der Erkrankungen alter Menschen. Stehen diagnostische, therapeutische Maßnahmen im Vordergrund, sprechen wir im Allgemeinen von Akutgeriatrie. Sind rehabilitative Aspekte vordergründig, handelt es sich um geriatrische Rehabilitation, die aber durchaus auch akutmedizinische Versorgung einschließen kann.

Frau Müller und vorher Frau Dr. Linke haben ja schon über den Inhalt gesprochen und Frau Müller hat das

auch zitiert, was geriatrische Behandlung umfasst und hier weit ausgeführt. Das will ich jetzt nicht noch mal alles wiederholen. Herr Grabow hat das teilweise auch schon gesagt.

Es ist natürlich außerordentlich wichtig, dass durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz Pflegebedürftige Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen bekamen und Reha-Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Es gibt jetzt einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Rehabilitation im Alter. Generell sind nun Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für alle Versicherten Pflichtleistungen der Krankenkassen. Wozu das dienen soll, wurde auch schon ausgeführt, das will ich nicht noch mal wiederholen.

Aber Frau Müller sprach vorhin gerade den Anspruch auf entsprechende Maßnahmen für Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen – und auch das ist jetzt Pflicht – an. Und da kommen wir wieder zum Thema Personal. Dieser Personalengpass wird sich dort niederschlagen, wenn sich der dort auch zunächst anders äußert, weil nämlich diese Leistungen jetzt noch gar nicht vorgesehen sind.

Durch die Zunahme des Anteils hoch- und höchstaltriger Patienten werden uns in Zukunft Geriater und Gerontopsychiater fehlen. Wir müssen also auch über innovative Lösungen, insbesondere im ländlichen Raum, nachdenken, wie beispielsweise gerontopsychiatrische Institutsambulanzen als mobiles Team mit aufsuchenden Hilfen. Und wir müssen ähnliche Lösungen auch für ambulante Geriatrie suchen. Hausärzte müssen in der gerontopsychiatrischen Grundversorgung weiterqualifiziert werden. Auch in der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte müssen geriatrische und gerontopsychiatrische Inhalte stärker als bis jetzt vermittelt werden. Insbesondere müssen auch junge Menschen motiviert werden, sich dieser Fachbereiche anzunehmen.

Als gleichstellungspolitische Sprecherin meiner Fraktion möchte ich ganz besonders auch darauf hinweisen, dass wir die Angehörigen bei der Pflege, und das sind ja zum größten Anteil immer noch Frauen, nicht alleine lassen dürfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir benötigen – und das sehe ich hier, Herr Glawe, obwohl das teilweise ja schon ein bisschen kritisch angemerkt wurde – durchaus ein neues Landesgeriatriekonzept. Darin sind wir uns, glaube ich, alle ziemlich einig. Aber die Ministerin führte aus, dass wir bereits Arbeitsgruppen haben, und Frau Müller sprach es ja noch mal ganz explizit an. Sechs Arbeitsgruppen haben sich aus dem Programm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ oder aufgrund dieses Programms gebildet. Die Arbeit lässt aber noch zu wünschen übrig, weil sich das Ganze relativ schleppend – anscheinend – gestaltet,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

nach den Ausführungen von Frau Müller.

Das sage ich jetzt nicht aus eigener Erfahrung, sondern ich zitiere, ich berufe mich auf das, was Frau Müller eben gesagt hat. Gleichwohl muss ich sagen, wenn wir diese Arbeitsgruppen haben, finde ich, können wir nicht darauf verzichten, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen abzuwarten

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Über ein Jahr.)

und uns das anzuschauen.

Und ich unterstütze nicht Ihren Antrag, den werden wir zu diesem Zeitpunkt ablehnen, weil ich glaube, auch vor dem Hintergrund meiner Ausführungen zu der Personalschwäche oder dem erhöhten Personalbedarf, der uns erwartet, da greift weder Ihr Antrag noch der von der Fraktion der FDP wirklich alle Punkte auf. Ich teile allerdings den Appell an die Sozialministerin, ein bisschen Druck auf den Kessel zu machen, damit die Arbeitsgruppen vielleicht mal ein bisschen zeitnäher und intensiver ihre Arbeit dort erledigen. Aber trotz alledem müssen wir die Arbeitsergebnisse abwarten,

(Irene Müller, DIE LINKE: Sollen wir denken, die Arbeitsgruppen sind ein Feigenblatt des Sozialministeriums?)

damit wir auch ein rundes Bild haben. Erst dann können wir entsprechende Konsequenzen ziehen und uns einem neuen Konzept widmen. Deswegen, wie gesagt, lehnen wir heute Ihren Antrag und auch den der Fraktion der FDP ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Irene Müller, DIE LINKE: Ist in Ordnung, ich rede morgen noch mal.)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2011 abstimmen und mache darauf aufmerksam, dass ich der Systematik wegen diesen Antrag angepasst habe. Der Originalantrag spricht von den Punkten a), Unterpunkten a) und b). Wir werden also jetzt darüber abstimmen, ob der Antrag um die Buchstaben c) und d) ergänzt wird. Dabei ist 3. dann c) und 4. d).

Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 89 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt worden, über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages gesondert abzustimmen.

Zunächst lasse ich also darüber abstimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE um einen Absatz c), ehemals 3. zu ergänzen. Wer der Ergänzung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ergänzung des Antrages der Fraktion DIE LINKE um einen Absatz c) bei Zustimmung der Fraktion der FDP, einer Stimme aus der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich lasse nun darüber abstimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE um einen Absatz d) zu ergänzen. Wer der Ergänzung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ergänzung des Antrages der Fraktion DIE LINKE um einen Absatz d) bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen, ich glaube, einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen aus der Fraktion der NPD abgelehnt.

Entschuldigung, dann kommt noch eine Enthaltung aus der Fraktion der CDU dazu. Das war etwas unübersichtlich.

Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 89 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt worden, über die einzelnen Punkte des Antrages gesondert abzustimmen. Wer dem Buchstaben a) im Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1957 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Buchstabe a) des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1957 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Enthaltung aus der Fraktion der CDU, einer Enthaltung, und der Fraktion der NPD zugestimmt, Entschuldigung, Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Buchstaben b) im Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1957 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Buchstabe b) des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1957 bei Zustimmung der Faktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27. Wir hatten vereinbart, auch diesen Tagesordnungspunkt auf die heutige Sitzung vorzuziehen. Es geht um die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – SGB II ändern und willkürliche Kündigungen bei Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) unterbinden, auf Drucksache 5/1966.

Antrag der Fraktion der NPD: SGB II ändern und willkürliche Kündigungen bei Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) unterbinden – Drucksache 5/1966 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nochmals Hartz IV zum Schluss: Zwangsarbeit ist verboten, heißt es im Grundgesetz. Was sind dann die sogenannten Arbeitsgelegenheiten, die man auch als Ein-Euro-Jobs kennt? Von Freiwilligkeit kann man in dem Zusammenhang ja wohl kaum sprechen. Zwar wird die Verpflichtung zur Übernahme solcher Tätigkeiten meist in Eingliederungsvereinbarungen festgeschrieben, die basieren theoretisch auf einer Einigung zweier Vertragspartner, was nach freiem Willen und gleicher Augenhöhe klingt. Wer allerdings nicht unterzeichnet, was die Arbeitsagentur ihm vorlegt, hat die Freiheit zu verhungern, denn dann werden mal eben die Leistungen in voller Höhe gestrichen. Und ich kenne auch Fälle, in denen Familien mit Kindern für einen Monat Lebensmittelmarken bewilligt wurden, die gerade mal für etwas mehr als eine Woche reichten. Eine zureichende Anzahl von Marken musste eingeklagt werden, zum Glück mit Erfolg.

Die Betroffenen haben keine Wahl, sie müssen den aufgezwungenen Job übernehmen. Nun wäre das akzeptabel, wenn es sich bei den Maßnahmen um reguläre Arbeitsverhältnisse handeln würde. Bis auf reiche Erben und unfähige Pleitemanager mit Millionenabfindungen steht ja wohl jeder vor der Notwendigkeit, für seinen Lebensunterhalt arbeiten zu müssen.

Und wenn der Staat Beschäftigungsprogramme für Erwerbslose auflegen würde, mit einer Entlohnung, die der Tätigkeit angemessen wäre und nicht ausbeuterisch

und mit vollen Arbeitnehmerrechten, bestünde keine Veranlassung für Beschwerden. Aber für die Ein-EuroJobber wird gerade kein reguläres Arbeitsverhältnis begründet, in manchen Fällen wird von einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, in anderen Fällen von einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art mit einem arbeiterähnlichen Status für die Dienstverpflichteten. Der Alltag des Ein-Euro-Jobbers ist allerdings nicht arbeitnehmerähnlich, sondern absolut deckungsgleich. Die Leute stehen genauso früh auf, fahren zur Arbeit und üben ihre Tätigkeit genauso aus wie diejenigen, die als vollwertige Arbeitskräfte gelten, aber ihre Rechtsposition ist alles andere als arbeitnehmerähnlich.

Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen sie die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst einmal von ihrem Ein-Euro-Job-Verdienst bezahlen. Und erst, wenn diese paar Kröten aufgebraucht sind, werden entsprechende Aufwendungen erstattet, selbstverständlich nach einem langen und zähen Antragsverfahren. Wer das Pech hat, entsprechend weit weg von der Stätte seiner Ausbeutung zu wohnen, arbeitet Vollzeit für Hartz IV auch in anspruchsvollen Tätigkeiten, das kann durchaus mal passieren. Zur Arbeitszeit können auch, angesichts des verfallenden Verkehrsnetzes im ländlichen Raum, erhebliche Wartezeiten auf den Bus kommen und die Bahn hält in vielen Dörfern schon längst nicht mehr. So sind verschiedene Gruppen im neuen Kassensystem vielleicht in ein und derselben Firma nebeneinander tätig: zunächst Festangestellte mit Arbeitsverträgen, daneben Kräfte, die von Leih- und Zeitarbeitsfirmen ausgeliehen werden und schon zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen roboten, dann die Ein-Euro-Jobber und noch weiter unten oftmals illegale Arbeitnehmer. Denen wird gerne mal der Lohn vorenthalten, einwanderungsbegeisterte Pseudoausländerfreunde halten sie bisweilen in verschlossenen Containern wie Sklaven. Nach Arbeitsunfällen wird der eine oder andere vor Krankenhäusern abgeladen ohne Papiere. Leichen hat man auch schon gefunden – vom Gerüst gefallen, das passiert.

Für Ein-Euro-Jobber gelten alle Pflichten eines Arbeitnehmers, aber nicht alle Rechte. Großmütigerweise wird ihnen Arbeitsschutz gewährt. Dazu gehören Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften, zumindest bis zur nächsten Gesetzesverschärfung, die sich dann wahrscheinlich 2. SGB-II-Optimierungsgesetz nennen wird. Auch das Bundesurlaubsgesetz gilt, wenn man von der Kleinigkeit absieht, dass Urlaubsgeld natürlich nicht gezahlt wird. Kündigungsschutz hingegen ist leider völlig ausgeschlossen. Das bedeutet, der Teilnehmer an einer solchen Arbeitsgelegenheit hat den Job anzunehmen, pünktlich zu erscheinen und kommt in Teufels Küche, wenn er eine Tätigkeit, die auf sechs Monate ausgerichtet ist, einfach nach drei Monaten abbrechen sollte. Er darf nicht kündigen, schon wenige Fehltage können zu harschen Sanktionen führen. Umgekehrt stimmt es völlig mit der sogenannten Rechtsordnung überein, dass der Maßnahmeträger, sei es eine Behörde oder eine Privatfirma, eines Morgens anruft und kurz angebunden mitteilt, der Ein-Euro-Jobber brauche ab sofort nicht mehr zu erscheinen – ohne Begründung, einfach so.

In der Praxis geschieht das durchaus. Der Petitionsausschuss hatte kürzlich einen solchen Fall zu bearbeiten und man konnte dem Petenten auch nichts anderes antworten als dies: Ja, das ist in diesem Staat legal. So ist

es halt. Der Betreffende mag mit seinem kümmerlichen Zuverdienst für den festgesetzten Zeitraum gerechnet haben. Er mag die Nötigkeit gesehen haben, endlich mal wieder seinen Fernseher reparieren zu lassen oder sich ein paar neue Schuhe zu kaufen, aber solche Aussichten können sich im Sozialstaat BRD schnell in Luft auflösen. Es gibt eine Kaste unterprivilegierter Bürger. Früher sprach man von Gesinde. In Stellung gehen hieß das damals, wenn man bei den gnädigen Herrschaften einen Job als Hausdiener oder Kammerzofe antrat. Solche Zustände kehren heute wieder. Deshalb bringt die NPD diesen Antrag ein. Arbeitspflicht ohne Kündigungsschutz darf es nicht geben. Wenn die Behörde den Erwerbslosen auf eine gewisse Zeit auf einen Ein-EuroJob verpflichtet, dann muss diese Verpflichtung auch für sie selbst gelten und sie muss auch selbst daran festgehalten werden, ansonsten herrscht der reine Obrigkeitsstaat mit rechtlosen Untertanen, so wie Breschnew in den 60er-Jahren den Übergang zum Kommunismus proklamierte, womit er allerdings unrecht hatte, könnten Sie mittlerweile mit vollem Recht die Wiedereinführung des Feudalismus verkünden. Ganz offenbar tut es Ihnen nicht gut, in einem Schloss zu residieren. Vielleicht wäre ein Plattenbau-Landtagsgebäude in Rostock-Groß Klein besser gewesen und besser geeignet, Ihren Hang zur Abgehobenheit einzudämmen?

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Es tut mir leid, dass ich Sie mit sozialen Problemen gelangweilt habe, aber dafür sind wir da. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

(Stefan Köster, NPD: Na, der weiß ja, was Hartz IV ist. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der NPD stellt den Antrag auf Ergreifung einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung mit dem Ziel, in Paragraf 16 SGB II einen Schutz zur Arbeitsgelegenheit verpflichteter Leistungsbezieher vor willkürlicher Kündigung aufzunehmen.

Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung – Sie sagten es, Ein-EuroJob – wird im Regelfall in der Eingliederungsvereinbarung zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Arge festgelegt. Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, das heißt, um eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen.

(Udo Pastörs, NPD: Das klingt fast zynisch.)

Man kann natürlich auch viel Hinterlist hineininterpretieren. Von einer zwangsweisen Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen kann keine Rede sein.

(Raimund Borrmann, NPD: Man redet da von freiwilligem Zwang. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, kann die Arge nach einem Verwaltungsakt erlassen, dass die