Meine Herren der Fensterreihe zur Erinnerung: Verordnungen zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sind nur im Rahmen des gegenwärtig, ich sage, gegenwärtig geltenden europäischen und nationalen Rechts möglich.
Es gibt Leute, die meinen, wenn sie schreien, haben sie recht. Aber die interessiert das nicht, es ist eben Ausdruck dessen … Was soll man davon halten?
Auch der Kormoran unterliegt allen zutreffenden Artenschutzvorschriften. Gegenwärtig und derzeit dürfen gemäß Paragraf 43 des Bundesnaturschutzgesetzes Ausnahmen von den Schutzbestimmungen nur zugelassen werden, wenn der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art nicht nachteilig beeinflusst wird. So ist die derzeitige gesetzliche Grundlage.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot – es geht hier um Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot, es ist dabei ein Nachweis zu führen oder ist an den Nachweis gebunden eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens. Gleiches gilt natürlich auch für Störungen am Brutplatz oder bei Eingriffen in das Brutgeschehen. Der durch Kormorane verursachte Schaden in Teichwirtschaftsbetrieben und fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern ist nachgewiesen beziehungsweise gilt als nachgewiesen, wenn alternative Methoden zur Vergrämung geprüft wurden und bisher nicht wirksam wurden. Dann ist er nachgewiesen.
Meine Damen und Herren, es besteht doch breiter Konsens darüber, bei uns allen in den demokratischen Fraktionen, dass der Vergrämungsabschuss in diesen Gewässern erforderlich und rechtlich nicht zu beanstanden ist. Diesem Umstand, genau weil wir es wissen, wird in der Kormoranlandesverordnung in Paragraf 2
Absatz 1 „Örtliche Beschränkungen“ Rechnung getragen. Sie, meine Herren, wollen mit der Abschaffung der örtlichen Beschränkungen die Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot auch für die Küstengewässer ermöglichen, für die Küstengewässer und, wie wir es von Herrn Borrmann hörten, natürlich auch Nationalparke und überall dort, wo wir eigentlich nicht reingehen wollen. Für die Küstengewässer ist der wissenschaftlich begründete Nachweis eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens gegenwärtig aber nicht zu erbringen. Und insofern werden wir das auch im Moment nicht außer Kraft setzen können.
Sie propagieren mit Ihrem Antrag, meine Herren, einen Rechtsbruch. Das müssen wir ganz einfach so deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, man wird der Kormoranproblematik in Mecklenburg-Vorpommern aber nicht gerecht, wenn man sie nur im Kontext eines NPDAntrages diskutiert.
Fischereiwirtschaftliche Schäden durch das Anwachsen der Kormoranbestände in Mecklenburg-Vorpommern werden von den demokratischen Fraktionen nicht negiert. So ist es nicht. Mit diesem Thema, und das wissen Sie ja ganz genau, mit diesem Thema befasst sich der Landtag und befasst sich die Landesregierung seit Jahren. Und Sie tun jetzt so, als hätten Sie mit Ihrem Antrag das Thema entdeckt.
Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass sinnvolle Lösungen im Sinne von Artenschutz und Interessen der Fischerei überregional angestrebt werden müssen. Und das wissen Sie auch, Herr Borrmann, Sie haben den Agrarausschuss und die Anhörung angesprochen, da wurde uns ganz deutlich gesagt, dass es regional – ob wir da abschießen oder vergrämen, was auch immer machen – nichts bringt, aber überhaupt nichts bringt, es sei denn, Sie stellen sich an die Grenze und versuchen, die abzuwenden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und schrecken ab. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das klappt vielleicht sogar.)
Aber ich glaube, wenn sie Sie sehen, wenn die Kormorane Sie sehen, dann kehren die von alleine um. Dann sind wir sie los.
Die Initiativen Mecklenburg-Vorpommerns gehen dahin, die Entwicklung der europäischen Kormoranpopulation als europäisches Problem in Brüssel zu thematisieren, und da gehört es hin, nach Brüssel.
Denn die Kormorane machen an der Grenze nicht halt, es sei denn, meinen Vorschlag können sie sich mal überlegen. Also sie machen nicht halt.
Und wenn wir es dort nicht thematisieren, dann werden wir regional überhaupt keinen Erfolg haben. Und in dem Sinne, meine Damen und Herren, lehnen wir natürlich Ihren Antrag ab. –
Frau Peters, dass ich vielleicht auf Sie eine gewisse Vergrämungseigenschaft habe, dafür kann ich leider nichts.
Andererseits haben Sie letztendlich eine Bankrotterklärung hier vorgetragen. Denn wenn Sie sagen, wir können ohnehin nichts machen, wir müssen …
Ja, selbstverständlich haben Sie das gesagt. Sie haben gesagt, es gibt EU-Recht, es gibt Bundesrecht und alles andere ist aussichtslos.
Sie sagen, seit Jahren bemüht sich die Regierung darum, eine Lösung zu finden. Nur, es gibt keine Lösung.
Die Fischer müssen jedes Jahr erleben, dass ihre Rechte, ihre Fangrechte beschnitten werden. Die Fischer beobachten, dass die Kormorane sich ungehindert vermehren können.
Und das Ergebnis ist, dass die Fischer bankrottgehen und die Kormorane überleben, und zwar in immer größeren Populationen.
Es sind ja nicht nur die Fischer, die bedroht sind, ich hatte das ja schon angeführt. Es ist das Gleichgewicht in den Naturschutzgebieten, das selbst bedroht ist. Wenn sich eine Art ungehindert vermehren kann und immer weiterwächst und immer weiterwächst und immer weitere Lebensräume in Anspruch nimmt, dann werden andere Arten in diesen Naturschutzgebieten auch bedroht. Also nicht nur die Fischer oder Menschen, sondern auch andere Arten werden bedroht.