Protocol of the Session on November 19, 2008

(Stefan Köster, NPD: Also gegen die LINKE.)

In der Zielstellung, demokratisch legitimierte Ämter nicht in die Hände der Feinde von Demokratie, Grundgesetz und Landesverfassung fallen zu lassen, sind wir uns einig.

(Michael Andrejewski, NPD: Und DDR-Verfassung.)

Das entspricht im Übrigen der Festlegung des Artikels 18a unserer Landesverfassung. Unstrittig ist aber auch, dass zur grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik das passive Wahlrecht gehört.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Im Rahmen der Anhörungen und Beratungen werden unter anderem die Fragen zu klären sein, ob beamtenrechtliche Grundsätze derartige Eingriffe in das Wahlrecht legitimieren, welche Missbrauchsmöglichkeiten denkbar sind, wie diese ausgeschlossen werden können und wie ein derartiges Verfahren rechtssicher und transparent auszugestalten wäre, um auch dem Datenschutz zu entsprechen.

(Raimund Borrmann, NPD: Auch Linke können ausgeschlossen werden.)

Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, viel wichtiger ist, die demokratischen Parteien sind aufgerufen, mit überzeugenden Kandidaten und glaubwürdiger Politik das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zu gewinnen und zu rechtfertigen.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es. Das ist der richtige Weg, Herr Ritter. Jetzt haben Sie’s. Endlich haben Sie es gelernt.)

Dann werden auch die Feinde der Demokratie aus der NPD hier keine Chance haben. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jetzt kommt erst mal Lob, Lob dem Minister.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jetzt, jetzt! – Michael Roolf, FDP: Wir sind dem Minister dankbar.)

Liebe Frau Borchardt! An dieser Stelle werde ich mich freundlich zurückhalten, was das Lob betrifft,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh, da ist dann aber Herr Caffier sehr enttäuscht.)

werde aber am Schluss wohl nicht umhinkommen. Ich kündige das für den Schluss schon einmal an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt Bilder, die eine unglaublich suggestive Wirkung haben. Es gibt Bilder, die, zumindest gilt das für mich, man wohl bis zu seinem Lebensende nicht vergessen wird. Für mich gehören dazu die Bilder des 11. Septembers 2001. Ich kann mich noch genau an diesen Tag erinnern. Man war – und ich glaube, mir ging es so wie den meisten – sich natürlich über die Tragweite dessen, was da wirklich geschehen ist, nicht hundertprozentig im Klaren. Aber man hatte ein Gefühl von Ohnmacht, daran kann ich mich noch erinnern, und man wusste sehr genau, mit diesem Tag wird etwas anders sein in dieser Welt, völlig anders.

(Raimund Borrmann, NPD: Wieso?)

Relativ schnell war auch klar, dass dieses nicht ein Problem der Vereinigten Staaten ist. Spätestens die Anschläge auf die Vorortzüge in Madrid dann wenig später

(Raimund Borrmann, NPD: In den 40er-Jahren wurden ganze Städte bombardiert.)

oder die Terroranschläge in der U-Bahn in London haben uns gezeigt,

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

dass es ein sehr europäisches Problem, ein Problem der gesamten westlichen Welt ist.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das, richtig. – Udo Pastörs, NPD: Warum wohl? Wie entstand das Problem?)

Meine Damen und Herren, diese Bedrohung besteht überall in der westlichen Welt und das bedeutet, Herr Pastörs, auch hier in Deutschland. Das ist ein klares Problem. Der Herr Minister hat nicht umsonst auf den Polizeizugriff im Sauerland oder den missglückten Anschlag auf die Nahverkehrszüge im Raum Köln hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat aus dieser Bedrohungssituation ganz klare Konsequenzen gezogen und hat am Anfang dieses Jahres das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz beschlossen. Da mag man, Herr Ritter, in einzelnen Passagen tatsächlich anderer Auffassung sein. Das will ich Ihnen gern zugestehen, aber es ist eine notwendige Reaktion auf diese neue Bedrohungssituation, die weltweit besteht.

(Udo Pastörs, NPD: Aber welche Ursachen gibt es dafür?)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend würde ich sagen, …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Recht hat er.)

Gut, Herr Ritter ist vielleicht unglücklich darüber.

… darüber wird man noch einmal intensiv nachdenken, dass man das bei nächstmöglicher Gelegenheit vielleicht verbessert, aber dieser Gesetzentwurf steht natürlich damit in unmittelbarem Zusammenhang. Er beinhaltet drei Teile. Das sind einmal die Änderungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz, der Minister ist darauf eingegangen. Das ist aber, sage ich mal, sehr marginal und steht wenig im Fokus des öffentlichen Interesses. Da geht es nur um eine Sicherheitsüberprüfungsakte, die dann elektronisch geführt werden soll, und eine Einschränkung der erweiterten Sicherheitsüberprüfung für Bedienstete im Staatsschutz und so weiter. Das ist, glaube ich, so wenig spektakulär, dass man hierüber nicht so sehr berichten muss.

Über den zweiten Teil zum Landesverfassungsschutzgesetz – wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft – hat mein Kollege Herr Dr. Timm ganz ausreichend ausgeführt, sodass ich mir das dann sparen kann. Ich will darauf nicht weiter eingehen, sondern, meine Damen und Herren – das ist vielleicht nahe liegend, in bin auch Bürgermeister –,

(Udo Pastörs, NPD: Das sagt er auch noch laut.)

mir liegen natürlich vor allem die Dinge am Herzen, die die kommunale Ebene betreffen, wenngleich das dann sicherlich dazu führen wird, dass bei einigen Herren auf der rechten Seite wieder Unruhe aufkommt. Dem sehe ich, und das sage ich deutlich, gelassen entgegen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sehr mutig.)

Meine Damen und Herren, Ausgangspunkt und zentrale Änderung ist die in Paragraf 61 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz vorgenommene Änderung. Diese regelt die Wählbarkeit und die Prüfung der Wählbarkeit der Kandidaten für kommunale Spitzenämter. Kommunale Wahlbeamte müssen nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für diese freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Das ist eine Bedingung.

(Udo Pastörs, NPD: So wie Sie.)

So wie ich. Ich, Herr Pastörs, kann das deutlich für mich in Anspruch nehmen. Bei Ihnen befinde ich mich da schon in argem Zweifel.

(Udo Pastörs, NPD: „Sag mir, wo du stehst!“ Kennen Sie das Liedchen?)

Ich stehe auf der Seite des Grundgesetzes und da stehe ich sehr komfortabel und gut, Herr Pastörs. Da seien Sie mal ganz sicher!

(Michael Andrejewski, NPD: Sie treten auf dem Grundgesetz herum. – Udo Pastörs, NPD: Sie treten es mit Füßen.)

Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, meine Damen und Herren, entscheidet aber eben ein Wahlausschuss und auch der ist demokratisch gewählt. Und sollten seine Mitglieder, und zwar aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte, die wirklich auch vorliegen müssen,

Zweifel an der Verfassungstreue haben, legen Sie den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung vor. Und diese Rechtsaufsichtsbehörde wiederum kann im Rahmen ihrer Prüfung, auch hier steht ein „kann“,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist eine Gesinnungsprüfung.)

Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde unseres Landes einholen.

(Udo Pastörs, NPD: So was darf es gar nicht geben.)

Herr Ritter, Sie haben gesagt, diese Einbeziehung des Verfassungsschutzes muss hinterfragt werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das Verfahren.)

Das Verfahren muss hinterfragt werden. Ich glaube grundsätzlich, dass die Einbeziehung des Verfassungsschutzes keine Alternative kennt.