(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben eine eigenartige Logik. Zählen Sie die Anzahl der Wähler!)
Und letzten Endes gucken Sie auf die Wahlbeteiligung, dann sehen Sie nämlich auch, dass das eigentliche und das absolute Ergebnis gar nicht so sehr voneinander abweichen,
das muss man auch einfach sagen dürfen, in den absoluten Stimmen. Ich glaube, das sind 1.400 oder 1.500 Stimmen gewesen in Schwerin jetzt.
Ja, das ist vielleicht möglich, aber Sie wissen auch aus der Praxis, da würde mich mal ein Beispiel interessieren, wo das möglich wäre, das können Sie mir ja mal
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich kenne genügend Gemeinden, wo wir sieben oder acht Bewerber/-innen haben. Ist doch Schwachsinn hier!)
Es ist so, dass nach unserer Auffassung eben die Situation da ist, dass die Legitimation eines Bewerbers eben nach der relativen Mehrheitswahl bereits in der Hauptwahl da ist. Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen, und die kommen ja immer mehr, zeigen eben auch, dass dort die Wahlbeteiligung, gerade in den Hauptwahlen, mittlerweile Stück für Stück zunimmt. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, auch wenn Sie es nicht gerne hören wollen.
Und wir sehen eben auch, dass zum Beispiel letzten Endes knappe Wahlen, man muss ja dann fair sein und Gegenbeispiele nennen – wie den Landkreis Demmin, da hat die Stichwahl ein anderes Ergebnis ergeben, das ist richtig –, aber wenn man dann eben auch sagt, wenn man sich mal anguckt, wie die Wahlbeteiligung runtergerutscht ist, da muss man die Frage stellen dürfen, ob der Bewerber in der Stichwahl noch die gleiche Legitimation hat.
Lassen Sie mich an der Stelle noch eines abschließend sagen: Mit der Regelung zu den Wahlbereichen, da müssen wir einfach mal überlegen. Wir haben die Ämterfusion hinter uns, es ist nicht mehr ganz so einfach heutzutage, mit der Größe der Ämter die Wahlbereiche so zuzuschneiden, wie wir sie gerne hätten.
Das sind einfach praktische Überlegungen, aber dazu komme ich vielleicht nachher noch, jetzt fehlt mir die Zeit. – Recht herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Kommunalwahlrecht ist jederzeit ein interessantes Thema, Herr Kollege Schnur. Aber kurz vor allgemeinen Kommunalwahlen erfreut es sich erfahrungsgemäß immer ganz besonderer Beliebtheit.
(Michael Roolf, FDP: Wir werden ja wohl noch was bekommen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vor allem dann, wenn man in den Verhandlungen nicht erfolgreich war.)
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen werden am 7. Juni nächsten Jahres stattfinden, gemeinsam mit den Europawahlen. Diese Kopplung hat sich in den zurückliegenden Jahren immer bewährt.
Nun will die FDP-Fraktion den Landtag um einen Beschluss bitten, die Landesregierung möge bis Ende dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vorlegen.
Ich greife zunächst Punkt 2 des Antrags heraus. Landräte und Bürgermeister sollen daran gehindert werden, sich als Zugpferde bei der Wahl zum Kreistag oder zur Stadtvertretung aufstellen zu lassen.
Denn es ist in der Tat nicht schön, wenn Amtsinhaber ihre Bekanntheit in die Waagschale werfen, um dann nach der Wahl die eigentlich nicht überraschende Entscheidung zu treffen, dass sie lieber hauptamtlich Landrat bleiben
Aber, meine Damen und Herren, diese kritische Bewertung muss aus der Politik kommen. Die aufstellenden Parteien sollten sich genau wie die Amtsinhaber zu schade sein, bei solchen Winkelzügen mitzutun. Andernfalls muss der politische Gegner deutliche Worte finden und die Bürger aufklären. Zudem, dass ausgerechnet Sie hier nach dem starken Staat rufen, der solches unterbinden soll, verwundert mich hin und wieder schon ein wenig.