Richtig, Stichwahlen sind aufwendig und führen in den meisten Fällen nicht zu überraschenden Ergebnissen, in den meisten, obwohl wir dies ja,
Der Preis wäre aber aus meiner Sicht zu hoch, wenn man deshalb nun schon eine relative Mehrheit im Hauptwahlgang genügen lassen würde. Die demokratische Legitimation des Wahlsiegers, der sich, sagen wir mal so, mit circa 33 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen zwei oder drei gute Verfolger durchgesetzt hat, die zusammen vielleicht 60 Prozent der Stimmen hätten – das bei einer leider sehr niedrigen Wahlbeteiligung –, wäre mit Verlaub nicht sehr eindrucksvoll.
Vielleicht finden wir ja auch bei einer zukünftigen Neufassung des Kommunalwahlrechtes eine andere, eine kreativere Möglichkeit, Stichwahlen zu vermeiden. So in der Form, wie es hier derzeit vorgeschlagen wird, kann ich das derzeit nicht sehen und auch die Erfahrung der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass wir bei Stichwahlen bei der niedrigen Wahlbeteiligung, die wir haben, gut tun, dies so zu tun. Jeder kann sich mal runterrechnen bei einer Stichwahl, wie viele Stimmen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger derzeit – in Neubrandenburg habe ich es mal getan – der Kandidat nachher hat, mit wie viel Prozent er tatsächlich gewählt worden ist. Es ist ja schon eine ganz geringe Marge.
Und deswegen kommen wir derzeit aus gar keinem Grund oder sehe ich auch keine Möglichkeit, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Stichwahl anzusprechen.
Einige der von der FDP angesprochenen Themen würden sich auch dazu anbieten, sie gemeinsam mit möglichen zukünftigen Änderungen, die wir ja nicht ausschließen und angehen werden, in der Kommunalverfassung zu beraten.
(Michael Roolf, FDP: Du kriegst auch ganz schön die Kurve. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
Ich denke, das hat nichts mit der Kurve zu tun. Es ist immer bekannt, dass wir uns auch mit der Kommunalverfassung befassen müssen. Ich denke da vor allem an die Frage der Auswirkungen von Gemeindefusionen, aber auch auf die Größe der Gemeindevertretung.
Zu dem sogenannten Stichwort „Zeit“ möchte ich abschließend auf Folgendes aufmerksam machen. Die konkreten Wahlvorbereitungen beginnen etwa vier Monate vor dem Wahltag, bei dem einen früher, bei dem anderen spätestens zu dem Zeitpunkt. Die Überlegungen der Parteien und Wählergruppen, wer denn diesmal für sie antreten könnte, dürften auch bei Ihnen bereits in vollem Gange sein.
Ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren dauert nicht unter zwei Monate. Die Regierung braucht auch mindestens noch einen Monat für ihre Vorbereitung. Rechnen wir zusammen: Ein Gesetzentwurf, ein fundierter Gesetzentwurf, auch im Parlament bei solch elementaren Regelungen entsprechend diskutiert, dauert mindestens vier Monate. Also spätestens ein Dreivierteljahr vor dem Wahltag müsste er erarbeitet sein.
Dies kann dann einmal anders sein, wenn die vorgesehenen Änderungen sich erst bei der Wahlzulassung oder bei den Formalitäten am Wahltag auswirken. So wird die Landesregierung diesem Haus zwar in Kürze den Vorschlag zur Ergänzung des Kommunalwahlrechts im Bereich der Wahlzulassungsregelung und hier als Unterstützung für die Wahlausschüsse vorlegen. Die von der FDP angesprochenen Punkte würden sich aber derzeit nicht dazu eignen, in diesem Zusammenhang mitbehandelt zu werden. Denn die FDP schlägt unter anderem Änderungen bei der Zahl der Mandate, der Wahlbereichseinteilung und der Frage vor, wer überhaupt als Bewerber auftreten darf. Jedenfalls, mit diesen Themen kommen Sie aus unserer Einschätzung mit der derzeitig behandelten Initiative im Hinblick auf die Kommunalwahl im Juni 2009 zu spät.
Ich möchte es dabei belassen, die Ausschüsse angesichts ihrer beträchtlichen Arbeitsleistung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit diesem Antrag noch zusätzlich zu befassen. Und daher erscheint es mir aus dieser Sicht erforderlich, dass wir diesen Gesamtkomplex im Zusammenhang auch mit der Kommunalverfassung und anderen Themen, die der Innenausschuss und die dementsprechenden Gremien in den nächsten Monaten in der Befassung haben werden – solchen Themen, die durchaus diskussionswürdig sind,
das schließe ich überhaupt nicht aus –, mit zu behandeln. Aber im Hinblick auf die Kommunalwahl 2009 tun wir gut daran, mit einer gewissen Seriosität den Gruppierungen und Parteien die Möglichkeit einräumen, jetzt ihre Kandidaten zu finden, jetzt ihre Vorbereitungen im Hinblick auf die Kommunalwahl zu machen, und deswegen sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt diese Notwendigkeit nicht und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hat uns einen Antrag zum Thema Kommunalwahlgesetz vorgelegt, der fünf Punkte umfasst. Und ich bin davon überzeugt, dass diese fünf Punkte, jeder für sich, einen Sachverhalt ansprechen und jeder für sich zu bewerten ist, und zwar durchaus nicht alle gleich zu bewerten sind. Und deswegen möchte ich hier Punkt für Punkt vorgehen, damit eine solche differenzierte Bewertung möglich ist.
Zunächst der erste Punkt. Da geht es um die Zahl der Gemeindevertreter, die zu wählen sind. Liebe Kollegen von der FDP, da steht dann, das ist im Grunde genommen Begründung, aber es steht im Antragstext, dass die Zahl der Vertreter der veränderten Gemeindestruktur anzupassen ist. Da sage ich Ihnen, das muss mir mal einer erklären, denn seit 1994 – Sie haben auf dieses Datum Bezug genommen – haben wir in der Tat in Mecklenburg-Vorpommern eine veränderte Gemeindestruktur. Die Zahl der rechtlich selbstständigen Gemeinden insgesamt ist durch Zusammenschlüsse von Gemeinden kleiner geworden, die Zahl der Gemeinden in den einzelnen Größenklassen hat, von Ausnahmen abgesehen, in den einzelnen Größenklassen jeweils abgenommen. Das ist richtig. Aber was das mit der Zahl der Gemeindevertreter zu tun hat, die in einer einzelnen Gemeinde zu wählen sind, das muss mir mal jemand erklären. Das haben Sie noch nicht geschafft, Kollege Schnur. Und da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das mal tun würden.
Nehmen wir bitte eine Gemeinde wie die, in der ich wohne, die hat 300 Einwohner, dann gibt das Gesetz eine Zahl von Gemeindevertretern vor. Und warum muss ich die Zahl dieser Gemeindevertreter in der 300-SeelenGemeinde ändern, nur weil die Anzahl der 300-SeelenGemeinden in Mecklenburg-Vorpommern kleiner geworden ist? Das hat mir noch keiner erklärt und ich bin sehr gespannt auf Ihren Versuch, das zu schaffen.
Und dann, da wir bei recht schwachen Begründungen sind: Sie sagen, Sie wollen eine „verstärkte Durchlässigkeit“.
Also wenn Bildungspolitiker von Durchlässigkeit sprechen in einem Schulsystem mit verschiedenen Schultypen und sagen, es muss Durchlässigkeit geben, damit ein Schüler entsprechend seinen Leistungen von einem Schultypus zum anderen gehen kann, am besten geht das natürlich in einer Gesamtschule, dann kann ich den Begriff der Durchlässigkeit verstehen. Aber Durchlässigkeit im Zusammenhang mit Kommunalwahlen? Lieber Kollege Schnur, wer soll hier von wo nach wo warum durchgelassen werden?
(Michael Roolf, FDP: Aber Sie brauchen es auch nicht zu verstehen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und FDP)
meine Damen und Herren, ich glaube, der Kollege Kokert hat mit seinem Zwischenruf den Nagel auf den Kopf
wo Begriffe wie Durchlässigkeit sich natürlich gut machen, sondern wir wollen hier, wenn überhaupt, das Kommunalwahlgesetz ändern, aber so, denke ich, nicht.
Und dann wollen Sie die abweichenden Festlegungen durch die Vertreter möglich machen, das öffnet Tür und Tor, das wäre im Endergebnis die Möglichkeit für die Gemeindevertretungen und die Kreistage, die Zahl selbst völlig frei festzulegen, und da sage ich Ihnen ganz klar, das wollen wir nicht. Und wenn Sie gefragt haben, Sie begreifen nicht – verstehe ich ja – die Unterschiede zwischen der kreisfreien Stadt und dem Landkreis, da gibt es in der Tat Unterschiede und die haben etwas mit Fläche zu tun und die haben etwas mit praktischem Arbeiten von Vertretern in diesen beiden Körperschaften zu tun,