Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1873 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1873 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, drei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Novellierung des
Antrag der Fraktion der FDP: Novellierung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalwahlgesetz – KWG M-V) – Drucksache 5/1864 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil zur Vorbereitung der Kommunalwahlen. Dies gilt auch unabhängig von der Kommunalwahl 2009. Auch wenn einige Koalitionäre öffentlich erklären, dass die Zeit nicht mehr ausreicht, um Veränderungen bis zur nächsten Kommunalwahl vorzunehmen, so ist es verwunderlich, dass man in den vergangenen Legislaturen regelmäßig in noch kürzeren Fristen dazu in der Lage war.
Aber lassen Sie uns nun jede Ziffer einzeln abarbeiten. Wir haben Ihnen in der Ziffer 1 ein durchlässiges System zur Berechnung oder Bemessung von Vertretern vorgeschlagen. Dazu haben wir ebenfalls ein Freiwilligkeitselement vorgesehen.
Es ist so, man fordert uns ja stetig auf, dass wir als Oppositionsfraktion auch Alternativvorschläge machen sollen, das haben wir Ihnen jetzt einmal angeboten, mal sehen, wie Sie darauf reagieren.
Mit der Durchlässigkeit meinen wir die Festsetzung von Schrittweiten bei der Bemessung der Anzahl der Vertreter von nicht mehr als zwei Vertretern in Bezug zur Einwohnerzahl. Uns ist bewusst, dass die Sprünge von 25 auf 21, von 29 auf 25 Vertreter, ja sogar von 37 auf 29 einfach zu stark sind. Uns ist ebenfalls bewusst, dass die Fallzahl, also die Anzahl der Betroffenen, nicht so sehr hoch ist, aber insbesondere für die Landkreise sollten flexiblere Lösungen überlegt werden und das gesamte System durchlässiger werden.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Den können Sie dann auch wieder zurückziehen. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Es ist so, an der Stelle möchte ich einfach mal einwenden, dass wir bei dem Antrag der LINKEN damals zu dem Thema Volksabstimmung und dem entsprechenden Quorum auch darauf hingewiesen haben, dass starre Systeme an der Stelle wenig hilfreich sind, und hatten damals vorgeschlagen, dass man das System dahin gehend ändert, dass man das Quorum eben über die Einwohnerzahl flexibel über eine prozentuale Beteiligung beteiligt.
Es ist bei der Bemessung der Anzahl von Vertretern in den Landkreisen ohnehin zu prüfen, ob die derzeitige Situation, so, wie sie ist, nämlich eine veränderte Regelung zwischen Landkreisen und Gemeinden, an sich noch beizubehalten ist. Hintergrund ist der, dass die eigentliche Prüfung in Bezug auf die Anzahl der Vertreter letztlich doch auf die Aufgaben ausgerichtet sein sollte, und da ist es nach unserer Auffassung so, dass man auch im Hinblick auf die kommunale Familie durchaus darüber nachdenken kann, ob man Landkreise und Gemeinden nicht in ein System einpackt, letzten Endes sind es alles Kommunen. Und bei der Bemessung sollten wir dann, wie gesagt, auch die Landkreise in das System mit aufnehmen. Wir haben es in der Begründung geschrieben, es ist dazu natürlich unverständlich, dass die Landeshauptstadt mit circa 100.000 Einwohnern und 45 Mitgliedern in der Vertretung, oder 44, deutlich weniger Vertreter hat als der Landkreis Rügen mit 47, und das bei den Aufgaben, die in der Landeshauptstadt anliegen. Da muss man einfach darüber nachdenken dürfen.
An der Stelle würde ich mich freuen, wenn mir einmal jemand erklärt, aus welchen Gründen überhaupt zwischen den Kommunen unterschieden wird, aber das hat bis jetzt auch noch keiner gekonnt, wobei ich aber zugeben will, dass in so gut wie allen Bundesländern im Moment die Regelung so ist, dass eine Trennung zwischen Landkreisen und Kommunen da ist. Also das muss man dann auch der Fairness halber sagen.
Jetzt kommen wir mal zu Punkt 2. Die Wahl von amtierenden Bürgermeistern in den kommunalen Vertretungen ist und bleibt bei uns ein schwieriges Thema. Wir haben im Moment die Situation – Entschuldigung, das muss ich zurücknehmen –, dass wir die Wahl von amtierenden Bürgermeistern im Rahmen der Kommunalwahl zu beachten haben und das ist an sich ein schwieriges Thema, gerade weil die Einschränkung mit der Aberkennung der Wählbarkeit ein zu scharfes Mittel zu sein scheint und die Bürgermeister als solche an den Wahlen durchaus teilnehmen können sollen. Aber wir haben die Situation, dass sich in einigen Bereichen Bürgermeister zu Kommunalwahlen aufstellen lassen und sich damit eigene Fraktionen schaffen, obwohl sie bereits zum Tag der Wahl genau wissen, dass sie eigentlich ihr Mandat unmittelbar danach niederlegen. Das halten wir für außerordentlich schwierig und darüber muss man diskutieren können. Wir wissen aber auch, dass die Wählbarkeitsvoraussetzung, also die Wählbarkeit selbst, ein verfassungsrechtlich...
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Noch schlimmer ist, wenn sie gar nicht kandidieren, aber so tun, als ob sie kandidieren. – Michael Roolf, FDP: Ja.)
Wir haben aber die Situation, dass die Streichung der Wählbarkeit als solche ein zu starker Eingriff insgesamt verfassungsrechtlich ist, und da muss man überlegen, ob es sinnvolle Alternativen gibt. Deswegen fordern wir auch die Landesregierung auf, genau an der Stelle aktiv zu werden.
Aber man könnte sich ja zum Beispiel vorstellen, ein Modell zu koppeln, dass man die Wählbarkeitsvoraussetzung an die Amtszeit der Bürgermeister selbst koppelt, und zwar dass man sagt, dass Bürgermeister, die, ich sage mal, vor einem Jahr gewählt worden sind und dann anschließend bei einer Kommunalwahl antreten – da kann doch eigentlich jeder offen sehen, dass das eine
Scheinkandidatur ist. Da sollte man vielleicht überlegen, als Idee, dass man es möglicherweise an die Amtszeit koppelt und damit einen gewissen Eingriff in die Wählbarkeit vornimmt.
Lassen Sie mich zu Ziffer 3 kommen. Die Ungleichbehandlung bei Wahlbewerbern ist bereits heute schwierig. Mir sind die Probleme der Kommunen bekannt.
Ich kenne auch die Pensionsregelung dazu, aber – und das ist bei uns letztlich das Problem – es ist niemandem mehr zu erklären, warum ein Kandidat mit dem 62. Lebensjahr antreten darf und ein Kandidat mit dem 58. Lebensjahr nicht, nur weil der eine Amtsinhaber ist und der andere nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Sehr richtig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das sehe ich auch so.)
Und es ist auch vielleicht unter dem Gesichtspunkt, dass die Kommunen an der einen oder anderen Stelle dort mit ihren Pensionsregeln ein Problem bekommen, das versteht jeder.
dass wir die Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern wahren und klar sagen, Leute, die Wahlbewerber müssen alle mit dem gleichen Alter das Recht haben, zur Wahl antreten zu dürfen, das ist nun mal einfach so.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist schön einfach, aber nicht richtig. – Michael Roolf, FDP: Aber gerecht. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber die Altersgrenze ist ja sowieso fragwürdig.)
Aber wir könnten ja sogar ohnehin überlegen, die Altersgrenzen übrigens generell hochzusetzen. Wir haben nämlich die Situation, in allen Bereichen werden die älteren Menschen gebraucht. Wir haben das Argument der Demografie, die Gesellschaft wird älter. Warum sollen sie sich nicht auch mit einem höheren Alter wählen lassen? Da muss man doch die Frage stellen dürfen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gino Leonhard, FDP: Jawohl. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Mit dem Vorschlag, die Einführung der relativen Mehrheitswahl als Instrument zur größeren Legimitation von Wahlbewerbern einzuführen, hat es natürlich die Folge, dass die Stichwahl als solche nicht mehr erfolgen wird.
Da gibt es natürlich eine kontroverse Diskussion. Und ich will es an der Stelle auch mal ganz deutlich sagen, natürlich kann man darüber streiten, aber man muss die Frage stellen, welche Legitimation hat ein Bewerber nach einer Stichwahl, wenn die Wahlbeteiligung um 15 bis 20 Prozent runtergegangen ist?
Diese Frage muss man einfach stellen dürfen, und ich will es auch, weil die Kollegin Gramkow nun hier ist. Wir haben doch die Situation, dass Frau Gramkow letzten Endes auch in der Hauptwahl Führende war.
Und ich stelle die Frage, ob man meint, dass jemand in der Stichwahl gegen einen unterliegenden Bewerber gewinnt, dass der eine höhere Legitimation hat, als wenn er sieben geschlagen hat. Ich glaube das nicht, Frau Gramkow. Ich glaube, dass Sie in der ersten...
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das lag an den Männern. – allgemeine Heiterkeit – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben eine eigenartige Rechenweise.)