Protocol of the Session on October 23, 2008

Herr Minister, wenn man das Risiko nicht einstellen muss in den Haushalt, warum wird dieses Risiko dann den Banken gewährt, wenn die das auch noch nicht fordern?

Ich denke, zu dieser Fragestellung, die Sie hier aufwerfen, ich betone das nochmals, hat es gestern eine umfassende Debatte gegeben und da sind die Antworten alle gegeben worden. Wenn Sie gestern zugehört hätten, dann hätten Sie das auch aufgenommen.

Mit der Fragestellung, die Sie hier aufwerfen, ist im Rahmen der Rechtsverordnung – wenn Sie sich informieren möchten, das ist ja alles öffentlich – gewährleistet, dass die Länder im Rahmen der Rechtsverordnung an dem Verfahren beteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass alles dafür getan wird, für das Land MecklenburgVorpommern. Und darauf können Sie sich verlassen, dass die Finanzministerin Schaden vom Land Mecklenburg-Vorpommern abhalten wird.

(Heiterkeit bei Raimund Borrmann, NPD)

Das ist überhaupt nicht zum Lachen, sondern das ist sehr ernst, Herr Borrmann.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Herr Pastörs, ich bitte Sie jetzt, die Frage 8 zu stellen.

8. Der mir bei der Fragestellung vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Finanzstabilisierungsgesetz des Bundes regelt wesentliche Sachverhalte in Artikel 1 unter Paragraf 6 Absatz 3 und Paragraf 7 Absatz 4 sowie Paragraf 8 Absatz 2 über den Weg von Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen können jedoch von den beteiligten Bundesministerien ohne Gesetzgebungsverfahren geändert werden.

Was hat die Landesregierung unternommen, damit die wesentlichen Sachverhalte im Gesetzentwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz des Bundes nicht im Rahmen von Rechtsverordnungen ihre nähere Bestimmung erfahren?

Vom Prinzip her, Herr Pastörs, habe ich eben eigentlich schon Herrn Borrmann die Antwort gegeben, nämlich dass es gelungen ist. Gemeinsam mit anderen Ländern hat die Landesregierung darauf gedrängt, dass die Länder bei der Verwaltung und Abrechnung des Finanzmarktstabilisierungsfonds Mitspracherechte erhalten. Gegenüber der ursprünglich vorgelegten Fassung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wurde eine Beteiligung der Länder in folgenden Regelungen auch umgesetzt: Über Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie Entscheidungen über wesentliche Auflagen gegenüber begünstigten Unternehmen des Finanzsektors entscheidet ein Lenkungsausschuss auf Vorschlag des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 2 im Rahmen dieses Gesetzes. Diesem Lenkungsausschuss, und das habe ich Ihnen beziehungsweise Herrn Borrmann eben schon dargestellt, gehört ein Mitglied auf Vorschlag der Länder an. Die Einzelheiten der Abwicklung und Auflösung des Fonds bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Zustimmung des Bundesrates bedarf insofern auch innerhalb des Paragrafen 13 Absatz 4 tatsächlich der Beteiligung der Länder.

Zusatzfrage: Wir haben in Paragraf 9 des Gesetzes eine Kreditermächtigung. Was gedenkt

die Landesregierung zu tun, die Risiken, die sich hieraus ergeben, also aus diesem Paragrafen 9, präventiv abzusichern?

Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Frage, die Sie jetzt als Zusatzfrage formuliert haben, sich nicht bezieht auf das, was Sie vorher gefragt haben.

Die bezieht sich darauf, was der Minister gerade ausgeführt hat.

Sie haben sich in Ihrer Fragestellung auf andere Paragrafen bezogen. Ich stelle es dem Minister frei, ob er die Frage beantwortet.

Herr Pastörs, Sie können davon ausgehen, dass das Finanzministerium selbstverständlich alles dafür tun wird, um präventiv zu wirken. Zum anderen, glaube ich, hat das Finanzministerium in den letzten Jahren – und auch die Kontinuität, die Frau Polzin hier gestern angedeutet hat – dafür gesorgt, dass wir erstens einen ausgeglichenen Haushalt haben, und zweitens auch die Entscheidung, wenn ich das sagen darf, im Zusammenhang mit der Nord/LB sehr sinnvoll getroffen worden ist. Ich glaube, das ist Beweis genug, deutlich zu machen, dass hier präventiv, sehr sachlich und in der Sache solide gearbeitet worden ist.

Ich habe nach der Kreditermächtigung gefragt. Sie haben nicht meine Frage beantwortet.

Auch dieses gehört dazu. Auch das habe ich Ihnen eben versucht darzustellen. Es ist selbstverständlich, dass das Land MecklenburgVorpommern dafür Sorge tragen wird, dass hier keine erheblichen Risiken für das Land Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Herr Abgeordneter Pastörs, ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, Sie haben hier die Beantwortung des Ministers nicht zu kommentieren, nicht zu bewerten, sondern Sie haben lediglich die Möglichkeit, gemäß unserer Geschäftsordnung Fragen und Zusatzfragen zu stellen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und bitte den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Herr Minister!

Seit Jahren gibt es in der Hansestadt Anklam Bürgerproteste gegen die Geruchsemissionen der dortigen Rapsölmühle. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Ostvorpommern.

Die Fragen 9 und 10 gleich in einem Abwasch:

9. Bei Vorliegen welcher Umstände ist eine Genehmigungsbehörde nach der Rechtsaufassung der Landesregierung aufgrund der einschlägigen Vorschriften – des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der TA-Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinien des Landes – berechtigt, eine Rapsölmühle stillzulegen?

10. Inwieweit kann die Landesregierung die Geruchsimmissionsrichtlinien abändern, ohne sich dabei mit den anderen Bundesländern absprechen zu müssen?

Herr Abgeordneter, die Voraussetzungen für die Stilllegung einer Anlage liegen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nur dann vor, wenn Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet ist oder wenn der Betreiber einer vollziehbaren behördlichen Anordnung nicht nachkommt. Gesundheitsgefahren durch die Ölmühle in Anklam sind nach den Ergebnissen der durchgeführten Messungen und Untersuchungen ausgeschlossen. Den vom Landkreis getroffenen Anordnungen zur Großmessung und zu technischen Maßnahmen ist der Betreiber bisher nachgekommen.

Zur zweiten Frage: Ein, wie Sie sagten, Abstimmungsgebot mit anderen Bundesländern bezüglich einer möglichen landesspezifischen Änderung der Geruchsimmissionsrichtlinien besteht nicht. Allerdings kann das Land bei der Änderung der Geruchsimmissionsrichtlinien nicht von, das werden Sie verstehen, objektiven Kriterien abweichen. Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinien sind durch umfangreiche Messungen und wirkungsbezogene wissenschaftliche Untersuchungen im Umfeld geruchsintensiver Quellen ermittelt und durch Untersuchungen an verschiedenen Anlagen auch bestätigt worden. Zum Beispiel war in einer umfangreichen Untersuchung des Dosis-Wirkungs-Zusammenhanges von Großbelastungen im Umfeld verschiedener Industrieanlagen auch eine Ölmühle einbezogen. Es wäre also nicht sachgerecht, die Immissionsrichtlinie ohne neue, aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse abzuändern.

Eine Zusatzfrage: Ist also eine erhebliche Belästigung, die die Lebensqualität einschränkt, nach der augenblicklichen Rechtslage nicht zureichend, um eine Stilllegung auszusprechen?

Ja, Sie wissen, wie das ist mit einer erheblichen Belästigung. Sie sind ja Jurist.

So etwas zu definieren, ist bekanntermaßen nicht ganz einfach. Insofern greift man eben zurück auf derartige Messwerte, auf Erfahrungswerte, auf wissenschaftlich begründete Werte und die liegen der Richtlinie zugrunde. Ich glaube, da kann man auch nicht anders vorgehen.

Zweite Zusatzfrage: Inwieweit können dort die subjektiven Einschätzungen der betroffenen Bürger einfließen in solche objektiv messbaren Werte, wie Sie sagen?

Ja, das ist jetzt eine Frage, die kann man gar nicht so einfach beantworten. Subjektive Dinge gehen natürlich irgendwo, jetzt will ich das einmal so sagen, vielleicht als Anlass für entsprechende Untersuchungen mit ein. Aber sie können, glaube ich, nicht zugrunde gelegt werden, wenn man eine Richtlinie haben will, die am Ende auch den Anforderungen standhält, die man an eine solche Problematik wirklich stellen muss.

Eine weitere Zusatzfrage an Herrn Minister Seidel. Herr Borrmann.

Im konkreten Falle, wie wirken sich psychische Erkrankungen, die durch Schlafstörungen bei intensiver Geruchsbelästigung oder anderer psychischer Belastung dann über Monate oder Jahre hinaus erwachsen können, auf Untersuchungsergebnisse aus? Können die dazu führen, dass es zu einer Versagung der weiteren Betriebsgenehmigung kommt?

Sehr verehrter Abgeordneter Borrmann, im Gegensatz zu manch anderen Politikern, ich weiß nicht, wie Sie das sehen, gehöre ich nicht zu denen, die behaupten, sie verstehen von allen Dingen etwas. Ich bin kein Mediziner und würde mich jetzt nicht gerne zu einer solchen Frage äußern wollen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Übrigen mache ich auch den Abgeordneten Herrn Borrmann noch einmal darauf aufmerksam, dass Zusatzfragen nicht unterteilt sein dürfen, keine Verschachtelungen enthalten dürfen und sich natürlich auf den Geschäftsbereich des zuständigen Ministers beziehen müssen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Frage 11 zu stellen.

Herr Minister!

Im Rahmen der Fragestunde der 49. Sitzung des Landtages am 25. September 2008 antwortete Ihr Kollege, der Innenminister Lorenz Caffier, in Vertretung für Sie, dass die Arbeitsgruppe, welche Möglichkeiten zur finanziellen und fachlichen Unterstützung im Anschluss an das Bundesprojekt prüft, am 9. Oktober 2008 tagen wird.

11. Welche Ergebnisse hat die Sitzung der Arbeitsgruppe am 9. Oktober gebracht?

Die Sitzung hat am 9. Oktober stattgefunden und diente schwerpunktmäßig der Beratung über die Möglichkeiten und auch der Grenzen der Fortführung des Großprojektes in der Form eines Naturparks. Ich kann nur darum bitten, dass wir diesen Prozess, und Sie sind ja in der Region zu Hause, wirklich gut begleiten und vorantreiben.

Zunächst wurden auf der Basis einer Aufstellung eines Projektbüros und des Zweckverbandes alle Folgeaufgaben, die sich aus dem Großprojekt mit gesamtstaatlich repräsentativer Aufgabe ergeben, analysiert, mögliche Träger der Aufgaben nach Auslaufen des Projektes debattiert und auch avisiert, Folgekosten dann einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

Im Ergebnis der Sitzung wurden die bis zur eventuellen Gründung eines Naturparks zu lösenden Schwerpunkte erörtert. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es dabei, insbesondere die Eckdaten zu definieren, die als notwendige personelle und vor allem natürlich auch finanzielle Grundlagen für den neu zu entwickelnden Naturpark in den Haushaltsplan 2010/2011 einfließen sollen. Dazu soll bis spätestens Mai/Juni 2009 eine Aufgabenzuordnung einschließlich der erforderlichen Personal- und Finanzplanung in der Arbeitsgruppe grundsätzlich geklärt sein.

Im Rahmen dieses Projektes stellte sich bereits mehrfach die Frage nach der Möglichkeit einer späteren Zuwegung zu einer mit Fördermitteln errichtete Brücke über den Stegenbach. Wird es die Möglichkeit einer späteren Errichtung einer Zuwegung zur Brücke über den Stegenbach geben können?

Also die Diskussion läuft gerade. Ich bin ganz guter Dinge, dass wir da weiterkommen. Aber auch die Aussage will ich hier schon einmal

treffen: Es gibt jetzt erst einmal prioritär die Aufgabe, tatsächlich das Projekt bis Mitte des Jahres auch über Bundesmittel weiter zu unterstützen. Da gibt es positive Signale, dass der Bund bereit ist, dieses zu tragen. Dann werden wir auch über die Brücke entscheiden können.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.