Wie hoch wird der Aufwand für die Bearbeitung der Fälle eingeschätzt, wie wird er erstattet und welches Personal soll dafür eingesetzt werden?
Frau Präsidentin! Frau Reese! Ich möchte zunächst klarstellen, dass es nicht um die bundesweite Altersrentenbesteuerung und deren Erhebung geht, sondern es geht darum, die Aufgabe zu erfüllen für Menschen, die im Ausland wohnen, die Besteuerung vorzunehmen und damit die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesrechtes auch durchzusetzen. Für diesen Personenkreis gab es bis dato in Deutschland kein zuständiges Finanzamt. Es ist gelungen, zwischen dem Bund und den Ländern Einigkeit zu erzielen, da es am effektivsten ist, die Zuständigkeit in einem einzigen Finanzamt zu bündeln innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb hat der Bundesrat auf der Grundlage eines Angebotes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 die Bundesregierung gebeten, diese Zuständigkeit zentral auf das Finanzamt in Neubrandenburg zu übertragen.
Derzeit leben etwa 1,4 Millionen Deutsche im Ausland, die Rentenzahlungen aus inländischen Rentenkassen erhalten. Davon steht nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Grunde immerhin in 575.000 Fällen Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Ausgehend von der Personalbedarfsberechnung und der Kosten-Leistungs-Rechnung für die Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern erwarten wir in der Anlaufphase eine Bearbeitungskostenhöhe von insgesamt 14,7 Millionen Euro. Wenn die Identifizierung und Aufnahme der Fälle abgeschlossen ist, geht das Finanzministerium davon aus, dass sich der Aufwand um etwa ein Drittel reduzieren wird.
Bereits im Juni 2008 ist der Entwurf eines Verwaltungsabkommens erarbeitet worden, mit dem sich die Länder verpflichten, die entstehenden Personal- und Sachleistungen gemeinsam zu tragen. Die Anteile der Länder bemessen sich nach ihren Anteilen am Steueraufkommen, welches das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Sonderzuständigkeit erzielen wird.
Die Finanzministerin und die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Konferenz am 04.09.2008 einstimmig in Aussicht gestellt, dass die Länder dem Verwaltungsabkommen zur Regelung der Kostenerstattung zustimmen werden. Und dass dabei im Übrigen bis zu 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier eine Aufgabe finden werden, ist, glaube ich, ein Verdienst der Landesregierung. Die Personalgewinnung für diese Aufgabe erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Personalmanagement beim Finanzministerium aus dem dort gemeldeten Überhangpersonal der Landesverwaltung. Ein aus diesem Personalkreis ausgerichtetes Fortbildungsprogramm befindet sich bereits in Vorbereitung. Die Leit- und Steuerfunktion wird dadurch von dem Fachpersonal und von der Steuerverwaltung übernommen.
Die gefundene Lösung ermöglicht es also, dass wir gegen eine Kostenerstattung im Interesse des Bundes und der Länder vorhandene Personalreserven in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich für eine unverzichtbare und qualifizierte Tätigkeit einsetzen können. Ich glaube auch noch mal sagen zu dürfen, dass das ein sehr sinnvolles Ergebnis ist.
6. In der Fragestunde der 49. Plenarsitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern antwortete der Minister für Soziales und Gesundheit und heutige Ministerpräsident Erwin Sellering auf die Frage, wie sich die Kaufkraft des Landesblindengeldes seit der letzten Erhöhung unter Beachtung der Geldentwertung (Inflation) entwickelt hat, dass hierzu keine Aussage möglich sei, da die Geldentwertung (Inflation) mit einem Warenkorb eines Durchschnittsbürgers gemessen werde. Mit Entwertung des Geldes gegenüber diesem Warenkorb sei das Landesblindengeld aber deshalb nicht zu messen, weil die Leistungen, die die Blinden mit dem Landesblindengeld für sich in Anspruch nehmen, nicht mit diesem Warenkorb übereinstimmten und andererseits keine statistische Verallgemeinerung vorläge, aus der hervorginge, was die Blinden mit diesem Geld machten. Da also die Landesregierung keine Kenntnis von der Verwendung des Landesblindengeldes habe, könne sie auch nicht sagen, ob sich die Kaufkraft seit der letzten Erhöhung vermindert habe, gleich geblieben sei oder sogar erhöht habe.
Wie hat sich die Kaufkraft der Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit der letzten Erhöhung des Landesblindengeldes im Jahre 1999 unter Beachtung der Geldentwertung (Inflation) entwickelt?
Ich darf im Namen der Finanzministerin, die sich im Übrigen auf der Finanzministerkonferenz befindet, antworten.
Unter der Annahme, dass sich die Kaufkraft der Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern an der einzig statistisch zur Verfügung stehenden Größe, nämlich dem Verbraucherpreisindex, messen lässt, ist die Kaufkraft der Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 gesunken. Die Entwicklung der monatlichen Amtsbezüge ist hinter der allgemeinen Preisentwicklung und damit dem Verbraucherpreisindex zurückgeblieben.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Wozu gibt’s die Fragestunde?)
wenn Sie sich das anschauen, wie sich dieses entwickelt hat. Zum Zweiten kann ich Ihnen nur noch mal sagen,
Ich habe Ihnen eine klare Antwort gegeben. Der Verbraucherindex als solches ist gesunken und damit ist die Antwort klar gegeben.
weil ich hier in Vertretung der Finanzministerin antworte. Ich werde das Finanzministerium darum bitten, eine schriftliche Antwort zu geben.
7. Durch das sogenannte Finanzmarktstabilisierungsgesetz des Bundes werden den Ländern ungeheure Haushaltsrisiken aufgebürdet. Durch dieses Gesetz sollen insbesondere die Großbanken mit Steuergeldern unterstützt werden. Die Haushaltshoheit über die Finanzmittel der Länder wird durch dieses Gesetz den Landesparlamenten faktisch entzogen.
aber ich bin gern noch einmal bereit, Ihnen das im Namen der Finanzministerin hier auch vorzustellen.
Gemäß Paragraf 13 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wird das verbleibende Schlussergebnis des Finanzmarktstabilisierungsfonds zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern auf der anderen Seite – das ist Ihnen ja gestern auch mehrfach dargestellt worden – im Verhältnis von 65 zu 35 Prozent aufgeteilt. Vorweg abzuziehen sind Anteile der Kosten aus der Unterstützung von Landesbanken oder von Finanzinstitutionen, an denen der Bund beteiligt ist. Die Kosten sind von den Anteilseignern, sofern es sich um Länder oder den Bund handelt, in der Höhe zu tragen, in ihrem Anteil, der dem unterstützten Unternehmen entspricht, das heißt also, der prozentuale Anteil, an dem die Länder beziehungsweise der Bund beteiligt sind.
Der von den Ländern aufzubringende Betrag ist insgesamt auf maximal 7,7 Milliarden Euro begrenzt. Entsprechend dem vorgegebenen Schlüssel zur Lastenverteilung zwischen den Ländern, der für Mecklenburg-Vorpommern einen Anteil von rund 1,73 Prozent – das ist ja gestern auch genannt worden – bedeutet, können somit auf das Land maximal 133 Millionen Euro entfallen.
Zusatzfrage: Die 133 Millionen Euro, für die das Land zu haften hat, wie stellen Sie sich vor, diese 133 Millionen Euro in den Haushalt hineinzustellen und abzusichern?
Auch darauf ist die Finanzministerin eingegangen. Wenn Sie gestern richtig zugehört haben, davon gehe ich aus, dann haben Sie das ja auch aufgenommen. Nähere Angaben zur Höhe und am Ende tatsächlich zu tragenden Kosten oder Lasten können derzeit nicht gemacht werden, denn Zahlungsverpflichtungen, die sich nach dem 31.12.2009 ergeben, entstehen frühestens nach Abwicklung des Fonds.
Zusatzfrage: Ich hatte konkret gefragt, wie Sie gedenken, das im Haushalt abzusichern, dieses Maximalrisiko von 133 Millionen Euro für dieses Land.
Ich denke, dass ich auch eine klare Antwort gegeben habe. Solange man ein Risiko, das Sie darstellen, nicht erkennen kann, muss man es nicht absichern. Auf der anderen Seite hat die Finanzministerin gestern sehr klar und deutlich zu dem Thema Stellung genommen. Ich hoffe, wir hoffen gemeinsam, dass wir dieses Problem gelöst bekommen.
Herr Pastörs, Sie haben die Möglichkeit, zwei Fragen zu stellen, zwei zusätzliche Fragen. Das haben Sie getan.
Herr Minister, wenn man das Risiko nicht einstellen muss in den Haushalt, warum wird dieses Risiko dann den Banken gewährt, wenn die das auch noch nicht fordern?