Protocol of the Session on October 22, 2008

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Das ist eine Drohung schon.)

Sie haben sich vielleicht, wenn Sie sich heute schon mal umgeschaut haben bei der Behandlung dieser Debatte, gewundert, dass der Beauftragte für den Landesdatenschutz und Informationsfreiheit nicht in diesem Saal sitzt,

was wir nicht von ihm kennen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ein „freudiges Ereignis“ seine Abwesenheit begründet,

(Udo Timm, CDU: Ist er Oberbürgermeister geworden?)

nämlich die Geburt seiner Tochter am heutigen Tag.

(Unruhe und Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Würden Sie auch den Namen sagen?)

Das unterliegt dem Datenschutz, möchte ich dem Zwischenrufer sagen.

(Vincent Kokert, CDU: Dürfen wir den Namen auch wissen?)

Und jetzt wende ich mich meiner Rede zu und wende mich zunächst an die Kollegen der FDP-Fraktion. Ich habe in meiner gestrigen Rede bereits mit der von Ihnen aus der FDP-Fraktion eingeforderten, so häufig eingeforderten Qualitätskontrolle der Anträge begonnen. Meine Herren – es ist nur noch einer –, Herr Leonhard, Frau Reese, diese Einschätzung gilt auch heute. Ich denke, es ist unseriös, wenn eigene Anträge diese Kontrollstelle nicht passieren oder an ihr vorbeigeschmuggelt werden, und ich denke, das ist heute wieder der Fall. Wir könnten in der Tat an dieser Stelle der Tagesordnung mit gutem Gewissen bereits einen Punkt weiter sein, wenn auch Sie es mit der Eigenkontrolle eben ernst meinen würden.

Bevor ich mich dem Antrag im Einzelnen zuwenden kann, muss ich einige Anmerkungen zum bisherigen Verfahren und zum Sachstand machen, auch wenn meine Vorredner schon dazu gesprochen haben. Der FDP-Antrag kommt nämlich keinesfalls wie Phönix aus der Asche daher. Er ist genau besehen, wenn man es sich genau anguckt, auch ein wenig unredlich und im Grunde aber überflüssig.

Meine Damen und Herren, der Innenausschuss des Landtages ist Fragen des Datenschutzes bekanntermaßen besonders eng verbunden. Erster solider Schritt der von der FDP beantragten Gipfelersteigung wäre deshalb ein Antrag im Innenausschuss gewesen. Der hätte heißen müssen: zügige thematische Befassung mit dem Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das wäre ehrlich gewesen, das wäre ernsthaft, das wäre zielorientiert, auch wenn es möglicherweise weniger einzelprofilierend gewirkt hätte. Der Innenausschuss hat sich stattdessen auf Antrag der FDP mit Fußballvorkommnissen befasst. Das ist auch in Ordnung,

(Marc Reinhardt, CDU: Ja.)

aber so dringend scheint Ihnen dann der Datenschutz doch nicht zu sein.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Meine Damen und Herren, einige Anmerkungen zum eigentlichen Sachstand. Der Achte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten hat den Landtag als Unterrichtung auf Drucksache 5/1440 am 22. April 2008 erreicht, und gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Satz 2 Landesdatenschutzgesetz hat die Landesregierung hierzu innerhalb von vier Monaten Stellung zu nehmen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 11. September und liegt uns als Unterrichtung auf der Drucksache 5/1800 vor.

Nur am Rande und dennoch deutlich möchte ich an die Adresse des Innenministers an dieser Stelle aber doch kritisch bemerken, dass es nicht so ganz nachzuvollziehen ist, warum es angesichts der vielen Fragen, die es gerade in diesem Bereich zu diskutieren gibt, zu einer fast dreiwöchigen Fristüberschreitung der Stellungnahme der Regierung kam.

Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag erwähnt am Ende der Begründung – auch wenn es heute hier deutlicher gesagt wurde, in Ihrer Begründung, könnte man sagen, etwas versteckt – das Schreiben unseres Landesdatenschutzbeauftragten an die Vorsitzenden der demokratischen Landtagsfraktionen vom 2. September dieses Jahres. Es stand außer Zweifel, diesen Brief und vor allem die darin enthaltenen konkreten 13 Vorschläge im Zusammenhang mit dem Bericht des Datenschutzbeauftragten und der Stellungnahme der Landesregierung zu beraten. Dieses geordnete Vorgehen steht für mich auch weiter außer Zweifel, Kollege Leonhard. Hierzu bedarf es auch keiner Gipfelaufrufe. Der vorliegende Antrag ist meines Erachtens eher kontraproduktiv. Der Innenminister hat sich zum Inhalt der drei Punkte schon geäußert. Ich will es kürzer fassen: Punkt 1 Ihres Antrags ist wenig hilfreich, Punkt 2 ist von der Praxis weitgehend überholt und deutlich zu eng gefasst, Punkt 3 – wie der Innenminister auch schon bemerkte – wohl falsch adressiert.

Vor allem aber, werte Kollegin und werte Kollegen der FDP-Fraktion: Ich lehne es strikt ab, unsere Verantwortung für den Datenschutz und entsprechende gesetzliche Regelungen hiermit aus der Hand des Parlaments zu geben und stattdessen die Landesregierung mit dem Gipfeltreffen zu beauftragen, über dessen Ergebnisse wir uns dann gewissermaßen aus zweiter Hand berichten lassen sollen. Im Übrigen sind auch die vorgesehenen Termine nicht sehr ambitioniert beziehungsweise dem Sachverhalt kaum angemessen.

Die im Antrag geforderte Bewertung der Datenschutzskandale kann wohl nur zu folgender Erkenntnis kommen: Die Entwicklung moderner Technologien der Datenverarbeitung und Datenerhebung hat den Datenschutz in eine Krise gestürzt. Diese Krise ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zu bewältigen. Es dürften daher bei niemandem in diesem Hause Zweifel an der Notwendigkeit eines modernisierten Datenschutzrechts bestehen. Eine Gipfelbewertung könnte zu keinen anderen Ergebnissen führen.

Meine Damen und Herren, auch die FDP-Forderung nach Festlegung eines Evaluierungskataloges für das Landesdatenschutzgesetz wirkt etwas weltfremd, wenn man sie wörtlich nehmen würde.

(Toralf Schnur, FDP: Aus Sicht der LINKEN.)

Zum einen ist das bereits erwähnte Schreiben des Datenschutzbeauftragten ein ganzer Forderungs- und Maßnahmenkatalog. Diesen gilt es, im Landtag fachlich zu bewerten, und dann ist er politisch zu entscheiden. Gleichzeitig aber – und auch das verkennt der vorliegende FDP-Antrag völlig – beschränkt sich das Datenschutzrecht auch in unserem Land nicht auf das Landesdatenschutzgesetz. Das SOG, das Landesmeldegesetz und selbst die Kommunalverfassung, um nur einige Beispiele zu nennen, sind direkt betroffen. Dies alles aber muss bei gutem Willen als bekannt vorausgesetzt werden. Einen Gipfel brauchen wir dafür jedenfalls nicht.

Und schließlich sind auch Stellung und Ausstattung der Landesdatenschutzbehörde kein Geheimnis. Vielmehr waren und sind entsprechende Bewertungen naturgemäß sehr unterschiedlich.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die enger mit der Datenschutzproblematik befasst sind, gerade diese Bewertungen würde ich aber schon gern in den zuständigen Fachausschüssen vornehmen und weniger in Federführung einer Landesregierung beziehungsweise des Innenministeriums.

Zusammenfassend will ich daher noch einmal betonen, meine Damen und Herren: Einen Datenschutzgipfel im Frühjahr 2009 benötigen wir nicht,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

aber mit der Modernisierung unseres Datenschutzrechtes müssen wir unverzüglich und sachgerecht im Innenausschuss beginnen. Es ist kein sachlicher Grund zu erkennen, hiermit bis zum Frühjahr 2009 zu warten. Auch unter diesem Aspekt lehnt meine Fraktion den Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Danke, Frau Měšťan.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte haben der Innenminister, der Herr Dankert und auch die Frau Měšťan auf viele Punkte oder auf die drei Punkte dieses Antrages schon hingewiesen. Ich möchte auch nur noch ganz kurz sagen, Herr Leonhard, Sie haben eine Bewertung der zahlreichen Datenschutzskandale selbst vorgenommen.

(Gino Leonhard, FDP: Ja.)

Dem können wir uns eigentlich anstandslos alle anschließen.

(Gino Leonhard, FDP: Danke sehr.)

Da sehen wir überall eine Gefahr.

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Toralf Schnur, FDP)

Die Festlegung eines Evaluierungskataloges für das Landesdatenschutzgesetz,

(Vincent Kokert, CDU: Kommt, zieht ihn zurück, Jungs!)

ich glaube, da geht die Entschließung, die die Konferenz gefasst hat, weiter. Eine Bestandsaufnahme, Frau Měšťan hat es gerade gesagt, sollte da stattfinden,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Wo sie hingehört.)

wo sie hingehört. Und deshalb lehnt auch meine Fraktion diesen Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr gut.)

Danke, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtigen Entwicklungen des freien Marktes, sowohl national als auch international, bereiten den freien Demokraten offensichtlich starke Albträume. Treffend lässt sich hier auch festhalten, dass der politische Grundgedanke beziehungsweise die politischen Ideale der FDP durch die Entwicklungen in diesem Jahr zu Grabe getragen wurden. Und in dieser Hilflosigkeit und Zeit des Suchens nach neuen Themen nehmen sich die Freiheitskämpfer – so steht es zumindest auf Ihrem Schlüsselanhänger – des Themas Datenschutz an.

Doch, Abgeordnete der FDP-Fraktion, ist es nicht Ihre Klientel, welche den Hals nicht voll genug zu bekommen scheint und in der Gier nach noch mehr Reichtum Mitarbeiter und Kunden bespitzeln lässt? Sind es nicht Ihre „Eliten“, die ich allerdings nur in Anführungszeichen so bezeichne, die keine Skrupel kennen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen? Und sind es nicht Ihre Vertreter des angeblich so freien Marktes, denen nichts zu heilig ist, auch nicht der Datenschutz, um an die Daten der Bürgerinnen und Bürger im Land heranzukommen, um einen noch höheren Profit zu erzielen?

Freier-Markt-Demokraten, Sie müssen sich schon entscheiden! Erstens: Wollen Sie einen zurückhaltenden Staat in einem freien Markt, in dem die Gesetze des freien Marktes gelten? Oder zweitens: Wollen Sie einen starken Staat, in dem das Wohl des Volkes Primat der Politik ist und somit die Wirtschaft dem Volke zu dienen hat? Von jedem ein bisschen zu fordern, das funktioniert nicht.

Und welchen Stellenwert, FDP-Fraktion, räumen Sie dann noch dem Landesdatenschutzbeauftragten ein? Sie wollen „eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der rechtlichen Stellung sowie der materiellen und personellen Ausstattung des Landesdatenschutzbeauftragten“. Ein Labergipfel wird Ihnen hier auch nicht weiterhelfen. Fragen Sie doch direkt beim Landesdatenschutzbeauftragten des Landes nach! Und, wie bereits gesagt worden ist, prüfen Sie die Mittel im Haushalt und bilden Sie sich eine eigene Meinung! Oder fällt Ihnen dies schwer?

Warum lassen Sie eigentlich nicht einen Ausschuss – suchen Sie sich einen aus – sich mit dieser Aufgabe befassen? Dort wird doch Ihrer Auffassung nach gearbeitet. Soll der Datenschutzgipfel eigentlich öffentlich tagen oder wieder im Geheimen? Die Landesdatenschutzbeauftragtenkonferenz hat doch einen Vorschlagskatalog und eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Fällt Ihnen die Bewertung dieser schwer?

Wir halten es zwingend für notwendig, den ausufernden Adresshandel unverzüglich zu unterbinden, aber da, FDP-Fraktion, würden Sie ja wiederum einen staatlichen Eingriff in den geliebten freien Markt sehen. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass Ihr geliebter Liberalismus den Egoismus und somit Datenmissbrauch zwingend bedingt, der sich sonst nicht frei entfalten kann.