Protocol of the Session on October 22, 2008

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Lass dir ruhig Zeit, Birgit!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Schönheit und Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns beruht auf seiner großzügigen und vielfältigen naturräumlichen Ausstattung. Die reichhaltig gegliederte Küste mit dem ständigen Wechsel von Steil- und Flachküsten und den zahlreichen Bodden, Wieken und Haffen gehört zu den besonders prägenden Landschaftselementen“ – und so weiter und so fort. So, meine Damen und Herren, Ihnen wird es nicht entgangen sein, beginnt der Generalplan Küste.

Ich habe meine Rede mit diesen Worten begonnen, weil damit sowohl der Wert, die Einmaligkeit und auch das Gefahrenpotenzial unserer Küste treffend beschrieben werden. Damit will ich Sie auch auf eine Intention unseres Antrages hinweisen, die Sie in der Begründung wiederfinden werden. Der Generalplan Küste hat sich bewährt. Und um Spekulationen keinen Raum zu lassen, füge ich hinzu, dass wir unter Fortschreibung verstehen, dass Prinzipien und Grundkonzeptionen des Generalplanes erhalten bleiben, sonst hätten wir eine Neuerarbeitung beantragt, wofür wir aber keinen Grund sehen.

Zu den Prinzipien der Grundkonzeption zähle ich natürlich unter anderem, dass der Schutz von Steilküsten nicht an sich, sondern nur im Zusammenhang mit dem Schutz der gesamten Küste zu sehen ist und dass die Küste nur an wenigen definierten Stellen aus ökonomischen und ökologischen Gründen zu sichern ist.

So viel zu meinen Vorbemerkungen, die zusammengefasst auch lauten könnten: Der Küstenschutz ist ein Thema mit existenzieller Bedeutung für einen Großteil der Einwohner unseres Landes und deshalb in einem Generalplan gut aufgehoben. Der wiederum, meine Damen und Herren Abgeordnete, wäre im Landtag gut aufgehoben, denn er sollte nicht nur vom Ministerium, der Verwaltung sozusagen, erarbeitet werden, das meint meine Fraktion.

Und damit, meine Damen und Herren, verlassen wir den konsensualen Bereich der demokratischen Fraktionen in dieser Frage, denn von unterschiedlichen Seiten wurde an uns die Bitte herangetragen, dass der Agrarausschuss das für dieses Thema höchste parlamentarische Gremium bleiben sollte und wir unseren Antrag zurückziehen mögen. Das sehen wir anders. Deshalb liegt heute unser Antrag immer noch auf dem Tisch und ich möchte Ihnen erklären, warum.

(allgemeine Unruhe – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist so eine Unruhe. – Glocke des Vizepräsidenten)

Ausgangspunkt der parlamentarischen Befassung mit dem Thema Küste waren, wenn Sie sich erinnern, die Ereignisse an den Steilküsten unseres Landes, wie zum Beispiel in Lohme und Gören, und darauf folgende Diskussionen in der öffentlichen Presse und auch die Ratlosigkeit der Behörden vor Ort, wie man mit den Folgen umzugehen habe, woher man Unterstützung bekommen könnte, wer denn zum Beispiel die endgültige Nutzungsuntersagung aussprechen sollte und welche Folgen das für die jeweilige Behörde haben könnte.

So war zum Beispiel im „Rüganer Anzeiger“ vom 28. Mai 2008 in einem Leserbrief zu lesen, ich zitiere: „Wer heute die Bedingungen für Bauen in Küstenbereichen nach aktuellen Erkenntnissen oder in Erwartung künftiger Gefahren restriktiver gestalten will“ – was ich ausdrücklich befürworte –, „kommt um eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften nicht herum. Nachträglich zu moralisieren oder scheinheilig den ‚Schwarzen Peter‘ durchreichen zu wollen ist falsch, inkonsequent und hilft vor allem niemandem. Was wir benötigen, ist ein fairer Umgang mit den Tatsachen und Vorsorge für den Ort.“ Zitatende.

Die FDP-Fraktion hatte deshalb im Mai dieses Jahres einen Antrag vorgelegt, der sich mit dem Schutz der Steilküste befasste und Unterstützung für den Landkreis Rügen reklamierte. Jedoch – und ich sage, leider – zog die FDP den Antrag nach der Zusicherung, das Thema schnell im Ausschuss zu diskutieren, zurück. Daraufhin hat sich dann der Agrarausschuss im September mit Experten beraten und ist zu vielen Informationen und Erkenntnissen zum Küstenschutz gelangt.

Daraus, meine Damen und Herren, resultiert unsere Überzeugung, dass dieses Thema hier im Landtag eigentlich diskutiert werden sollte. Wir meinen, dass ein Generalplanthema in das höchste Gremium des Landtages gehört und die gewählten Vertreter sich öffentlich

dazu austauschen sollten, zumal auch gesetzliche Regelungen verschiedener Ressorts betroffen sind, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen. Zum Beispiel müsste das Ministerium für Verkehr, Bau und Raumplanung einbezogen werden, das Wirtschaftsministerium müsste einbezogen werden und das Innenministerium müsste einbezogen werden, nicht nur wegen der Sonderbedarfszuweisungen.

Nun, meine Damen und Herren, schon im Vorfeld der heutigen Beratung hat unser Antrag viel Wirkung gezeigt, vor allen Dingen hinter den Kulissen. Nach seiner Ver öffentlichung hat die Regierungskoalition mithilfe unverkennbarer ministerieller Federführung einen umfassenden Antrag in den Agrarausschuss eingebracht, der sich weitgehend mit unseren Forderungen deckt, in mancher Frage detailreicher ist, in manchen Dingen hinter unseren Erwartungen zurückbleibt. Insbesondere findet man in dem auch mit unseren Stimmen beschlossenen Antrag kein Wort zu den Fragen der Kommunen, die aktuell schon mit den Auswirkungen der Küstenabbrüche beziehungsweise des Hinterlandes konfrontiert sind. In der Grundfrage jedoch, den Generalplan aufgrund erheblichen Kenntniszuwachses und der Folgen des Klimawandels fortzuschreiben, gibt es Übereinstimmung. Deshalb haben wir dem Antrag auch zugestimmt.

Und wo sehen wir noch Übereinstimmung? Die Fortschreibung muss die erweiterten Kenntnisse der Küstenkunde, der Geologie, der Hydrogeologie und der Klimafolgenforschung berücksichtigen. Damit wird die Kontinuität der Genesis des Generalplanes beibehalten, denn er entstand nicht aus dem Nichts, sondern knüpfte an Leistungen und Erkenntnisse des damaligen Bezirkes Rostock und der Wasserwirtschaftsdirektion Küste an und nahm viele Erkenntnisse und Erfahrungen aus jahrhundertelanger Erfahrung der Küstenbewohner mit ihrem Meer auf.

Hier sei eingeschoben – und darauf wurden wir im Rahmen der Anhörung hingewiesen –, dass das wertvolle Fachwissen und die Kompetenz, die sich in den StÄUN und im LUNG konzentrieren, ebenfalls erhalten werden müssen. Und, meine Damen und Herren, ich denke, diese Forderung sollten wir ernst nehmen und, ich füge hinzu, nicht leichtfertig mit einer Verwaltungsreformmaßnahme wegstrukturieren.

Konsens haben wir auch in der Frage des weiterwachsenden Forschungsbedarfes zu allen Fragen des Küstenschutzes. Wie er zu lösen ist, könnte auch im Generalplan festgelegt werden. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Frage und der des verbesserten Monitorings von Küstenabschnitten haben uns die angehörten Experten mit dem Vorschlag geliefert, Expertenkommissionen für besonders gefährdete Küstenabschnitte einzusetzen. Die fehlen nun leider im Antrag des Agrarausschusses.

Klare Aussagen zu Einflüssen des Hinterlandes auf den Verlauf von Küstenerosionen oder den Eintritt größerer Schäden hat die Anhörung ebenfalls erbracht. Schlussfolgerungen daraus für das öffentliche Handeln auf allen Ebenen gehören nach unserer Auffassung ebenfalls in den Generalplan.

Küstenschutz, meine Damen und Herren, ist mit dem fortgeschrittenen Grad der Bebauung und der Entwässerung des unmittelbaren Küstenhinterlandes zu sehen und zu planen. Das muss Auswirkungen auf die Raumordnungsplanung für die Nutzung gefährdeter Küsten

gebiete, zeitliche Beschränkung von Nutzungen im Bereich der Steilküste oder in deren Hinterland haben. Und ebenso wichtig ist, dass das Geogefahrenkataster flächendeckend erarbeitet und laufend aktualisiert wird. Uns ist es wichtig, dass im Landtag der Fortgang der Arbeiten am Generalplan behandelt wird und seine Umsetzung parlamentarisch verfolgt wird.

So viel, meine Damen und Herren Abgeordnete, zum wesentlichen Anliegen unseres Antrages und zu unserer meist übereinstimmenden Sicht auf den Beschluss des Agrarausschusses. Wir werden immer eine Küste haben, meine Damen und Herren, wo und wie sie aber verläuft, haben wir mit kluger und vorausschauender Planung jetzt in der Hand.

Und wenn ich vorausschauend sage und wegen der fortgeschrittenen Zeit und weil wir wissen, dass die Regierungskoalition dieses Thema um keinen Preis im Landtag haben wollte und schon aus diesem Grunde unseren Antrag ablehnen wird, was ja mit den Oppositionsanträgen ohnehin passiert, ziehe ich jetzt unseren Antrag zurück, denn ich denke, er hat auch seinen Zweck erfüllt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Minister Dr. Till Backhaus: Ich möchte aber reden jetzt dazu. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein! Das haben wir geahnt.)

Meine Damen, da der Antrag zurückgezogen wurde,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Minister Dr. Till Backhaus: Ich möchte aber reden dazu. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das geht aber nicht.)

komme ich jetzt zum Tagesordnungspunkt 30:

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Datenschutzgipfel für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1865.

Antrag der Fraktion der FDP: Datenschutzgipfel für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/1865 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Ich hätte Sie gerne gehört, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, die Zeit ist vorangeschritten, aber ich denke, dieser Antrag zumindest ist es wert, dass wir ihn hier diskutieren.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Der Antrag, den Sie eben qualifiziert zurückgezogen haben, den hätten wir hier durchaus mehrere Stunden diskutieren können, nur er hat sich eben erübrigt, weil wir ihn diskutiert haben, wo er hingehört, nämlich im Ausschuss, meine Damen und Herren.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja, Sie entscheiden, wo was hingehört! Das weiß ich ja schon.)

Alle haben ihn dahingewiesen, Herr Professor Methling.

Meine Damen und Herren, Datenschutz ist ein wesentliches Freiheitsgrundrecht. Er ist Bestandteil der Würde des Menschen und Voraussetzung für seine freie Entfaltung. Datenschutz ist Voraussetzung für die demokratische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am Staatsgeschehen. Das wissen wir und darüber haben wir in den vergangenen Monaten anlässlich immer neuer Eingriffe durch Hoheitsträger diskutiert.

Heute will ich aber nicht über den biometrischen Reisepass reden, auch nicht über die Abschaffung der Bankgeheimnisse oder über die Vorratsdatenspeicherung. Uns geht es bei diesem Antrag nämlich weniger um die Frage, ob und welche Daten der Staat erfassen darf, sondern darum, was mit den bereits erfassten Daten, ob beim Staat oder bei Unternehmen, passiert. Uns geht es also um die Frage: Wie viel muss eigentlich noch passieren, bevor die Politik reagiert?

Und was passiert ist, ist in den vergangenen Monaten wohl mehr als genug gewesen, meine Damen und Herren. In immer kürzeren Abständen werden immer massivere Datenskandale publik. Ich sage mit Absicht, sie werden publik, denn ich glaube kaum, dass es in den vergangenen Jahren weniger Datenschutzverstöße gab als in diesem Jahr. Sie kommen nur jetzt ans Licht. Außerdem steigt die Aufmerksamkeit der Presse dafür und das ist aus Sicht der Liberalen gut so. Und darum möchte ich mein Werben um Unterstützung unseres Antrages auf die Einrichtung eines Datenschutzgipfels für Mecklenburg-Vorpommern mit einer kleineren Aufzählung beginnen.

Im März 2008: Der deutsche Lebensmitteldiscounter Lidl ließ seine Arbeitnehmer mittels Videokamera überwachen und Details aus deren Privatleben protokollieren. Es wurde festgehalten, welcher Mitarbeiter wie häufig die Toilette aufsuchte und zwischen wem Liebesverhältnisse existieren. Der Konzern jedoch betonte, dass die erstellten Protokolle nicht der Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eventuellen Fehlverhaltens dienen würden.

Im Mai 2008: Die Aufzeichnung eines Polizeinotrufs wird zum Lacherfolg im Internet. Der Anruf, in dem sich eine Frau in Mannheimer Mundart über Ruhestörer beschwert, war bei YouTube eingestellt und mehr als eine Viertelmillion Mal abgerufen worden. Der Notruf wurde vor drei Jahren von der Polizei in Mannheim mitgeschnitten. Nach Angaben der Polizei wurden die Notrufe damals noch rund sechs bis acht Wochen lang auf einer DVD gespeichert. Wer den Mitschnitt kopierte und in Umlauf brachte, sei nach wie vor unklar. Anfang Oktober dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft einen Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim ermittelt, der den Mitschnitt des Notrufs per E-Mail an Außenstehende verschickt haben soll. Der Beamte bestreitet das nicht, argumentiert aber, dass der Mitschnitt zu dem Zeitpunkt kein Dienstgeheimnis mehr gewesen sei, weil er schon auf den Rechnern der Polizei die Runde gemacht habe und auch bereits nach draußen versandt worden sei.

Ebenfalls im Mai 2008: Die Staatsanwaltschaft Bonn besucht die Räume der Telekom-Zentrale. Ich denke, das ist allen bekannt. Die Behörde leitet Ermittlungen wegen

der Verletzung des Fernmeldegeheimnisse ein. Im Laufe der Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass die Telekom seit dem Jahr 2000 die Telefone von Journalisten und Aufsichtsräten abgehört hat.

September 2008: Monatelang standen E-Mail-Adressen von Kunden eines großen Erotikversenders ungeschützt auf dessen Webseiten. In einer Stellungnahme bestätigte eine Unternehmenssprecherin die Sicherheitslücke.

Die E-Mail-Adressen Tausender Interessenten an einem Weihnachtsgewinnspiel waren nach außen hin sichtbar. Grund für die Panne sei ein misslungenes Update der Software auf dem Server gewesen.

Am 4. Oktober 2008: Die Deutsche Telekom wird von einem erneuten Datenskandal mit gigantischem Ausmaß erschüttert. Das Unternehmen bestätigt den Diebstahl von 17 Millionen Mobilfunkdatensätzen seiner Kunden, darunter auch Abgeordnete, Politiker, Wirtschaftsführer und bekannte Persönlichkeiten. Die gestohlenen Daten umfassten Namen, Anschriften und Mobilfunknummern der betroffenen Kunden, zum Teil auch die Geburtsdaten. Im Jahr 2006 sind sie entwendet und nun illegal zum Kauf angeboten worden.

16. Oktober: Auf der Internetseite des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders Kinderkanal waren zeitweise persönliche Angaben von über 1.000 Kindern und Jugendlichen in einem geschlossenen Forum ungeschützt einsehbar. Entdeckt hatte den Fehler ein besorgter Vater. Als seine zehnjährige Tochter eine E-Mail mit den Zugangsdaten für die Webseite erhielt, konnte er beim Klick auf den mitgelieferten Link nicht nur die Daten seiner Tochter, sondern auch die Namen, Telefonnummern, Adressen und Geburtsdaten der anderen Nutzer einsehen. Der Vater konnte ohne großes technisches Verständnis eine komplette Liste aller rund Tausend Teilnehmer eines Projekts abrufen, bei denen es sich überwiegend um Kinder handelte. Ein Passwort war dafür nicht notwendig. Der Vater hatte den Sender sofort informiert, allerdings hat laut „Stuttgarter Zeitung“ tagelang niemand auf seine E-Mail reagiert. Erst nachdem die Zeitung den Kinderkanal um eine Stellungnahme bat, reagierte der Sender und nahm die Seite vom Netz.

Am 19. Oktober: Daten von etwa 2.000 Inserenten zweier Verlagstöchter des Axel-Springer-Konzerns sind etwa drei Wochen lang im Internet einsehbar gewesen. Wie das Verlagshaus mitteilte, trat der Fehler Anfang September bei den Wochenblattverlagen in Hamburg und Berlin auf. Bei den Angaben, die im Internet sichtbar waren, habe es sich um Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern von Kunden aus dem Bereich Kleinanzeigen gehandelt. Ursache für die Pannen war nach Angabe des Medienkonzerns ein Programmierfehler eines externen Dienstleisters.

Ich will Ihnen einen kleinen Geschmack davon geben, welche Schlüsse einige Verantwortliche aus den Pannen gezogen haben.

Am vergangenen Sonntag, also gerade einmal vor vier Tagen, hat der Vorstandschef der Deutschen Telekom René Obermann einen hundertprozentigen Datenschutz ausgeschlossen. Diesen könne kein Unternehmen versprechen, sagte Obermann der „Bild-Zeitung“ vom Montag dieser Woche, auch nicht die Deutsche Telekom, das wäre unseriös. Jeder hinterlasse ständig und überall einen elektronischen Fingerabdruck.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob es keinen hundertprozentigen Datenschutz geben kann, darüber lässt sich trefflich streiten. Wo Menschen sind, da passieren Fehler, und solange Menschen Interesse an persönlichen Datensätzen anderer haben, wird es auch Missbrauch geben. Aber eines muss für einen verantwortlichen Politiker feststehen: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die fahrlässige Fehler ebenso erschweren wie vorsätzlichen Missbrauch. Wir brauchen Gesetze, die Anforderungen definieren, welche die Sicherheit persönlicher Daten effektiv sicherstellen. Wir brauchen personell wie materiell gut ausgestattete und unabhängige Kontrollorgane, die Datenschutzverstöße erkennen und für eine schnelle Beseitigung entdeckter Lücken sorgen können, die außerdem über Sanktionsmittel verfügen, welche Firmen dazu veranlassen, sich intensiver und nachhaltiger mit dem Thema Datenschutz zu befassen.

Der Datenschutzbeauftragte unseres Landes hatte sich Anfang September mit einem Schreiben an die Landtagsfraktion gewandt