Der Gesetzgeber nämlich ist verpflichtet zu beobachten, wie sich seine gesetzliche Abgabenkonzeption im Einzelnen in der Praxis auswirkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorsitzende des Innenausschusses, der von mir geschätzte Kollege Dr. Nieszery, hat es wohl auf den Punkt gebracht: Wenn sich mehr und mehr Verbände durch privatrechtliche Regelungen den Bestimmungen des KAG entziehen, dann stimmt etwas nicht mit dem KAG.
Das sollte uns allen zu denken geben. Die Gelegenheit zum Nachdenken eröffnet der vorliegende Gesetzentwurf. Ich wiederhole: Ich bitte um erneute Überweisung in den Innenausschuss und eine Dritte Lesung.
Lassen Sie mich zum Schluss anfügen, dass ich in der Sommerpause ein sehr interessantes Gespräch mit der Bundesspitze des VDGN hatte. In diesem Gespräch ist mir verdeutlicht worden, dass es beim VDGN keinerlei Verständnis für das Agieren der hiesigen Koalitionsfraktionen gibt,
mit der Maßgabe, dass der VDGN im nächsten Jahr für die Koalitionsfraktionen, sollten sie sich nicht bewegen, keine Wahlempfehlung aussprechen wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wortschöpfung, Herr Kollege Ritter, die Sie eben hier vollzogen haben, mit der
Das war Kollege Nieszery. Aber Kollege Ritter hat sie uns jetzt hier noch mal vorgetragen. Es gehört in der Tat, meine Damen und Herren, zu den, wie ich finde, recht denkwürdigen Regelungen unserer Geschäftsordnung, dass sie uns darauf verpflichtet, einen Gesetzentwurf, bei dem wir zumindest mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen sind,
dass wir die dann hier noch einmal auf die Tagesordnung bekommen und noch einmal beraten müssen. Nun, die Geschäftsordnung legt das so fest und ich will mich dem selbstverständlich nicht entziehen.
Aber, meine Damen und Herren, ich möchte natürlich die Frage stellen, ob sich denn seit unserer ersten Beratung am 04.06. hier tatsächlich neue Argumente ergeben haben, neue Tatbestände aufgetaucht sind, die uns zu einer anderen Bewertung kommen lassen, als wir vor gut drei Monaten gekommen sind. Ich sage Ihnen, ich sehe solche neuen Argumente nicht.
Und das, was Sie hier zitiert haben, Kollege Ritter, dass wir im Innenausschuss einen Bericht des Innenministers diskutiert haben, das ist zwar richtig, aber Sie haben uns nicht dargelegt, warum sich aus dieser Diskussion des Berichts des Innenministeriums ergibt, dass wir Fristen für Verjährungen, und darum geht es, meine Damen und Herren, hier noch einmal, obwohl wir das schon einmal getan haben, verlängern müssen. Dieses hat sich aus der Diskussion des Berichtes des Innenministers in keiner Weise ergeben.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne an dieser Stelle, weil dies in der öffentlichen Diskussion häufig auch sehr unzutreffend und unzureichend diskutiert wird, auf ein eigentlich selbstverständliches Faktum hinweisen. Dieses selbstverständliche Faktum ist, dass die notwendigen Infrastrukturinvestitionen, die wir zum Wohle unseres Landes vornehmen, in irgendeiner Weise bezahlt werden müssen. Und hier, und diesen Vorwurf kann ich nicht jedem ersparen, wird in der politischen Diskussion gerne der Eindruck erweckt, man könne Einzelne von Zahlungspflichten befreien, man gibt aber keine Antwort darauf, wer die notwendigen Infrastruk turinvestitionen bezahlt. Das bleibt im Nebel des Septembers oder auch jedes anderen Monats dieses Landes,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So primitiv sind wir nicht, Herr Müller, so primitiv sind wir nicht.)
Meine Damen und Herren, wir sollten ganz klar und ganz deutlich der Wahrheit die Ehre geben und sagen, irgendwie müssen unsere Investitionen bezahlt werden. Man kann darüber streiten, wer sie bezahlt, ob Hausbesitzer oder Mieter.
Man kann darüber streiten, wie sie bezahlt werden, man kann darüber streiten, wann sie bezahlt werden, aber man kann nicht darüber streiten, dass sie bezahlt werden müssen.
Herr Müller, wie erklären Sie dann bitte, dass die 81-jährige Witwe mit Sozialrente, die ein Haus hat, das ungefähr so wacklig ist wie sie selber, jetzt plötzlich einen Bescheid über 17.000 Euro für Anschlussgebühren bekommt?
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie die Witwe, nicht wie Herr Müller. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das liegt am Nebel.)
Herr Ratjen, mit der Dame, die sich übrigens ganz passabler Gesundheit erfreut, was mich selbst nun wiederum freut, die in einem Artikel des VDGN-Mitteilungsorgans hier dargestellt worden ist, habe ich selbst gesprochen. Ich bin dort gewesen und wir haben vor Ort das Thema diskutiert.
Dieses ist allerdings ein Ergebnis von Rechtsetzungen im Zweckverband und in der Gemeinde selbst, wo eine Innenbereichssatzung in einer Weise gestaltet worden ist, die ich nicht für sinnvoll halte,
wo Bereiche von Grundstücken in großer Grundstückstiefe, die baurechtlich nicht bebaut werden dürfen, dann doch als Bauland gewertet werden im KAG, was auf diese gemeindliche Satzung zurückzuführen ist, was ich für sehr unglücklich halte. Und ich habe in diesem Fall dem zuständigen Zweckverband dringend empfohlen, über die individuellen Möglichkeiten, die es ja sehr wohl gibt, hier eine vernünftige und eine verträgliche Regelung herbeizuführen.