Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf seiner Sitzung am 4. Juli hat der Bundesrat in der Tat mit seiner Zustimmung zum Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches den Weg frei gemacht für eine in der jüngeren Geschichte beispiellosen Erhöhung des Wohngeldes. Bund und Länder werden für die beschlos
senen Leistungsverbesserungen über eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen, Geld, das ausschließlich sozial schwachen Haushalten zugute kommt. Damit trägt der Staat den seit der letzten Wohngelderhöhung gestiegenen Mieten und Heizkosten Rechnung. Erstmals in der Geschichte des Wohngeldes werden auch die Heizkosten in die Wohngeldberechnung mit einbezogen. Das stellt einen Paradigmenwechsel dar in der Geschichte des Wohngeldes, von dem ich im letzten Jahr noch nicht geglaubt habe, dass er wahr werden würde. Dazu hatte ich auch hier an dieser Stelle gesprochen, und ich muss sagen, ich bin da positiv überrascht worden.
Die hierfür geschaffene Regelung, nach Haushaltsgrößen gestaffelte Pauschalbeiträge für Heizkosten einzuführen, hat mehrere Vorteile. Sie fügt sich problemlos in die Systematik der Wohngeldberechnung ein und ist daher im Vollzug auch relativ problemlos handhabbar. Die Heizkosten werden im Ergebnis mit der gleichen Rate bezuschusst wie die Bruttokaltmiete, denn das Wohngeld ist nur ein Zuschuss zu den Mietkosten und keine Leistung zur vollständigen Kostenübernahme. Es bleibt jedoch – anders als bei der Vollkostenübernahme – ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit Heizenergie und zum Bewohnen energetisch vorteilhafter Wohnungen erhalten.
Frau Lück führte aus, dass Peter Struck am 04.09. öffentlich ankündigte, dass die SPD-Fraktion im Bund sich für eine Vorziehung der Wohngelderhöhung einsetzen würde. Das konnten wir nicht nur der Presse entnehmen, das konnten wir auch der Antragsbegründung der Fraktion DIE LINKE entnehmen.
Dies ist also ein fahrender Zug, den man mit diesem Antrag gern noch überholen möchte, auf den die Fraktion DIE LINKE hier mit aufsteigt, obwohl das …
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach, Sie sind schon abgefahren und wir haben es gar nicht gemerkt.)
Am 10.09. nun stellte die Fraktion DIE LINKE den Antrag hier an den Landtag. Am 17.09. konnte man in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen, dass Frau Merkel diesen Vorschlag unterstützen würde. Die Idee des Vorschlags ist, dass vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Heizenergiekosten und den zu erwartenden hohen Nachzahlungen für die Bürgerinnen und Bürger im Frühjahr/Sommer 2009 die höheren Leistungen der am 01.01.2009 in Kraft tretenden Wohngeldnovelle für die gesamte Länge der Heizperiode ab 01.10.2008 wirksam werden sollen. Die Umsetzung soll in Form einer Einmalzahlung zwischen April und Juli 2009, dem Zeitraum der zu erwartenden Nachzahlung, erfolgen. Auf Bundesebene wird derzeit die Umsetzung geprüft. Morgen wird der Deutsche Bundestag darüber beraten. Hier liegt nämlich auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE dazu vor. Das hatte Frau Lück eben, glaube ich, noch nicht gesagt. Also morgen ist das Ganze im Bundestag auf der Tagesordnung.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE besteht aus zwei Punkten, zum einen, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, um die Wohngelderhöhung vorzuziehen. In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es
Im zweiten Punkt führen Sie hier Fragen zur Haushaltsdeckung auf. Diese sind Ihnen bereits durch die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage eigentlich umfänglich beantwortet worden. Meine Fraktion ist daher der Auffassung, dass dieser Antrag zurzeit nicht erforderlich ist und wir ihm deswegen auch nicht zustimmen werden. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Zurzeit nicht, aha! Na mal sehen, vielleicht bringen wir ihn ja noch mal.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt überholt, eigentlich hat er sich erledigt. Wir haben die Situation, dass wir über die Presse ja nun – ich glaube, seit etwa einer Woche – erfahren haben, dass im Grunde genommen genau das Anliegen, was Sie beantragt haben, letzten Endes durch die Bundesregierung auch umgesetzt werden soll.
Damit könnte man jetzt im Grunde sagen, der Antrag ist abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist,
Aber was ich ganz gerne noch dazu sagen möchte, ist ein ganz anderer Punkt. Es wird hier von der LINKEN – und das ist etwas, was mich selber auch so ein bisschen stört – im Zusammenhang mit Wohngeld immer gleich das Thema Hartz IV reingeschoben.
Das ist eine grundsätzliche Debatte, die man an der Stelle führt, wo das eine aber mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun hat.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das kann doch nicht sein, dass sie die Unterschiede nicht kennen.)
Ich kann das jetzt mal machen: Der Unterschied zwischen Hartz IV und Wohngeld beantragen ist nämlich der, dass der Wohngeldempfänger nicht mehr arbeits fähig ist und der andere, der Hartz-IV-Empfänger, arbeitsfähig ist.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er wendet sich auch an verschiedene Behörden, Herr Schnur. So ist das nicht.)
Dass man bei der Wohngelderhöhung einen Paradigmenwechsel vornimmt, ist etwas, was im Grunde genommen seit Jahren, seit 1999 so ist. Da gab es den ersten Antrag von der FDP, das wissen Sie natürlich nicht,
Die FDP hat seit Jahren genau diese Geschichte gefordert, um diese Kosten mit aufzunehmen. Und es ist so, natürlich haben Sie insoweit auch recht, Frau Lück, das will ich Ihnen zugestehen, dass Sie mit den 50 Cent pro Quadratmeter an Heizkostenerstattung letzten Endes nicht das Ziel erreicht haben. Das sehen wir, wenn wir die durchschnittlichen Werte, die wir bei den Kosten der Unterkunft pro Quadratmeter Heizkosten angesetzt haben, dass es zu wenig ist. Das sehe ich auch so.
Aber wir müssen uns insgesamt doch eine Frage stellen lassen. Wenn wir eine Situation haben, dass bereits die Bundesregierung gehandelt hat, dann werden Sie letzten Endes mit einer rückwirkenden Gesetzesänderung zum 1. Januar im Grunde genommen nur eines tun: Sie handeln und – Frau Tegtmeier, das ist gar nicht so unzutreffend formuliert – springen auf einen Zug auf. Sie wollen auf dem Mehr dann noch wieder mehr. Das ist auch der klassische Stil der Linken.
(Regine Lück, DIE LINKE: Wir wollen das, was der Haushaltsplan eingestellt hat. Nicht mehr und nicht weniger.)
Sie haben an der Stelle, ich sage es mal so, was solche Geschichten betrifft, immer relativ schwammige Vorstellungen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist wie bei Ihnen. Immer mehr und weniger Steuern. – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)
Und wenn dann irgendjemand eine Forderung aufmacht, dann ist die Erste, die auf dem Zug sitzt, DIE LINKE, die sagt: Wir brauchen noch mehr.