Protocol of the Session on September 25, 2008

Es ist eigentlich unverständlich,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Der liest nur seinen Text ab. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Diese Baustelle haben wir schon.)

wieso das Bildungsministerium erst ab dem Monat November beginnt,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist falsch. Da haben Sie überhaupt nicht zugehört. – Jörg Vierkant, CDU: Das ist doch nicht wahr.)

den Stundenausfall an öffentlichen Schulen aufzunehmen. Das heißt, mir ist es verständlich. Es hilft Ihnen wieder einmal mehr, die kommenden Statistiken zu manipulieren

(Reinhard Dankert, SPD: Ach so!)

und Ihre katastrophalen Fehler in der Bildungspolitik zu kaschieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Gut, gut. – Raimund Borrmann, NPD: So ist es.)

Die Lehrergewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft kam ebenfalls zu dem richtigen Schluss, dass, ich zitiere,

„die Landesregierung den Bedarf völlig falsch eingeschätzt hat.“ Zitatende. Es nützt nichts, den Schwarzen Peter auf andere zu schieben. Es ist unzweifelhaft Ihr Verschulden, Herr Tesch, welches Sie nicht ableugnen können. Vielleicht müssten Sie mal wieder die Schulbank drücken, um ausrechnen zu können, welcher Jahrgang wie viele Lehrer benötigt. Zu Ihrer Inaktivität kommt in erschwerendem Maße noch hinzu, dass Sie nicht mehr viel Spielraum und vor allem Zeit haben, das Ruder herumzureißen. Die stetige Vergreisung unseres Volkes schreitet rapide voran

(Raimund Borrmann, NPD: Genau.)

und macht selbstverständlich auch vor dem Lehrkörper nicht halt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Manche sind auch jung und vergreist! – Zuruf von Dr. Klaus-Michael Körner, SPD)

Seit Regierungsantritt, Herr Tesch, ist Ihnen klar, dass nur ein Prozent der damals unterrichtenden Lehrer jünger als 30 Jahre alt war.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Was hielt Sie damals davon ab, bereits ein Notprogramm gegen den absehbaren Lehrermangel zu entwickeln?

Ich kann nur einmal mehr die Forderungen der NPD darlegen, die konsequent Maßnahmen gegen den Mangel an Lehrern in unserem Land einleiten könnten:

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Praktizierende Lehrer erhalten ab sofort Aussicht auf eine Verbeamtung unter Voraussetzung der entsprechenden Qualifikationen. Fehlen diese, so sind unverzüglich berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Die derzeitig teilzeitbeschäftigten Lehrer sind dadurch beschleunigt in eine vollzeitliche Anstellung zu bringen. Dies gilt ebenso für motivierte Quereinsteiger, die gerade in Mangelfächern für den Unterricht gewonnen werden sollen. Der Lehrerberuf muss endlich anerkannt und mit Kampagnen im Ansehen aufgewertet werden. Das Unterrichtsmaterial gehört auf den aktuellsten Stand gebracht. Qualifizierte Lehrer, die an öffentlichen Schulen mindestens zehn Jahre tätig waren, erhalten automatisch die Option einer Verbeamtung.

Herr Tesch, bleiben Sie weiterhin inaktiv, so werden Sie, das Regierungskabinett, Ihre Partei und nicht zu vergessen die anderen Blockparteien von der kommenden Generation Heranwachsender dafür verantwortlich gemacht werden. Wir von der NPD-Fraktion tun dies heute schon.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Harry Glawe, CDU: Toll! – Irene Müller, DIE LINKE: Wofür?)

Im Namen meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch kein Zirkus hier.)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Es wurde eben eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Tagesordnungspunkt 35 zur Drucksache 5/1791 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 19.44 Uhr

Wiederbeginn: 19.45 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort.

An der Abstimmung haben insgesamt 54 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 48 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Beschlossene Wohngelderhöhung vorziehen, Drucksache 5/1778.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Beschlossene Wohngelderhöhung vorziehen – Drucksache 5/1778 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal kommt ja aus dem fernen Berlin auch eine gute Idee. Diesmal kam sie von Herrn Peter Struck, es geht nämlich um die Erhöhung des Wohngeldes, und der tat das als Leiter der SPD-Arbeitsgruppe Energie. Das ganze Konzept, mit dem für Geringverdiener die gestiegenen Energiepreise aufgefangen werden sollen, sollte eigentlich bei der Klausur der SPD am 7. September am Schwielowsee beschlossen werden. Dann kam ja bekanntermaßen alles etwas anders. Das Ergebnis dieser Klausur ist ja bereits in die Geschichte eingegangen. Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die SPD es wirklich ernst meint, Geringverdiener von Energiekosten zu entlasten.

Ich zitiere den SPD-Bundesbauminister Tiefensee aus der Zeitung „Die Welt“ vom 6. September: „Wenn die Nachzahlungsforderungen für die Heizkostenrechnung eintreffen, sollen die Menschen mit schmalem Geldbeutel eine Sonderzahlung erhalten.“ Er verspricht, den bundesweit rund 600.000 Wohngeldempfängern im kommenden Frühjahr mit einer Heizkostenhilfe von einmalig 150 Euro unter die Arme zu greifen. Die Umsetzung und die Kosten von 120 Millionen Euro für Bund und Länder werden auf der Bauministerkonferenz heute und morgen in Gelsenkirchen erörtert. Das zumindest galt vor der SPD-Klausur. Schauen wir mal.

Fest steht: Die LINKEN wollen und können nicht tatenlos zusehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger wieder einmal die Zeche bezahlen sollen. Eine Erhöhung des Wohngeldes nach acht Jahren Stagnation ist dringend geboten. Derzeit ist der Wohngeldzuschuss völlig unzu

reichend und hilft nicht wirklich. Fakt ist, die Änderung des Wohngeldgesetzes setzt sich aus mehreren Veränderungen zusammen. So werden die Beiträge nach der Wohngeldtabelle um acht Prozent angehoben. Es werden zehn Prozent höhere Mietkosten als bisher für die Wohngeldberechtigungen zugelassen. Verschiedene Baualtersklassen von Gebäuden werden zukünftig keine Rolle mehr spielen.

Wirklich neu am Wohngeldgesetz ist, dass die Heizkosten künftig mit 50 Cent pro Quadratmeter und Monat bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden sollen. Ich erinnere daran, dass ursprünglich lediglich Vereinfachungen und Klarstellungen erfolgen sollten. Die einzige inhaltliche Änderung des ersten Entwurfes zur Wohngeldnovelle war der Wegfall der Baualtersklassen. Davon hätten lediglich Wohngeldempfänger, die in vor 1992 fertiggestellten Wohnungen leben, profitiert.

Nachgebessert wurde erst im Ergebnis der im Dez ember 2007 erfolgten Anhörung im Bundesverkehrsausschuss. In dieser Anhörung haben alle einbezogenen Sachverständigen eindrucksvoll dargestellt, dass eine Wohngeldnovelle ohne wirkliche Anhebung des Wohngeldes unsinnig ist. Ende Juli 2008 veröffentlichte das Statistische Landesamt Daten zur Wohnsituation 2006. Fest steht, dass rund die Hälfte aller Mieterhaushalte im Land mehr als ein Viertel vom verfügbaren Einkommen für die Bruttokaltmiete ausgeben müssen. Bei den Single haushalten sind es sogar zwei von drei Haushalten.

Wie erschreckend diese Zahlen sind, wird deutlich, wenn man weiß, dass in der Fachliteratur als zumutbare Mietbelastung die Verwendung von bis zu einem Viertel des Haushaltseinkommens für Wohnkosten gilt, dass Wohngeldzahlungen beim Einkommen bereits berücksichtigt wurden und dass die zweite Miete – die Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser – noch hinzukommt. Beispielsweise hat E.ON Hanse-Gas in MecklenburgVorpommern von Januar 2005 bis heute die Preise um 50 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum stiegen die Strompreise bei der WEMAG um 30 Prozent. Angesichts dieser Entwicklung ist die Schmerzgrenze nicht nur längst erreicht, sondern weit überschritten. Ende 2007 hatten wir rund 27.500 Haushalte im Land mit Wohngeldbezug. Das heißt, mehr als doppelt so viele Haushalte wie im Bundesdurchschnitt sind auf diesen Zuschuss angewiesen. Damit sind wir der unrühmliche Spitzenreiter, und das, obwohl die Zahl der Wohngeldberechtigten weiter stetig abnimmt.

Nach wie vor sind viele gezwungen, wegen der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in Hartz IV zu wechseln. Die Einbeziehung von Heizkosten, auch beim Wohngeld, war also mehr als überfällig. Der Struck-Vorschlag, die Wohngelderhöhung um drei Monate vorzuziehen, und Tiefensees Vorstoß zur Einmalzahlung bedeuten, auch die SPD hat erkannt, dass die verabschiedete Wohngelderhöhung schon jetzt von der Lebenswirklichkeit überholt ist. Die angestrebte Entlastung der Wohngeldempfänger verpufft, weil sie für die horrenden Energiekosten draufgeht.

Die Wohngeldberechtigten – und potenziellen Wähler! – werden bei planmäßigem Inkrafttreten des Wohngeldgesetzes ab Januar 2009 nichts in ihrem Portemonnaie merken. Das dann um durchschnittlich 50 Euro höhere Wohngeld wird aufgefressen durch die Kosten für Strom, Heizung, Warmwasser sowie durch die allgemeine Inflationsrate. Für viele wird die Heizung kalt bleiben in die

sem bevorstehenden Winter, wenn die Politik nicht schnellstens Nägel mit Köpfen macht. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die die größte Gruppe der Wohngeldempfänger stellen, müssen sich warm anziehen und natürlich auch die Schmach ertragen, Grundsicherung im Alter beantragen zu müssen, und das, obwohl die meisten 40 Jahre und mehr gearbeitet haben. Die Zahl der Menschen, die darüber hinaus in Hartz IV abrutschen, steigt mit Sicherheit.

Also, meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen, dass bei gutem Willen ein Vorziehen möglich ist, denn die ursprünglich geplante Wohngeldnovelle sollte bereits seit Jahresbeginn in Kraft treten. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass die Aufhebung der Baualtersklassen rund 120 Millionen Euro Mehrkosten verursacht, die von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen werden müssen. Diese Mehrkosten wurden bereits in die Haushaltspläne eingestellt. Auch im Landeshaushaltsplan 2008/2009 kann man das nachlesen. Wegen der Verschiebung der Wohngeldreform werden 3 Millionen Euro von den im Landeshaushalt 2008 für Wohngeldzahlungen eingeplanten 28,5 Millionen Euro nicht ausgeschöpft werden. Dies ist die gerade eingetroffene Antwort der Landes regierung auf meine Kleine Anfrage.

Ich behaupte, dass auch alle anderen Bundesländer und der Bund selbst diese Mehrkosten in ihrer Planung berücksichtigt haben und die Mittel nicht ausgeschöpft werden. Peter Struck geht von Mehrkosten in Höhe von 60 bis 70 Millionen Euro für das Vorziehen der Wohngelderhöhung aus. Nach Angaben von Bundesbauminister Tiefensee würde eine Einmalzahlung rund 120 Millionen Euro Mehrkosten bedeuten. Noch einmal: Das Geld ist da, weil es bereits in den Haushalten steht. Wenn Bundestag und Bundesrat es wollen, ist entweder ein Vorziehen oder eine Einmalzahlung machbar. Es ist auch nicht zu spät zum Handeln, man kann ein Gesetz sehr wohl auch rückwirkend in Kraft setzen. Wie Sie wissen, ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes auch rückwirkend in Kraft getreten. Die aufgrund einer Gerichtsentscheidung vorgenommene Gesetzesänderung wurde am 13. Juli 2005 veröffentlicht und regelte rückwirkend die Einkommensermittlung für Heimbewohner im Zeitraum von 2001 bis 2004.

Wenn Sie das Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Auge haben, sollten Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung geben. Dabei spreche ich insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD an. Ihre Zustimmung wäre ein gutes Signal für mehr soziale Gerechtigkeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Lück.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.