Protocol of the Session on September 25, 2008

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Reese, Fraktion der FDP, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Herr Minister!

18. Im Rahmen der Beratung des FDP-Antrages „Festlegung des Schutzstatus im Peenetal zurückstellen“ äußerte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, dass er sich des Themas der Errichtung einer mit Fördermitteln errichteten Brücke über den Stegenbach, zu der es keine Zuwegung gibt, annehmen werde.

Zu welchem Ergebnis hat die Befassung mit dem Sachverhalt geführt und welche Konsequenzen werden sich nun daraus ergeben?

Frau Abgeordnete, ich beantworte die Anfrage wie folgt: Die Errichtung einer Brücke über den Stegenbach wurde 2007 im Rahmen eines Projektes innerhalb der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER+ gefördert. Sie ist Bestandteil eines umfassenden Projektes mit der Bezeichnung „Abenteuer Natur im Peenetal“. Bewilligt wurden für das Vorhaben zunächst 27.000 Euro als Anteilsfinanzierung. Der tatsächliche Auszahlungsbedarf nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises beläuft sich auf 17.853 Euro und 96 Cent. Diese Ausgaben sind nicht allein für die Brücke entstanden, sondern auch für die Errichtung eines Vogelbeobachtungsturmes.

Die Entscheidung über den Einsatz von Mitteln im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative obliegt keiner Behörde, vielmehr entscheidet hierüber eine sogenannte LEADER-Aktionsgruppe. Als Anlagen zum Förderantrag liegen verschiedenste Stellungnahmen bei. Alle Stellung

nahmen befürworten das Vorhaben und erteilen insoweit die erforderliche und notwendige Erlaubnis. In der Stellungnahme der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald heißt es zum Beispiel, ich zitiere: „Das angestrebte Projekt zielt darauf ab, einzelne Projekte miteinander zu verbinden und neue Highlights zu setzen, sodass das untere Peenetal als Ganzes“ – Zitatende – erfahren werden kann.

Voraussetzung für ein Erleben der Naturschönheiten entlang der Peene ist eine vorsichtige, naturschonende Lenkung der Besucher. Das Vorhaben ist auf dem Weg dahin ein wichtiger Schritt. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Naturpark Peenetal“ hat am 4. September unter Leitung von Staatssekretär Kreer stattgefunden.

Eine Zusatzfrage: Wird es zukünftig einen Weg zur und von der Brücke weg geben können?

Frau Abgeordnete, ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen die Frage schriftlich beantworten lasse.

Meine nächste Frage:

19. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Schwebs mit dem Titel „Naturpark Peenetal“ antwortete das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter an derem, dass das Ministerium Möglichkeiten zur fachlichen und finanziellen Unterstützung im Anschluss an das Bundesprojekt prüft.

Hat die angekündigte Arbeitsgruppe ihre Arbeit dazu bereits aufgenommen und – den letzten Teil betone ich jetzt – welcher Arbeitsstand wurde bislang erreicht?

Frau Abgeordnete, ich verweise auf die Antwort an die Abgeordnete Frau Schwebs, die sich auch auf diese Arbeitsgruppe bezog. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe hat am 04.09.2008 stattgefunden. Die nächste Sitzung wird am 9. Oktober 2008 in Demmin stattfinden. Die Ziele und Aufgaben inklusive Personal- und Haushaltsmittel sind bis zum Jahresende entscheidungsreif vorzulegen, um dann beschieden oder entschieden zu werden.

Eine Zusatzfrage: Ich verstehe Sie jetzt richtig, es wurden noch keine Ergebnisse erreicht?

Das kann ich so nicht bestätigen. Sie hat sich zunächst konstituiert, hat die Aufgaben festgelegt und für den 9. Oktober in Demmin die nächste Sitzung vereinbart.

Herzlichen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 20 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

20. Für das geplante Steinkohlekraftwerk in Lubmin sollen als Ausgleichsflächen Polder geflutet werden.

In welchem Ausmaß sind nach Auffassung der Landesregierung solche Überflutungsmaßnahmen notwendig?

Herr Abgeordneter, Bau und Betrieb des Steinkohlekraftwerks bedürfen der Genehmigung. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Landesregierung über das Ausmaß eventueller Ausgleichsmaßnahmen derzeit keine Auskunft erteilen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 21 zu stellen.

Herr Minister!

21. Auf der diesjährigen Mela in Mühlengeez brachte Minister Dr. Till Backhaus erneut die von EU-Behörden angestrebte Degression und Modulation von EU-Zuwendungen an Landwirte zur Sprache. Sie soll als Konsequenz der Gesundheitsprüfung der EU-Agrarpolitik umgesetzt werden. Minister Dr. Backhaus sprach sich in Mühlengeez erneut gegen die Kürzung der Beihilfen vor 2013 aus.

Welche konkreten Erfolge hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Kampf gegen die geplante Degression und Modulation bislang errungen?

Herr Abgeordneter Borrmann, zunächst will ich darauf hinweisen, dass die Kommission in ihren Vorschlägen zur Änderung der horizontalen Direktzahlungsverordnung im Artikel 7 von der Modulation als Instrument der Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik spricht. Von Degression ist in den Rechtstexten keine Rede. Der Landtag hat zum Health Check schon mehrfach debattiert und entsprechende Beschlüsse im Sinne der hiesigen Landwirtschaft gefasst. Die Landesregierung richtet ihr Handeln konsequent an diesen Beschlüssen aus. Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit den Ländern und in enger Abstimmung mit dem Bund in den vergangenen Wochen und Monaten eine Reihe von Initiativen ergriffen, dazu gehören beispielsweise ein gemeinsamer Brief aller Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer vom Juni 2008 an den Kommissionspräsidenten Barroso, eine Sonderagrarministerkonferenz am 2. Juni 2008, die dem Bund ein klares Verhandlungsmandat gegen die geplante Modulation erteilt hat.

Der Landwirtschaftsminister hat die Position unseres Landes am 4. Juni 2008 im Bundesrat bei der Beschlussfassung zur Stellungnahme der Länderkammer zum Haelth Check dargelegt. Mecklenburg-Vorpommern arbeitet eng mit den deutschen Abgeordneten im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments zusammen. In einem gemeinsamen Brief der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer an Frau Dr. Angela Merkel von dieser Woche wird noch einmal verdeutlicht, dass sie die progressive Modu lation für inakzeptabel halten, da es, wenn überhaupt, im Zuge einer Kompromissfindung zum Health Check im Euro päischen Rat eine moderate betriebsgrößenunabhängige, also lineare Erhöhung der Modulation geben könnte.

Auf der Habenseite steht bereits die Rücknahme der in der Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 ursprünglich geplanten Kürzung von bis zu 45 Prozent. Das ist ein Teilerfolg, aber bei Weitem noch nicht das, was wir erreichen wollen. Es ist der Landespolitik und dem Berufsstand im Zuge der bisherigen EU-Agrar reformschritte immer gelungen, ungerechtfertigte Benachteiligungen und Existenzbedrohungen von geschichtlich gewachsenen landwirtschaftlichen Strukturen abzuwehren.

Vielen Dank, Herr Minister Caffier.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 22 und 23 zu stellen.

Herr Minister!

In den vergangenen Jahren hat der Bestand an Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern dramatisch abgenommen. Für Bibliotheken werden im Land jährlich 340.000 Euro zur Verfügung gestellt.

22. Hält die Landesregierung diese Summe für ausreichend, um die Bibliotheken als kulturelle Bildungseinrichtungen zu etablieren und die flächendeckende Bibliotheksversorgung zu sichern?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, in den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und mit Schwerpunktsetzung des Landtages für Musik schulen, Kinder- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken hat das Land Rahmenbedingungen für die Sicherung der öffentlichen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Die Förderung mit 350.000 Euro ist jährlich stabil und wurde in den letzten zehn Jahren nicht abgesenkt. Die Kulturfördermittel des Landes werden entsprechend den im Haushalt fest gelegten Schwerpunkten zielgerichtet, effizient und sparsam eingesetzt.

Zweite Frage:

23. Kann die Landesregierung bestätigen, dass Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der finanziellen, materiellen und personellen Ausstattung im bundesdeutschen Vergleich auf den letzten Plätzen liegt?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, der Kulturfinanzbericht 2008, herausgegeben von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, hat einen Durchschnittswert für die öffentlichen Aus gaben für Bibliotheken in Höhe von 11,70 Euro je Einwohner im Jahr 2005 ermittelt. Der für Mecklenburg-Vorpommern ermittelte Vergleichswert beträgt 12,50 Euro. Da Sie in der gestrigen Landtagssitzung, Herr Abgeord neter, frech behauptet haben, Mecklenburg-Vorpommern sei auf dem letzten Platz,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

kann ich nur sagen: Wer keine Ahnung hat, sollte die Klappe halten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Dies bedeutet für Sie, und das sage ich bei allem Ernst, …

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist sehr unparlamentarisch.)

Sie sollten immer die Klappe halten.

… und jetzt lese ich es Ihnen vor zum Mitschreiben: Der Abgeordnete Egbert Liskow hat Sie ja gefragt,

(Stefan Köster, NPD: Sie sollten lieber zurücktreten!)

auf welcher Grundlage Sie das behaupten, Sachsen 16,07 Euro,

(Udo Pastörs, NPD: Hören Sie auf zu pöbeln, Herr Minister!)