und dann haben wir unseren Gesetzentwurf vervollständigt und haben ihn wieder an die Spitzenverbände gegeben. Wir werden ihn beim nächsten Mal einbringen. Der Knackpunkt war lange Zeit für uns – darauf mache ich jetzt schon aufmerksam – die Konnexität. Das ist eine komplizierte Angelegenheit, das wissen wir selber. Wir haben sie gewollt, die Konnexität, und dann müssen wir natürlich mit den Konsequenzen leben. Das sauber zu lösen und ein seriöses Angebot dem Landtag auf den Tisch zu packen, war unser Ansinnen. Und ich denke, wir haben da eine Lösung gefunden. Darauf möchte ich Sie heute schon neugierig machen. – Schönen Dank für das Interesse.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist solide Arbeit. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vielleicht sagt die Koalition dann: Ik bün all hier. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, ja, so ist das.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Körner, die Quintessenz Ihres Beitrages war: Der Antrag der FDP-Fraktion ist gut, aber wir lehnen ihn ab.
Sie haben in Ihrem Beitrag bewiesen, mit all dem, was Sie über die weißen Flecken und so weiter gesagt haben, dass unser Antrag eigentlich nicht abgelehnt werden darf und dass es einfach zu dünn ist, hier zu prüfen, was zu machen ist. Das reicht nicht in der Lage, in der wir sind.
Wir wissen doch, wie lange es dauert, bis wir dann Ihre Prüfaufträge von der Regierung wiederhaben, und wie lange es dauert, bis wir wirklich mit Konsequenzen hier im Land etwas umsetzen können. Deshalb, Herr Vierkant, das ist wirklich einfach nicht machbar, das nützt unseren Bibliotheken und den weißen Flecken, von denen Sie selbst gesprochen haben, überhaupt nichts.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Jörg Vierkant, CDU: Herr Kreher, wir brauchen mobile und lokale Bibliotheken.)
Herr Dr. Körner, Sie haben von verschiedenen Differenzen gesprochen zu unserem Antrag, Sie haben davon gesprochen, dass wir nicht genau die Mittel ausgewiesen haben. Sie haben es in Ihrem Antrag ja auch nicht gemacht. Aber wir haben, und das haben Sie bei mir gehört, auch deutlich gemacht: Es geht nicht in erster Linie um eine immer weitere Erhöhung der Mittel – wir kennen den Haushalt sowohl in den Kommunen als auch im Land –, sondern es geht um eine Verlässlichkeit, eine dauerhafte Verlässlichkeit, auf deren Grundlage sich erst etwas entwickeln kann. Und darüber müssen wir auf jeden Fall so schnell wie möglich sprechen. Es ist auch in meinem Beitrag, glaube ich, deutlich genug geworden – ich bin selbst Kommunalpolitiker über Jahre, das wissen Sie –, dass wir über solche Dinge nicht einfach hinweggehen können, was in den Kommunen passiert, und dass wir natürlich, und das habe ich ja auch gesagt, die kommunale Selbstverwaltung als ganz, ganz hohes Gut dabei mit beachten müssen.
Dem Änderungsantrag der LINKEN – da ja nun unser Antrag abgelehnt wird und wir auf jeden Fall mehr Substanz hier wollen – werden wir zustimmen. Gegenüber dem, was Sie zum Gesetz gesagt haben, sind wir allerdings sehr, sehr skeptisch. Wir haben uns das alles angesehen, was mit Gesetzen da gemacht ist. Wenn es auf jeden Fall so ein unverbindliches Gesetz ist, wie es in Thüringen ist,
dann kann man es in den Papierkorb werfen, dann brauchen wir es nicht. Das nützt uns überhaupt nicht. Wichtig ist doch – und deshalb sagen wir, dieses Förderprogramm ist entscheidend –, dass da überhaupt Wege aufgezeigt werden, wie sich Bibliotheken hier im Land entwickeln, damit die weißen Flecken von Herrn Vierkant wegkommen. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1774. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1774 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, bei Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1824. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. Also, wer stimmt für diesen Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1824? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1825. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1825 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD, bei Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1793 in unveränderter Fassung. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1793 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE,
Die NPD hat zugestimmt, ja, halten wir so fest. Also mir war so, als wenn vier Fraktionen zugestimmt hätten. Ich erkläre also noch mal das Abstimmungsergebnis: Bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, bei Ablehnung durch die Fraktion der FDP ist dieser Antrag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Sicherungsverwahrung umfassend evaluieren, auf der Drucksache 5/1781.
Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag greift meine Fraktion ein besonders sensibles Thema auf, handelt es sich doch bei der Sicherungsverwahrung um die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung mit dem Ziel, die Bevölkerung vor als besonders gefährlich eingeschätzten Straftätern zu schützen. Erhebt man daher Kritik gegen eine Verschärfung dieser Maßregel, kann man in der Regel nicht mit breiter Zustimmung in der Bevölkerung rechnen. Dennoch wollen wir heute dieses Thema diskutieren und da, wo es angezeigt ist, auch klar kritisieren.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es eine Aufgabe des Staates, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Wir haben diesen Anspruch, welcher im Übrigen gesetzliche Aufgabe des Strafvollzuges ist, auch gleich zu Beginn des Antrages formuliert. Trotz der eingangs skizzierten Bedenken bei dem Umgang mit diesem Thema sind wir der festen Überzeugung, dass es an der Zeit ist, die andauernde Strafverschärfungspolitik insbesondere im Bereich der Sicherungsverwahrung kritisch zu hinterfragen und vor allem auf die Probleme der praktischen Umsetzung aufmerksam zu machen, auch wenn dies nicht populär ist, auch wenn aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse kaum Korrekturen zu erwarten sind.
Meine Damen und Herren, um die kritische Haltung meiner Fraktion gegenüber den Entwicklungen im Bereich der Sicherungsverwahrung besser nachvollziehen zu können, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Zum einen muss man wissen, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung seit jeher um die umstrittenste Sanktion des deutschen Strafrechtes handelt, umstritten deswegen, weil das verfassungsrechtlich verankerte Schuldprinzip durchbrochen wird. Eine Strafe darf demnach nur verhängt werden, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann, oder vereinfacht ausgedrückt: Keine Strafe ohne Schuld. Wenn die Haftzeit endet, ist die Schuld abgegolten. Bei der Sicherungsverwahrung hingegen handelt es sich um eine schuldunabhängige Maßregel. Sicherungsverwahrte bleiben nach Haftverbüßung schuldlos eingesperrt. Sie bleiben in Haft für eine nicht begangene Straftat, sie bleiben in Haft, weil man sie weiterhin für gefährlich hält.
Aus Sicht der Sicherungsverwahrten macht das aber eher keinen Unterschied, zumal sie oftmals in der gleichen JVA bleiben.
Meine Damen und Herren, zum anderen ist ein historischer Rückblick angezeigt. Die heutige Sicherungsverwahrung gibt es nun seit 1933, damals als Gewohnheitsverbrechergesetz. Die aktuelle Gesetzesverschärfung geht aus unserer Sicht deutlich über dieses damalige Gesetz hinaus. Damals war noch keine Sicherungsverwahrung für Jugendliche vorgesehen. Nach 1945 verlor es aber praktisch an Bedeutung. In den 90er-Jahren jedoch begann ohne Not die stetige Verschärfung dieser Maßregeln. Mehrfach wurde das Strafgesetzbuch geändert. Die Anforderungen für die Verhängung der Siche
rungsverwahrung sind schrittweise herabgesenkt worden. So wurde etwa das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren gestrichen. Die Sicherungsverwahrung ist heute grundsätzlich unbefristet möglich. Der Gesetzgeber hat auch später die vorbehaltliche und nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt. Zuletzt wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht eingeführt. In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Ginge es nach der heutigen Justizministerin, wäre das Jugendgerichtsgesetz sogar noch weiter verschärft worden.