Nach jedem sogenannten Parlamentsforum Südliche Ostsee gibt es den obligatorischen Antrag zur Umsetzung in diesem Hause und was wir bisher auch hier dazu gehört haben, ist Altbekanntes. Ich erinnere mich noch an die fünfte Südliche-Ostsee-Konferenz im schönen Polenland. In gleicher Weise ist es ja auch in Bezug auf das 6. Parlamentsforum Südliche Ostsee hier abgelaufen. So hörten wir, dass man sich in einer Arbeitsgruppe Energie vorrangig mit Windkraft, Biomasse sowie Geothermie beschäftigt habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU signifikant zu erhöhen sei. Das Klima müsse geschützt werden und für die Bürger müsse die Energieversorgung durch einen – man hört – Energiemix preiswerter zur Verfügung gestellt werden. Und dann der Clou des Ganzen: Die Energieeffizienz müsse gesteigert werden. Tolle Ergebnisse einer Konferenz, die Zehntausende Euro an Steuergeldern verschlungen hat!
Meine Damen und Herren, es lohnt sich wirklich nicht für mich, hier weiter auf diesen Antrag näher einzugehen.
Ich möchte nur sagen, wer keine Arbeit hat, so scheint mir, der sucht sich welche. Sie haben sich mit der Einrichtung der Institution Parlamentsforum Südliche Ostsee eine weitere Theaterbühne zugelegt, auf der mittelmäßiges Theater geboten wird,
wie wir gerade gesehen haben, zu überhöhten Preisen und auf Kosten der Steuerzahler natürlich. Dass wir uns durch Zustimmung solcher Anträge mit Ihnen gemein machen, können Sie von der NPD nicht erwarten.
Da ich noch ein paar Sekunden habe, um die Resolution wird ja gerungen, das haben wir gerade gehört von Herrn Müller. Ich war mal bei so einer „Ringveranstaltung“ dabei. Die fand statt am Küchentisch eines Hin
terzimmers, während wir vorne in einer großen, wunderbaren Lokalität, Sie waren ja mit anwesend, und die meisten von Ihnen jedenfalls haben sich an den Dingen laben können, die so geboten wurden am Rande dieser Konferenz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie sich da geschaffen haben, das ist dafür geeignet, dass man es komplett streicht, und dieses Sich-gegenseitigBestätigen von großen Absichten und von Wichtig tuerei muss der Steuerzahler in diesem Ländle richtig teuer bezahlen. Ich denke, unser Land hat das nicht verdient, hat solche Politiker nicht verdient, die hier so eine Show abziehen und dann nach außen hin noch kokettieren, dass Sie morgen in der Zeitung möglichst hoch bewertet werden. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Reinhard Dankert, SPD: Gehen Sie mal weiter trommeln auf der Straße.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mal den Beitrag meines direkten Vorredners ausblendend, kann ich eigentlich nur sagen, alle anderen Vorredner haben das Thema schon so umfassend beleuchtet, dass mir nichts weiter hinzuzufügen bleibt, als dass die Fraktion der FDP dem Entschließungsantrag selbstverständlich zustimmen wird und wir uns auf die weitere gemeinsame Arbeit freuen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1571. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1571 bei Zustimmungen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Ablehnung der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für eine chancengleiche Entwicklung und für ein kinderfreundliches Mecklenburg-Vorpommern – Schulranzen und Schultüte für alle Erstklässler, Drucksache 5/1572.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für eine chancengleiche Entwicklung und für ein kinderfreundliches Mecklenburg-Vorpommern – Schulranzen und Schultüte für alle Erstklässler – Drucksache 5/1572 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion thematisiert regelmäßig die Höhe und die Ausgestaltung der Regelsätze für Kinder, die in Familien leben, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind. Im Mittelpunkt dieser Anträge und Debatten steht die Tatsache, dass die prozentual für Kinder aus den Erwachse
nenregelsätzen ermittelten Zuwendungen keine Anteile für Bildungsausgaben beziehungsweise keine Ausgaben für besondere persönliche oder gesellschaftliche Höhepunkte, wie es eben auch die Einschulung darstellt, beinhalten. 45 Städte und Gemeinden der Bundesrepublik haben inzwischen für diese Kinder, die in ihrem Verwaltungsbereich leben, eine kommunale Schulbeihilfe eingeführt. Einmalzahlungen für Schulkinder hat inzwischen auch die Bundes-SPD im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs gegen Kinderarmut vorgeschlagen. Der von der SPD gestellte ehemalige Sozialminister Müntefering hatte Ende 2007 ebenfalls ein derartiges Schulpaket in Höhe von 150 Euro angeregt. Also tolle Voraussetzungen für den Ihnen vorliegenden Antrag, verehrte Abgeordnete, möchte man nun meinen.
Ja, angesichts dieser zitierten Autoritäten darf man vermuten, dass dieser Antrag wesentlich bessere Voraussetzungen hat, den richtigen Weg zum Ziel zu finden, als ein gleichgerichteter vor einem Jahr. Vor einem Jahr fand unser Antrag keine Zustimmung. Der Sozialminister argumentierte damals, dass eine solche finanzielle Zuwendung nicht erforderlich sei, da es den Eltern wohl eher an der Fähigkeit mangele, richtig mit dem Geld umzugehen – nachzulesen im Protokoll der 22. Sitzung am 12.07.2007, Seite 94 fortfolgende. Der Minister plädierte damals für Elternkurse und dafür, „den Eltern Gutscheine“ zu „geben, die man in den Familienheimstätten des Landes für Familienferien einlösen“ könne. „Das wäre ein doppelter Effekt, … man wäre beim Elterntraining und außerdem hinterher in einer Familienheimstätte, wo es weitere Angebote für Familien gibt. Man muss nicht nach Mallorca fliegen … und die Hälfte des Geldes geht in Sangria auf“, so der Minister zur Begründung unseres Antrages vor einem Jahr.
Inzwischen hat meine Fraktion sich weiter in der Sache engagiert. Der Landtag hat im Winter mit einem Beschluss dem Bund empfohlen, die Regelsätze für Kinder unabhängig von den Erwachsenenregelsätzen zu ermitteln. Der Sozialminister hat sich in der zuständigen Ministerkonferenz in eben diesem Sinne engagiert. Das alles liegt aber nun auch schon wieder ein halbes Jahr zurück, ohne dass sich für die Kinder des Landes, deren Einschulung bevorsteht, etwas geändert hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, es gibt wenige Ereignisse im Leben eines Kindes, die einen so herausgehobenen Höhepunkt darstellen wie die Einschulung. Endlich zu den Großen gehören, endlich lesen lernen, endlich die Welt erkennen. Ja, wir wissen, dass etwa 35 Prozent unserer Kinder in Hartz-IVFamilien aufwachsen, circa 15 Prozent der Kinder leben in Familien, deren Eltern zu den Geringverdienern gehören. Den Eltern dieser Kinder fällt es schwer, die erforderlichen Ausgaben für einen Schulranzen, für Arbeitsmaterialien, für Federtasche und Ähnliches aufzubringen. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werden alle Regelsätze pauschal gezahlt. Einmalzahlungen für besondere Lebenssituationen wurden abgeschafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das BSHG kannte mehr als einhundert Tatbestände für Einmalzahlungen.
Inzwischen bereitet sich die vierte Kindergeneration nach Einführung von Hartz IV auf den Schulstart vor. Fehlende materielle Ausstattung führt schnell zur Ausgrenzung dieser Kinder. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wollen das nicht und engagieren sich für die Schulanfänger, sammeln Geld und organisieren Hilfe.
Diese Initiativen sind lobenswert. Wir meinen aber, ein gesellschaftliches Problem, das durch den Staat, sprich durch den Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes entstanden ist, muss auch im politischen Raum unter Zuhilfenahme von Steuergeldern gelöst werden. In diesem Zusammenhang tut es gut, im Koalitionsvertrag von SPD und CDU unter Ziffer 212 nachzulesen. Ich zitiere: „Wichtigstes Ziel der Kinder- und Jugendpolitik der Koalitionspartner ist, dass alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern in sozialer Sicherheit, emotionaler Geborgenheit, mit gleichen und gerechten Lebenschancen aufwachsen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, eine Lösung für das genannte Problem, sofern es diese auf Bundesebene geben sollte, wird mit Sicherheit nicht mehr die Kinder dieses Einschulungsjahrganges erreichen. Da es keine Bundesleistungen für bedürftige Schulanfänger gibt, beantrage ich, und zwar ganz im Sinne des Koalitionsvertrages, aus dem ich eben zitiert habe, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 150 Euro an alle Kinder des Einschulungsjahrganges 2008 zu zahlen. Meine Fraktion hält es für geboten, eine Lösung nur für Kinder, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind, von vornherein auszuschließen, zumal Mecklenburg-Vorpommern das Land ist, in dem die Bevölkerung über die bundesweit geringsten Einkommen verfügt. Mit einer solchen Lösung entfiele überdies der Aufwand einer Bedürftigkeitsprüfung für diese einmalige Leistung, die kurzfristig zu erbringen ist. Wir halten diese Maßnahme aus den laufenden Steuermehreinnahmen des Landes für gut finanzierbar.
Lassen Sie mich abschließend den Armutsforscher Butterwegge zitieren. Er sagt: „Kinderarmut ist ein Modethema geworden – konsequent getan wird aber nichts.“ Weil das seit Einführung von Hartz IV leider so ist, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns einen anderen Weg beschreiten! – Danke.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
In Vertretung des Sozialministers Herrn Sellering wird jetzt die Justizministerin Frau Kuder sprechen. Frau Kuder, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Pauschalbeträge für Schulwaren, Schulmaterial und Schultüten in Form einer Landeszuweisung zu gewähren.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, bereits auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU wurde die Landesregierung mit Landtagsbeschluss vom 16. Januar 2008, Drucksache 5/1208, aufgefordert, ich zitiere, „sich im Bundesrat dafür einzusetzen, kinderspezifische Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII zu schaffen.“ Dort heißt es weiter: „Für die Basis zur Ermittlung dieses kinderspezifischen Regelsatzes ist eine konkrete Ermittlung des Kinderbedarfes notwendig. Zugleich soll eine vollständige Abdeckung der entwicklungsbedingten
Kosten wie Schulausstattung, Teilnahme am Mittagessen an Kindertagesstätten und Schulen in die Prüfung einbezogen werden.“ Zitatende.
Wie in diesem Landtagsbeschluss ausgeführt wurde, ist die Schaffung eines kinderspezifischen Regelsatzes, der die entwicklungsbedingten Kosten wie Schulbildung, Teilnahme am Mittagessen und gegebenenfalls den im Antrag genannten Bedarf abdeckt, ein gesamtdeutsches Anliegen, das deshalb auch nur im Rahmen der Bundesgesetzgebung geändert werden kann.
Wichtig ist dem Sozialminister die Feststellung, dass die 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz bereits im November 2007 auf Initiative des Landes MecklenburgVorpommern beschlossen hat, die Regelleistung für Kinder neu zu bemessen
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat der Bundesrat am 23. Mai 2008 eine Entschließung zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII gefasst. Diese möchte ich Ihnen vortragen:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.“
„Dabei ist auch sicherzustellen, dass die besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler durch die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII abgedeckt werden.“
„Zudem ist eine Öffnungsklausel entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung in Einzelfällen aufzunehmen.“