Protocol of the Session on July 2, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute spielte das ja auch eine Rolle und erwartungsgemäß war ein großer Streitpunkt folgende Frage: Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Das ist in dem Falle ja nicht nur eine Frage, wann tritt ein Gesetz in Kraft, sondern in dem Falle natürlich mit der Frage verbunden, ab wann die Bezüge erhöht werden sollen. Die Forderung, die Dienstbezüge bereits zum 1. Mai 2008 zu erhöhen, wird von den Koalitionsfraktionen nach wie vor abgelehnt. Und auch ich möchte ganz kurz die wesentlichen Argumente hier noch mal benennen:

Erstens. Es ist eigentlich bisherige Praxis, die Abschlüsse des öffentlichen Dienstes zeitversetzt zu übertragen. Das mag man sich für die Zukunft anders wünschen, dass die

Spanne länger wird, möglicherweise dann weniger als drei Monate. Das muss man aber zukünftig beraten.

Zweitens. Das Vorziehen um drei Monate wäre mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für Land und Kommunen verbunden. Ich konnte nicht ernsthaft erkennen, dass die kommunalen Spitzenverbände diese Variante unbedingt favorisiert hätten, denn die hatten ja eher die Variante 8,65 Prozent im Blick. Wie weit das mit der finanziellen Mehrbelastung in den Kommunen vereinbar gewesen wäre, sei mal dahingestellt. Fakt ist aber auch, Mecklenburg-Vorpommern befindet sich mit dieser Regelung, zeitversetzt drei Monate, im Mittelfeld aller Bundesländer. Ich glaube, das ist erst einmal nicht unbedingt zu kritisieren. Hinzu kommt – das hat die Ministerin ausgeführt –, dass dieses in der Komplexität der Situation auch für die Beamten zumutbar ist.

Und als Letztes möchte ich hinzufügen, es gebietet der Respekt vor Tarifparteien – in dem Fall Finanzministerium, Gewerkschaften und andere, die sich auf diese Regelung verständigt hatten –, denn ursprünglich waren ja vier Monate vorgesehen. Und was letztendlich die Tarifparteien miteinander verhandelt haben, sollte zumindest, das ist meine persönliche Meinung, nicht verändert und in der Regel auch akzeptiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einer weiteren Entschließung wird die Landesregierung auch noch aufgefordert, die Einführung leistungsbezogener Bezahlungsbestandteile in der Besoldung von Beamten bei der bevorstehenden Besoldungsreform in Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern und vor allen Dingen unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Tarifbereich zu prüfen. Das war auch in der Anhörung ein wichtiger Punkt. Deutlich geworden ist, dass diese gut gemeinte Einführung von leistungsbezogenen Bestandteilen im Tarifbereich an der einen oder anderen Stelle doch noch große Schwierigkeiten bereitet. Und bevor man so etwas praktisch auf den Beamtenbereich überträgt, gilt es, hier erst einmal die Erfahrungen auszuwerten beziehungsweise Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der insbesondere von der GdP kritisierte Artikel 2, der die versorgungsrechtliche Wartezeit für Beamte zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr regelt, die aufgrund sogenannter Erwerbsmischbiografien entstehen, bleibt unverändert. In Übereinstimmung mit dem Beamtenbund hat die Landesregierung im Ausschuss überzeugend dargelegt, dass der Artikel 2 in der jetzigen Fassung am besten den Vorgaben des Paragrafen 14a des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes entspricht und, das ist das Entscheidende, dass in der jetzigen Situation keine Experimente in diesem hoch komplexen und sensiblen Rechtsgebiet zuzulassen sind. Es wurde uns unter anderem zum Beispiel vom Beamtenbund mitgeteilt, dass ausdrücklich die Gefahr besteht, dass gerade bei Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes bei einer Veränderung dieses Artikels 2 Nachteile entstehen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte darauf verweisen, dass aus Sicht der Koalitionsfraktionen besonders positiv zu bewerten ist, dass wir im Artikel 1 Paragraf 6 den Familienzuschlag für das dritte und die folgenden Kinder um jeweils 50 Euro rückwirkend zum 01.01.2007 erhöhen werden. Davon profitieren im Land 578 Familien mit insgesamt 730 dritten und weiteren Kindern. Und auch dieses ist ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Situation von Familien in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen Bundesländern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auf den vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf eingehen. Mit einem neuen Paragrafen 1a im Artikel 5 soll das Landesbesoldungsgesetz geändert werden, damit im Besoldungsversorgungsgesetz die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe erfolgen kann. Insbesondere werden Lebenspartner zukünftig in die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung einbezogen. Auch wenn es zurzeit nur wenige Einzelfälle im Land sind, sind die Koalitionspartner davon überzeugt, dass diese Regelung grundsätzlich notwendig ist. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Antidiskriminierungsgesetz und dessen geplanter Erweiterung durch die Europäische Union wird auch zu erwarten sein, dass der sowieso notwendige politische als auch zukünftig rechtliche Regelungsbedarf bestehen wird.

Die Länder Bremen, Berlin, Hamburg und Saarland haben bereits reagiert und die Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften im Beamtenbesoldungsrecht vollzogen beziehungsweise befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Die anderen Länder werden dem folgen. Insofern bin ich froh, dass wir uns in diesem Falle auch in diesen Geleitzug mit einordnen.

Die Kritik von Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE, wir hätten das bereits im Ausschuss machen können, sollen oder müssen, wie auch immer, weise ich zurück. Ich glaube, das ist in dieser Frage nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, dass der Änderungsantrag heute hier im Plenum vorliegt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das haben wir schon lange erkannt.)

Ich bitte insbesondere in diesem Punkt um Zustimmung.

Meine verehrten Damen und Herren, ich bitte natürlich nicht nur um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU, sondern auch zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wer stimmt denn unserem Änderungsantrag zu? Es ist nur rechtens, was von der Koalition kommt.)

Danke schön, Herr Borchert.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen gleich mehrere Punkte geregelt werden. Neben einer linearen Anpassung der Bezüge ergab sich unter anderem auch Regelungsbedarf bei der Alimentierung kinderreicher Beamtenfamilien. Des Weiteren enthält das Gesetz eine Übergangsregelung für die Besoldungsangleichung zwischen Ost- und Westgehalt. Im Bereich der Beamtenversorgung wurden nach Meinung der Landesregierung klarstellende Aussagen bezüglich einer Mindestversorgung getroffen. Im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes wurde im federführenden Finanzausschuss die Durchführung einer nicht öffentlichen Anhörung beantragt. Am 12. Juni fand dann die Anhörung im Finanzausschuss statt.

Auf einige wesentliche Punkte möchte ich gleich noch einmal eingehen. Vorab aber noch einige allgemeine Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf: Den TV-L gibt es bereits seit 2006, ab dann haben die Länder bereits ihre Regelungskompetenz erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgte der Wechsel vom BAT-Ost auf den TV-L zum 01.01.2007 mit einer festgeschriebenen Laufzeit bis zum 31.12.2008. Er gilt in der jetzigen Form also nur noch sechs Monate. Im kommenden Frühjahr stehen dann wieder neue Tarifverhandlungen an. Eine Frage, die sich uns in der Diskussion gestellt hat, war folgende: Warum kommt die Landesregierung erst jetzt mit der Gesetzesänderung? In vielen anderen Bundesländern ist eine Anpassung schon früher erfolgt.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Kinderzuschlag. Auch das im Gesetzentwurf herangezogene höchstrichterliche Urteil gibt es schon seit mehreren Jahren. Auch hier stellt sich folgende Frage: Warum regelt die Landesregierung wohlwissend des Urteils den Fakt als solches erst jetzt mit dem Gesetzentwurf?

Neben diesen genannten Punkten hat das Gesetz aber noch weitere Fehler. Es ist zu bemerken, dass der Gesetzentwurf lediglich die Beamten auf Landesebene betrachtet. Die Kommunalbeamten sind aber wegen der den Kommunen nicht gegebenen Regelungskompetenz ebenso von dem hier vorliegenden Gesetz abhängig. Die Belange der kommunalen Beamten, für die sich die Situation durch das Zusammenwirken nach TVöD und TV-L anders darstellt, wurden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Diese Herangehensweise zeugt nicht von gutem Handwerk.

Eine zentrale Frage in der Ausschussberatung, aber auch bereits bei der Einbringung, war die zeitliche Verschiebung des Wirksamwerdens der Tariferhöhung um drei Monate nach hinten zeitversetzt. Von allen Anzuhörenden wurde dieser Punkt kritisiert. Diese Vorgehensweise schürt den Unfrieden unter den Angestellten und Beamten in der Verwaltung. In anderen Ländern wurden die Tarife zeitgleich angepasst. Es ist schon erstaunlich, dass sich die Landesregierung gerade in diesem Punkt an die Empfehlung des Landesrechnungshofes erinnert, der auch vom öffentlichen Dienst einen Betrag zur Konsolidierung der Haushalte erwartet. Sich mit diesem Betrag sehend der Gefahr eines Unfriedens in der Verwaltung und mit möglicherweise gebremster Motivation zu erkaufen, halten wir für nicht zielführend.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Verfahrensweise wird ferner dazu führen, dass gute Fachkräfte den Weg in die Verwaltung aufgrund schlechter Perspektiven scheuen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein geeignetes Mittel, um die hervorgerufenen Verwerfungen auf kommunaler Ebene durch unterschiedliche Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände zu beseitigen.

Genauso wurde von einigen Anzuhörenden die Novelle des Paragrafen 14a Beamtenversorgungsgesetz als nicht zielführend kritisiert. Von mir wurde bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes auf die noch immer nicht aufgehobene Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten und verpartnerten Beamten aufmerksam gemacht. Und da kann ich Frau Schwebs nur zustimmen, diese Gleichstellung konnte durch Anträge in der Ausschussberatung nicht erreicht werden, obwohl die eigentliche Selbstverständlichkeit der Gleichbehandlung von allen Fraktionen nicht angezweifelt wurde. Es

freut auch uns, dass die Regierungsfraktionen nun doch noch rechtzeitig die Möglichkeit, hier auf freiwilliger Basis eine Gleichbehandlung herzustellen, mit ihrem heutigen Änderungsantrag ergriffen haben. Dem stimmen wir auch ausdrücklich zu.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gut Ding will Weile haben. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Alles wird gut.)

Aber zusammengefasst: Dem hier nun zur Schlussabstimmung vorgelegten Gesetzentwurf im Ganzen können wir aufgrund der von mir angesprochenen kritisierten Punkte nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Reese.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 10.932 Euro im Monat verdient der Ministerpräsident im Augenblick. Die sogenannte Bezügeanpassung bringt ihm eine Erhöhung von über 320 Euro. Im Kontrast dazu: Der Tagessatz für die Ernährung eines Kindes, das in einer Hartz-IV-Familie lebt, beträgt bis zum 14. Lebensjahr 2,55 Euro, ab dem 15. Lebensjahr sind das dann 3,40 Euro. Und wie der Berliner SPD-Finanzsenator Sarrazin so schön sozialdemokratisch vorgerechnet hat, soll das auch völlig ausreichend sein. Auch die Hartz-IVRegelsätze werden jetzt angepasst. Sie werden um etwa ein Prozent angehoben.

30 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gelten als arm. Nach dem Armutsbericht der Bundesregierung sind 13 Prozent aller Bürger in Deutschland arm. Hunderttausend Beschäftigte arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern für Billiglöhne, für Billiglöhne unter 7,50 Euro die Stunde, Wachleute für 4,70 Euro, Friseure für 3,50 Euro und Rentner erhalten jetzt eine Erhöhung ihrer Bezüge von gigantischen 1,1 Prozent. Und in dieser Situation wollen die etablierten Parteien einen Gesetzentwurf verabschieden, der auch den Mitgliedern der Landesregierung 2,9 Prozent mehr Gehalt verschafft.

Alle Minister kassieren über 10.000 Euro und erhalten Dank dieses Gesetzes etwa 300 Euro mehr. Auf diesen Skandal reagieren wir mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf, wonach das Gesetz nicht für Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarische Staats sekretäre gelten soll und auch nicht für Versorgungsempfänger, die einmal Mitglieder der Landesregierung oder Parlamentarische Staatssekretäre waren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Sie können das gerne ablehnen und sich damit zu Ihrer Gier und Ihrem völligen Mangel an sozialem Gerechtigkeitsempfinden bekennen. Erwähnt werden muss natürlich auch noch einmal, dass Sie 2006 die Diäten der Landtagsabgeordneten an die Bezüge der Richter gekoppelt haben, womit hier eine versteckte Diätenerhöhung beschlossen wurde.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

4.465 Euro im Monat reichen den Abgeordneten von CDU, SPD, LINKE und FDP nicht.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Nach der Diätenerhöhung werden es 4.594 Euro sein, also 129 Euro mehr. Das sind 50 Hartz-IV-Ernährungstagessätze für unter 15-jährige Kinder, die Sie sich pro Monat und pro Mann gönnen.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Sie wollen nur öffentlichen Krawall machen. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Ahrendt nannte die im Bundestag versuchte und gescheiterte Diätenerhöhung – ich zitiere – „frech und nicht vermittelbar“. Da kann man ihm nur zustimmen, auch im Hinblick auf das entsprechende Manöver hier in MecklenburgVorpommern. Sie profitieren natürlich davon, …

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das hätten Sie im Ausschuss anregen können. Das haben Sie nicht getan.)

Wo mich keiner hört, ja?!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Haben Sie mal was gesagt? Haben Sie einmal was gesagt, Herr Kollege?)

Sie profitieren natürlich davon, dass die hiesige Presse mehr als handzahm ist.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE) Dr. Armin Jäger, CDU: Haben Sie ein einziges Mal was gesagt, Herr Kollege? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist doch überflüssig.

Bis auf ein paar winzige Artikel wurde die Sache totgeschwiegen. Aber dann übernehmen wir es eben, das Volk aufzuklären. Wenn wir das wollen, hat innerhalb von drei Wochen jeder Bürger in unseren Hochburgen wie etwa Ostvorpommern,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was für Hochburgen?)

Uecker-Randow oder Ludwigslust eine entsprechende Information im Briefkasten. Überschrift vielleicht: „Landtagsdiäten um 129 Euro erhöht“...

(allgemeine Unruhe)