Protocol of the Session on July 2, 2008

Für den Kandidaten Lutz da Cunha wurden 64 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 43 Stimmen. Es waren 64 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Lutz da Cunha 45 Abgeordnete mit Ja, 13 Abgeordnete mit Nein, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Herr Lutz da Cunha die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Lutz da Cunha zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

Für den Kandidaten Dr. Axel Schmidt wurden 64 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 43 Stimmen. Es waren 64 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Axel Schmidt 47 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Dr. Axel Schmidt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Dr. Axel Schmidt zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

Den Tagesordnungspunkt 17 „Eidesleistungen eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes“ werden wir morgen gegen 12.55 Uhr aufrufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir den Tagesordnungspunkt 3 aufrufen, unterbreche ich die Sitzung auf Antrag der Fraktion der NPD für 15 Minuten.

Unterbrechung: 12.04 Uhr

Wiederbeginn: 12.24 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und erteile dem Abgeordneten Herrn Andrejewski das Wort für einen Geschäftsordnungsantrag.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha!)

Gemäß Paragraf 90 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung zweifle ich im Namen meiner Fraktion das vom Sitzungsvorstand festgestellte Abstimmungsergebnis an hinsichtlich der Wahl der stellvertretenden Verfassungsrichter, wobei ich darauf hinweise, dass laut Wortlaut der Geschäftsordnung noch nicht einmal eine Begründung angegeben werden müsste. Wir zweifeln es einfach an und die Begründung füge ich trotzdem an. Unserer Auffassung nach ist die Abstimmung durch die Landtagspräsidentin Frau Bretschneider schon geschlossen worden und trotzdem wurde dem Abgeordneten Caffier noch erlaubt, mitzustimmen, sodass das Abstimmungsergebnis inkorrekt ist.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, das ist ja ein gewaltiger Antrag.)

Danke.

Herr Abgeordneter Andrejewski, der Paragraf 90 bezieht sich auf Abstimmungsverfahren.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Wir haben aber jetzt eine Wahl durchgeführt.

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist eine geheime Abstimmung. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Insofern ist das gerade bei dieser geheimen Wahl nicht möglich, jetzt die Abstimmung zu wiederholen. Ich sage Ihnen, dass dieser Paragraf in dieser Art und Weise nicht zutreffend ist für die Wahl, die wir vollzogen haben.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Das Zweite, was ich noch einmal sagen möchte: Wir haben eine Ältestenratssitzung durchgeführt. In dieser Ältestenratssitzung ist auch Ihrem Fraktionsvorsitzenden deutlich gesagt worden, dass gerade in dieser Hinsicht die Präsidentin noch nicht die Wahl abgeschlossen hat,

(Udo Pastörs, NPD: Das beweisen Sie mal!)

und deswegen hat sie Herrn Caffier die Möglichkeit der Mitwahl erteilt. Insofern ist der Geschäftsordnungsantrag für mich jetzt nicht relevant. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie müssen dann andere Möglichkeiten ergreifen.

Ich eröffne jetzt den Tagesordnungspunkt 3: Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagen- Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG)

Wahlvorschlag der Landesregierung: Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagen- Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG) – Drucksache 1567 –

Der Ministerpräsident hat gemäß Paragraf 4 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Schreiben vom 18. Juni 2008 namens der Landesregierung vorgeschlagen, Frau Marita Pagels-Heineking zur Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen.

Für die Wahl der Landesbeauftragten für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist darauf hinzuweisen, dass nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Landesbeauftragte auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, das sind 36 Stimmen, gewählt wird.

Der Wahlvorschlag der Landesregierung liegt Ihnen auf Drucksache 5/1567 vor.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Linken. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön.

Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein. – Die Abgeordnete Gabriele Měšťan wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ich frage noch mal, ob alle Mitglieder des Hohen Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben haben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 12.46 Uhr

Wiederbeginn: 12.51 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 66 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Marita Pagels-Heineking 51 Abgeordnete mit Ja,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

9 Abgeordnete mit Nein, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Frau Marita PagelsHeineking die nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erreicht hat. Damit ist Frau Marita Pagels-Heineking nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zur Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt.

Ich frage Sie, Frau Marita Pagels-Heineking: Nehmen Sie die Wahl an?

Marita Pagels-Heineking: Ja.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Da Sie die Wahl angenommen haben, darf ich Ihnen im Namen des Hohen Hauses für Ihre künftige Arbeit alles Gute wünschen. Ich bitte Sie, zu mir nach vorn zu kommen, und bitte gleichzeitig den jetzt ehemaligen Landesbeauftragten, mit nach vorn zu kommen.

(Gratulationen)

Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, gebe ich das Wort noch einmal an Herrn Borrmann für einen Geschäftsordnungsantrag der NPD.