Für die Versorgungssituation ist die Entwicklung auf dem gesamten Ausbildungsmarkt, insbesondere auch in der dualen Berufsausbildung, zu berücksichtigen. Für diesen weist der Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit aus, dass sich die Zahl der Bewerber für eine Ausbildungsstelle von 17.674 im Mai 2007 um 25,3 Prozent auf 13.202 im Mai 2008 verringert hat. Zugleich ist die Zahl der Berufsausbildungsstellen von 10.206 im Mai 2007 um 8,2 auf 11.045 im Mai 2008 gestiegen. Davon sind die betrieblichen Ausbildungsstellen von 8.238 um 13,6 Prozent auf 9.359 gestiegen. Der Bestand an derzeit unbesetzten Berufsausbildungsstellen wird für den Mai 2008 mit 5.733 ausgewiesen. Daraus ergibt sich, dass für eine Aufstockung des geplanten Angebotes an schulischen Ausbildungsplätzen derzeit kein Bedarf besteht. Zur Steigerung der Quote für die studienqualifizierenden Bildungsgänge der Fachgymnasien und Fachoberschulen wird für diese Schularten ein Angebot in der Größenordnung des Vorjahres bereitgehalten.
16. In welcher Weise wurden die Sozialpartner im Rahmen des „Bündnis für Arbeit“ sowie die Lehrergewerkschaften und -verbände informiert und in die Entscheidungen einbezogen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Mit den Sozialpartnern erfolgt eine Abstimmung zum Ausbildungsstellenmarkt, zu den Bewerberprognosen und zur Fortentwicklung des Qualifikations- und Ausbildungspaktes 2010 im Rahmen des Landesausschusses für Berufsausbildung Mecklenburg-Vorpommern. Die Lehrergewerkschaften und -verbände sind über die Planungsdaten und das Monitoring im Rahmen der Begleitgruppensitzung zum Lehrerpersonalkonzept, also hier ganz konkret die Unterbegleitgruppe für berufliche Schulen, informiert worden, und das ständig.
Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Kreher, Fraktion der FDP, bitten, die Fragen 17 und 18 zu stellen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Chancengleichheit für alle Schulträger“ wird in der Antwort zu Frage 1 mitgeteilt, dass es sich bei den Kriterien der Privatschulverordnung nicht um eine abschließende Aufzählung handelt.
17. In wie vielen Fällen in den vergangenen 3 Jahren wurden in den Antragsverfahren welche Kriterien anerkannt, die nicht in der Privatschulverordnung aufgeführt sind?
Dann frage ich trotzdem noch mal nach: Gibt es Fälle, in denen Kriterien aberkannt wurden, die in den Vorjahren anerkannt wurden, und warum werden diese Kriterien nicht dauerhaft anerkannt?
Frau Präsidentin! Herr Vizepräsident! Das ist eine völlig andere Fragerichtung, die natürlich auch Unterstellungen in sich birgt. Insofern sage ich noch mal: Die Privatschulverordnung gilt und hat keinen abschließenden aufzählenden Charakter. Das ist in der Kleinen Anfrage, die Sie gestellt haben, auch ausführlich beantwortet worden. Und wenn Sie nach der statistischen Erfassung solcher Fälle, das ist jeweils ein Einzelfall, fragen, gibt es keine statistische Erfassung. Ich biete Ihnen aber an, ich höre aus Ihrer Zusatzfrage, dass dort noch Aufklärungsbedarf ist, dass wir da vielleicht noch ins Gespräch kommen können.
18. Wie viele allgemein bildende Schulen und wie viele berufliche Ersatzschulen haben unter Angabe des Prozentsatzes die Höchstförderung von 85 % in den letzten 3 Jahren erhalten?
Eine solche Statistik wird nicht geführt, aber wenn Sie darauf bestehen, müssen wir das natürlich tun. Aber es wird aktuell eine solche Statistik im Land nicht geführt in all den Jahren.
Mit Datum vom 10. November 2007 stellte das Kulturwerk Vorpommern e. V. einen Antrag zur Förderung eines Projektes an die Landeszentrale für politische Bildung. Inhalt des Antrages war die Durchführung eines Workshops zur Erstellung einer Reportage „Ein Leben an der Grenze“. Deutsche und polnische Jugendliche sollten hierzu gemeinsam in einem Projekt arbeiten. Der Workshop sollte am 10. Februar 2008 beginnen. Erst am 8. Februar 2008 ging beim Kulturwerk Vorpommern e. V., mit einem Schreiben gleichen Datums, die Ablehnung der Förderung des Projektes seitens der Landeszentrale für politische Bildung ein. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Schwerpunkt des Projektes in der Vermittlung von Fertigkeiten zur Erstellung von Medienbeiträgen liegt.
19. Von wem wird die politische Ausgestaltung eines Projektes bewertet und welche politischen Inhaltspunkte müssen gegeben sein, um Mittel der Landeszentrale für politische Bildung in Anspruch nehmen zu können?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Bitte lassen Sie mich hierzu folgende Vorbemerkungen zum Sachverhalt machen. Ich will es vorab sagen, die haben es ein bisschen in sich, aber ich muss diese Bemerkungen voranstellen:
Erstens. Sie sagen, mit Datum vom 10. November 2007 wurde ein solcher Antrag gestellt. Oben genannter Antrag wurde formlos und unvollständig eingereicht und entsprach insoweit nicht den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Paragraf 44 und der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur politischen Bildung, obwohl dem Antragsteller durch die Landeszentrale Antragsformulare übergeben und das Antragsverfahren erläutert wurden. Eingangsdatum des Antrages war auch nicht der 10. November, sondern der 27. November, also nur mal so zwei Wochen rund dazwischen.
Zweitens. Wenn wir das jetzt mal als Antrag nehmen, waren in dem Antrag weder das konkrete Datum der Veranstaltung noch ein korrekt terminierter Ablaufplan enthalten. Da gab es ein beigelegtes Programm, danach sollte der Workshop vom 21.10.2007 bis zum 26.10.2007 stattfinden, wie gesagt, eingereicht am 27. November. Noch eine Fördersumme stand in dem Antrag. Beigefügt war ein Kostenplan, es fehlte jedoch der Finanzierungsplan. Dem Kostenplan wiederum war ohne genaure Terminierung zu entnehmen, dass die Veranstaltung auf einmal im Februar 2008 stattfinden sollte. Weiterhin fehlten die laut Förderrichtlinie geforderte Satzung und die Erklärung, dass Eigenmittel bereitstehen.
Viertens. Unterschrieben war der Antrag auch nicht von der Vorstandsvorsitzenden oder der Geschäftsführerin des Trägers der Maßnahme und eine entsprechende Erklärung, dass der Unterzeichner im Auftrag des Vorstandes handelt, war ebenfalls nicht beigefügt. Da aus formalrechtlicher Sicht gar kein Antrag vorlag, hat die Landeszentrale dem Antragsteller erst auf explizite Nachfrage einen formalen Ablehnungsbescheid zugestellt, verpflichtet dazu war sie nicht.
Und das heißt, die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung trifft die Landeszentrale für politische Bildung nach pflichtgemäßem Ausüben ihres Ermessens auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur politischen Bildung und der vom Kuratorium beschlossenen Schwerpunkte. Im Grundsatz muss eine beantragte Maßnahme den in der Richtlinie aufgelisteten Grundsätzen und Themenschwerpunkten und dem vom Kuratorium der Landeszentrale festgelegten Förderschwerpunkten entsprechen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die beantragte Maßnahme in ihrem Schwerpunkt der politischen Bildung und nicht anderen Bereichen zuzurechnen ist. Diese Bedingungen waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Welche Hilfestellung haben Sie dem Verein angeboten, um den Antrag gegebenenfalls korrekt einreichen zu können, beziehungsweise wurde diese Hilfestellung angenommen oder nicht?
grund dieses, ich will es mal so sagen, desolaten Zustandes des Antragsverfahrens, worüber man sich auch vorab hat überzeugen können beim Einreichen der Frage,
die Antragsformulare dem Verein zugeschickt hat, die sind lückenlos aufgelistet. Sie können sich derartige Formulare und Hilfestellungen, so kann man sie ja bezeichnen, ansehen. Das ist erfolgt.
20. Gibt es in der Landeszentrale für politische Bildung Fristen zur Abarbeitung von Anträgen und zur Bescheidung von Ablehnung oder Annahme eines Projektes vor dem geplanten Beginn?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Fristen zur Bearbeitung und Bescheidung werden durch die Richtlinie und die Landeshaushaltsordnung nicht genannt. Der Bescheid muss vor Maßnahmebeginn ergehen. Sofern die Anträge frist- und formgerecht eingereicht werden, erfolgen die Bearbeitung und Bescheidung rechtzeitig vor einer geplanten Maßnahme.
Noch eine Zusatzfrage: Vorausgesetzt die Antragstellung wäre korrekt erfolgt, wäre dann ein Projekt zur Förderung gemeinsamer deutsch-polnischer Jugendarbeit in der Grenzregion im Zusammenhang mit den Zielen der Zentrale für politische Bildung vereinbar gewesen?
Frau Abgeordnete, auch hier sind wir im hypothetischen Bereich, das heißt also, wir beide können dann die Antragsunterlagen expressis verbis nehmen und dann nehmen wir sozusagen die Verordnung, die ich eben genannt habe, daneben, und wenn das stimmt, ja, und wenn das nicht stimmt, habe ich ausgeführt, nein.