Mecklenburg-Vorpommern erneut genehmigt worden. In der letzten Anbauperiode wurden zahlreiche Missstände bei Anbau, Ernte und Nachsorge noch mit Genkartoffeln kontaminierter Felder durch BUND und NPD aufgedeckt: der Anbau auf falschen Flurflächen, der Abzug der Wachmannschaften nach der Ernte, die allen zugänglichen verbliebenen Genkartoffeln „Amflora“ auf den Feldern, die ohne Mühe vom Erdboden aufgesammelt werden konnten, sowie die noch immer keimfähigen Kartoffeln, die durch den milden Winter nicht erfroren waren.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um die in der letzten Anbauperiode zu beklagenden Missstände in diesem Jahr zu verhindern?
Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bescheid zur Genehmigung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffelpflanzen durch die BASF Plant Science GmbH in den Jahren 2007 und 2008 wurde am 20. November 2006 durch das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilt. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen für die Freisetzungsgenehmigungen wurde bisher regelmäßig durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert. Es konnten dem Genehmigungsinhaber keine Verstöße nachgewiesen werden. Das für die Genehmigung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat bereits im vergangenen Jahr auf entsprechende Anfragen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass bei der Risikobewertung die absichtliche Entnahme von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Pflanzenteilen auf Freisetzungsversuchen durch Menschen einkalkuliert wird.
Das Bundesamt stellte weiter klar, dass es die Freisetzung nicht genehmigt hätte, wenn es in der Risikobewertung zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass von den freigesetzten gentechnisch veränderten Kartoffeln im Falle des Verzehrs eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen würde. Die Einhaltung der im Bescheid festgeschriebenen Nebenbestimmungen wird jetzt vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern wie bisher mit der notwendigen Sorgfalt kontrolliert.
Zusatzfrage: Ich gehe also richtig in der Annahme, dass das Ministerium nichts unternimmt, um das In-den-Verkehr-Bringen der Kartoffeln zu verhindern?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und ich bitte die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU, die Frage 12 zu stellen.
12. Inwieweit werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Voraussetzungen geschaffen, um im Kontext des Lebenslangen Lernens die Besonderheiten dieses Entwicklungsabschnitts zu berücksichtigen und einen nahtlosen Anschluss an die Bildungsangebote in der Primarstufe zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Lebenslanges Lernen und insbesondere Bildung von Anfang an ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein Schlagwort. Mit Beginn der Legislaturperiode im Herbst 2006 wurde der Bereich frühkindliche Bildung und flexible Schuleingangsphase vom Ministerium für Soziales und Gesundheit in das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlagert.
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildungskonzeption über alle Bildungsbereiche hinweg nimmt die frühkindliche Bildung in meinem Haus einen bedeutsamen Platz ein. Wir stimmen derzeit die Ziele der Bildung und Erziehung des Elementar- und Primarbereiches aufeinander ab. Erste Erprobungen werden im Herbst des Jahres beginnen. Die gemeinsame Fortbildung von Erzieherinnen und Grundschullehrkräften wird in diesem Rahmen weiter ausgebaut werden. Damit wird nicht nur ein fließender Übergang zwischen den Bildungsbereichen in Bezug auf die Bildungsangebote, sondern vor allem in Bezug auf die Bildungsziele gewährleistet.
In der Referatsgruppe Bildungsentwicklung wurde ein Referat neu gebildet, dessen Geschäftsbereich sich gegenwärtig mit der Entwicklung von Leitlinien einer ganzheitlichen frühkindlichen Bildungskonzeption für null- bis zehnjährige Kinder befasst. Mir ist bekannt, dass viele Erzieherinnen und Erzieher sich längst auf den Weg gemacht haben. Zum Beispiel wenden sie den bisherigen Rahmenplan für das Vorschuljahr auch auf die jüngeren Jahrgänge altersentsprechend an. Sie schließen Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, um einen fließenden Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu sichern. Sie beziehen nicht nur Eltern in die pädagogische Arbeit ein, sondern auch andere regionale Einrichtungen. Praxis und Politik und Wissenschaft werden diese guten Erfahrungen in der Bildungskonzeption für null- bis zehnjährige Kinder aufgreifen.
Insbesondere die oben genannten drei Arbeitsfelder gilt es für das gesamte Land zu entwickeln. In den Kindertageseinrichtungen unseres Landes liegt die Teilhabequote der Kinder unter drei Jahren an Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung über dem ostdeutschen Durchschnitt und jene der Kinder ab drei Jahre entspricht dem ostdeutschen Durchschnitt. Die Hälfte der Kinder wird dort ganztags betreut. Und gerade heute, passend am 5. Juni, wird auch die Bertelsmann Stiftung ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Die Verantwortung der Politik und der Fachkräfte ist hoch. Es gilt hier, die Chancen der früheren und frühen Jahre zu nutzen, und dies werden wir tun. Die in weiten Teilen des Landes gute pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen muss flächendeckend realisiert werden. Mein
Haus wird seinen Beitrag leisten, Qualität zu entwickeln, aber auch durch entsprechende Maßnahmen zu evaluieren und damit zu sichern.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Andreas Bluhm von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
In der Fragestunde auf der Landtagssitzung am 31. Januar 2008 hatte ich bereits Fragen zur Umsetzung des Antrages der Fraktion der CDU vom 12. Mai 2004, dass „die Landesregierung zweimal jährlich zum Schuljahresbeginn, bei gleichzeitiger Reflexion auf das abgelaufene Schuljahr sowie zum Halbjahr, einen Bericht über den Stand der Unterrichtsversorgung im Land zu geben“ hat, gestellt.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 16. April 2008 (Drucksache 5/1373) erklärte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass die Unterrichtung „dem Landtag Mitte bis Ende Mai vorgelegt“ wird.
13. Warum liegt die Unterrichtung nach Ablauf der selbst gesetzten Frist noch nicht vor und zu welchem verbindlichen Termin ist beabsichtigt, sie dem Landtag zuzuleiten?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Vorlage des Berichts zum Stand der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2006/2007 und dem ersten Schulhalbjahr 2007/2008 war bis Mai nicht möglich, sie steht aber am kommenden Dienstag, dem 10. Juni 2008, auf der Tagesordnung des Kabinetts und wird Ihnen sogleich zugeleitet.
14. Wie bewertet die Landesregierung das bisherige Verfahren und unter Beachtung des § 113 Abs. 3 GO LT auch in Bezug auf die Wahrung der Rechte des Parlaments?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, gehen Sie bitte davon aus, dass die Landesregierung die Rechte des Parlaments stets gewahrt hat und weiterhin stets wahren wird.
Wenn die Aussage korrekt ist, warum liegen dann die von Ihnen zu Frage 13 erwähnten Berichte dem Parlament nicht fristgerecht vor?
Eine zweite Zusatzfrage: Ist es dann also nach Ihrer Auffassung richtig, dass eine entsprechende halbjährliche Berichterstattung zur Unterrichtsversorgung für vier Schulhalbjahre an einem Tag eine korrekte Arbeit der Landesregierung in diesem Falle ist?
Ich glaube, dass die Landesregierung korrekt arbeitet, und ich glaube auch, dass Sie genau wissen, welche Dinge dazu aufgearbeitet werden müssen. Das haben wir in aller Konsequenz getan und ich kann noch mal sagen, es liegt am 10.06. vor.
In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 17. Mai diesen Jahres wurde berichtet, dass allein im Schulamtsbezirk Rostock nach Gewerkschaftsangaben 80 Berufsschulehrerstellen gestrichen werden. Damit blieben zur Absicherung des vollzeitschulischen Bereichs (z. B. Fachgymna- sium, Fachoberschule, Fachschule) nur 14 Lehrkräfte übrig. Es wird befürchtet, dass dadurch eine große Zahl von Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. In meinen Gesprächen im Schulamtsbereich Neubrandenburg wurde mir bestätigt, dass auch dort ähnliche Entwicklungen zu verzeichnen sind.
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Vollzeitausbildungsplätzen unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen und des doppelten Abiturjahrgangs zu sichern und um insbesondere bei den Fachgymnasien das Vorhaben der Steigerung der Studierfähigkeit und der dazu erforderlichen Voraussetzung eines studienqualifizierenden Abschlusses zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots an Vollzeitbildungsgängen wurde ein Monitoring eingerichtet, um die Planungszahlen mit den tatsächlichen Bewerber- und Anmeldezahlen zeitnah abgleichen zu können. Erfahrungsgemäß ist ein solches Monitoring aufgrund der permanenten Dynamik auf dem Ausbildungsmarkt notwendig und ich erinnere daran, wie sich dagegen im letzten Jahr alle schon mal gesperrt haben. Es beinhaltet die wöchentlich aktualisierte Erfassung der Bewerber- und Anmeldezahlen sowie die entsprechende Überprüfung der schulischen Ausbildungsangebote. Für berufliche Vollzeitbildungsgänge ergab sich somit zum 26. Mai 2008 der folgende Stand: