Protocol of the Session on April 25, 2008

(Michael Andrejewski, NPD: Es gibt Gesetzesänderungen.)

Das System des SGB II ist ein Gesamtsystem.

(Udo Pastörs, NPD: Und was für eins!)

Und wer sich den Paragrafen 35 SGB II anschaut, der wird auch sehen, dass er letztendlich zum Beispiel mit dem Paragrafen 33 SGB II korrespondiert. Wenn ich auf der einen Seite eine Solidargemeinschaft habe – das ist ein Wort, das Ihnen wahrscheinlich fremd ist –, die auch dann, wenn ein Anspruchsberechtigter von denen, die zum Beispiel zur Unterhaltszahlung verpfl ichtet sind, keine Leistungen bekommt, weiß, dass er auf die Gesellschaft zurückgreifen kann, dass die Gesellschaft für ihn leistet, da muss ich auch in diesem Gesamtsystem bereit sein, dass diese Gesellschaft, wenn denn verwertbares Vermögen zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich wieder in Betracht kommt, sagt, ich muss mir einen Teil dieses Geldes dann im begrenzten Umfang zurückholen.

Man muss es einmal ganz deutlich sagen: Es ist hier ein Anspruch der Gesellschaft, der auf die Höhe begrenzt ist, der auf die Höhe des Nachlasses begrenzt ist, der

keinen, der Erbe ist, in eine Verschuldung stürzt. Und das Beste an Ihrem Antrag ist – und damit möchte ich dann auch schon aufhören, weil es einfach nicht lohnt, darüber zu sprechen –, dass in der Begründung steht, ich zitiere: „Dass Bezieher von Arbeitslosengeld II... noch über den Tod hinaus behelligt werden“. Das ist allerdings etwas, was, glaube ich, nur die NPD fertigbringt, und zwar Menschen über den Tod hinaus noch zu behelligen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Danke schön, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann Menschen durchaus über den Tod hinaus behelligen, auch wenn man in der SPD ist, indem man nämlich solche Gesetze macht. Denn ein Mensch, der weiß, dass alles, was er sich aufgebaut hat, wieder kassiert wird, wenn er seiner Familie nichts hinterlassen kann, der ist durchaus behelligt, auch über den Tod hinaus. Es ist eine Zweiklassengesellschaft.

Herr Schulte, wenn Sie hier mal aufpassen würden, hätten Sie mitbekommen,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

dass ich hier durchaus das SGB II in seiner Gesamtheit behandle, und zwar einen Artikel und einen Paragrafen nach dem anderen, ganz langsam, damit Sie es auch verstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich möchte noch einmal auf diese drollige Broschüre von Herrn Brodkorb zu sprechen kommen.

(Volker Schlotmann, SPD: Überlegen Sie mal, wie viele Semester er gebraucht hat und wie viele Sie gebraucht haben. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Aber er hätte länger studieren sollen, nach dem, was er hier vorgetragen hat.

Die komische Broschüre von Herrn Brodkorb, wo ein einziges aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat von Herrn Pastörs genommen wird, um zu sagen, die NPD würde die Starken auf Kosten der Schwachen bevorzugen wollen und eine Politik gegen die Schwachen machen.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Wir erinnern uns sehr gut. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Ein einziges aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat! Wir haben von Ihnen, wie Herr Schulte es richtig gesagt hat, ein ganzes Gesetzesbuch. Und dieses ganze Gesetzesbuch benachteiligt gerade die Schwächeren, die Älteren und die gesundheitlich Beeinträchtigten besonders, nicht nur beim Schonvermögen, wie ich schon ausgeführt habe, sondern auch bei dieser Sache.

(Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Denn es gibt ja eine Zehnjahresfrist und die muss ich überleben. Dann erst bin ich frei, dann kann ich etwas vererben als Ex-Hartz-IV-Empfänger. Und wer überlebt die? Natürlich nicht die Älteren und die chronisch Kran

ken, die sterben natürlich früher, sondern die Jungen, Gesunden und Starken. Das ist es, was Sie machen. Sie machen hier Sozialdarwinismus pur und nennen das sozial- und menschenwürdegetränkt. Die Jungen, Starken und Gesunden, die profi tieren, und die Kranken und Schwachen sowie die Älteren, die haben Pech.

Und wie pervers das Ganze ist, können Sie sich vor Augen führen, wenn Sie sich das mal in der Praxis vorstellen. Wie kommen die Sozialbehörden eigentlich dahinter, dass ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger gestorben ist? Gibt es da eigene Sachbearbeiter, die Todesanzeigen studieren und sich immer freuen, wenn sie einen Treffer landen? Gibt es irgendeinen Datenlink zwischen dem Einwohnermeldeamt und der Sozialbehörde, dass ein Todesfall sofort gemeldet wird?

(Udo Pastörs, NPD: Wahrscheinlich.)

Gibt es eine Ermittlungspfl icht? Polizisten und Staatsanwälte haben auch im Privatleben die Ermittlungspfl icht, wenn sie nebenan am Tisch hören, dass einer damit prahlt, dass er irgendwelche Stasi-Millionen nach Liechtenstein verschoben hat. Dann müssen sie dem nachgehen. Und wenn nun eine Sozialbehördenmitarbeiterin durch den Friedhof schlendert und sie sieht den Namen eines ihrer ehemaligen Kunden, muss sie dann ermitteln? Wie ist das? Ich würde Ihnen einen Vorschlag machen: Führen Sie doch eine Meldepfl icht für Hartz-IV-Empfänger ein, auch wenn sie rausgegangen sind! Sie müssen sich jedes halbe Jahr einmal bei der Behörde melden. Wenn sie sich nicht melden, gelten sie als verstorben, dann wird das Vermögen abkassiert. Und sie müssen ein amtsärztliches Zeugnis beibringen, sodass die Behörde gleich ausrechnen kann, wie lange sie leben und wann sie endlich kassieren kann, damit dieser Staat der Menschenwürde einen weiteren großen Triumph feiert. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist wirklich Unsinn!)

Danke schön, Herr Andrejewski.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt worden und ich lasse sie jetzt vorbereiten.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1406 gefordert.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte jetzt den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Mathias Brodkorb wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, dass seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die

Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung ganz kurz.

Unterbrechung: 14.12 Uhr

Wiederbeginn: 14.14 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis bekannt. 51 Abgeordnete haben an der Abstimmung teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1406 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich muss noch einmal den Tagesordnungspunkt 28 aufrufen, denn ich habe es unterlassen, in der Sache abzustimmen zu lassen.

Deswegen bitte ich jetzt um die Abstimmung in der Sache zu dem Tagesordnungspunkt der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1395(neu). Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag auf Drucksache 5/1395(neu) bei Zustimmung der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei einer Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen sowie zwei Enthaltungen der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 4. Juni 2008, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.