Es bleibt zum Schluss zu sagen, Herr Leonhard, natürlich nehmen wir alle Kritik ernst. Und weil wir die ernst nehmen, werden wir uns, wie der Innenminister es vorgeschlagen hat, mit dem Selbstbefassungsrecht nach Paragraf 12 der Geschäftsordnung des Landtages im Innenausschuss, wo das wirklich hingehört, dann damit befassen, wenn das Ergebnis vorliegt.
Sie können sicher sein, das Ergebnis liegt eher vor als am von Ihnen geforderten 31. Mai. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt nämlich zwei spannende Punkte, die ich hier noch einmal andiskutieren will. Der erste: Wenn Sie kein Déjà-vu gehabt haben, dann habe ich jetzt spätestens eins, denn wir haben alle einen Erkenntniszugewinn bekommen.
Wenn Sie sich mal bitte überlegen, was unser Innenminister bei unserer ersten Antragstellung gesagt hat: Es ist alles hundertprozentig in Ordnung.
Heute haben wir gehört, ein bisschen müssen wir noch irgendwie anpassen an die derzeitige Rechtslage. Und wenn Sie sich die Klagen noch mal bitte anschauen, dann waren sie in der Sache eben für Schleswig-Holstein und für Hessen zwingend notwendig. Aber das Bundesverfassungsgericht ist dem ADAC-Gutachten eins zu eins gefolgt und damit sind auch die landesrechtlichen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zu überprüfen.
unterstützen Sie unseren Antrag, dann unterstützen wir das Regierungshandeln, alle sind zufrieden und wir wünschen uns einen schönen Abend. – Danke.
Um das Wort hat noch einmal gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffi er.
Herr Kreher, ich versuche nur noch mal klarzustellen, dass wir beim letzten Mal, als der Tagesordnungspunkt beraten wurde, gesagt haben, es besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, das Gerät auszusetzen, weil die Verfassungsmäßigkeit für den Einsatz des Gerätes in Mecklenburg-Vorpommern gegeben ist und Mecklenburg-Vorpommern nicht beklagt ist.
Im Übrigen haben wir damals schon gesagt, wir werden das Urteil prüfen, inwiefern es Auswirkungen für die verdachtsunabhängige Untersuchung im grenznahen Raum hat. Das ist beim letzten Mal schon so ausgeführt worden, insofern hat sich zu heute nichts verändert, außer, dass wir in Kürze den Innenausschuss darüber informieren werden. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1393. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der FDP auf Drucksache 5/1393 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP sowie Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich muss noch etwas nachholen. Ich habe zum Tagesordnungspunkt 20 überprüfen lassen, was da gesagt wurde. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Roolf einen Ordnungsruf.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Drei Stunden Schulsport pro Woche ab 2009/2010 für alle Schülerinnen und Schüler durchsetzen und Nachhaltigkeit dieser Regelung sichern, Drucksache 5/1403.
Antrag der Fraktion der NPD: Drei Stunden Schulsport pro Woche ab 2009/2010 für alle Schülerinnen und Schüler durchsetzen und Nachhaltigkeit dieser Regelung sichern – Drucksache 5/1403 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn zwei Lager die gleiche Zahl in den Mund nehmen, meinen sie nicht in jedem Fall dasselbe. Ein Paradebeispiel für diese Feststellung liefert unser Antrag. Drei Stunden Schulsport pro Woche, auf den ersten Blick stehen beide Seiten für ein und dieselbe Auffassung. Denn sowohl Bildungsministerium als auch Aktionsbündnis Schulsport M-V sowie Landeselternrat sprechen sich für die genannte Regelung aus. Der Unterschied: Herr Tesch vertritt die Position mit der Einschränkung, dass die Ganztagsschule die beste Möglichkeit für eine dritte Sportstunde biete, derweil in anderen Schulformen die Stundentafel bereits völlig ausgeschöpft sei. So steht es im Protokoll zur Jahrestagung des Aktionsbündnisses Schulsport in M-V, die am 25.06.2007 stattfand. Seitdem hat der Minister diese Haltung einige Male betont, so auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Kameraden Köster, wobei sich Herr Tesch auf die Ziffer 165 des Koalitionsvertrages beruft.
Die Regierungspartner wollen demnach die Einführung einer dritten Stunde im Rahmen des Ganztagsschulprogramms prüfen. Einige Ganztagsschulen hätten hier bereits positive Erfahrungen gesammelt. Eine weitere Möglichkeit wird seitens der Landesregierung in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und örtlichen Sportvereinen erblickt. Hinzuzufügen wäre hierbei: Sind Vereine überhaupt vorhanden, und wenn ja, verfügen diese überhaupt über die Kapazitäten, um den Schulsport aufzunehmen?
Die andere Seite vertritt eine davon abweichende Haltung, die uns ganz klar aus der Seele spricht. Der Landeselternrat beispielsweise fordert in einer Pressemitteilung vom 5. November 2007 unter anderem mindestens drei Wochenstunden Sport für jede Klasse und an allen Schulen.
Dr. Hartmut Preuß vom Sportwissenschaftlichen Institut der Rostocker Uni hat anhand von Ergebnissen der Studie „Bewegte Schule“ die Probleme bei der körperlich sportlichen Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern belegt. In der Langzeitstudie „Kinder bewegt“ trugen er und Institutsleiter Professor Volker Zschorlich Zahlenmaterial über Kindergartenkinder sowie 12- und 13-Jährige zusammen. Das Ergebnis ist alarmierend. Jedes vierte Kind ist demnach vor der Einschulung in seiner körperlichen Entwicklung so weit zurück, dass es eigentlich nicht schulfähig ist. Besonders schlechte Werte gibt es bei Körperkoordination, Ausdauer und Kraft. Lediglich fünf Prozent der Schüler der Sekundarstufe II schaffen demnach noch einen Klimmzug. Der Deutsche Sportlehrerverband M-V fordert ebenso die dritte Sportstunde für alle Schülerinnen und Schüler.
Der zweite Teil unseres Antrages befasst sich mit der Nachhaltigkeit der angestrebten Aufstockung des Schulsportunterrichts. Alter und auch Qualität des Lehrerpersonals gehören zweifelsohne dazu. Dr. Gröbe vom Sportlehrerverband fordert in diesem Zusammenhang eine Verjüngung der Sportlehrkräfte an den Schulen. Von ungefähr gesagt haben wird er das vor nunmehr zehn Monaten nicht. Deshalb unser Vorstoß hinsichtlich einer exakten Erhebung über das Alter von Sportlehrkräften an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, wenn sie nicht gar schon vorliegt oder sich in irgendeiner Schublade verbirgt.
Des Weiteren spricht sich die Interessenvertreterin der Sportlehrer für Fort- und Weiterbildungsangebote zugunsten fachfremder Lehrkräfte bei kontinuierlicher Einstellung qualifi zierter junger Lehrer aus. Dem dient unser Vorschlag, eine engere Verzahnung von Aktionsbündnis Schulsport M-V, dem auch der Sportlehrerverband angehört, und der Landesregierung herbeizuführen. Geschehen soll dies nach unseren Vorstellungen zum einen durch automatische Einladung von Vertretern des Bündnisses zu allen für die Entwicklung des Schulsports relevanten Ausschusssitzungen, zum Zweiten durch einen einmal pro Semester durchzuführenden Erfahrungsaustausch mit dem Fachbereich Sportwissenschaften der Universität Rostock.
Ich erinnere, Herr Tesch, in diesem Zusammenhang an die Worte von Dr. Preuß während des Jahrestages 2007 des Aktionsbündnisses. Preuß sprach sich dort für eine stärkere Förderung der Schulsportforschung durch Ihr Ministerium aus. Und nicht zuletzt sollten die Treffen der Information über die absehbare Zahl von Lehramtsabsolventen mit Sport in der Fachkombination dienen. Schließlich geht es auch hier darum, jungen Leuten in Mecklenburg und Vorpommern eine Perspektive zu geben, sowie auch in diesem Bereich einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Völlig zu Recht besteht auch die Forderung nach einer gezielten Hilfe für sportleistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Nachhilfestunden wären hier ein Mittel. Doch ist Hilfe aus den eigenen Reihen, gemeint sind hier die Mitschüler, schon aus psychologischer Sicht am wirkungsvollsten.
Meine Damen und Herren, auch wenn es jetzt spät ist, bitte unterlassen Sie die Unterhaltungen, das Wort hat Herr Lüssow.
Deshalb haben wir überlegt, das in ungezählten Broschüren strapazierte Schlagwort von der sozialen Kompetenz mit Leben zu erfüllen. Wie wäre es, wenn das Ministerium Schulleitungen deshalb folgende Empfehlungen gibt: Schüler, die sich über die geforderte Pfl ichtstundenzahl hinaus sportlich betätigen und Leistungsschwachen während oder außerhalb des obligatorischen Turn- und Sportunterrichts Unterstützung leisten, erhalten einen positiven Vermerk im Zeugnis sowie eine Anerkennung, die noch näher zu bestimmen ist. Der Herr Ministerpräsident und auch der Herr Bildungsminister hätten auf diese Weise zudem Gelegenheit für einen weiteren Empfang.