Protocol of the Session on April 23, 2008

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Letzter in einer solchen Debatte sprechen zu dürfen und zu müssen, ist ja nicht immer ganz einfach.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann kann man jetzt auch das Schlusswort machen.)

Zum einen ist vieles gesagt, zum anderen, wenn man dann so nach den Kollegen von dort sprechen muss, dann ist es immer ganz schwer,

(Michael Andrejewski, NPD: Sie können auch vor uns sprechen.)

weil es schon erstaunlich ist,

(Stefan Köster, NPD: Herr Löttge, jetzt nicht einschlafen! – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

wie man einen recht ernst gemeinten Gesetzentwurf und die Situation von Beamten und Richtern für eine so miese Polemik missbrauchen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich fi nde das ganz einfach fürchterlich, meine Herren, wie Sie eine solche Situation hier missbrauchen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Unabhängig davon jetzt zum eigentlichen Gesetzentwurf. Der materielle Wert des vorgelegten Gesetzentwurfes, wenn ich es einmal so nennen darf, beläuft sich insgesamt auf rund 26,5 Millionen Euro für dieses und das kommende Jahr. Denn mit der geplanten Anpassung der Bezüge wird es für den Landeshaushalt in 2008 zu einer Mehrbelastung – das wurde auch schon festgestellt – von 7 Millionen Euro und 2009 von 16 Millionen Euro kommen. Erfreulicherweise, das hat unsere Finanzministerin bereits betont, ist im Landeshaushalt für diese Mehrausgaben entsprechend Sorge getragen worden. Im Bereich der kommunalen Haushalte beläuft sich die aus dem Gesetzentwurf resultierende Mehrbelastung auf etwa 1 Million Euro für dieses und 2,5 Millionen für das kommende beziehungsweise die folgenden Jahre.

Meine Damen und Herren, auch wenn sich diese zusätzlichen Ausgaben sehr hoch gestalten, sind wir doch in der CDU-Fraktion der Meinung, dass diese Anpassung der Bezüge für Beamte und Richter oder auch Versorgungsempfänger in unserem Bundesland auf jeden Fall vertretbar, ja, sogar notwendig ist.

Es geht mit dem vorgelegten Gesetzentwurf um die lineare Anpassung der Inlandsbezüge der Beamten und Richter ab dem August dieses Jahres um 2,9 Prozent. Damit geschieht die Anpassung im Bereich der Beamten drei Monate zeitversetzt nach den gleichen Regelungen, die für die Angestellten bereits in Kraft getreten sind.

Lassen Sie mich etwas zur Zeitversetzung sagen. Liebe Frau Gramkow, ich halte eine Einsparung von 4 Millionen durchaus für sehr, sehr entscheidend. Auch wenn sich die Haushaltssituation im Moment sehr gut darstellt, wissen wir aber auch, mit welchen Risiken wir in diesem Haushalt noch rechnen müssen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist nicht gerechtfertigt.)

Ich glaube ganz einfach,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Haben Sie mal zusammengerechnet, wie viel schon eingespart wurde in den letzten Jahren als Gesamtsumme?)

dass sich durchaus noch einiges in der Haushaltsdurchführung ergeben wird und, wie gesagt, ich bleibe dabei, 4 Millionen Euro sind viel, viel Geld für unseren Landeshaushalt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, die Beamten können das wuppen.)

Diese Einsparungen sind auf jeden Fall notwendig und auch gerechtfertigt und ich denke, meine Damen und Herren, dass im Gesetzentwurf dazu sehr viel begründet wurde. Die Finanzministerin hat in ihrer Einbringungsrede dafür auch, so meine ich, sehr gute Gründe genannt.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie hat es aber nicht mit Einsparungen begründet. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sondern Streichung.)

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist notwendig geworden aufgrund dessen, dass mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum September 2006 das Besoldungsversorgungsrecht auf die Länder übergegangen und damit das Land zuständig für eine Anpassung der Besoldung ist. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird auch die höchstrichterlich festgestellte Fehlalimentierung kinderreicher Beamtenfamilien durch eine Erhöhung des sogenannten Kinderzuschlags für dritte und weitere Kinder um je 50 Euro beseitigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, auch wenn das Verteilen von Geldern naturgemäß mehr Freude bereitet, als Kürzungen vorzunehmen, hat es sich meine Fraktion bisher bei der Prüfung des Gesetzentwurfes nicht leicht gemacht. Im Ergebnis dessen halten wir die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Anpassungen für moderat sowie sachgerecht und würden uns daher über zügige Beratungen in den zuständigen Ausschüssen freuen, damit die Anpassung der Bezüge wie geplant in die Tat umgesetzt werden kann. Dabei denke ich insbesondere an die Interessen der Betroffenen. Wir bitten Sie also, meine Damen und Herren, um Zustimmung zur Überweisung in den Finanzausschuss federführend und in den Innenausschuss und freuen uns dort auf interessante Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das ist wohl besser für den Wirtschaftsausschuss.)

Danke schön, Herr Löttge.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1390 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP, bei einer Gegenstimme und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nutzung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 5/1408.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nutzung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 5/1408 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie dürfen von mir jetzt keine feurige Rede zur aktuellen internationalen Sicherheitslage erwarten.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aber eine andere feurige. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na ja. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Sie ist bekannt und sie hat dazu geführt, dass internationale Organisationen für den Seeverkehr oder für den Luftverkehr Standards für internationale Verkehre einheitlich und rechtsverbindlich neu defi nieren. Ziel ist es, dass Schiffe oder Flugzeuge einheitliche Standards vorfi nden, wenn sie im internationalen Verkehr Passagiere oder Waren aufnehmen. Die Bescheinigung kontrollierter Passagier- oder Warenaufnahme ist Voraussetzung für die weitere erleichterte Teilnahme am Wirtschaftsverkehr. Im Schiffsverkehr kann derjenige als unsicherer Hafen eingestuft werden, der diese Standards nicht vorhält. Der Umschlag von Passagieren oder Waren aus einem solchen Hafen kann im internationalen Verkehr abgelehnt werden. Damit tritt zur Sicherheit der Häfen vor allem auch die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen hinzu.

Die föderale Struktur in der Bundesrepublik führt dazu, dass für die Umsetzung eines Teils dieser Maßnahmen der Bund zuständig ist, für den anderen Teil hingegen die Länder. Während die Schifffahrt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, hat Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen umzusetzen, die die Häfen unseres Landes betreffen. Die Landesregierung schlägt vor, die erforderlichen Standards in das bestehende Wasserverkehrsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns zu integrieren. Das Wasserverkehrsgesetz des Landes MecklenburgVorpommern aus dem Jahr 1993 beinhaltet bereits Regelungen zu Hafenanlagen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen eigenen Gesetzes lag es daher nahe, die neuen Anforderungen in das bestehende Gesetz zu integrieren. Gleichzeitig haben wir die Gelegenheit genutzt, die Inhalte des Wasserverkehrsgesetzes zu überprüfen und, wo nötig, zu überarbeiten. Mecklenburg-Vorpommern kommt damit, ohne ein zusätzliches Gesetz zu schaffen, bestehenden Verpfl ichtungen nach, nicht weniger als geschuldet, aber auch nicht mehr als notwendig.

Auf Letzteres möchte ich gerade vor dem Hintergrund der bei der Erstellung des Gesetzentwurfes natürlich durchgeführten Beteiligung der Verbände besonders aufmerksam machen. Die Verbandsanhörung ist durchgeführt worden unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Reeder, des Landesverbandes der Hafenwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Spitzenverbände. Im Ergebnis der Verbandsanhörung ist zu dem Gesetzesvorhaben festzustellen, dass alle Beteiligten die Regelungen für notwendig halten. Die Verpfl ichtungen der Hafenbetreiber, vor allem zu den Eigensicherungsmaßnahmen der Hafenbetreiber, sind streitfrei. Der Gesetzentwurf setzt bestehende Verpfl ichtungen zur Hafensicherheit nach allgemeiner Auffassung eins zu eins um.

Die nach den internationalen Vorschriften durch das Land wahrzunehmenden Aufgaben sollen in den bisherigen Aufgabenkatalog der bestehenden Hafenbehörden integriert werden. Es ist nicht beabsichtigt, besondere Einheiten im Bereich der Polizei damit zu betrauen. Tatsächlich halten die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern die

erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bereits bereit. Dies hat zuletzt der Vorfall vom 27. März 2008 gezeigt, als der Kapitän des Fährschiffes „Trelleborg“ eine Bombe an Bord seines Schiffes vermutete. Hafenpolizei und die Hafensicherheitsbehörde im Verkehrsministerium waren dieser Aufgabe uneingeschränkt gewachsen.

Sensibel betrachten die Verbände allerdings die Kostenfrage dieser Sicherheitsstandards. Die Sicherheitsanforderungen der internationalen Organisationen für Luft- und Schifffahrt differenzieren zwischen Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Gefahrenabwehr und Eigensicherungsmaßnahmen der Anlagenbetreiber. Eine Übernahme der Kosten für Eigensicherungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand ist bereits aus Gründen des Wettbewerbsrechts nicht zulässig. Auch in den anderen betroffenen Ländern erfolgt deshalb keine Kostenübernahme.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf dient auch der Verfahrensvereinfachung im Interesse aller Beteiligten und der Gemeinden. Um unseren Häfen und der Hafen sicherheitsbehörde in den angesprochenen Fragen Sicherheit zu gewährleisten, ist dieses Gesetz erforderlich. Ich bitte Sie um die Überweisung in die Ausschüsse.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Regelung der Nutzung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze ist es mal wieder gelungen, ein einmaliges Wortungetüm im guten Beamtendeutsch zu kreieren. Leider musste die sonst übliche amtliche Abkürzung des Titels dieses Mal wohl wegen des Fehlens des dazu notwendigen Übermaßes an Fantasie ausfallen.

Aber Spaß beiseite, meine Damen und Herren, für DIE LINKE gibt es auch in diesem Gesetzentwurf einige echte Kritikpunkte, die wir gern ausdiskutieren würden. Unverständlich ist für uns zum Beispiel der laxe Umgang mit der Umsetzung von Europarecht in nationales und Länderrecht. Hier droht schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Zeitverzuges. Das ist für uns nicht nachvollziehbar.

Insbesondere aber, meine Damen und Herren, reizt uns der Paragraf 15 des Gesetzentwurfes. Die hier genannten Kriterien zur Bewertung der Zuverlässigkeit von Personen, die in den im Gesetzentwurf erläuterten sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten wollen, halten wir für überzogen beziehungsweise nicht konkret genug und sie bedürfen nach unserer Auffassung einer kritischen Überarbeitung. Beispielhaft möchte ich Ihnen unsere Bedenken erläutern:

Im Gesetzentwurf ist nachzulesen, dass Personen, die in den letzten fünf Jahren mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden, als unzuverlässig gelten und deshalb nicht in den Häfen arbeiten dürfen. Da frage ich mich natürlich: Gilt das auch für globalisierungskritische Menschen,

(Udo Pastörs, NPD: Wenn die gewalttätig sind! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

die im Zuge der G8-Proteste für mehrere Tage in Gewahrsam genommen wurden, weil bei einer Fahrzeugkontrolle ein Protestplakat im Kofferraum ihres Autos gefunden wurde? Oder gilt das auch für Menschen, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren, wie zum Beispiel bei einer Kneipenschlägerei oder bei einer angemeldeten Demonstration, bei der es zu Gewaltausbrüchen kommt? Der sehr spärlich gehaltenen Begründung des Gesetzentwurfes ist da nichts zu entnehmen. Hier gibt es aus unserer Sicht konkreten Diskussions- und Veränderungsbedarf im Gesetzestext. Dennoch wird meine Fraktion der Überweisung des Gesetzes federführend in den Verkehrsausschuss zustimmen. Beteiligt werden sollten aus unserer Sicht aber auch der Rechtsausschuss und der Innenausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.