Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen natürlich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1434 bitten und beantrage namens der Koalitionsfraktionen, der Landesregierung, aber auch dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2005 die Entlastung zu erteilen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat in ihrem Bericht schon viele Aussagen vorweggenommen. Seit Dezember letzten Jahres hat sich der Finanzausschuss mit der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 und den dazugehörigen Berichten des Landesrechnungshofes, dem Kommunalbericht und dem Landesfi nanzbericht, befasst.
Auch ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, Ihnen, Herr Dr. Schweisfurth, sowie Ihren Mitarbeitern für die Erstellung der Berichte und etwaiger Entscheidungsvorschläge für die Ausschussberatungen zu danken. Ebenso danken wir dem Ausschusssekretariat unter Leitung von Frau Arnold für die gute geleistete Arbeit.
Wir als FDP-Fraktion begrüßen die weitere Unterteilung der Berichterstattung des Hofes in den Kommunalbericht und den Landesfi nanzbericht. Im letzten Jahr wurde dieses Verfahren erstmals gewählt. Wir sind der Meinung, dass es sich grundsätzlich bewährt hat und eine bessere Beratung ermöglicht.
In diesem Jahr hat es erhebliche Diskussionen zur Darlegungsweise des Kommunalberichtes gegeben. Die gemeinsame Diskussion des Kommunalberichtes von Innenausschuss und Finanzausschuss halte ich für sehr effektiv. Die angeregte Diskussion der Abgeordneten, Verbände und der Landesregierung war zum Teil kontrovers, aber meiner Meinung nach auch gut für ein besseres Verständnis.
Nicht erfreut zeigten wir uns über die Reaktion des Hofes auf die Einbringung einer Entschließung des Innenausschusses zum Teil 1 des Kommunalberichtes. Wir sind der Meinung, dass die in der ersten Entschließung des Innenausschusses gemachten Aussagen durchaus ihre Berechtigung hatten. Sie können nicht erwarten, dass wir alle Ihre Vorschläge widerspruchslos hinnehmen werden. Wichtig ist doch, dass man durch Diskussionen und Streitgespräche die bestmöglichste Berichtsform fi ndet und Ergebnisse präsentiert, die aufgrund gleicher Voraussetzungen auch mit der Situation von Kommunen in anderen Bundesländern vergleichbar sind. Den Teil 2 des Berichtes, den Landesfi nanzbericht, sehen wir als eigentlichen Teil zur Entlastung der Landesregierung an.
In den Ausschüssen ist die Herangehensweise an die Bearbeitung der Berichte sehr unterschiedlich gehandhabt worden. In einigen Ausschüssen hätten wir uns eine tiefgreifendere kritische Diskussion gewünscht, wie beispielsweise im Wirtschaftsausschuss, der mit den Stimmen der Koalition alle Textziffern lediglich zur Kenntnis genommen hat. Traurig, wenn man nicht bereit ist, Hinweise anzunehmen und daraus zu lernen.
Angesichts der derzeitigen Situation zur Wirtschaftsförderung im Land stellte der Rechnungshof am Beispiel des Flughafens Rostock-Laage fest, dass hier für den Terminalbau ein Fördersatz von 99,4 Prozent erreicht wurde. Dies kommt einer Vollfi nanzierung gleich, die keine Anreize zum sparsamen Planen und Bauen schafft. Der Förderhöchstsatz wurde in diesem Fall noch erheblich überschritten. Wir stimmen hier mit dem Hof überein, dass künftig darauf zu achten ist, die in den Förderrichtlinien festgelegten Höchstsätze nicht zu Regelsätzen zu machen. Dieser Ansatz kommt ja dann auch beim Beschluss des Finanzausschusses in der Beschlussvorlage zum Ausdruck.
Ich möchte an dieser Stelle aber noch sagen, auch wenn es möglicherweise als klassisch erscheint, dass die Opposition eher den Ausführungen des Rechnungshofes als denen der Regierung folgt, hier soll nicht der Eindruck entstehen, dass unsere Fraktion mit sämtlichen Vorschlägen des Rechnungshofes übereinstimmt. Auch wir sind in einigen Bereichen, beispielsweise in der Bildung, anderer Auffassung.
Nun zur Haushaltsrechnung 2005: Zur Abstimmung steht die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2005.
Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle anmerken. Es ist nun schon die zweite Entlastung der Landesregierung, die wir in dieser Legislaturperiode beschließen sollen. Nach wie vor ist es aber ein Manko, dass wir erst heute, am 23. April des Jahres 2008, also mehr als zwei Jahre nach dem Ende des Jahres 2005, über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 entscheiden. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es seitens der Landesregierung und des Rechnungshofes Bemühungen gibt, die Vorlage der Haushaltsrechnung in einem zeitlich engeren Rahmen zu verfolgen, und dass die Verkürzung der Vorlagefrist ohne Informationsverlust vonstatten gehen soll. Anstrebenswert ist die Beratung der Haushaltsrechnung möglichst im jeweils darauf folgenden Jahr, um dann spätestens mit etwa einem Jahr Verzug die Regierung entlasten zu können.
Wie mein Kollege Schnur bereits im letzten Jahr äußerte, war die FDP 2005 noch nicht im Landtag vertreten. Auch wenn der Landesrechnungshof den Bestätigungsvermerk nach Paragraf 97 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsrechnung 2005 erteilt hat, werden wir uns wegen der Nichtanwesenheit im Landtag zu dieser Zeit bei der Abstimmung enthalten.
Begrüßenswert aus unserer Sicht wäre es, wenn die Landesregierung alle Anregungen des Hofes nicht nur formal zur Kenntnis nimmt, sondern versucht, Missstände abzubauen, und wir nicht im nächsten Jahr wiederholt über die gleichen Probleme sprechen müssten.
Wir erwarten schon mit Spannung die Beratungen für die Beschlussfassung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2006. Herr Löttge sprach es während seiner Rede im letzten Jahr schon an, welche Diskussionen es innerhalb seiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt gegeben hat. Ich spreche da direkt Sie, werte Kollegen von der LINKEN, an. In 2006 endete, wenn auch erst im Oktober, Ihre Regierungsverantwortung. Aber auch wir als Fraktion sind dann für einen kleinen Teil der Haushaltsrechnung mit in der Pfl icht.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was wollten Sie eigentlich damit sagen? Ich habe Sie nicht so richtig verstanden.)
Das gebe ich Ihnen nachher gleich noch mal zum Lesen. Ich komme sonst mit meiner Redezeit nicht hin.
… dass der negative Finanzierungssaldo seit dem Jahr 2003 stetig gesunken ist und sich in 2006, wenn auch unter Zuhilfenahme von Zuweisungen, ins Positive gewandelt hat.
Die Landesregierung ist hier in der Pfl icht, auch wegen der geringer werdenden Bundesergänzungsmittel. Da werden wir ganz speziell die Augen drauf haben. Ich habe es geahnt,
aber wie ich bereits erwähnt habe, die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung zur Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2005 aus den gleichen Gründen wie im letzten Jahr enthalten. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Lass dich nicht provozieren durch Methling. Das war die pure Provokation von Dr. Methling.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Schweisfurth! Das Haushaltsjahr 2005 liegt ja mittlerweile drei Jahre zurück. Es wurde von einigen Rednern schon angesprochen, die Zeitnähe fehlt etwas, ein Sachverhalt, der auch im Laufe der Beratungen im Finanzausschuss eine Rolle gespielt hat.
Wünschenswert wäre es für uns alle, dass entsprechende Haushaltsrechnungen, Vermögensübersichten neben dem entsprechenden Bericht des Landesrechnungshofes nicht mit einer derartigen Zeitverzögerung durch das Parlament beraten werden müssen. Doch jeder, der sich vielleicht einmal die Haushaltsrechnung, die Vermögensübersicht für einen Haushalt näher angeschaut hat, wird feststellen, dass das monumentale Zahlenwerk alleine schon aufgrund des Umfanges erahnen lässt, welche Arbeit und welches Know-how mit welchem Zeitaufwand dahintersteht. Werden da noch die Abläufe und die Prüfungsverfahren des Landesrechnungshofes hinzugezogen, wird schnell erkennbar, dass eine deutliche Beschleunigung des Verfahrens sachlich und fachlich kaum darstellbar wäre.
So haben wir also im April 2008 die Aufgabe, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 mit den vorgelegten Rechnungen und Vermögensübersichten zu entlasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 2005 – der eine oder andere wird dann überlegen, da war doch was. Ja, der Haushaltsplan des Jahres 2005 in seiner ursprünglichen Fassung war vor dem Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Die heutige Entlastung bezieht sich jedoch auf den damals notwendig gewordenen neu aufgestellten Haushaltsplan. Hierzu gab es dann die intensivsten Beratungen, sowohl in den Fachausschüssen als auch im federführenden Finanzausschuss. Diese intensiven Beratungen sind in einer Vielzahl von Stellungnahmen und Hinweisen in die vorgelegte Beschlussempfehlung des Finanzausschusses eingefl ossen.
Die Intensität der diesjährigen Beratungen hat sicherlich auch damit zu tun, dass seitens des Landesrechnungshofes sowohl ein Teil 1 als auch ein Teil 2 des Berichtes vorgelegt worden ist. Insbesondere der schon des Öfteren angesprochene Teil 1, der Kommunalbericht für 2007, hat ja teilweise für kontroverse Diskussionen gesorgt. Die geführte Auseinandersetzung fand schließlich in einer Entschließung des Finanzausschusses ein Ergebnis, welches, so denke ich, den Kern der Diskussionen gut zusammenfasst. Demnach wird die Aufteilung des Jahresberichtes in den Kommunalbericht einerseits und den Landesfi nanzbericht andererseits als grundsätzlich hilfreich für die Arbeit in den Ausschüssen angesehen.
Dennoch – und das möchte ich auch an dieser Stelle deutlich machen – muss darauf hingewiesen werden,
dass nicht alle vom Landesrechnungshof getroffenen Aussagen die ungeteilte Zustimmung im Parlament beziehungsweise in den zuständigen Ausschüssen gefunden haben. So wurde unter anderem angemahnt, dass für eine Bezugnahme auf Durchschnittswerte anderer Bundesländer – das haben die Vorredner Herr Borchert und auch Frau Reese schon angesprochen – geprüft werden sollte, inwieweit ein Eingehen auf die spezifi sche Situation nötig und möglich ist. Es geht nicht, dass eine 1:1-Übertragung der Verhältnisse auf Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. Das ist für unsere Arbeit im Finanzausschuss nicht hilfreich. Dennoch wird seitens des Rechnungshofes die Tatsache, dass in einzelnen Kommunen des Landes die Situation kritisch ist, zutreffend beschrieben. Aber nicht nur ich hätte mir gewünscht, dass neben der Istanalyse auch das Aufzeigen von Handlungsalternativen deutlicher zum Vorschein gekommen wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle will ich nicht das von den Vorrednern schon Gesagte wiederholen. Dennoch denke ich, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung den intensiven Verlauf der Beratungen wiedergibt. Sie fi nden auf den Seiten zu einer Vielzahl von Textziffern dezidierte Ausführungen, die in den Ausschüssen erarbeitet worden sind. An dieser Stelle verbleibt mir eigentlich daher nur, Ihnen guten Gewissens die Zustimmung zur gefassten Beschlussempfehlung ans Herz zu legen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Měšťan. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Kommunalbericht haben wir in den zuständigen Ausschüssen, wie meine Vorredner richtig bemerkten, aber auch darüber hinaus ausgiebig und kontrovers diskutiert und manchmal war da die Diskussion etwas lebhafter, als sie sich heute hier abbildet. Die Diskussionen mündeten in einer gemeinsamen fraktionsübergreifenden grundsätzlichen Entschließung, einer Entschließung, mit der sich der Landesrechnungshof nicht gerade zufrieden zeigte. Es ist auch nicht zu leugnen, dass es sowohl aufseiten des Landesrechnungshofes als auch aufseiten des Parlamentes kleine Verstimmungen gab, um es vorsichtig auszudrücken.
Aber was die Entschließung betrifft, kann man bei genauerem Betrachten eigentlich gar keine Konfrontation erkennen, im Gegenteil. Wir halten die getroffenen Empfehlungen eher für hilfreich, weil sie mehr Akzeptanz zum Ziel haben. Der Landtag wendet sich nicht grundsätzlich gegen ein Benchmarking und Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltssituation in den Kommunen. Das ist völlig legitim, dass das eingeschätzt wird. Wir sind uns auch einig, dass wir vergleichende Betrachtungen brauchen, um die Situation besser als bisher analysieren zu können. Was wir uns aber für künftige Berichte dieser Art wünschen, ist, dass die spezifi schen Gegebenheiten in unseren Kommunen stärker Berücksichtigung fi nden und eine differenzierte Bewertung vorgenommen wird, zum Beispiel die Vergleichbarkeit von Strukturen. Und hier meine ich in erster Linie die kommunalen Aufgaben, die sich von Land zu Land zum Teil ganz wesentlich unterscheiden. Es sind also nicht nur die Flächenstrukturen.
Unsere Kritikpunkte haben wir gegenüber dem Landesrechnungshof, denke ich, hinreichend begründet. Es ist bedauerlich, dass im Kommunalbericht so spezifi sche Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern wie bei der Einkommenssituation, der Demografi e und der hohen Arbeitslosigkeit eine untergeordnete Rolle spielen. Dabei sind gerade das die entscheidenden Faktoren, die zu besonderen Belastungen bei den Sozialausgaben der Kommunen führen. Daraus resultieren nämlich dann auch höhere Personalausgaben als beispielsweise in Sachsen und nicht zuletzt auch die extreme Steuerschwäche im Vergleich zu anderen Bundesländern. Jede und jeder, der kommunale Verantwortung trägt oder das Geschehen in den Kommunen mit Interesse begleitet, weiß, dass das nur äußerst eingeschränkt möglich ist und dass es bei Ausgaben nach SGB II und den Ausgaben für die Jugendhilfe wahrlich schwierig ist, wirksam entgegenzusteuern.
Meine Damen und Herren, kritisch sehen wir die vom Landesrechnungshof favorisierte investive Bindung von Mitteln. Das könnte unter Umständen der geforderten Haushaltskonsolidierung entgegenstehen. Außerdem ist fraglich, ob gerade die Kommunen, die einen Investitionsstau verzeichnen, davon tatsächlich profi tieren können. Dagegen gewinnen wir dem Vorschlag zur verstärkten Konzentration der Mittel auf die Schlüsselzuweisungen durchaus etwas ab. Dies würde die kommunale Selbstverwaltung stärken und gegebenenfalls Spielräume eröffnen, aber auch nur dann, wenn nicht gleichzeitig die Mittel insgesamt reduziert würden.
Meine Damen und Herren, nicht erst mit dem vorgelegten Kommunalbericht, sondern bereits seit Langem diskutieren wir das System der Finanzierung. Wie es sich zeigt, trifft dabei die Forderung nach einer aufgabenbezogenen Finanzierung auf immer breitere Zustimmung.
Es ließen sich noch weitere Beispiele nennen, wo wir kritische Positionen der kommunalen Interessenvertreter am Kommunalbericht teilen. Dazu gehört insbesondere die Erkenntnis, dass die Wahrnehmung von freiwilligen Leistungen für heutige und künftige Generationen dringend notwendig ist. Dem Ausbluten des ländlichen Raums und der Verfestigung von rechtsextremen Strukturen können wir nur mit einem entsprechenden freiwilligen öffentlichen Angebot an Leistungen entgegenwirken.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hast du gut gemacht.)