Und auch das, denke ich, gehört dazu: Dahinter steckt viel Fleißarbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschusssekretariat, die diese vielen Beratungen sowohl organisatorisch als auch inhaltlich immer gut vorbereitet haben, und das trotz eingeschränkter Arbeitsfähigkeit durch Krankheit eines Mitarbeiters. Für die nun getroffene Entscheidung der Landtagspräsidentin zur personellen Verstärkung des Ausschusssekretariates möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich im Namen aller Mitglieder des Ausschusses bedanken. Wir hoffen natürlich, dass aus dieser befristeten eine dauerhafte Lösung wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf die Durchführung von Ortsbesichtigungen zurückkommen. Wir halten diese Form der Beratung für sehr sinnvoll, nicht nur, weil die Petenten es als sehr wohltuend empfunden haben, dass wir uns vor Ort in einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung der entsprechenden Ämter um eine Lösung bemüht haben. Auch wenn wir im Ergebnis der Ortsbesichtigung die Entscheidung treffen mussten, dass die Verwaltung richtig entschieden hat, haben wir in den meisten Fällen erreicht, dass das Verhältnis zwischen Verwaltung und den Bürgern sich wieder verbessert hat.
An dieser Stelle eine Bemerkung an die Fraktion der NPD: Sie haben Ihre Untätigkeit in den Fachausschüssen nicht nur einmal damit begründet, dass die Sitzungen nicht öffentlich stattfi nden. Die Ortsbesichtigungen sind
öffentlich und Sie, Herr Müller, haben bisher einmal die Gelegenheit genutzt, an einer teilzunehmen.
(Michael Andrejewski, NPD: Wir sehen genug Elend. – Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Diese Ortsbesichtigungen sind mit inhaltlicher Arbeit und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Die Absage Ihrer Teilnahme beweist, dass Ihre hier immer wieder verkündete Kümmerkompetenz wohl mehr plakativ zu sehen ist.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf ein Problem hinweisen, das wir im letzten Jahr zweimal in Anspruch genommen haben, nämlich das Selbstbefassungsrecht des Ausschusses. Aufgrund von zahlreichen Petitionen im Zusammenhang mit den Gefangenen, insbesondere in Bützow, hat sich der Ausschuss entschlossen, sich direkt vor Ort in Bützow die Situation anzusehen, sich zu erkundigen, sich ein Bild zu machen, mit Gefangenen ins Gespräch zu kommen, aber auch mit der Verwaltung. Ich möchte mich hier ausdrücklich im Namen des Ausschusses bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die offene und sehr konstruktive Atmosphäre in der JVA bedanken.
Und ich glaube, dass wir alle bei der Behandlung der weiteren vorliegenden Petitionen in diesem Zusammenhang ein waches Auge haben und immer die Situation vor Augen haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien beziehungsweise in den Verwaltungen der Kommunen für die oft umfangreichen Stellungnahmen zu bedanken. Leider gibt es auch hier negative Beispiele. Insbesondere bei Ortsterminen bekommen die Abgeordneten des Ausschusses zu spüren, wie genervt so manch ein Mitarbeiter von den einzelnen Sachverhalten ist.
Da werden die Rechte des Ausschusses infrage gestellt, aber auch die der Petenten. Und ich frage mich, warum. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich mit konkreten Anliegen an uns zu wenden. Wir, die Politik, haben ihnen dieses Recht großzügig eingeräumt. Genauso großzügig und offen sollten wir gemeinsam die entsprechenden Beschwerden abarbeiten. Ja, leider handeln Verwaltungen nicht immer bürgerfreundlich. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich nicht als Mensch wahrgenommen oder bestimmte Bescheide oder Formulare sind schon wegen der verwendeten Sprache nicht nachvollziehbar. Nicht nur einmal mussten wir die Funktion eines Dolmetschers ausüben. Wir haben durch unsere Anregung von Kompromissen die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern durchgesetzt und den Verwaltungsvorschriften wurde trotzdem entsprochen. Dadurch konnten zum Teil langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden.
Und, meine Damen und Herren, es ist doch gut, wenn wir mit unserem Ausschuss feststellen, dass die Verwaltung richtig gearbeitet hat. Selbst wenn wir feststellen, dass
Handlungsbedarf besteht, kann es uns gemeinsam doch nur recht sein, wenn wir das scheinbar verloren gegangene Vertrauen wiederherstellen.
In einem ganz anderen Bereich von Petitionen geht es den Petenten nicht nur um die Lösung ihres Einzelfalls, sondern um die konkrete Änderung von Gesetzen. Das betrifft insbesondere das Nachbarschaftsrecht, das Nichtraucherschutzgesetz und die Änderung des KAG. Hier wird deutlich, die Bürgerinnen und Bürger setzen sich aktiv mit ihrem Lebensumfeld auseinander, bewerten die Auswirkungen von Gesetzen auf ihr eigenes Umfeld und erwarten von der Politik umgehende Änderungen bei festgestellten Missständen. Denken wir immer daran: Jeder Petent, jede Petentin bringt mit seiner/ihrer Petition zum Ausdruck, dass für ihn/sie das entsprechende Anliegen wichtig ist. Mag es für uns oft sehr banal klingen, wir sollten die Anliegen dennoch ernst nehmen und weiter gemeinsam an der Lösung konkreter Probleme arbeiten.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Wir nehmen unsere Arbeit ernst. Das sei als Erstes festzustellen, weil Sie sagten, Sie würden sich wünschen, dass wir unsere Arbeit ernst nehmen. Wir nehmen sie ernst.
Wir nehmen sie auch deswegen ernst, weil das Petitionsrecht laut Artikel 17 des Grundgesetzes ein Grundrecht ist. Das müssen wir feststellen und deswegen müssen wir es auch ernst nehmen. Es gilt für Erwachsene, für Minderjährige, für Deutsche wie für ausländische Staatsbürger. Wir müssen wissen, dass Petitionen in eigener Sache, für jemand anderen und auch im allgemeinen Interesse an die zuständigen Stellen eingereicht werden können, nicht nur als Einzeleingaben, sondern sie können natürlich auch als Sammelübersichten und Sammelbeschwerden eingereicht werden.
Frau Vorsitzende hat bereits statistische Zahlen aus dem Jahresbericht 2007 zu den einzelnen Bereichen dargestellt und vorgetragen. Alle weiteren könnten Sie bitte schön aus der Ihnen vorliegenden Drucksache entnehmen. Ich will aber dennoch nicht auf einige Aussagen des Berichtes verzichten.
Auf Seite 61 fi nden Sie die Übersicht über die Entwicklung der eingegangenen Petitionen in den einzelnen Jahren seit 1990. Und das ist erstaunlich: Im Jahr 1990 gingen lediglich 32 Petitionen ein. Diese geringe Anzahl lässt meines Erachtens auch darauf schließen, dass die Bürger dieses Rechtsmittel noch nicht als Instrument erkannt hatten.
Das ist normal. Dagegen hatten wir im Jahr 1992 mit 1.198 Eingaben die bis heute höchste Eingabenanzahl an Petitionen. Das heißt, mit unserem Bericht im Jahr 2007 haben wir weitaus weniger Petitionen als seinerzeit 1992. Gegenüber 2006 haben wir natürlich eine deutliche Steigerung von etwa 41 Prozent. Im Vergleich aber zu den Jahren 2005 und 2004 haben wir auch eine deutliche Verringerung. Ich will damit sagen, dass es auch wert ist, nicht nur laufend das vergangene Jahr als Wertung heranzuziehen, sondern man könnte auch mal gucken, wie die Jahresentwicklung insgesamt ist.
Wie Sie wissen, sind die Befugnisse des Petitionsausschusses zur Überprüfung von Beschwerden gesetzlich geregelt. So sind beispielsweise gerichtliche Entscheidungen nicht zu beanstanden. Petenten fordern uns immer wieder auf, gerichtliche Entscheidungsurteile zu überprüfen. Das geht nicht. Gegenüber Regierung und Behörden besteht kein Weisungsrecht, wir können lediglich Empfehlungen aussprechen. Dennoch ist es uns – die Vorsitzende wies darauf hin – durch Überprüfen der von Petenten beanstandeten Bescheide oder Entscheidungen der Ämter in etwa 22 Prozent der abgeschlossenen Petitionen gelungen, den Anliegen der Petenten zu entsprechen.
Auch wenn der Petitionsausschuss sich nicht nur mit der konkreten Umsetzung der Gesetze und Richtlinien beschäftigt, sondern bemüht ist, Ermessensspielräume zugunsten der Petenten auszuloten und bei Gesetzeslücken Anregungen zur Änderung zu geben, so ist doch nicht alles Wünschenswerte der Petenten auch machbar. Das müssen wir auch festhalten. Gefühltes Recht bei einigen Petenten ist eben nicht auch gültiges Recht. Das müssen unsere Petenten lernen zu verstehen.
Als Beispiel: Einen Schwerpunkt in diesem Berichtszeitraum bildeten Petitionen zur Altanschließerproblematik. In allen Fraktionen, meine Damen und Herren, wurde dazu beraten. Im Innenausschuss wurde lang und breit darüber beraten. Er beschäftigte sich intensivst mit diesem Thema. Und der Landtag, meine Damen und Herren, bekräftigte in seiner Sitzung am 19. September 2007 das im Jahr 2005 novellierte KAG und lehnte mit seiner Mehrheit Änderungen ausdrücklich ab. Ob das Ergebnis nun dem einen oder anderen passt oder nicht und man selber andere Vorstellungen hat, man ist dann mit seinen Vorstellungen der Mehrheit unterlegen. Und ich denke, es ist wohl gute Umgangspraxis, die Mehrheitsmeinung dann auch zu akzeptieren.
In diesem Zusammenhang hat mich die Aussage, werte Kollegin Frau Vorsitzende, Ihrer Pressemitteilung schon sehr verwundert. Sie meinen darin, der Petitionsausschuss könnte noch effektiver wirken, ich zitiere, „wenn die Koalitionsfraktionen bereit wären, Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen, mit dem Ziel, offensichtliche Fehlentwicklungen zu beseitigen“.
Ich hätte das gerne innerhalb des Ausschusses diskutiert, aber da die Pressemitteilung öffentlich ist, möchte ich darauf auch öffentlich reagieren.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was meinen Sie denn zur Mitteilung von Dr. von Storch? – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Wo er recht hat, hat er recht.)
Und weiter heißt es: „,Hier waren die Koalitionsfraktionen nicht bereit, im entsprechenden Gesetz die Sollbestimmung bei der Gebührenerhebung in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln‘“. Das mag jetzt aus partei- und fraktionspolitischer Sicht richtig sein. Jeder hat eine andere Sichtweise dazu. Aber der Landtag hat das so beschlossen. Und was bitte schön soll nach einem halben Jahr anderes als Erkenntnisprozess dazugekommen sein? Warum wollen wir so tun, als wenn wir sagen, hopplahopp, der Petitionsausschuss empfi ehlt, und hopplahopp, wir verändern was?
Das hieße, Hoffnungen zu wecken bei Bürgern, die wir so nicht erfüllen werden. Wir wissen auch, wir haben kein Weisungsrecht, und wir wissen auch aus unserer eigenen Arbeit im Petitionsausschuss, dass Petenten immer wieder versuchen, die Petition wieder aufzumachen. Das heißt, sie sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden, reichen uns das wieder ein und meinen, wir können nun noch einmal von vorne anfangen. Da sagen wir auch ganz klar: Es gibt keinen neuen Erkenntniszuwachs, es gibt keine neuen Fakten, wir fassen es erst mal nicht wieder an.
Ich war nur enttäuscht darüber, dass Sie als Vorsitzende nicht wertfrei die Arbeit des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit dargestellt haben, sondern hier dem anderen Aspekt den Vorrang gegeben haben.
Ich rede jetzt nicht über Herrn Timm, ich habe über die Vorsitzende geredet, Herr Professor Methling.
Ich habe die Pressemitteilung sehr gründlich gelesen, auch die Zusammenfassung. Ich habe sie auch auf dem Platz liegen. Und, Frau Müller, unterstellen Sie mir nicht etwas, was Sie nicht beweisen können. Ich lese schon alles gründlich, auch die Pressemitteilung.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie aus dem vorliegenden Bericht entnehmen können, nutzen die Bürgerinnen und Bürger zu den unterschiedlichsten Bereichen die Möglichkeit, den Petitionsausschuss anzurufen. Das ist zu begrüßen, nicht, weil wir uns sonst langweilen, sondern weil wir merken, wo der Schuh drückt und wo es gegenzusteuern gilt, wenn es dazu eine reale Chance gibt. Das möchte ich noch einmal betonen.
Somit ist es folgerichtig, dass wir zu den Problemen natürlich mit den entsprechenden Regierungs- und Behördenvertretern sprechen, um persönlich nachzufragen, schriftliche Stellungnahmen zu hinterfragen und in gemeinsamer Diskussion Verständnis für die Anliegen der Petenten zu entwickeln beziehungsweise gemeinsame Lösungswege zu fi nden. Dabei wollen wir in erster Linie – und da sind wir uns, denke ich, alle einig – nicht wissen, was nicht geht, sondern vielmehr geht es uns darum, was möglich wäre und wie die Umsetzung möglich wäre. Das ist nicht einfach. An zwei Beispielen will ich das belegen.