Sie bitten, einfach meine Landtagsreden von vor vielen Monaten zu diesem Thema nachzulesen. Ich glaube, dann klärt sich die Frage zwischen Ihnen eindeutig.
Da habe ich allerdings – das gebe ich Ihnen zu, Frau Linke – nicht gesagt, wir werden das jetzt verbindlich regeln und das Gesetz so ändern, sondern ich habe gesagt, wir müssen dahin kommen, dass wir das erreichen.
dass wir aber sehen müssen, dass in der Realität nur zehn Prozent in Anspruch genommen werden. Und da ist einfach die Frage: Wie sollen wir das regeln, wie sollen wir erreichen, dass mehr von diesen Untersuchungen durchgeführt werden? Wir sind uns alle einig, sie müssen durchgeführt werden. Ich habe Ihnen gestern schon gesagt – das will ich gerne wiederholen, damit das auch ganz verstanden wird –, da geht es einfach um eine Konnexitätsfrage.
auf die Kommunen einwirken, dass sie die im Gesetz festgeschriebene Aufgabe auch wirklich erfüllen. Und dann können wir gerne im Ausschuss mit Herrn Grabow als Vorsitzendem darüber reden, wie können wir das denn erreichen, und vielleicht auch mal solche Überlegungen anstellen wie die: Wir haben im Moment drei verbindlich vorgeschriebene Untersuchungen und eine, die angeboten werden muss. Und da können wir natürlich, ohne dass wir den Haushalt weiter belasten, darüber nachdenken, ob man das einfach umdreht und wir uns mal anschauen, wie sind denn die bundesrechtlich vorgeschriebenen Untersuchungen – wir müssen ja nicht viele Dopplungen haben –, dass man immer ganz genau hinschaut: Wie ist zum Beispiel die Untersuchung, die im vierten Jahr vorgesehen wird? Ist das vielleicht schon mit einer U-Untersuchung abgedeckt und würde es vielleicht reichen, wenn wir da einfach tauschen?
Diese Überlegungen, denke ich, sollten wir im Ausschuss anstellen. Wir sind uns über das Ziel einig. Ich fi nde es schön, dass wir zum Abschluss noch ein bisschen Urheberrecht gemacht haben, aber ich nehme auch wahr, dass wir alle zusammen mit einer gewissen Heiterkeit dann doch wieder zur Sache zurückkehren, und freue mich, dass wir im Ausschuss gemeinsam weiterkommen werden. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zum Urheberrechtsstreit eigentlich nichts weiter sagen, bin mir aber sicher, dass auch bei meinem geschätzten Kollegen Herrn Glawe dazu einiges in seinen früheren Reden zu fi nden sein wird, um das zu vervollständigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will erstens sagen, wir haben ja eigentlich am Mittwoch ausführlich den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Kindertagesförderungsgesetzes“ diskutiert.
Wir haben dann gestern den, fi nde ich, umfassenden Koalitionsantrag zur Stärkung der Kindergesundheit und Weiterentwicklung der individuellen Förderung im Kindertagesstättenbereich besprochen. Zu beiden Tagesordnungspunkten haben sowohl der Sozialminister, der hat es eben auch noch mal getan, als auch Vertreter der Regierungskoalition eindeutig dargelegt,
wie sie sich die Weiterentwicklung der Förderung im Kindertagesstättenbereich und die Stärkung der Kindergesundheit vorstellen. Und wir haben ausführlich und umfassend erörtert, wie wir mit einer gezielten Beschäftigung im Rahmen der vorschulischen Bildung mit den Kindern arbeiten und wie wir körperlichen und kognitiven Defi ziten entgegenwirken wollen. Es ist praktisch eigentlich alles gesagt, vielleicht noch nicht von jedem, aber Sie haben mitgekriegt, wir handeln, müssen deshalb nicht gesondert aufgefordert werden und werden daher Ihren Antrag ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Was soll das denn jetzt? – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So, die arbeiten nicht mehr. Wir arbeiten noch.)
Frau Linke, ich will mich nicht streiten urheberrechtlich. Wir waren alle in der letzten Landtagssitzung dabei, wir haben die Rede vom Minister beim letzten Mal gehört. Ich glaube, wir sollten überhaupt nicht streiten, wer nun das Thema in die Richtung gebracht hat. Ich glaube, jeder hier im Saal weiß, dass ich von Anfang an, dass es ein Kind von mir war, dass ich an jeder Stelle, wo ich konnte …
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha, aha! Streiten wir doch? – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der Erfolg hat viele Väter.)
Deswegen kann ich das nicht verstehen, warum man jetzt diese Karte rauszieht, weil ich glaube, vielleicht war es auch mal anders, dass aus Versehen von uns ein Antrag übernommen worden ist. Ich weiß jetzt nicht, ob DIE LINKE deswegen ein bisschen Frust hat. Das weiß ich nicht. Ich würde an dieser Stelle sagen, wir haben doch in den letzten Tagen einiges erreicht. Wir ziehen unseren Änderungsantrag zurück. Wir haben genug über das Thema geredet. Frau Linke, ich hätte auch von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, weil wir auf einem guten Weg dazu sind.
Es tut mir leid, da habe ich auch kein Verständnis dafür, denn wir haben eben eine Viertelstunde den Streit gehabt zum Urheberrecht, mehr kam nicht dabei raus. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Irene Müller, DIE LINKE: Das war jetzt eine sehr, sehr tolle Sache. – Ralf Grabow, FDP: Ja, wer austeilt, muss auch einstecken können.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir von der SPD-Fraktion sind etwas überrascht, dass dieser Antrag hier heute noch zur Diskussion kommt. Wir haben das, denke ich, anhand unseres Antrages doch sehr umfassend und komplex diskutiert. Der Änderungsantrag, den die FDP zu unserem Antrag gestellt hat, ist an diesem Punkt mit aufgenommen worden. Insofern glaube ich, dass wir hier heute inhaltlich nicht mehr so wahnsinnig viel auszutauschen haben zu dem Thema.
Nur auf eins möchte ich noch mal eingehen. Also ich bin in der Debatte von der Fraktion DIE LINKE kritisiert worden, dass wir keine konkreten Maßnahmen vorschlagen, dass wir nicht sagen oder nicht deutlich genug sagen, wie wir mit bestimmten Problemen umgehen wollen. Wenn ich mir jetzt Ihren Antrag zu den U-Untersuchungen angucke, dann ist das der richtige erste Schritt. Aber was passiert denn dann? Sie führen die U-Untersuchungen jetzt also ein Jahr früher durch, Sie führen vielleicht noch eine zweite Untersuchung durch, Sie ändern die Zeiträume und dann werden Förderbedarfe festgestellt.
Sie haben jetzt den Förderbedarf erkannt und die Frage, was passiert denn dann, die wird von Ihnen explizit nicht