Ich möchte die Zeit in der heutigen Debatte aber auch nutzen, um einen kurzen Ausblick auf die kommende Erhöhung der Rundfunkgebühren im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu geben,
(Volker Schlotmann, SPD: Habe ich doch gesagt, die reden alle über was, was noch gar nicht ansteht.)
der demnächst folgen wird. Denn nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag. Der neue Bericht der Kommission …
Der neue Bericht der Kommission zur Erhebung des Finanzbedarfs, kurz KEF, schlägt eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 95 Cent
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt uns ja nun mal die Zeit, aber das wird sich vielleicht zukünftig ändern, wenn wir eine stärkere Fraktion stellen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: So wie in Hamburg, ja?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Ich werde Sie enttäuschen. Mein Kollege Schlotmann hat gesagt, da sei in dem, was die CDU-Fraktion zu diesem Vertrag oder zum Rundfunk insgesamt will, etwas sehr Gewöhnungsbedürftiges. Sie werden merken, das ist überhaupt nicht gewöhnungsbedürftig. Das war immer die Haltung, die wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatten, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in dem dualen System, für das man sich sehr frühzeitig entschieden hat, unverzichtbar.
Jetzt kommt die andere Seite der Medaille. Wir müssen der Europäischen Union klarmachen, dass man Rundfunk nicht nur, wie das eben von der FDP-Fraktion so ein bisschen mit dem Zungenschlag kam, unter Wettbewerbsgesichtspunkten sehen muss, sondern Rundfunk ist öffentlicher Auftrag.
Wir haben dankenswerterweise, der eine oder andere mag das beklagt haben, aber ich persönlich fi nde es sehr gut, eine sehr neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und die hat noch mal bestätigt, dass das deutsche System, das duale System mit dem Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als eine Grundversorgung der Bevölkerung Gott sei Dank in unserem Grundgesetz verankert ist, und daran wollen wir nicht rütteln. Das ist aber auch nicht gewöhnungsbedürftig, das wissen wir alle.
Was möglicherweise gewöhnungsbedürftig ist, ist der zweite Teil des Urteils. Da steht etwas drin, was ich immer geglaubt habe, Sie übrigens auch alle, sonst hätten wir nie über die Staatsverträge debattieren können, und zwar, dass wir, nämlich die Landtage, auch was zu sagen haben.
aber das geht so nicht, dass Sie sagen, jetzt ist alles ausgehandelt und jetzt sagen wir einfach, nein. Also da bitte ich, das in die Diskussion einzubringen, damit die Ministerpräsidenten,
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wer hat denn in diesem Landtag politische Themen überhaupt thematisiert?)
Nee, passt auf! Aber, Herr Bluhm, also ich komme bestimmt zu dem Punkt, weil ich mir den auch aufgeschrieben habe. Was wir beschlossen haben, weiß ich auch sehr genau. Aber jetzt muss ich eins sagen, und da gebe ich Volker Schlotmann recht: Wir reden über den Zehnten
Aber noch mal zu dem, was positiv ist. Was ich besonders positiv fi nde an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und immerhin haben nicht die Länder, sondern die ARD-Intendanten das Bundesverfassungsgericht angerufen –, ist, dass das Bundesverfassungsgericht es mit uns, mit den Ländern, sehr gut meint. Es stellt nämlich erstens fest, dass in der bundesstaatlichen Ordnung die Rundfunkhoheit bei den Ländern ist – das haben einige unserer Vorfahren sehr leidvoll lernen müssen, dass die Hoheit bei den Ländern ist und auch bleibt, das ist gut so –, und zweitens, dass die Landtage dazu auch zu entscheiden haben. Weil es eine klare Trennung zwischen der Beschreibung der Grundversorgung und der Festlegung der Gebühren wegen der Notwendigkeit der Staatsferne gibt, werden wir in beiden Bereichen auch diskutieren und entscheiden müssen.
Und jetzt sind wir beim Zehnten. Der Zehnte ist eigentlich ein Vertrag, der die Regelung trifft, die der Ministerpräsident eingangs genannt hat, er hat den Elften ja nur gestreift, mit Recht gestreift, weil er gesagt hat, das ist eine Regelung, die kommt erst noch. Und da, lieber Kollege Bluhm, werden wir dann auch diskutieren, nein, da werden wir nicht diskutieren, sondern da werden wir noch einmal aufrufen, was wir beschlossen haben. Wir haben es nämlich mit beschlossen.
Sie wissen, Ihr Antrag ist eingebracht worden, er ist geändert worden und dann haben wir ihn gemeinsam beschlossen, das heißt, zumindest diejenigen, die ich in diesem Landtag als demokratisch strukturierte Fraktionen ansehe, und das waren wir zusammen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Soll ich ihn mal zitieren bei den Verhandlungen zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag?)
Ja, natürlich. Das ist ja richtig, zum Zehnten. Nur muss ich eins sagen, in dem Geleit aller Länder,
gibt es, wie wir wissen, nur die Möglichkeit, wenn man nicht etwas zu Fall bringen will, eine Protokollnotiz zu bringen: Freunde, da ist noch was, da wollen wir noch was. Mehr kann eine Landesregierung an diesem Punkt sicher nicht tun. Das hat sie bereits.