Protocol of the Session on March 5, 2008

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Doch, doch, Herr Roolf. Das sind die Wahrheiten, die man hier mal aussprechen muss.

(Michael Roolf, FDP: Das ist enttäuschend.)

Das ist nicht enttäuschend, das sind die Wahrheiten.

Es gehört zur Geschichte, dass die Nordzucker AG ganz bewusst die Zuckerproduktion, die Verarbeitung von Zuckerrüben in Güstrow konzentriert hat, um die Vorgaben der Europäischen Union zu erreichen, damit ein Standort stillgelegt werden kann, und das mit dem Ziel, in Güstrow das Licht auszumachen. Nun muss man nicht Technologe sein wie ich, um zu begreifen, wenn das Kernstück einer Technologie, wie in diesem Falle der Schnitzelturm, bereits demontiert ist, dass dann eine Fortsetzung, eine Fortführung der Zuckerproduktion in Güstrow schon ausgeschlossen ist. Die Nordzucker AG schafft Tatsachen, die eine Fortführung dieser Produktion faktisch verhindern.

Deswegen bin ich der Überzeugung, und das haben Sie ja Gott sei Dank alle zum Ausdruck gebracht, braucht die Norddeutsche Rüben AG jegliche Unterstützung, damit die Zuckerfabrik in Güstrow eine Chance hat und damit diejenigen, die dort beschäftigt sind, auch eine Zukunft haben. Wir reden über die Rübe und deren Verarbeitung, meinen doch aber alle die Lebensgrundlage von vielen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin der Meinung, der beste Beitrag für die Zukunft unseres Landes ist, sich um die Lebensgrundlagen zu kümmern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Holter.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1340 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Änderungsantrag bei Zustimmung der Fraktion der FDP und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1296 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1296 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der

FDP – Kfz-Kennzeichen-Scanning aussetzen und auf Verfassungsgemäßheit überprüfen, Drucksache 5/1281.

Antrag der Fraktion der FDP: Kfz-Kennzeichen-Scanning aussetzen und auf Verfassungsgemäßheit überprüfen – Drucksache 5/1281 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Heute liegt Ihnen unser Antrag „Kfz-Kennzeichen-Scanning aussetzen und auf Verfassungsgemäßheit überprüfen“ vor. Ich möchte die Begründung unseres Antrages mit einem Zitat aus dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V, welches die ehemalige rot-rote Landesregierung im Juli 2006 verabschiedet hat, beginnen: „Der technische Fortschritt eröffnet der Polizei fortlaufend Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Aufgabenerfüllung, indem er neue Technologien zur Verfügung stellt. Dazu zählt u. a. das Automatische KfzKennzeichen-Lesesystem“.

Ich stehe heute also hier, weil es eine stetige technische Entwicklung gibt, und wo es Möglichkeiten gibt, das wissen Sie alle ganz genau, da wachsen auch die Begehrlichkeiten.

(Toralf Schnur, FDP: Ja.)

Leider wächst dabei auch die Bereitschaft einiger Politiker, alle diese Begehrlichkeiten zu erfüllen, komme da, was will. Man hat ja nichts zu verbergen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Kennzeichenlesegeräte sind also ein derartiger technischer Fortschritt. Mit einem einzigen Erfassungsgerät können pro Stunde mehrere Tausend Kennzeichen erfasst, gespeichert und abgeglichen werden. Dadurch wird den Polizeibehörden eine massenhafte heimliche Beobachtung von Unverdächtigen ermöglicht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Zahlen aus Bayern belegen, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergeben. Die Trefferquote für Lesegeräte liegt also bei 0,03 Prozent, meine Damen und Herren.

Die Anfang 2005 in Wiesbaden beschlossene Novelle des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlaubte der Polizei erstmals, Kfz-Kennzeichen auf beliebigen Straßen automatisch zu erfassen und mit Fahndungscomputern abzugleichen. 300.000 Euro, meine Damen und Herren, haben die dafür gekauften Geräte damals gekostet.

Zum Leidwesen der Bürgerrechte entwickelte sich die entsprechende Klausel seitdem zu einer Art Exportschlager. Acht Bundesländer haben seither vergleichbar scharfe Polizeigesetze beschlossen. Fahrzeuge werden beim automatischen Massenscanning zunächst durch eine Kamera optisch erfasst. Mithilfe von Software werden die Buchstaben- und Zeichenfolge des amtlichen Kennzeichens ermittelt. Das kann sowohl stationär oder mobil erfolgen. Bei ortsgebundenen Systemen werden die Erfassungsgeräte – ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung – an einer bestimmten Stelle fest eingesetzt. Bei mobilen Anlagen werden sie etwa aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus in Stellung gebracht, um zum Beispiel Autos auf einem Parkplatz oder im fl ießenden Verkehr zu kontrollieren.

Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde Tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen, abzugleichen und gegebenenfalls zu speichern. Im praktischen Einsatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind allerdings bis zu 40 Prozent der gemeldeten Treffer fehlerhaft. Im Ausland ist daher bereits eine Fahrzeugüberwachung per Satellit oder Funkchip in Planung. Demnächst wird es sicherlich das Bedürfnis geben, etwa alle Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone einer automatischen Überprüfung zu unterziehen. Und wie Sie alle aus den derzeitigen Entwicklungen erkennen können, die Vorratsdatenspeicherung ist ein erster Schritt in diese Richtung. Möglich sind auch die permanente kontaktlose Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder eine generelle biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke.

Wir Liberalen wehren nicht mehr den Anfängen, denn der Anfang ist lange überschritten. Wir treten dafür ein, dass die Verfassung beachtet wird, egal welche technischen Möglichkeiten es gibt, egal welche Begehrlichkeiten sich entwickeln.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Unser Antrag ist aber nicht der generellen Kritik der Liberalen an der stetig zunehmenden Überwachung der Bürger durch eine Vielzahl neuer gesetzlicher und technischer Möglichkeiten geschuldet, nein, wir stellen diesen Antrag aus gegebenem Anlass, weil es bei der Einschränkung der Bürgerrechte, der informellen Selbstbestimmung der Bürger, bei der Einschränkung der Freiheitsrechte nie, aber auch nie den kleinsten Zweifel an der Erforderlichkeit, an der Geeignetheit, ergo an der Verhältnismäßigkeit geben darf.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Diesen Zweifel, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, Herr Bluhm, gibt es seit dem jüngsten ADAC-Gutachten zum Einsatz von Kennzeichenlesegeräten in verschiedenen Bundesländern.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Im Gesetzentwurf vom Juli 2006 hatte Rot-Rot selbst festgelegt, dass der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung des Rechtes auf informelle und informationelle Selbstbestimmung darstellt.

(Toralf Schnur, FDP: Genau so.)

Mit Blick auf den Freiheitsanspruch des Einzelnen ist dieser von polizeilichen Maßnahmen zu verschonen, die nicht durch eine hinreichende Beziehung zwischen ihm und einer Gefährdung eines zu schützenden Rechtsgutes legitimiert ist. Die Zweifel aus diesem Gutachten stellen dieses hehre Ziel infrage und als Liberale können und wollen wir solche Zweifel nicht unausgeräumt stehen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Das vom ADAC in Auftrag gegebene Gutachten stellt fest, dass es einige Bundesländer gibt, in denen die Regelungen zum Kennzeichenscanning aus mehreren Gründen gegen die Verfassung verstoßen – so in Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein. Es gibt auch Bundesländer, in denen die Regelungen zumindest in einzelnen Fallgestaltungen und Aspekten gegen die Verfassung verstoßen. Neben Bran

denburg und Bayern gilt das eben auch für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

(Udo Timm, CDU: Ja und, wen interessiert das?)

Auf den Einwand habe ich gewartet. Ich will hier an dieser Stelle eine Frage stellen: Wie schlimm darf ein Verfassungsverstoß aus Ihrer Sicht denn sein,

(Egbert Liskow, CDU: Gar nicht!)

als dass man ihn zulassen möge?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Für uns Liberale gilt die Verfassung absolut und ausnahmslos. Aus unserer Sicht darf es keinerlei Einschränkungen geben und keine Gesetze mit Eingriffsbefugnissen, keine Fallgestaltungen oder Aspekte eines Gesetzes, die verfassungsrechtlich problematisch sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Das Gutachten des ADAC stellt aber eben gerade fest, dass der Umfang der Möglichkeit einer automatisierten Erfassung und Auswertung von Kennzeichen im Grenzgebiet und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs mit unmittelbarem Grenzbezug insoweit der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Grundgesetz widerspricht. Es stellt weiterhin fest, dass „die Regelung des § 43 … SOG … in Verbindung mit § 27 … SOG …, die eine Datenerhebung im öffentlichen Verkehrsraum zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässt, zu unbestimmt und daher verfassungswidrig (ist) “.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Toralf Schnur, FDP: Genau so.)

Insoweit ist die Kritik an den Regelungen des SOG noch zurückhaltend, aber mehr als nachvollziehbar, keine irgendwie geartete politisch motivierte Kritik, kein Untergang des Abendlandes und auch keine Generalabrechnung.

Und wenn ich dann die Bemühungen des Gutachters lese, will ich noch mal zitieren: „Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Befugnisnorm in Mecklenburg-Vorpommern, die eine automatisierte Erhebung und Auswertung der Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, dies nicht in der klaren und restriktiven Art regelt wie Brandenburg.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, Ihre quasi automatischen Schutzrefl exe für die Regelungen des SOG zeigen doch nur eines: Offensichtlich haben Sie alle das Gutachten des ADAC nicht eindeutig lesen können. Insofern hat mich auch die Presseäußerung des Innenministers gewundert, der sofort mit einer Art Generalpersilschein voranging. Nein, es geht hier nicht um eine Generalkritik, sondern um eine sachliche, um eine objektive und gewissermaßen auch selbstkritische Bewertung des Gutachterergebnisses.