und die können durch eine wie auch immer geartete Verständigung der Regierung am Kabinettstisch nicht einfach verlagert werden.
Nach der Verfassung hat sich auch die Landesregierung an geltendes Recht zu halten, und das sind die gesetzlich defi nierten Ansprüche auf die Leistungen gemäß Paragraf 1 fortfolgende im KiföG, die in den Paragrafen 17 bis 23 lediglich fi nanziell untersetzt sind, selbst aber keine Rechtsgrundlage darstellen.
Mit dem KiföG wurde in Weiterentwicklung des KitaG tatsächlich eine neue Aufgabe, eine neue Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern formuliert, die deutlich über den Auftrag des SGB VIII hinausreicht und die in engem Zusammenwirken von örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern umzusetzen war.
sogenanntes striktes Konnexitätsprinzip. Und das KiföG geht für den Bereich der vorschulischen Bildung deshalb von einer Vollfi nanzierung durch das Land aus, die nicht bereits durch den gemäß Paragraf 18 Absatz 2 KiföG auszureichenden dynamisierten Pauschalbetrag gedeckt ist
In der Begründung zum Gesetzentwurf – das können Sie nachlesen in der Drucksache 4/864 – heißt es bezüglich der bereitgestellten 7 Millionen Euro: „Mit diesem Betrag werden die Mehraufwendungen gedeckt, die durch den Anspruch auf eine zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule in einer Kindertageseinrichtung gemäß §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 entstehen. In der nach § 24 Abs. 2 zu erlassenden Rechtsverordnung werden nur solche Regelungen und Standards enthalten sein, die das festgeschriebene Finanzvolumen nicht überschreiten.“
Also Ihre Uminterpretation des Gesetzes war an dieser Stelle sehr kreativ, wenn Sie das Ganze auf Investitionen beziehen.
Speziell für das sogenannte Vorschuljahr ergibt sich eine Vollfi nanzierung schon unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut. Es heißt hier ganz eindeutig im Paragrafen 3 Absatz 2: „Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt … haben … vor ihrem Eintritt in die Schule einen Anspruch auf
eine zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule in einer Kindertageseinrichtung. Dieses Angebot umfasst einen Zeitraum von zehn Monaten, gerechnet ab dem ersten September des Jahres vor dem voraussichtlichen Schuleintritt. Für die hieraus entstehenden Mehraufwendungen …“ – hören Sie bitte zu – „kommt das Land nach Maßgabe des § 18 Abs. 3“, und zwar in Höhe von 7 Millionen Euro, „auf.“
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Angelika Gramkow, DIE LINKE: 7 Millionen! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und nicht, bis zu 7 Millionen.)
Das ist die Norm, die Sie nun ändern wollen. Hier stellt sich also sehr anschaulich der Zusammenhang zwischen Kürzung der Mittel und Minderung der Leistungen dar.
Die Frage nach der Konnexität, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, können Sie im einschlägigen Kommentar nachlesen von Baulig, Deiters und Krenz.
Sie gehen ganz intensiv auf die Frage der Konnexität und der Verknüpfung von Leistung und Finanzierung ein. Und aus diesem Grunde müssen wir einfach diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Da hilft es auch nicht, verehrte Damen und Herren Abgeordnete der SPD-Fraktion, die offensichtlich diese Rechtswidrigkeit erkannt haben und nun schnell noch am Vorabend der Landtagssitzung uns gestern mit einer Pressemitteilung beglücken, vier Jahre nach Verabschiedung des KiföG festzustellen, wo überall Handlungsbedarf besteht und dass das Gesetz nun ganz schnell novelliert werden müsste. Solche vollmundigen Erklärungen hören wir jetzt seit über einem Jahr.
Ich bin meinen Fraktionskolleginnen, insbesondere Frau Gramkow als Ausschussvorsitzende, und den Kollegen der FDP sehr dankbar, dass sie zu dieser speziellen Problematik eine Anhörung im Finanzausschuss durchgeführt haben,
dass alle Anzuhörenden ganz klar unsere Position, die ich hier eben dargelegt habe, teilen. Alle haben erklärt: Keine Kürzungen bei der vorschulischen Bildung – setzen Sie das Gesetz um! So war der Appell. Binden Sie endlich auch die jüngeren Altersgruppen in das ganzheitliche Konzept ein und als Konsequenz stellen Sie gemäß dem Konnexitätsprinzip den Kommunen auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung!
Ein Blick in das Anhörungsprotokoll widerspiegelt, was wir auch bei unseren Arbeitsbesuchen in den Kitas erfahren haben: In Umsetzung des Gesetzes wurden von den 7 Millionen Euro genau 5,2 Millionen Euro für geistig-kulturelle, für mutter- und fremdsprachliche Angebote, für sportliche und touristische Leistungen eingesetzt. Wir haben mit dem KiföG erreicht, dass die sogenannten Bezahlangebote, die nämlich Kinder in den Kindertageseinrichtungen von bestimmten Maßnahmen und Pro
jekten ausgrenzen, weil ihre Eltern diese nicht bezahlen können, herausgenommen und Kinder von solchen Ausgrenzungen befreit werden. Wir wollen nicht, dass das wieder Einzug hält.
Die von Ihnen geplante alleinige Elternbeitragsbefreiung setzt keine innovativen Potenziale frei – auch so die Erkenntnis der Anhörung, die wir mit den Anzuhörenden teilen. Mit der Elternbeitragsbefreiung wird keine einzige vorschulpädagogische Maßnahme erreicht, lediglich das politische Ego der Koalitionspartner wird gestreichelt. Wenn Sie es ernst meinen würden, dann hätten Sie die Anhörungsergebnisse bereits in die Novellierung des Gesetzes aufgenommen. Kinder brauchen ein anregungsreiches Bildungsangebot über den ganzen Tag verteilt, Kinder brauchen Ganztagsplätze. Unterstützen Sie die Kommunen bei der Übernahme der Elternbeiträge für Ganztagsplätze! Setzen Sie sich für eine Weiterentwicklung der gesunden Lebensweise und gesunden Ernährung ein, dafür nämlich, dass alle Kinder gesunde Mahlzeiten in der Kita einnehmen können!
Stärken Sie die pädagogischen Fachkräfte durch Qualifi zierung, durch bessere Bezahlung und fördern Sie die Kinder, indem Sie die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte erhöhen!
Die genannten Maßnahmen sind kostenintensiv, aber sie sind zukunftsorientiert. Sie fördern die chancengleiche Entwicklung aller, besonders aber der Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Sie steuern einen Beitrag zur Minderung der Armutsrisiken bei und sind überdies indirekt fast alle elternbeitragswirksam.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Hast du schon. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Hast du schon gesagt.)
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nee, nee! – Zurufe von Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Das Kindertagesförderungsgesetz hat bei Ihnen so einige Dinge freigelegt, die ich vielleicht noch ein bisschen geraderücken müsste oder will.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind ein berühmter Geraderücker. – Udo Pastörs, NPD: Die Statur haben Sie dazu.)
Sie haben das KiföG als Mütter und Väter immer gelobt und vorangetragen. Sie haben dafür gesorgt, dass der Landeszuschuss so ist, wie er ist, dass der Kreiszuschuss so ist, wie er ist, und Sie haben dafür gesorgt, dass immer bei den Eltern oder bei den Gemeinden die
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir müssten erst mal die Schulden beiseiteräumen. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Andererseits darf ich für die Regierung feststellen, dass wir im Rahmen der Förderung für die Kinder über 100 Millionen Euro im Jahr bereitstellen.
Ich meine, das ist eine sozialpolitische Maßnahme, die in besonderer Weise der CDU und der SPD im letzten Jahr zu verdanken ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Vor allen Dingen der CDU! Vor allen Dingen der CDU! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)