Protocol of the Session on March 5, 2008

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Ja. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

und eine aberwitzige Diskussion um einen Antrag der NPD-Fraktion zur drohenden Diskriminierung von Frau und Mann in Gang gesetzt hat,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Da haben Sie aber irgendwas völlig falsch verstanden. Das schafft selbst Herr Glawe nicht. – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

betonte bereits im Dezember 2007 in einer Presseerklärung, ich zitiere: „Das Angebot der Vorsorgeuntersuchungen muss daher in unserem Land für die Eltern verpfl ichtend werden.“ Die Bundesärztekammer und der Marburger Bund fordern ebenfalls die Pfl ichtuntersuchung.

Ihr Gesetzentwurf ist halbherzig und inkonsequent. Wir werden ihm trotzdem die Zustimmung geben. Kinder sind die Zukunft unseres Landes und das kostbarste Gut, was wir haben. Es ist genug über den Schutz der Kinder geredet worden,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das gilt für alle Kinder. Das gilt für alle Kinder. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

es ist schon lange Zeit zum Handeln.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wissen Sie, Herr Köster, es gibt einen ganz frappierenden Unterschied zwischen Ihrer Fraktion und den demokratischen Fraktionen.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, da wollen wir auch bei bleiben, bei dem Unterschied.)

Wenn Sie Gesetzentwürfe einbringen, verfolgen Sie in allererster Linie und ausschließlich populistische Zwecke, um die Bürger dieses Landes massiv zu verunsichern.

(Stefan Köster, NPD: Volksverbundene Zwecke. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Wenn wir Gesetze einbringen, dann sind die wohlüberlegt und diskutiert und werden in ein Verfahren eingespeist, das durchaus demokratisch ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie vor Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

ist nicht nur, aber zuvorderst Aufgabe der Eltern. Es liegt auch in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, zu der wir alle unseren Beitrag leisten müssen und können.

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt geht das Blabla wieder los.)

Unser Ziel muss sein, dass möglichst alle Kinder in unserem Land gesund und geschützt aufwachsen können. Zwar haben wir mit den Kindertagesstätten, den Beratungsstellen, den Angeboten zur Familienbildung und vielen weiteren Institutionen ein gut aufgebautes Regelsystem im Land, jedoch wollen wir unsere Bemühungen zur Förderung und zum Schutz von Kindern weiter intensivieren und verbessern. Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich in die Liste dieser Bemühungen ein. Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzentwurf uns ein ganzes Stück weiterbringen wird auf dem Weg, den Kindern ein gesünderes und glückliches Aufwachsen in unserem Land zu ermöglichen.

(Udo Pastörs, NPD: Welch ein Gesinnungswandel!)

Der Sozialminister hat seinen Gesetzentwurf ausführlich hier erläutert und so möchte ich diese Ausführungen auch nicht unnötig wiederholen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

jedoch zum Verständnis noch einmal kurz den Weg erläutern, den der Gesetzentwurf vorsieht, falls Eltern die Früherkennungsuntersuchungen mit ihrem Kind nicht wahrnehmen. Und das ist ein wesentlicher Unterschied zu Ihrer Auffassung, meine Herren von der NPD.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Die Eltern erhalten eine Erinnerung durch eine neu einzurichtende Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, mit ihren Kindern an der Früherkennungsuntersuchung teilzunehmen. Die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser melden Daten der durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen U 2 bis U 9 an diese Servicestelle. Die Servicestelle gleicht diese Daten mit den Einwohnermeldedaten ab. Sollten die Eltern trotz dieser Erinnerung mit dem Kind die Vorsorgeuntersuchung immer noch nicht aufgesucht haben, informiert die Servicestelle das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt seinerseits nimmt dann Kontakt mit den Eltern auf und unterbreitet ein Beratungs- und Hilfsangebot, das sich auch auf Leistungen Dritter beziehen kann. Falls die Eltern nicht auf diese Angebote reagieren oder Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung vorliegen, schaltet das Gesundheitsamt das Jugendamt ein.

Und genau an dieser Stelle, meine Damen und Herren, sollten wir meiner Meinung nach bei der Beratung in den Ausschüssen ganz besonders ernsthaft darüber diskutieren, ob das Fernbleiben von einer wiederholt angemahnten Untersuchung bereits einen begründeten Verdacht auf eine Kindswohlgefährdung gemäß Paragraf 8a SGB VIII darstellt. Sollten wir dann zu dem Ergebnis kommen, dass dem so ist, müssen wir das auch so ins Gesetz schreiben, denn diejenigen, die in unserem Auftrag die wichtige Aufgabe durchführen, erwarten von uns, dass wir ihnen das höchste Maß an Rechtssicherheit geben. Konkret bedeutet das, dass man in den genannten Fällen

auch gegen den Willen der Eltern zumindest eine Inaugenscheinnahme des Kindes sofort durchsetzen können muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Problematik der Abstände von U-Untersuchungen und über die gesteckten Fristen für deren Anmeldung haben wir uns hier schon häufi ger ausgetauscht. Sicher ist auch darüber noch einmal, vor allem aber auf Bundesebene, nachzudenken.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch erklären, dass meine Fraktion mit allen Beteiligten sehr ernsthaft darüber diskutieren wird, ob eine verpfl ichtende Vorschuluntersuchung in unserem Land eingeführt werden soll. Ich bin meinem Kollegen Grabow sehr dankbar, dass er dieses Thema so beharrlich verfolgt. Meine Unterstützung, Herr Grabow, haben Sie. Denn was nützen uns Einschulungsuntersuchungen, bei denen die Zahl der Zurückstellungen ständig steigt? Je früher wir Fehlentwicklungen erkennen, desto größer ist die Chance, diese zu beheben, insbesondere natürlich zum Wohle unserer Kinder.

(Udo Pastörs, NPD: Sie müssen das Gesellschaftssystem erst einmal verändern.)

Ach, Herr Pastörs, was Sie alles verändern wollen, das wollen wir lieber gar nicht wissen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Den Weg, der im Gesetzentwurf gewählt wurde, dass nicht das Jugendamt, sondern das Gesundheitsamt die Eltern aufsucht, unterstütze ich ausdrücklich, denn je mehr Mütter und Väter den Eindruck gewinnen könnten, dass sie sozusagen überwacht würden, desto weniger sind sie natürlich bereit, Unterstützung anzunehmen. So sind die Vorbehalte gegenüber dem Jugendamt naturgemäß um einiges größer als gegenüber dem Gesundheitsamt. Durch die vorrangige Rolle der örtlichen Gesundheitsämter wird es auch erleichtert, ein diagnosebezogenes, engmaschiges Kontrollsystem in Kombination mit Hilfsangeboten zu knüpfen. Nebenbei bemerkt erachte ich es als unbedingt notwendig, den Menschen die Angst vor den Jugendämtern zu nehmen und die größtenteils unberechtigten Vorurteile gegenüber dem Jugendamt abzubauen.

(Udo Pastörs, NPD: Gott sei Dank arbeiten Sie nicht beim Jugendamt.)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf meine Ausführungen aus der letzten Landtagssitzung hinweisen. Und zwar sollten wir ernsthaft über die genannten Gewalt- und Opferambulanzen nachdenken, denn ich bin der Auffassung, dass ein vernetztes und vertrauensvolles Zusammenspiel von Kindertagesstätten, Schulen und Kinderärzten auf der einen Seite und Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Opferambulanzen auf der anderen Seite eine gute Basis für einen noch wirkungsvolleren Kinderschutz darstellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept zur Realisierung des Kindeswohls darstellt. Im Rahmen dieser Landtagssitzung wird es noch einige Gesetzentwürfe und Anträge geben, die sich mit dem Kindeswohl beschäftigen. Ich denke, es gibt in diesem Bereich noch viel zu diskutieren. Ich bin auf die konstruktive Auseinandersetzung zu diesem Thema in den Ausschüssen gespannt und beantrage auch im Namen meiner Fraktion eine Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP)

Danke, Herr Dr. Nieszery.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1280 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP, DIE LINKE und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 5/1287.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (2. ÄndG KiföG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1287 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering. Herr Sellering, Sie haben das Wort.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schon wieder, schon wieder! Mensch, ihr habt viel zu tun. Sie haben wirklich einen harten Job.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Methling! Chancengleichheit für Kinder setzt voraus, dass wir gute Kitas haben. Bei uns sind über 40 Prozent der unter 3-Jährigen in der Kita, 97 Prozent der 3- bis 6-Jährigen. Und wenn wir da gute Arbeit leisten, haben wir alle Möglichkeiten, Kindern bessere, sehr gute Voraussetzungen zu geben. Gute Kita bedeutet natürlich qualitativ gute Kita und sie bedeutet auch, dass wir Kinder nicht nur verwahren, sondern liebevoll betreuen, dass wir frühkindliche Bildung anbieten, Bildungsarbeit in der Kita leisten in Vorbereitung auf die Schule.

Als wir damit angefangen haben, das zu tun, das konzentriert zu tun hier im Land, noch unter Rot-Rot, haben wir uns konzentriert auf einen Jahrgang, nämlich das letzte Vorschuljahr, und wir haben für diese wichtige Tätigkeit 7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Diese 7 Millionen Euro waren gedacht für Investitionen in diesem wichtigen Bereich. Investitionen braucht man zum Beispiel, um die Rahmenbedingungen für pädagogische Arbeit zu verbessern, man braucht es für pädagogische Ausstattungen. Wir brauchen das Geld für alters- und funktionsgerechte Gruppenräume, zur Förderung in spezifi schen Lernbereichen, wissenschaftliche Experimente, naturwissenschaftliche Experimente, handwerkliche Tätigkeit, darstellende Spiele, Nutzung von Medien, die natürlich angeschafft werden müssen, und wir brauchen auch sehr viele Möglichkeiten im räumlichen Bereich, dass wir in kleineren Gruppen zusammenarbeiten können.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)