die in direkter Tradition der SED steht und hohe Funktionäre des Spitzelstaates und Denunzianten bis heute in ihren Reihen hofi ert und sogar in herausgehobene politische Ämter hebt.
Meine Damen und Herren der LINKEN, auch wenn Sie in den letzten 18 Jahren ein ständiges Bäumchen-wechsledich-Spiel um Ihren Namen betrieben haben,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie müssen sich mal mit den Inhalten auseinandersetzen, aber das schaffen Sie ja nicht. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Sie sind und bleiben für uns weiterhin die Partei, die Bespitzelung, Überwachung und Ausspionieren von Bürgern, ja sogar Mauermord zur Staatsräson erhoben hat. Ihr hier vorgelegter Antrag ist daher scheinheilig und heuchlerisch. Ihnen sprechen wir das Recht ab, diese Missstände in der Bundesrepublik zu benennen. Wir alle wissen ganz genau, dass das Geschwätz von Antiterror ein vorgeschobenes Argument für die Begründung eines totalen Überwachungsstaates ist. Es geht hier vor allem, das wird jeden Tag deutlich, gegen jene Menschen, die eine andere Meinung als dieses Parteienkartell haben.
In diesem Staat gibt es selbstverständlich keine politische Verfolgung. Dies wäre einer Demokratie unwürdig und steht ja auch im Widerspruch zum Grundgesetz. Es gibt lediglich eine Kontrolle von eventuellen Straftätern.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht hier nicht um eventuelle Straftäter. Sie sind sogar ein verurteilter Straftäter.)
Eventuelle Straftäter sind dann aber alle Menschen mit einer anderen Meinung. Dass es hierbei zu Existenzvernichtungen kommt, zu Bedrohung, zu Psychoterror, der vor allem als Hausbesuche deklariert bei minderjährigen Mitstreitern gerne auch Anwendung fi ndet, bis hin zur körperlichen Gewalt und Vandalismus wie jüngst in Rostock, was Ihre Parteien moralisch zu vertreten haben,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Fragen Sie mal unsere Kollegen, wie oft ihre Büros angegriffen werden von Ihnen! – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
das sind nur alles bedauerliche Nebeneffekte. Die Medien und die offi ziellen Stellen schweigen zu diesem Thema.
Stellen wir uns daher einmal die Frage: Wem nützt es? Wer will ein Land voller unmündiger Menschen? Was ist an einem souveränen Volk so gefährlich? Alles das, was wir heute hier unter dem Deckmäntelchen „innere Sicherheit“ erleben, kennen wir schon.
Wenn wir hier den vorliegenden Antrag trotzdem ablehnen, dann nur, weil wir uns nicht von einer Partei vor den Karren spannen lassen, …
… die sich bis heute nicht eindeutig und konsequent von ihren Stasispitzeln in den eigenen Reihen getrennt hat.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lietz. Bitte, Herr Abgeordneter.
(Stefan Köster, NPD: Sie sind doch auch vom Betrieb „Horch und Guck“. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE macht einen Rundumschlag durch alle mehr oder weniger datenschutzrechtlich relevanten Themen.
Leider fehlen dem Antrag die notwendigen Erläuterungen, die das Verständnis erleichtert hätten. Dafür wäre es ratsam gewesen, den Antrag bereits mit einer Begründung zu versehen.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Ihrem Antrag kann durch uns in keinem einzigen Punkt gefolgt werden. In Punkt 1 soll der Landtag die Entschließung der nationalen Datenschutzbeauftragten zum Europäischen Datenschutztag begrüßen.
Leider konnte ich diese Entschließung nicht fi nden, weder auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
noch auf der Seite von Herrn Neumann war sie nachzulesen. Eine Erklärung, die dem Landtag nicht bekannt ist, kann dieser nicht begrüßen.
Zum Thema Vorratsdatenspeicherung nur so viel: Der Deutsche Bundestag hat Anfang November vergangenen Jahres das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen. Darin ist auch die Vorratsdatenspeicherung geregelt. Wie die Bezeichnung des Gesetzes schon
verrät, dient es der Umsetzung von europäischem Recht. Schon bei den Verhandlungen über die EU-Richtlinie hat die Bundesrepublik Deutschland darauf gedrungen, weitgehend grundrechtsschonende Regelungen zu treffen. So hat die Bundesregierung beispielsweise verhindert, dass Anrufe auch dann gespeichert werden, wenn sie erfolglos waren.
Das führt zum nächsten Punkt. Es werden nur Verkehrsdaten gespeichert. Dies sind solche Daten, die darüber Auskunft geben, von welchem Anschluss zu welchem Anschluss beziehungsweise wann und wie lange kommuniziert wurde. Kommunikationsinhalte sind nicht Gegenstand der Datenspeicherung. Aber, meine Damen und Herren, Verkehrsdaten speichern viele Telekommunikationsunternehmen schon heute bereits zu geschäftlichen Zwecken. Niemand wird durch die Datenspeicherung einem Generalverdacht ausgesetzt. Der Staat kann aber nicht auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen verzichten, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären. Gerade für Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität darf den Tätern kein rechtsfreier Raum überlassen werden. Die Ermittlungsbehörden müssen auf demselben technischen Niveau arbeiten wie die Tatverdächtigen.
Nach der Neuordnung des Katalogs der Anlassstraftaten ist eine Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel bei Menschenhandelsdelikten oder bei jeder Form der Verbreitung von Kinderpornografi e und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zulässig.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist das. – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)
Wir reden also hier über schwerste Straftaten. Da frage ich Sie: Was wiegt mehr, das Interesse des Einzelnen an der Geheimhaltung seiner Daten oder eine effektive Strafverfolgung?
Meine Damen und Herren, im zweiten Punkt des Antrages geht es um Selbstverständlichkeiten. Die Landesregierung soll bei allen Projekten zur Entwicklung von E-Government-Verfahren frühzeitig Datenschutzbelange berücksichtigen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, und frage Sie: Meinen Sie das ernst? Natürlich wird die Landesregierung bei allem, was sie tut, Datenschutzbelange berücksichtigen. Wie allerdings die E-GovernmentProjekte ausgeführt und umgesetzt werden, sollten wir der Landesregierung und der in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden gebildeten Lenkungsgruppe überlassen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich denke, die Landesregierung verhandelt nicht mit den Kommunen.)
Wenn man es dort für angebracht hält, die elektronische Signatur einzuführen, dann wird man es sicherlich tun. Dafür bedarf es keiner Aufforderung des Landtages.
Schließlich geht es in Ihrem dritten Punkt um die Einführung eines Datenschutzsiegels für Mecklenburg-Vorpommern. Paragraf 5 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes ermächtigt die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen, die das Zertifi zierungsverfahren für informationstechnische Produkte regeln. Von die
ser Ermächtigung hat die Landesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht. Das führt aber nicht dazu, dass der Landtag sie auffordern kann, doch dies jetzt endlich zu tun.
Offenbar haben Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, das Prinzip der Gewaltenteilung in diesem Punkt nicht verstanden.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Aber Sie, ne?! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir dürfen die Landes- regierung nicht mehr zum Handeln auffordern? Das ist ja interessant. Das ist ja was ganz Neues. Wo leben Sie denn?! – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Im Übrigen fordert nicht nur der Landesdatenschutzbeauftragte die Einführung eines Zertifi zierungsverfahrens, sondern auch sein Kollege auf der Bundesebene. Ich bin der Meinung, dort muss man ansetzen, denn Datenverarbeitung macht nicht vor Landesgrenzen halt. Wenn man das Datenschutzsiegel aber doch auf Landesebene einführen wollte, könnte man das Gütesiegel aus SchleswigHolstein anerkennen. Das dortige Datenschutzzentrum darf ein entsprechendes Siegel vergeben. Die Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern ist problemlos möglich. So kann in unserem Land zusätzliche Bürokratie vermieden werden. „MV tut gut.“ – dazu trägt dieser Antrag aber nicht bei. Er ist nicht durchdacht und in Teilen unverständlich. Meine Fraktion wird ihn in Gänze ablehnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Měšťan. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Meine Damen und Herren, ich richte meine Worte jetzt insbesondere an die Kollegen der demokratischen Fraktionen, weil ein Redebeitrag fernab jeden Inhalts zu diesem Antrag war. Ich möchte erst noch einige Vorbemerkungen machen:
(Stefan Köster, NPD: Eigene Geschichte tut weh. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das müssten Sie doch wohl am besten wissen.)