Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren, ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.
Ich gebe zunächst das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es haben 56 Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen. Mit Ja haben 6 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1206 abgelehnt.
Meine Damen und Herren, es hat um eine persönliche Erklärung die Präsidentin des Landtages Frau Bretschneider gebeten. Frau Bretschneider, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Lüge wird nicht dadurch wahr, indem man sie immer wiederholt.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist wahr. Das ist wohl wahr, Frau Bretschneider. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Ich weise die hier gemachten verleumderischen Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der NPD-Fraktion auf das Entschiedenste zurück!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Raimund Borrmann, NPD: Dann ist also das, was ich gesagt habe, wahr. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat eine Sitzung des Ältestenrates beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.
Herr Abgeordneter Pastörs, ich habe Ihnen vorhin bereits einen Ordnungsruf erteilt. Wegen einer weiteren gröblichen Verletzung der Ordnung im Anschluss daran schließe ich Sie gemäß Paragraf 99 unserer Geschäftsordnung vom weiteren Verlauf der Sitzung aus.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Arbeitszeitregelung der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1193.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Arbeitszeitregelung der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/1193 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung, bevor ich mich unserem Antrag zuwende. Ich möchte von dieser Stelle aus der Landtagspräsidentin meinen Respekt und meine Anerkennung aussprechen.
(Michael Andrejewski, NPD: Zur Sache! Sie weichen von der Sache ab. – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Werte Kollegen der NPD-Fraktion, Ihnen wird es nie gelingen, die Meinungsführerschaft im Land zu erhalten, und ich hoffe, dass die hier anwesenden Gäste draußen berichten,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Auf Antrag meiner Fraktion hat sich der Innenausschuss am 6. Dezember des letzten Jahres mit der Situation der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie vom 4. November 2003 befasst. Die Diskussion war auf
schlussreich, das Ergebnis aus Sicht der Beamten der Berufsfeuerwehr eher bescheiden. Das Innenministerium will in dieser Frage weitermachen wie bisher
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gegenwärtige Arbeitszeitregime der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern befi ndet sich nach meiner Auffassung in einem unhaltbaren Zustand.
Das Innenministerium verkündet im Innenausschuss eine einjährige Test- und Einführungsphase für das 12-Stunden-Schichtsystem. Die hiervon Betroffenen werden über diese Testphase allerdings nicht offi ziell informiert, dies lehnt das Innenministerium ausdrücklich ab. Die Probanden erfahren also eher beiläufi g und zufällig im Innenausschuss, dass sie Testpersonen sind und sich in einer Testphase befi nden. Das ist meiner Meinung nach ein unmögliches Verfahren. Die Koalitionsfraktionen stehen diesem Vorgehen des Innenministeriums offensichtlich ebenso kritisch beziehungsweise ablehnend gegenüber wie meine Fraktion. So war etwa dem „Nordmagazin“ vom 9. Januar zu entnehmen, dass sich die SPD dafür einsetzen wolle, den Feuerwehrleuten die Möglichkeit zu 24-Stunden-Schichten zu geben. Einer Pressemitteilung vom 25. Januar dieses Jahres ist zu entnehmen, dass interessierte Fachpolitiker der SPD-Landtagsfraktion unter Leitung des SPD-Innenexperten Heinz Müller gegenüber der Neubrandenburger Berufsfeuerwehr die Auffassung vertreten haben, dass die geplante Regelung des Ausschlusses eines 24-Stunden-Dienstes nicht nur eine Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen bedeutet, sondern auch eine Verschlechterung der Lage im Bereich des Brandschutzes und des Rettungsdienstes sowie eine Einschränkung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung darstellt.
aber eins geht ganz sicher nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass maßgebliche Fachpolitiker der Koalition in der Öffentlichkeit mit guten Argumenten gegen ein Schichtsystem auftreten, welches von der Koalitionsregierung gleichzeitig nach einer Testphase mit einem Gütesiegel versehen werden soll, und zwar gegen alle Widerstände. Hier brauchen wir also unbedingt Klärung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen diese Klärung, denn momentan ist das für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand und eine Zumutung. Im Grunde dürfte das bisherige Verfahren selbst für das Innenministerium nicht sehr glücklich gelaufen sein. Der vorliegende Antrag zielt auf eine mögliche und notwendige Umsteuerung des bisherigen Verfahrens hin.
Erstens. Ein Test- beziehungsweise ein Probejahr in der bisher vorgesehenen Form benötigen wir nicht, da beispielsweise Rostock seit bereits über zwei Jahren die EU-rechtlich vorgesehene 12-Stunden-Schicht umsetzt. Und wir wissen, die Stadt ist zwar nicht abgebrannt, aber dennoch gibt es vor Ort viel Unzufriedenheit und viel Unsicherheit. In dieser bisherigen Ausrichtung täuscht die Testphase eine Ergebnisoffenheit lediglich vor und könnte im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit unverzüglich beendet werden.
Zweitens. Ganz offensichtlich legt das Innenministerium der Testphase bisher einen falschen Maßstab zugrunde, nämlich die Auswirkungen des 12-Stunden-Dienstes auf den Brandschutz und die technische Hilfeleistung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die EU-Arbeitszeitrichtlinie ist im Kern aber auf den Arbeitsschutz der Arbeitnehmer ausgerichtet
und daher müssen in der Testphase vor allem die Auswirkungen des 12-Stunden-Dienstsystems auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Feuerwehrbeamtinnen und -beamten im Zentrum stehen.
Drittens. Dem Innenministerium dürfte bereits heute ein umfangreicher Auswertungszeitraum und entsprechendes Datenmaterial vorliegen. Die Hansestadt Rostock hat wie bereits erwähnt seit zwei Jahren und die Landeshauptstadt seit einem Jahr europarechtskonform umgestellt. Eine tatsächlich ergebnisoffene Analyse der Auswirkungen wird zu dem Ergebnis kommen müssen, dass sich die Umstellung auf die 48-Stunden-Woche und die 12-Stunden-Schicht nicht bewährt haben, und zwar weder für die Betroffenen noch für den Brandschutz. Das ist doch das eigentliche Ergebnis der Innenausschussberatung vom 6. Dezember. Das Problem liegt für mich nicht so sehr in der mit Ausnahmemöglichkeiten versehenen EU-Regelung, sondern in der offenbar internen und frühzeitigen Festlegung des Innenministeriums. Sofern das Innenministerium auch nur einer einzigen Berufsfeuerwehr im Land mitgeteilt haben sollte, von den Ausnahmeregelungen zur Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf freiwilliger Basis der sogenannten Opt-out-Regelung gemäß Artikel 22 der EURichtlinie keinen Gebrauch machen zu wollen, kann von einem ergebnisoffenen Verfahren nicht mehr gesprochen werden.