Ich will das im Namen der Finanzministerin wie folgt beantworten, im Übrigen gilt das, was ich jetzt an Antwort gebe, für alle Banken:
Im Rahmen des Gesetzes zur Begrenzung der mit der Finanzinvestition verbundenen Risiken im Zusammenhang mit dem Risikobegrenzungsgesetz, das sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren des Bundes befi ndet, das heißt, auch im Bundesratsverfahren, ist vorgesehen, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf von Darlehensforderungen zu verbessern. Die Bundesjustizministerin hat dazu mehrere Vorschläge unterbreitet, die gegenwärtig im Bundesrat beraten werden. Darunter sind auch Vorschläge, die konkret das Problem einer möglichen Trennung von Grundschuld und Darlehensforderungen aufgreifen werden.
Welche Maßnahmen im Einzelnen in das Gesetz aufgenommen werden, steht noch nicht abschließend fest. Am 23.01.2008 fand zu diesem Themenkomplex eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages statt. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für März 2008 geplant. Die Landesregierung wird die Gelegenheit nutzen und auch haben, im Rahmen der Beratungen im Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Landesregierung hält im Übrigen die eingeleiteten Maßnahmen des Bundes für ausreichend und plant derzeit, keine darüber hinausgehenden eigenen Initiativen zu ergreifen.
Wie beurteilen Sie, also die Landesregierung, in diesem Zusammenhang die Überlegung beispielsweise in Bayern, wonach eine Rechtslücke geschlossen werden soll und dadurch die als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld auch bei Darlehensverkauf an das Darlehen
gebunden bleibt und somit Vollstreckungsmaßnahmen nicht das Darlehen inklusive der bereits getätigten Tilgungen übersteigen können?
In dem Zusammenhang will ich darauf hinweisen: Zu der Thematik des Verkaufs von Kreditforderungen und dem Standpunkt der Landesregierung im Hinblick auf die Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort aus der Fragestunde der Landtagssitzung und auf die Kleine Anfrage von Herrn Pastörs verwiesen. Die hier in dem Zusammenhang gemachten Ausführungen gelten unverändert fort.
Zusammenfassend bleibt festzustellen: Für die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern ist der Verkauf von Forderungen aktuell nicht von Bedeutung. Das heißt, sie haben in den letzten Jahren keine Forderungen verkauft und planen dieses zurzeit auch nicht. Unabhängig davon wird in Übereinstimmung mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband der Verkauf gekündigter Forderungen für legitim gehalten. Auch in diesen Fällen sollte jedoch nach Möglichkeit den Interessen der Darlehensnehmer Rechnung getragen werden. Vor dem Hintergrund der fehlenden Relevanz für die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Sparkassenaufsicht keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Eine weitere Zusatzfrage: Schließt sich die Landesregierung dem Vorhaben an, die Rechtslücke zu schließen?
Ich habe angedeutet, dass wir uns im Bundesratsverfahren befi nden. In das weitere Verfahren, so, wie ich es auch angedeutet habe, wird sich die Landesregierung einbringen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Der Abgeordnete Herr Holter hat zwischenzeitlich seine eingereichte Frage 12 auf Drucksache 5/1240(neu) zurückgezogen.
Ich bitte nun den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, Herrn Roolf, die Frage 13 zu stellen.
13. Im Jahre 2008 und 2009 wird die Landesregierung nach eigenen Angaben den kommunalen Kombilohn mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützen.
Aus welcher Förderperiode und welchem Bereich der ESF-Mittel wird die Unterstützung des Landes beim kommunalen Kombilohn gespeist und inwieweit ist die Ausgabe im Doppelhaushalt 2008/2009 ausgewiesen?
Herr Abgeordneter Roolf, der Landeszuschuss, der zur Kofi nanzierung des Bundesprogramms, wie Sie es ja auch sagten, Kommunalkombi eingesetzt werden soll, wird aus ESF-Mitteln des Operationellen Programms des Bundes der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 fi nanziert. Diese Mittel sind nicht in
den Haushaltsplänen des Landes ausgewiesen. Ob die Ausreichung der ESF-Mittel über den Landeshaushalt erfolgen soll, ist derzeit noch Gegenstand der Abstimmungsgespräche mit dem Bund.
Wir reden dann über diese ESF-Bundesmittel, die im Zusammenhang mit der G8-Unterstützung des Bundes, sprich in der Summe 25 Millionen Euro, im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden?
Das kann ich so nicht bestätigen. Es gab auch in den vergangenen Jahren Mittel des Bundes, die dem Land zur Verfügung gestellt wurden. Dies ist genauso für die Förderperiode 2007 bis 2013 erfolgt.
Dieses Geld ist nicht aus den 25 Millionen, die zum Ausgleich des G8-Aufwandes für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden?
Was ich Ihnen sagen wollte, ist, die Zweckbindung dieser Mittel gibt es so nicht, wie Sie sie formuliert haben.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Toralf Schnur von der Fraktion der FDP, die Frage 14 zu stellen.
14. Im Rahmen der Diskussionen in der Stadt Waren (Müritz) um eine Diskothek erklärte die heutige Landrätin und damalige Kandidatin der CDU zur Landratswahl im Landkreis Müritz am 02.02.2007 in der Müritz-Zeitung: „Da heute leider fast kein Bauvorhaben dieser Größenordnung ohne Fördergelder realisiert werden kann, habe ich bereits erste Erfolg versprechende Gespräche mit einem möglichen Investor und verschiedenen Ministerien in Schwerin ge führt“.
Gibt es bis heute eine mündliche oder schriftliche Zusage an die Landrätin oder gegebenenfalls Erklärung bzw. Abstimmung mit der Landrätin des Landkreises Müritz zur Förderung einer Diskothek in der Stadt Waren (Müritz) durch das Land Mecklenburg-Vorpommern?
Es liegen, Herr Abgeordneter, keine mündlichen oder schriftlichen Zusagen an die Landrätin oder, wie Sie es genannt haben, Erklärungen
oder Abstimmungen mit der Landrätin des Landkreises Müritz zur Förderung einer Diskothek in der Stadt Waren durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Es sind allerdings erste Gespräche hinsichtlich eines Jugendzentrums geführt worden. Bemühungen des Landes, diesbezüglich eine Prüfung vorzunehmen, habe ich selbst auch signalisiert. Ich glaube, das ist wichtig, weil das eine wichtige jugendpolitische Maßnahme ist. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage auch demonstriert, dass Sie selbst sehr bemüht sind, dieses Vorhaben zu unterstützen.
Ich möchte aber eine Zusatzfrage stellen: Gibt es im Land Mecklenburg-Vorpommern überhaupt irgendein Förderprogramm, das generell Diskotheken und damit deren Bau fördert?
Also mein Kenntnisstand ist, dass wir nicht über eine Diskothek reden, sondern über ein Jugendzentrum. Und zu Ihrer konkreten Frage will ich sagen, dass genau das das Thema ist, worüber man redet. Das heißt, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, ein solches Vorhaben zu unterstützen, und auch erst dann kann es diesbezügliche Klärungen vielleicht geben.
Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
In den vergangenen Monaten kam es in mehreren Bundesländern zu schweren Havarien bei Windrädern. Rotorblätter zerbrachen, worauf Trümmerteile dicht neben Straßen einschlugen. Windmühlen knickten ab oder gingen aufgrund von Defekten in Flammen auf.
15. In welchem Ausmaß haben sich in MecklenburgVorpommern Ereignisse mit Gefahrenpotenzial in Windparks abgespielt?
16. In welcher Weise werden in Mecklenburg-Vorpommern Windräder der Bauart, die sich durch die beschriebenen Unfälle als labile Konstruktionen erwiesen, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft?