Und Sie haben ebenfalls dargelegt, wie in vielen anderen Bereichen auch, es sind nur Einzelfälle. Auch die Kindesmisshandlungen sind aus Ihrer Sicht ja nur Einzelfälle. Alles ist gut.
Und wenn nicht, dann sind die Betroffenen an ihrer Situation zumindest teilweise selbst schuld. Das ist Ihre Auffassung.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das hat niemand gesagt. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie können erzählen, was Sie wollen.)
Sie sind nur sich selbst am nächsten und die anderen, das Volk, sind die störenden Gesellen, dem Sie nur rein zufällig angehören.
(Reinhard Dankert, SPD: Sie können sich langsam was Neues einfallen lassen. – Jörg Heydorn, SPD: Legen Sie mal ’ne neue Platte auf!)
Wie ist denn die Wirklichkeit im Arbeitsleben der Zugführer in der Privatwirtschaft? Ich habe erst heute Morgen noch mit einem gesprochen.
Da musste ein Zugführer aus Mecklenburg-Vorpommern eine Tour nach Süddeutschland übernehmen, die Strecke kannte er nicht und wie es üblich ist, hat er einen Lotsen beantragt. Sein Arbeitgeber hat einen anderen Zugführer, der ebenfalls die Strecke nicht kannte, beauftragt, du übernimmst die Route, ansonsten kannst du dir einen neuen Arbeitgeber aussuchen. Und gerade dieses Verfahren, so hat mir der Zugführer bestätigt, ist die Regel mittlerweile. Es werden auf den Knochen der Arbeitnehmer – und die Gewerkschaften sind mittlerweile leider Teil des Systems – Mechanismen erzeugt, wo am Ende die, die es auszuführen haben, die Schuldigen und die Leidtragenden sind.
Und, Frau Schwebs, ich danke Ihnen, dass Sie noch mal Ihre Haltung dazu heute hier bestätigt haben. Sie haben bestätigt, dass DIE LINKE, die angeblich den demokratischen Sozialismus anstrebt, mittendrin im Kapitalismus angekommen ist und stellenweise viel schlimmer ist als die Arbeitgeber. Sie sind Teil des Systems und unsere Fraktion beantragt die namentliche Abstimmung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das überrascht uns jetzt aber gar nicht.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1064. Gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hat die Fraktion der NPD zur Drucksache 5/1064 namentliche Abstimmung beantragt.
Wir beginnen jetzt mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat und sich beteiligen möchte? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung, unterbreche die Sitzung für zwei Minuten und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 51 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1064 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – SGB II ändern und Widersprüchen sowie Anfechtungsklagen aufschiebende Wirkung verleihen, auf der Drucksache 5/1065.
Antrag der Fraktion der NPD: SGB II ändern und Widersprüchen sowie Anfechtungsklagen aufschiebende Wirkung verleihen – Drucksache 5/1065 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht notwendig, verzweifelt nach Themen zu suchen, um mit genug Anträgen in der Tagesordnung vertreten zu sein, bis hin zu Forderungen nach Bushaltestellen in Schlossnähe. Es gibt doch das SGB II, die rechtliche Grundlage von Hartz IV. Dieses Paragrafenwerk ist nicht nur eine einzige große Gemeinheit, es besteht auch aus lauter einzelnen Gemeinheiten, ein Mosaik sozusagen. Behandeln Sie davon in jeder Plenarwoche eine, reicht das für eine ganze Weile und dann können Sie zu anderen Gesetzestexten wechseln, die vergleichbar übel sind.
Heute wollen wir uns mit einer besonders tückischen Vorschrift befassen, die gut versteckt in den Tiefen des SGB II zu fi nden ist und die für die schlimmsten Ungerechtigkeiten sorgt. So bestimmt Paragraf 39 SGB II, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet, keine aufschiebende Wirkung haben. Das klingt sehr abstrakt, hat aber äußerst unangenehme Auswirkungen. Jeder Unsinn, den die zuständige Sozialbehörde beschließt, wirkt sofort und unter Umständen monatelang gegen die Leistungsbezieher. Viele Bescheide sind haarsträubend falsch.
Ein Beispiel: Mein Wahlkreismitarbeiter, der Stralsunder NPD-Kreisvorsitzende Dirk Ahrens, der den Abgeordneten Bluhm so schockiert hat, indem er die schreckliche
Äußerung tat, das deutsche Volk möge doch in Gesundheit weiterexistieren, dieser böse Rassist nach linken Maßstäben bekam gleichsam zur Strafe von der Arge Stralsund ein Anhörungsschreiben, in dem ihm eröffnet wurde, ein Datenabgleich habe ergeben, dass er vom 13.10. bis zum 31.12.2006 Einkommen aus einer Beschäftigung bei einer Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit erzielt habe.
Das wird Sie vielleicht versöhnen, Herr Präsident. Dazu habe er sich im Rahmen seiner Mitwirkungspfl icht zu äußern,
da sonst nicht darüber entschieden werden könne, ob und in welcher Höhe ihm für den oben genannten Zeitraum Leistungen zugestanden hätten. Dieses Behördenschreiben lag in zweifacher Weise leicht neben der Wirklichkeit. Erstens bezog er in diesem Zeitraum keinerlei Leistungen, sodass es die Arge gar nichts anging, wo er wie viel verdiente, und zweitens war er nicht direkt für eine Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit tätig, sondern für die NPD, was nicht ganz dasselbe ist.
Wie Sie sehen, kann selbst ein NPD-Funktionär gelegentlich zu Unrecht beschuldigt werden. Das werden sogar unsere größten Feinde zugeben. Wie kann ein solcher Unfug zustande kommen? Ein Datenabgleich führte zu diesen Ergebnissen. Vielleicht hat sich der Computer gesagt, Ahrens ist ein deutscher Name, dessen Träger für Andrejewski arbeitet, was ein polnischer Name ist.
Ihnen ist ja jetzt aufgefallen, dass der Name Andrejewski polnischer Herkunft ist. Einige haben mir vorgeworfen, der Name wäre nicht arischer Herkunft. Ich muss sagen, das Schloss ist ein seltsamer Ort. Hier dürfen Sie keine Thor-Steinar-Klamotten tragen, aber einen Ariernachweis müssen Sie bringen.
Im Übrigen werden Ihnen meine polnischen Vorfahren auch nicht gefallen, denn einer von denen war dabei im Heer von Jan Sobieski 1683 und hat Wien gegen die Türken verteidigt, während vielleicht ein Vorfahre von Herrn Müller von der SPD, der daneben stand, gesagt hat, toll, dass die Türken hier so viel investieren.
Sie wollen unsere Grundstücke und unsere Wohnungen und die multikulturelle Gesellschaft funktioniert hervorragend.
Aber zum Thema zurück. Wie kann ein solch haarsträubendes Behördenschreiben zustande kommen? Vielleicht ist die ganze EDV untauglich, was für E-Government nichts Gutes erwarten lässt. Nun kann Dirk Ahrens darüber lachen, wenn er demnächst einen Bescheid