Protocol of the Session on November 14, 2007

Antwort der Landesregierung: „Findet im Sportunterricht Schwimmunterricht statt, so gehen die Schwimmleistungen in die Sportzensuren ein. Statistiken über Schülerleistungen werden nicht erhoben. Aus diesem Grunde können keine Aussagen über Schwimmfähigkeiten von Schülern getroffen werden.“

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Eine Antwort, die nicht zuletzt bei den Mitarbeitern des Rostocker Instituts für Sportwissenschaften auf Befremdung stoßen dürfte. Das Aktionsbündnis Schulsport M-V vertritt die Kernförderung nach einer dritten Sportstunde für alle Klassenstufen in dieser Legislaturperiode so, wie im Koalitionspapier vereinbart. Laut Protokoll einer Zusammenkunft vom 25. Juni 2007 mit Herrn Tesch erklärte dieser, die Ganztagsschule biete dafür beste Möglichkeiten. In den anderen Schulformen seien die Stundentafeln bereits voll ausgeschöpft. Auch kommt es darauf an, was die einzelne Schule aus den Stunden macht, über die sie selbst verfügen kann. Das Protokoll ist über Weltnetz abrufbar, nicht, dass gleich wieder jemand denkt, wir hätten irgendwo Agenten sitzen. Wir meinen, die körperliche Betätigung im Rahmen des Schulsports und im Sinne des 3-Stunden-Ziels ist uns zu wichtig, um sie vagen Hoffnungen zu überlassen. Es geht um die Ausbildung körperlicher Grundfähigkeiten und um Gesunderhaltung durch, ich sage es einmal, Pfl icht zum Glück.

Aus besagtem Protokoll geht auch hervor, dass Dr. Hartmut Preuß vom Sportwissenschaftlichen Institut anhand von Ergebnissen der Studie „Bewegte Schule“ die Probleme hinsichtlich körperlicher sportlicher Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern belegt hat. Davon ausgehend fordert er eine stärkere Unterstützung der Schulsportforschung durch das Bildungsministerium.

In der Langzeitstudie „Kinder bewegt“ warten er und Professor Zschorlich mit Zahlenmaterial auf, das uns alle angeht. Über die untersuchten Kindergartenkinder sowie 12- und 13-Jährigen wird sinngemäß festgestellt, jedes vierte Kind sei vor der Einschulung in seiner körperlichen

Entwicklung derart zurück, dass es eigentlich nicht schulfähig ist. Besonders schlechte Werte offenbaren sich bei Körperkoordination, Ausdauer, Kraft. Lediglich fünf Prozent der Schüler in der Sekundarstufe II schaffen einen Klimmzug. Vor 30 Jahren konnten dies noch 95 Prozent. Dr. Gröbe vom Sportlehrerverband fordert staatlicherseits eine klare Zielstellung für die sportliche Grundausbildung von Schülerinnen und Schülern und mehr jüngere Sportlehrkräfte an den Schulen.

Sicherlich, der Vereinssport ist wichtig und nicht mehr wegzudenken, doch beruht er auf freiwilliger Basis, womit ein Garant für die angesprochene Breite im Sinne der Volksgesundheit nicht unbedingt gegeben ist. Diesen hätten sie bei einer konsequenten Anwendung der 3-Stunden-Schulsport-Geschichte. Setzt sich die hier angesprochene Entwicklung fort, gleicht die immer vollmundig betonte Autonomie des Sports in Anbetracht der Zeit einem Trugbild. Wir stimmen jedoch einer Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Lüssow.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/976 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss, zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Zusätzlich wurde beantragt, ihn auch an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Zuruf von der Fraktion der SPD: Können wir auch an alle überweisen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Hauptsache, wir kommen noch überall hin zur Beratung.)

Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf bei Zustimmung aller Fraktionen an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich komme noch mal zurück auf den Tagesordnungspunkt 3. Im Rahmen der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 ist nach der Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf die Abstimmung über die Entschließung zu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/1001 nicht vorgenommen worden. Von daher werde ich die Abstimmung über die Ziffer 2 jetzt durchführen.

Wer also der Entschließung unter Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/1001 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist die Entschließung unter Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf …

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Entschuldigung. Enthaltungen? – Damit ist der Entschließung unter Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/1001 mit Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD bei einigen Enthaltungen zugestimmt worden. Ich ergänze, es war auch bei der Fraktion DIE LINKE eine Zustimmung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Glücksspielstaatsvertragsausführungs- gesetz – GlüStVAG M-V), Drucksache 5/977.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Glücksspielstaats- vertragsausführungsgesetz – GlüStVAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/977 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Lorenz Caffi er. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Ratifi zierungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag legt die Landesregierung nunmehr in einem zweiten Schritt den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrag vor. Das etwas ungewöhnliche Verfahren, bereits das Ausführungsgesetz in den Landtag in Erster Lesung einzubringen, bevor das normsetzende Gesetz in Zweiter Lesung durch den Landtag seine, so hoffe ich, Zustimmung fand, ist dem engen Zeitfenster geschuldet, in dem wir uns bewegen. Der Glücksspielstaatsvertrag soll vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt ist dann allerdings auch ein Ausführungsgesetz notwendig.

Erreicht werden kann dieses Ziel aber nur, wenn die Zweite Lesung zum Staatsvertragsausführungsgesetz in der Landtagssitzung im Dezember stattfi ndet. Wenn man berücksichtigt, dass der Glücksspielstaatsvertrag ein Zustimmungsgesetz ist, ergeben sich daraus nur zwei Alternativen: Entweder die Zustimmung zum Staatsvertrag durch das Parlament – dann brauchen wir eben zu Beginn des nächsten Jahres landesrechtliche Ausführungsbestimmungen – oder der Gesetzgeber lehnt den Staatsvertrag ab, dann ist das Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag obsolet und kann in der Zweiten Lesung abgelehnt werden. Ich hoffe allerdings und werbe dafür, dass der Landtag dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmt und damit aktiv der Spielsucht den Kampf ansagt.

(Udo Pastörs, NPD: Spielsucht!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Glückspielstaatsvertrag die Zustimmung des Parlaments fi ndet, dann werden, wie schon erwähnt, Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages in Mecklenburg-Vorpommern, landesrechtliche Ausführungsbestimmungen benötigt. Auf diese möchte ich im Folgenden eingehen.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Länder die zur Ausführung des Staatsvertrages notwendigen Bestimmungen erlassen, und eröffnet darüber hinaus den Ländern die Möglichkeit, weitergehende Anforderungen, insbesondere zu den Voraussetzungen des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen, festzulegen und die Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Staatsvertrages vorzusehen.

Konkret werden in dem Gesetzentwurf die für die Entscheidung über die Erlaubnis und die für die Glücksspielaufsicht zuständigen Behörden bestimmt sowie das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele geregelt. Abgesehen von der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verlagerung der Aufsicht über die in öffentlicher

Trägerschaft von der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern veranstalteten Lotterien und Sportwetten vom Finanzministerium auf das Innenministerium bleibt es weitgehend bei der bestehenden Aufgabenverteilung.

Der Systematik des Staatsvertrages folgend sind Spezialregelungen für Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial vorgesehen, die im Wesentlichen dem geltenden Recht entsprechen. Darüber hinaus enthält der Entwurf zur Umsetzung des staatsvertraglich normierten Ziels des Spielerschutzes Regelungen zur Errichtung und Unterhaltung eines Sperrsystems, an dem die Lottogesellschaft und die Spielbanken teilnehmen, und die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Es ist auch vorgesehen, die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien im Internet unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2008 zuzulassen. Insoweit macht der Gesetzentwurf von der entsprechenden Ermächtigung im Staatsvertrag Gebrauch.

Als besonders bedeutsam möchte ich das Verbot von ortsgebundenen Verkaufsstellen gewerblicher Spielvermittler erwähnen. Das Lottospielen an den Kassen von Supermärkten und Tankstellen ist damit in MecklenburgVorpommern künftig nicht mehr möglich. Schließlich weise ich auf die einschlägigen Bußgeldtatbestände hin, die eine Sanktionierung von Verstößen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro vorsehen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, jede Medaille hat zwei Seiten. Die Binsenweisheit erstreckt sich auch auf das Glücksspiel. Die glänzende Seite dieser Medaille steht für den Gewinn, die Kehrseite dagegen für den Verlust. Es liegt in der Natur des Glücksspiels, dass dem Gewinn nur einiger weniger der Verlust einer Vielzahl anderer Spielteilnehmer entgegensteht, und der Verlierer trachtet nach Kompensation seines Verlustes. Schnell lösen Spiel, Einsatz, Quoten, Spannung, Gewinnerwartung und Spielergebnis eine Faszination aus, die nachweislich Suchtpotenzial – je nach Art des Glücksspiels – unterschiedlichen Ausmaßes in sich birgt. Mit dem Staatsvertrag im Zusammenhang mit den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen legen wir ein festes Fundament für die Bekämpfung der Spielsucht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine gute Beratung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/977 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsvorschlag mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE bei einer Gegenstimme, Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und Ablehnung der Fraktion der FDP und der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Sechs

ter Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und Stellungnahme der Landesregierung, Drucksache 5/789.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Sechster Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeit- raum 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und Stellungnahme der Landesregierung – Drucksache 5/789 –

Es hat zunächst das Wort der Sozialminister des Landes Herr Sellering.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor nunmehr gut sieben Jahren, am 1. November des Jahres 2000, trat der Rat für Integrationsförderung bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dieses Gremium, kurz Integrationsförderrat, wurde auf der Grundlage des damaligen Integrationsförderratsgesetzes zur Beratung und Unterstützung der Landesregierung bei der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung eingerichtet. Er kann auf sieben Jahre gute Arbeit zurücksehen, in denen sich seine Aktivitäten kontinuierlich gesteigert haben. Über die des vergangenen Jahres 2006 gibt der vorliegende Sechste Tätigkeitsbericht Auskunft. Ich möchte aus der Fülle dessen, was da dargestellt worden ist, nur einige Punkte herausnehmen.

Herausragendes Ereignis war sicherlich die Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften, das hier am 27. Juni 2006 beschlossen wurde. Mit Artikel 1 dieses Gesetzes werden mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegenüber den im Gesetz genannten öffentlichen Stellen festgelegt. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes trat das Integrationsförderratgesetz außer Kraft, aber sein Regelungsgehalt wurde nahezu unverändert in das Landesbehindertengleichstellungsgesetz übernommen. Damit haben wir eine weitgehende Kontinuität und die ermöglicht es auch, dem Integrationsförderrat seine Arbeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken so effektiv wie bisher fortzusetzen.

Wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht, hat sich der Anteil der schwerbehinderten Menschen mit einem Grad von mehr als 50 auf 10,89 Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Landes erhöht. Das ist eine geringfügige Steigerung um 0,3 Prozent. Aber nicht nur der Personenkreis der amtlich anerkannten Menschen mit Behinderungen, der Schwerbehinderten steht im Mittelpunkt der Arbeit des Integrationsförderrates, sondern er wirkt für alle Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Ziel der Arbeit des Integrationsförderrates ist es, zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beizutragen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen. Er unterstützt und berät die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne

Behinderungen zu schaffen. Er wirkt mit an der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und besitzt festgelegte Anhörungs-, Initiativ- und Veröffentlichungsrechte.

Wenn man sich den Tätigkeitsbericht näher anschaut, wird man feststellen, dass er von diesen Rechten sehr umfassend Gebrauch gemacht hat. Im Berichtszeitraum sind ihm von der Landesregierung 43 Entwürfe von Gesetzen, Landesverordnungen, Verordnungen und so weiter zugeleitet worden. In ganz vielen Fällen ist es zu einer deutlichen Verbesserung dieser rechtlichen Vorschriften gekommen, und zwar zu einer Verbesserung im Hinblick darauf, dass sich die Situation der Zielgruppe, nämlich von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, verbessert hat.

Der Integrationsförderrat kann aber auch von sich aus tätig werden. Auch davon hat er im letzten Jahr sehr umfassend Gebrauch gemacht und verschiedenen Ressorts der Landesregierung fachlich fundierte und begründete Empfehlungen zur Verbesserung konkreter Lebenssituationen gegeben. Ich will als Beispiel nur anführen die Empfehlung zu den Aussagegenehmigungen nach Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung zur Bewilligung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und für Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung beziehungsweise Mobilitätsbeeinträchtigung. Solche auf einen konkreten Lebensbereich bezogenen Empfehlungen sind innerhalb der Landesregierung unter Beteiligung verschiedener Stellen, vor allem natürlich der Sachverständigen des Integrationsförderrates, diskutiert worden und dann ist eine Lösung gefunden worden, die ich für sehr klug und für angemessen für diesen Personenkreis halte.

Ich will noch auf einen Begriff eingehen, der insgesamt sehr bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, den der Barrierefreiheit. Dabei ist Barrierefreiheit – ich denke, da stimmen wir überein – mehr als der abgesenkte Bordstein, mehr als der Niederfl urbus mit Neigungstechnik, auch mehr als das Schallsignal für Blinde und Sehbehinderte an einer Ampel. Es geht auch darum, wie es im Paragrafen 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes heißt, dass die Systeme der Informationsverarbeitung und alle Kommunikationseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise zugänglich und nutzbar sind ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Das ist ein sehr weitgehender Begriff, aber ich denke, darauf kommt es an, und das, was wir in diesem Bereich tun, kommt dann am Ende nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern natürlich auch Vätern und Müttern mit Kinderwagen, Menschen, die schweres Gepäck tragen, Menschen, die vorübergehend auf Gehhilfen angewiesen sind. Diese werden sicherlich auch sehr positiv bemerken und hinnehmen, dass es Bahnhöfe mit Aufzügen gibt, dass es Rampen gibt mit einem geringen Gefälle, schwere Türen, die man mit einem Schalter öffnen kann, und so weiter.

Ich denke, dass sich nach und nach Barrierefreiheit, Abbau von Barrieren zu einem Nutzen für alle im Prinzip entwickelt und das der Gesellschaft insgesamt zugutekommt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der Integrationsförderrat ganz besonders aktiv ist, wenn es um die Beseitigung von Barrieren geht, und ich bin sicher, wir werden auch in Zukunft weiter sehr gut zusammenarbeiten, in erster Linie natürlich das Sozialministerium, aber ebenso alle anderen Ressorts.

Meine Damen und Herren, der Integrationsförderrat ist natürlich den Ressorts des Landes, den Ministerien nicht immer nur ein bequemer Partner. Er fordert zum Teil auch dazu heraus, dass man festgefahrene Denkschemata verlässt, dass man sich mit neuen Ideen auseinandersetzen muss, dass man sich vor allem mit dem Anderssein, mit anderen Lebensbedingungen als den bekannten auseinandersetzen muss. Ich weiß aber auf der anderen Seite auch, dass es inzwischen zu regelrechten Partnerschaften gekommen ist zwischen dem Integrationsförderrat und den verschiedenen Ressorts, weil sich dann doch im Laufe der Zusammenarbeit herausgestellt hat, dass das gemeinsame Zusammenwirken von Nutzen ist. Das ist nicht nur von Nutzen für das, was jeder Einzelne selbst zu tun hat, sondern vor allem auch für diejenigen, für die der Integrationsförderrat steht, wofür er sich einsetzt, für die Menschen in unserem Land, die mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung leben müssen und unsere Hilfe brauchen. In diesem Sinne wünsche ich mir auch weiter eine gute und auf dieses Ziel ausgerichtete Zusammenarbeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)