Protocol of the Session on October 18, 2007

Herr Leonhard, Ihnen möchte ich sagen, und das trifft natürlich für alle, die wir an den Sitzungen teilgenommen haben, zu: Sicher gibt es eine unterschiedliche Wahrnehmung der Darstellungen, aber eins sollten wir uns doch zu Herzen nehmen, dass wir gemeinsam an der Lösung der Probleme arbeiten.

(Udo Pastörs, NPD: Siehste, da war es. Gemeinsam!)

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, der Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Zunächst sollte die Geeignetheit und Erforderlichkeit polizeilicher Befugnisse auf der Grundlage des SOG einer kritischen Gesamtwürdigung unterzogen werden. Hier frage ich mich, und das haben wir heute schon mehrfach gehört: Soll ein einziger, wenn

auch einzigartiger Polizeieinsatz über die Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Norm entscheiden? Meines Erachtens ist dies ein langfristiger Prozess. Deshalb hat ja gerade der Minister ausgeführt, dass alle Eingriffsbefugnisse der Polizei einer ständigen Kontrolle hinsichtlich ihrer Praktikabilität und Rechtmäßigkeit unterliegen. Eines gesonderten Arbeitsauftrages an die Landesregierung bedarf es aus diesem Grunde nicht.

Meine Damen und Herren, mich erinnert dieser Punkt Ihres Antrages an etwas anderes. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auf einem Hearing am 7. Juli 2007, das vom Republikanischen Anwaltsverein Attac Deutschland und dem Verein Rote Hilfe durchgeführt wurde, dargelegt, warum die in Ihrem Antrag bezeichneten Vorschriften seiner Meinung nach verfassungswidrig sind. So kritisierte er, er habe die Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung nach Paragraf 29 Absatz 1 Ziffer 2 SOG Mecklenburg-Vorpommern nicht prüfen können, weil die Daten, so, wie es Paragraf 36 SOG verlangt, gelöscht worden seien. Unter diesem Blickwinkel kann man natürlich über die Geeignetheit von Normen streiten. Man muss sich nur fragen, was wiegt mehr, das Interesse der Betroffenen an der Löschung seiner Daten oder das Interesse der Öffentlichkeit an einer Prüfung.

Meine Damen und Herren, als nächsten Punkt verlangen Sie eine kritische Gesamtwürdigung der rechtlichen Regularien der Amtshilfe. Damit wird natürlich auf den Einsatz von Tornados der Bundeswehr Bezug genommen. Wiederholt und auch heute hat der Minister ausgeführt, rechtliche Grundlage der Amtshilfe sei Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz gewesen. Hierbei handelt es sich um die grundsätzliche Regelung der Amtshilfe zwischen den Behörden des Bundes und der Länder. Und die Norm ist bewusst weit gehalten, um alle Fälle der Amtshilfe zu erfassen. Entscheidend für die Gewährung der Amtshilfe ist allein, ob die ersuchende Behörde die beantragte Maßnahme selbst mit vertretbarem Aufwand durchführen kann. Ist dies nicht der Fall, hat die ersuchte Behörde die Amtshilfe zu bewilligen. Während der Vorbereitung des Weltwirtschaftsgipfels hat das Innenministerium unseres Landes das Bundesministerium für Verteidigung um Amtshilfe ersucht. Weder die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern noch die Polizeien des Bundes und der anderen Länder waren in der Lage, zur Erkennung möglicher Erddepots sowie zur Erfassung von Manipulationen an wichtigen Straßenzügen Aufklärungsfl üge durchzuführen.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Die Bundeswehr erbrachte die Aufklärungsfl üge im Rahmen der gewährten Amtshilfe nach Anforderung durch die Einsatzkräfte vor Ort.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Entscheidend für den einzelnen Einsatz ist die konkrete Situation. Diese zu beurteilen, obliegt den spezialisierten Einsatzkräften vor Ort. Der Minister hingegen koordiniert grundsätzliche Fragen. Dabei sollten wir es auch belassen.

Meine Damen und Herren, der letzte Punkt Ihres Antrages kommt zur Unzeit. Sie wissen ebenso gut wie ich – und das hat der Minister hier deutlich ausgeführt –, dass das Ministerium die fi nanzielle Abwicklung des Gipfels nicht beeinfl ussen kann und eine Fristsetzung zum 31.12.2007 deswegen keinen Sinn macht. Eine endgültige Abrechnung kann erst erfolgen, wenn alle Länder die Einsätze ihrer Landespolizeien abgerechnet haben. Davon sind

wir momentan weit entfernt, denn wir haben die Ausführungen des Ministers dazu gehört. Ich bin mir sicher, der Innenminister wird das Parlament zu gegebener Zeit über die tatsächlich durch den Weltwirtschaftsgipfel entstandenen Kosten informieren. Bis dahin, und das kann ich auch für unsere Fraktion sagen, muss uns der gegebene Zwischenbericht genügen.

Meine Damen und Herren, um es noch einmal zusammenzufassen: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in großen Teilen nicht erforderlich und im Übrigen zur Unzeit gestellt. Wir werden ihn deswegen ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Lietz.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Landesregierung wird aufgefordert, aus der Durchführung und Auswertung des“ G8-Gipfels „in Heiligendamm unverzüglich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und den Landtag hierüber … zu unterrichten“, heißt es im Antrag der linksextremistischen Fraktion.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das gibt es ja wohl nicht! Das gibt es ja wohl nicht!)

Welche notwendigen Konsequenzen meinen Sie, meine Damen und Herren? Und um Himmels willen, …

Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Ich weise diese Bezeichnung der Fraktion DIE LINKE zurück.

Und um Himmels willen, was soll sich das Parlament hier unter dem Begriff „Geeignetheit polizeilicher Befugnisse“ vorstellen? Was Sie konkret mit Ihrem Antrag von der Landesregierung wollen, verschwand in der Rede des Genossen Ritter ebenso ins Nebulöse wie das, was wir zum G8-Spektakel von Innenminister Caffi er bisher hierzu gehört haben. Aber nachdem ich im Innenausschuss Zeuge wurde, wie der Linksextremist Ritter von der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE …

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Na, was soll das denn?! – Zuruf aus dem Plenum: Pfui! – Irene Müller, DIE LINKE: Was ist denn hier los?!)

Herr Pastörs! Herr Pastörs, ich erteile Ihnen für die wiederholte Bezeichnung einen Ordnungsruf und mache Sie gleich darauf aufmerksam, da Sie zwei Ordnungsrufe schon erhalten haben, beim dritten Ordnungsruf wird Ihnen das Wort entzogen.

Worauf bezog sich denn jetzt der zweite? Welches Wort?

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Auf den „Linksextremisten Ritter“.)

Auf den „Linksextremisten“. Ich habe das vorhin schon zurückgewiesen und deswegen haben Sie jetzt einen Ordnungsruf erhalten.

Der Verfassungsschutz bezeichnet diese Herrschaften so! Bitte schön, ich werde darauf verzichten.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

DIE LINKE versuchte, Einsatzkräfte der Polizei pauschal zu kriminalisieren.

(Irene Müller, DIE LINKE: Jetzt ist er durcheinandergekommen.)

Und was versteht der Herr Ritter denn unter Geeignetheit? Etwa die Forderung, dass linksextremistische Gewalttäter in Polizeiberichten nur noch Störer zu nennen sind? Wir von der NPD würden sogar einem Antrag der Kommunisten zustimmen, wenn dieser wirklich Substanz hätte, zum Beispiel die Forderung härtester Bestrafung der linkschaotischen Gewalttäter von Rostock,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

die Verurteilung Verantwortlicher in der Polizeiführung wegen Strafvereitelung im Amt,

(Reinhard Dankert, SPD: Über was für einen Antrag reden Sie eigentlich?)

wegen Duldung schwerster Straftaten gegen Personen und Sachen, meine Damen und Herren. Was ist das für eine Polizeiführung, die ihre Kollegen nur als Material ansieht und auf dem Altar des parteipolitischen Opportunismus opfert? Kleine Kostprobe Caffi er`scher Deeskalationskrankheit aus dem GdP-Bericht: „Bei dem Hilferuf ,Wir brauchen Unterstützung‘ wurde“ durch die Deeskalationisten à la PDS Ritter und CDU Caffi er „geantwortet: ,Schlagen Sie sich zum Wasser durch, dort steht ein Seenotkreuzer!‘“. „Steinplatten, Raketen und Brandsätze fl iegen auf Polizisten. Autos brennen, Scheiben zerplatzen!“, meldeten die Zeitungen. Das ist das, was in Ihrem Antrag fehlte, Herr Ritter.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die Redezeit ist beendet.)

Und wenn Sie in dieser Richtung hier Ihren Antrag ausgestaltet hätten, dann hätten Sie sicher sein können, dass die NPD diesem Antrag auch zugestimmt hätte.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ein Glück! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Pastörs, ich möchte Sie doch noch einmal darauf hinweisen, dass die Würde dieses Hauses auch in den Redebeiträgen zu beachten ist!

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das Wort hat jetzt der Innenminister Herr Caffi er.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um hier keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen, weil Sie das immer wieder behaupten: DIE LINKE, ehemals PDS, wird in diesem Land nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet.

(Udo Pastörs, NPD: Nein, aber im Bund. Aber im Bund wird sie beobachtet. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern.)

Wir sind meines Wissens im Landtag Mecklenburg-Vorpommern und da sind auch die Zuständigkeiten. Das möchte ich gerne geradegerückt haben.

(Udo Pastörs, NPD: Sie werden durch den Verfassungsschutz beobachtet.)

Ich weise aus diesem Grunde auch ausdrücklich die Betrachtung zurück, dass man DIE LINKE in dem Fall jetzt hier als Linksextremisten bezeichnet.

(Udo Pastörs, NPD: Und das sagt der CDU-Innenminister.)

Sie ist bei uns kein Beobachtungsobjekt.

(Udo Pastörs, NPD: Nomen est omen, Herr Caffi er.)