die überzeugen mich überhaupt nicht. Ich will Ihnen aber auch sagen, wäre ich CDU-Politiker, würde …
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, bitte nicht. Tun Sie uns das nicht an!)
denn tue ich das, fällt es mir künftig schwer, das Bild vom rechten und vom linken Rand zu zeichnen in der politischen Auseinandersetzung. Und das ist doch der eigentliche Hintergrund Ihres Tuns, Herr Dr. Jäger.
Das aber ist genauso falsch wie die regelmäßig auch von Ihnen in der Vergangenheit stattgefundene Gleichsetzung meiner Partei mit der NPD.
Sie haben damit dem gemeinsamen Engagement gegen den Rechtsextremismus hier im Haus ein großes Stück Glaubwürdigkeit genommen. Wir werden dennoch auch einem ungeänderten Antrag der Koalition zustimmen.
Ich frage Sie aber: Wollen Sie dann in der Bundesrepublik verschweigen, dass die Fraktion DIE LINKE hier im Landtag Ihrem Antrag zugestimmt hat? Ich glaube, das wird so nicht gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man muss dem Abgeordneten Andrejewski durchaus ein Stück weit dankbar dafür sein, dass er durch seinen Redebeitrag noch einmal darauf aufmerksam gemacht hat, worum es in der ganzen Spitzelaffäredebatte eigentlich ging. Es wabert hin und wieder durch die Öffentlichkeit, als wären Spitzel beziehungsweise V-Leute in den Reihen der NPD ein verfassungsrechtliches Problem. Wenn das so wäre, würden wir in einer absurden Situation leben,
denn unsere Verfassung schreibt geradezu die Möglichkeit vor, dass wir uns verfassungsfeindlicher Parteien erwehren können. Und wo sollen die Informationen herkommen, wenn nicht dadurch, dass entsprechende Informanten auch in dieser Szene eingesetzt werden?
Dies ist also überhaupt nicht der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt war, und darauf hat Herr Andrejewski richtig hingewiesen, mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Minderheitenvotum: „Mitglieder der Führungsebene, die mit einander entgegengesetzten Loyalitätsansprüchen des staatlichen Auftraggebers und der observierten Partei konfrontiert sind, schwächen die Stellung der Partei als Antragsgegnerin vor dem Bundesverfassungsgericht im Kern. Sie verfälschen unausweichlich die rechtsstaatlich notwendige freie und selbstbestimmte Selbstdarstellung der Partei im verfassungsgerichtlichen Prozess.“ Zitatende. Es ging also um eine Verfahrensfrage. Und im Übrigen, das war das Minderheitenvotum, das war nicht die Mehrheitsposition des Bundesverfassungsgerichts.
Herr Andrejewski, wenn Sie sagen, Sie hätten für ein mögliches Verfahren dadurch vorgebaut, dass Sie schon Ihre Anti-PKK gegründet hätten, um im Prinzip wieder so ein Scheitern zu provozieren, dann, glaube ich, kann man sich getrost zurücklehnen und das als juristischen Kindergarten betrachten.
Mit solchen vermeintlichen Tricks wird es selbst denjenigen Verfassungsrichtern, die gegebenenfalls Verfahrenszweifel äußern, sehr, sehr leichtfallen, sie hintanzustellen. Denn ansonsten könnte ja jede Partei mit ihrer Gründung zugleich provisorisch und präventiv eine Kommission ein
richten, die für alle Fälle in der Zukunft schon mal prüft, was könnte denn passieren, wenn irgendwann mal ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.
Aber der eigentliche Hintergrund für meine Wortmeldung ist der Beitrag von Herrn Jäger. Ich denke, viele hier im Raum verstehen, dass es eine gewisse Differenz gibt, aber ich möchte uns doch alle dazu ermuntern, vielleicht wieder einen Gang zurückzuschalten in der Diskussion, und zwar aus folgendem Grund: Die Linkspartei, so habe ich das verstanden, fühlt sich übergangen, weil an einem Antrag nicht beteiligt, der sich richtet auf die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und der den Konsens der Demokraten widerspiegeln sollte.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei, Sie selbst haben in diesem Parlament mehrfach Anträge alleine eingebracht, ohne mit uns zu sprechen, die sich auf das Problem des Rechtsextremismus bezogen. Ich erinnere an KZ-Gedenkstättenfahrten, ich erinnere an eine Entschließung zu Lichtenhagen. Wenn wir …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie kennen aber den Brief vom 4. September an Ihren Fraktionsvorsitzenden?)
Moment, Moment! Das geht nicht. Der Redner hat das Wort. Herr Brodkorb hat deutlich gemacht, dass er keine Zwischenfragen zulässt.
Das heißt also, es hat, wenn man es jetzt ganz spitz interpretiert, solche Vorfälle – in Anführungszeichen – längst gegeben. Wir sind damit hier im Parlament konstruktiv umgegangen
weil ich nicht Mitglied der CDU bin. Ich spreche dafür, dass wir nicht mit dem Finger aufeinander zeigen sollten.
Nein, lassen Sie uns doch heute einfach Folgendes verabreden, Frau Gramkow, das wäre mein Vorschlag, und dann gehen wir zur Tagesordnung über:
(Irene Müller, DIE LINKE: Wer hat denn hier mit dem Finger gezeigt, dass wir nicht mit dabei sein können?!)
Immer dann, wenn wir vorhaben, Entschließungen oder Anträge einzubringen, die sich auf das Thema Demokratie beziehen, auf das Thema Umgang mit Rechtsextremismus,