Protocol of the Session on October 17, 2007

Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Wenn sich schon Verwaltungsverfahren derart in die Länge ziehen – und die gibt es zuhauf –, dann muss es doch möglich sein, Zwischennachrichten zu erstellen. Alle reden immer nur von Bürgerfreundlichkeit, von Service. Dabei kann es aber unserer Ansicht nach nicht bleiben.

Und ein Zweites, leider ein Dauerbrenner: In der überarbeiteten Beschlussfassung wollten wir die Landesregierung auffordern, unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung in Gesprächen mit den Grundsicherungsträgern darauf hinzuwirken, dass diese die in den Richtlinien zur Beurteilung der Angemessenheit von Wohnraum und Heizung vorhandenen Ermessensspielräume ausnutzen und die Richtlinien nicht schematisch anwenden.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Insbesondere soll vor Aufforderungen zum Umzug die Zumutbarkeit vor dem Hintergrund der persönlichen Lebensumstände des Betroffenen und der Gegebenheiten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt geprüft werden.

Meine Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung entbindet uns meiner Meinung nach nicht von der Verpfl ichtung, uns im Interesse der Betroffenen einzuschalten. Wir würden es uns daher auch zu einfach machen, uns unter Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung zurückzuziehen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die KAG-Problematik, aber das nur am Rande.

Meine Damen und Herren, auf der Grundlage von Paragraf 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlich angemessenen Aufwendungen erbracht. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist für jeden Einzelfall gesondert zu beurteilen. Man berücksichtigt unter anderem die Zahl der Familienangehörigen, deren Alter und darüber hinaus das örtliche Mietniveau und die Möglichkeit, in der Region preiswerten oder kleineren Wohnraum zu fi nden. Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit stellen Landkreise und kreisfreie Städte in Richtlinien auf. Erfreulich ist, dass in einigen Richtlinien Hinweise aufgenommen wurden, wie ein Wohnraummehrbedarf begründet werden kann.

Der Bürgerbeauftragte forderte zu Recht die Grundsicherungsträger auf, die Richtlinien nicht schematisch anzuwenden und insbesondere vor der Aufforderung zum Umzug die Zumutbarkeit zu prüfen. Das ist auch der Ansatz meiner Fraktion. Wir sagen nicht, dass kein Ermessen ausgeübt wird. Wir wollen aber in besonderem Maße die Zuständigen darauf aufmerksam machen, zukünftig verstärkt von ihrem Ermessen im Sinne der Betroffenen Gebrauch zu machen.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich erwähnen, dass in der Entschließung die Landesregierung darauf hinwirken sollte, dass Leistungsempfänger für den Fall, dass sie von den Grundsicherungsträgern aufgefordert werden, zur Reduzierung ihrer Unterkunftskosten Inserate zur Wohnungssuche und Untervermietung zu schalten, einen Zuschuss erhalten. Der Hintergrund: Viele Bürgerinnen und Bürger sprachen beim Bürgerbeauftragten vor, weil von ihnen eine Reduzierung ihrer Unterkunftskosten verlangt wurde. Sie hatten jedoch weder eine Möglichkeit zur Untervermietung, noch war der Vermieter mit einer Herabsetzung der Miete einverstanden. So war die letzte Möglichkeit zur Kostenreduzierung der Umzug. Hier musste festgestellt werden, dass die Forderung umzuziehen teilweise nicht dem Angebot auf dem regionalen Wohnungsmarkt entsprach. So scheiterte eine Kostenreduzierung manchmal nicht an der Umzugsbereitschaft. Es stellte sich in einem Fall auch heraus, dass nach wie vor kein angemessener, den Vorgaben der Richtlinien entsprechender Wohnraum angeboten werden konnte.

Die Betroffenen müssen ihre Bemühungen um eine Senkung der Unterkunftskosten bei der Arge einreichen. Gegebenenfalls werden sie aufgefordert, nicht nur an ihrem bisherigen Wohnort, sondern im gesamten Landkreis nach angemessenem Wohnraum zu suchen. Unsere volle Unterstützung erfährt daher auch der Vorschlag des Bürgerbeauftragten, dass die Leistungsempfänger einen Zuschuss für die Schaltung von Inseraten zur Wohnungssuche und Untervermietung erhalten, wenn sie von den Grundsicherungsträgern aufgefordert werden, auf diese Weise ihre Unterkunftskosten zu reduzieren. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit. Schade nur, dass SPD und CDU auch in diesem Punkt dem überarbeiteten Beschlussvorschlag nicht beitreten wollten.

Meine Damen und Herren, ich kann mich an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Ein wenig mehr Unterstützung für den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch um unser selbst willen, hätte uns ganz gutgetan. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/890, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern auf der Drucksache 5/420 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist bei zwei Stimmenthaltungen und ansonsten Zustimmung durch das Hohe Haus die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/890 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern auf der Drucksache 5/881.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/881 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Abgeordnete Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung bittet der Petitionsausschuss den Landtag, dem Abschluss von 118 Petitionen zuzustimmen. Dabei soll in 104 Fällen ein Sachbeschluss erfolgen, 6 Petitionen sollen an die für ihre Behandlung zuständige Stelle weitergeleitet werden und in 8 Fällen empfi ehlt der Petitionsausschuss, von der Behandlung der Eingaben aus den verschiedensten Gründen abzusehen. Das kön

nen vorliegende gerichtliche Entscheidungen sein, um deren Änderung die Bürger uns baten, Angelegenheiten, die nur auf privatrechtlichem Weg gelöst werden können, oder Eingaben, die von ihren Verfassern nicht eigenhändig unterschrieben worden sind.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz anmerken, dass es in Mecklenburg-Vorpommern leider immer noch nicht möglich ist, Petitionen zu behandeln, die per E-Mail eingereicht worden sind. Das halte ich langsam für ein bisschen veraltet. Ich denke, dass wir uns in den nächsten Wochen und Monaten dieser Problematik stellen sollten.

Aber zurück zur vorliegenden Beschlussempfehlung: Seit Erstellung der vorangegangenen Beschlussempfehlung hat der Petitionsausschuss fünf Sitzungen durchgeführt, in deren Verlauf 25 Petitionen mit Vertretern der dafür zuständigen Ministerien beraten worden sind. Im Mittelpunkt dieses Beratungszeitraumes standen Petitionen, die sich mit den Problemen rund um das KAG befassten. Die Bürgerinnen und Bürger beklagten sich in diesen Zuschriften darüber, dass sie zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden, obwohl sie ja Abwasser immer noch in eine Leitung einleiten, an deren Bau sie zu DDR-Zeiten selbst mitgewirkt haben, die sogenannte und uns allen hinlänglich bekannte Altanschließerproblematik.

Hierzu hat der Petitionsausschuss eine intensive Beratung mit einem Vertreter des Innenministeriums durchgeführt, die zudem auch aus meiner Sicht zu bedauerlichen Ergebnissen geführt hat, dass das Vorgehen der Zweckverbände in diesem Zusammenhang nicht zu beanstanden ist und eine Änderung des KAG jetzt auch in Bezug auf die Altanschließerproblematik nicht angezeigt ist, unter anderem weil auf der Grundlage des jetzt gültigen KAG die überwiegende Anzahl der Bescheide bereits erlassen und zum Großteil auch rechtskräftig sind. Zumindest ist den Einreichern der Petitionen die Rechtslage noch einmal klar und deutlich erläutert worden und das ist ja auch in manchen Fällen schon ein Erfolg.

Leider konnten wir uns auch nicht mehrheitlich entscheiden, diese Problematik der Regierung und den Fraktionen zu übergeben, weil aus unserer Sicht eine Gesetzesänderung in einigen Fällen angezeigt ist.

Ein weiteres Problem, mit dem sich der Petitionsausschuss seit Vorlage der letzten Beschlussfassung intensiv befasst hat, ist die Übernahme der Beförderungskosten für hochbegabte Kinder durch die Landkreise. Dem Petitionsausschuss lagen mehrere Eingaben von Eltern, in einem Fall auch von Großeltern vor, in denen sie sich darüber beklagten, dass ihre Kinder in hochbegabten Klassen eine ihren speziellen Fähigkeiten angemessene Förderung erhielten, die Eltern allerdings die Beförderungskosten selbst zu tragen hätten, wenn sich die Schule in einem anderen Landkreis beziehungsweise einer anderen kreisfreien Stadt als der Wohnort der Kinder befi ndet. Das Bildungsministerium hat in einer dazu einberufenen Beratung klargestellt, dass es sich bei der Übernahme der Beförderungskosten gemäß Schulgesetz nicht um eine Landesaufgabe handelt und diese Systematik auch nicht durchbrochen werden darf.

Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Beförderungskosten in der Regel bis zum Ende der Schulpfl icht und bis zu ihrer jeweiligen Grenze als Pfl ichtaufgabe. Alles darüber hinaus ist eine freiwillige Aufgabe und welches Schicksal diese in Zeiten vermeintlich knapper Kassen erleiden können, wissen wir alle. Hochbegabte Klassen sind aber nach dem Schulgesetz nur in Schwerin,

Rostock, Greifswald und Neubrandenburg eingerichtet worden, sodass auf manche Eltern unter Umständen erhebliche Beförderungskosten zukommen.

Die Vorstellung, dass auch ein hochbegabtes Kind eine angemessene Förderung deshalb nicht erhalten kann, weil seine Eltern die Kosten für die Schülerbeförderung nicht bezahlen können, war für die Mitglieder des Petitionsausschusses völlig unakzeptabel. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung gebeten worden, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Gespräche dahin gehend zu führen, Anträge auf Übernahme von Fahrtkosten für hochbegabte Kinder über die Pfl ichtaufgabe hinaus sehr sorgfältig im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

Aber ich denke, hier haben wir auch alle eine Aufgabe. Viele von uns sind ja Mitglied in einem Kreistag. Mir scheint, wir sollten da unseren Kollegen immer wieder klarmachen, dass die Förderung von hochbegabten Kindern nicht in erster Linie eine Belastung, sondern zu allererst eine Chance für unser Land ist.

(Beifall Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Im Endeffekt konnte der Petitionsausschuss auch die Beratungen zu diesen Petitionen leider nicht abschließen, weil dem Anliegen der Petenten entsprochen worden ist. Allerdings war auch in diesem Fall das Einreichen der Petitionen nicht sinnlos, sondern wir Politiker wurden anhand von ganz konkreten Einzelfällen auf Probleme, die sich bei der Umsetzung eines Gesetzes ergeben haben, aufmerksam gemacht. Wir haben nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wissen um die Problematik bei der nächsten Änderung des Schulgesetzes und haben die eigentlichen Entscheidungsträger entsprechend sensibilisiert. Vielleicht wird in dem einen oder anderen Fall dann ja auch auf diese Art und Weise geholfen.

Übrigens befi ndet sich, wie Sie wissen, in dieser Beschlussempfehlung auch eine Petition, mit der der Petent den Landtag auffordert, dafür zu sorgen, dass seine Ausschüsse öffentlich tagen. Dieser Petition konnte nicht entsprochen werden – eigentlich bedauerlich. Aber der Petitionsausschuss hat in der Zeit seiner letzten Beschlussempfehlung drei Beratungen vor Ort mit den Petenten und Vertretern von Ministerien und Behörden durchgeführt. Die nächste fi ndet im Übrigen übermorgen statt. Gerade diese Beratungen sind häufi g für alle Beteiligten sehr hilfreich. Im Gespräch und im wörtlichen Sinne angesichts der Problematik werden des Öfteren Kompromisslösungen gefunden, die am berühmten Grünen Tisch undenkbar erschienen. Vielleicht können wir vor dem Hintergrund der eben erwähnten Petition und unseren guten Erfahrungen mit Ortsbesichtigungen zukünftig häufi ger von unserem hier im Petitionsgesetz verankerten Recht Gebrauch machen und uns Petenten zur Beratung ihrer eigenen Petition in den Ausschuss einladen. Ich würde dieses begrüßen und die Bürger mit Sicherheit auch.

Der Petitionsausschuss hat zwar nicht alle in der Beschlussempfehlung aufgelisteten Petitionen einstimmig abgeschlossen, aber der Beschlussempfehlung insgesamt dann doch einstimmig zugestimmt. Deshalb bitte ich Sie, ihr ebenfalls zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Es hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte, Frau Abgeordnete.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen sehr, sehr umfangreichen Bericht über die Petitionen, die wir in dem Berichtszeitraum Juni bis August im Ausschuss bearbeitet haben, hat Ihnen unsere Vorsitzende bereits gegeben. Wir haben Petitionen, die sich immer wieder auf irgendwelche Arten und Weisen gleichen, das gleiche Problem darstellen, nur dementsprechend unterschiedlich, weil es sich um andere Personen handelt, um andere Zeit, um anderen Raum. Die Petitionen, die uns betroffen haben in Richtung Abgabengesetz, in Richtung Wasser, Abwasser, in Richtung Arbeitslosengeld II und so weiter und so fort hat Ihnen Frau Borchardt bereits dargestellt.

Es ist dieses Mal aber auch passiert in diesem Berichtszeitraum, dass Themen, wo wir dachten, sie sind erledigt, abgeschlossen, wieder aufgenommen werden mussten, weil doch Dinge sich ereigneten, die Lücken darstellten. So hatten wir es wieder zu tun mit der Zweitwohnungssteuer. Eine große Problematik der Erhebung von Zweitwohnungssteuer in Richtung Studentinnen und Studenten hatten wir ja bereits positiv zugunsten von den Studentinnen und Studenten abgeschlossen. Aber auch Problematiken Zweitwohnungssteuer ganz anderer Art und Weise lagen auf dem Tisch und diesmal waren wir ebenfalls in der Lage, die Kommunen dahin gehend zu beraten beziehungsweise die Petenten dahin gehend zu beraten, wie sie mit Zweitwohnungssteuern umzugehen haben. Es ist nach wie vor so, dass wenn so eine Steuer beschlossen wird, es deswegen nicht heißt, dass man als Kommune da eine Einnahmequelle hat, die ununterbrochen fl ießt, so, wie man sich das einfach denkt. Diese Petition hatte also Erfolg.

Leider müssen wir auch feststellen, dass wir immer mehr Petitionen haben, wo es um die Ausstattung mit Heil- und Hilfsmitteln geht. Dankenswerterweise hat Herr Schubert vorhin auch schon darauf hingewiesen. Es scheint zum „Sport“ zu werden, dass Reha-Träger und Krankenkassen Hilfsmittelanträge, Heilmittelanträge grundsätzlich erst mal ablehnen, wenn es von einem Erstantragsteller zum Antrag kommt. Wir haben auch zu verzeichnen, dass immer noch Behörden und Institutionen sich sehr ungern mit dieser Problematik befassen und nicht ausschlaggebend ordentliche Auskunft geben, wie die Hinweise gegeben werden müssen Richtung Widerspruch, Richtung Sozialgericht und so weiter und so fort. Es ist besonders ärgerlich deshalb, weil gerade Heil- und Hilfsmittel keine Dinge sind, die ewig und drei Tage warten können, bevor der Betroffene mit ihnen umgehen kann, bevor er sie benutzen darf, sondern da ist dringend schnelle Hilfe notwendig.

Zu drei Petitionen möchte ich hier noch einmal sprechen. Es waren drei Petitionen von unterschiedlichen Personen zum gleichen Thema. Und zwar war an uns die Aufgabe gestellt worden und die Bitte gerichtet worden zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, Heilerzieherinnen und -erzieher zum pädagogischen Personal in einer Kindereinrichtung einstellen zu dürfen. Wir haben dazu den Sozialmi

nister noch mal gehört, das genau miteinander beraten und haben ganz eindeutig festgestellt, Heilerzieherinnen und Heilerzieher werden deshalb als Heilerzieher ausgebildet, weil wir ihre Ausbildung als zusätzliches Angebot, als zusätzliche Arbeit in Kindereinrichtungen brauchen. Die pädagogische Arbeit muss von Pädagogen gemacht werden und hat in dem Sinne mit der gesundheits- und medizinischen Betreuung der heilerzieherischen Betreuung nichts zu tun. Ein Einstellen von Heilerziehern und ein Einsetzen dieser Heilerzieher als Pädagogen ist demzufolge nicht möglich, von uns nicht gewünscht, ein Verwischen ebenfalls nicht, weil wir sehr genau wissen, Heil erzieherinnen und -erzieher werden gebraucht, Pädagogen werden gebraucht, und demzufolge sollen sie auch da sein für ihre spezifi schen Aufgaben.

Dahin gehend haben wir zwar den Petenten nicht in der Art antworten können, wie sie es eigentlich gewollt haben, nämlich dass wir bestätigen, dass Heilerzieher auch pädagogische Arbeit übernehmen sollen, als Pädagogen arbeiten sollen. Wir haben aber, denke ich, ganz deutlich klargelegt, wofür welche Berufsgruppe da ist, wofür welche Berufsgruppe eingesetzt werden soll und auf welche Art und Weise die Arbeit an den Kindern, mit den Kindern, für die Kinder zu positiven Ergebnissen führen soll. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/881, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/881 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Besteuerung von Flugbenzin und Stärkung des ÖPNV, auf der Drucksache 5/344, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/923.

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Besteuerung von Flugbenzin und Stärkung des ÖPNV – Drucksache 5/344 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/923 –