Protocol of the Session on October 17, 2007

Herr Innenminister, so, wie ich Sie jetzt verstanden habe, und so, wie Sie zu interpretieren sind, sind Ihre Äußerungen, die Sie hier gemacht haben, ein eindeutiger Aufruf an die Hansestadt Rostock, sich intensiv und ernsthaft Gedanken zu machen, die Fremdenverkehrsabgabe zu erheben,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

und das unter der Maßgabe, wie ich es vorhin gesagt habe, dass die Fremdenverkehrsabgabe nur zu etwa einem Drittel wirklich effektiv als Summe dort ankommt, wo sie hin soll, nämlich für die Fremdenverkehrsinvestition,

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

und das, wenn man sich mal Zahlen vor Augen führt, wenn man sagt, ich habe 100.000 Euro Einnahmen durch Kurabgabe, gegen die Einnahmen in der Fremdenverkehrsabgabe im Verhältnis im Land zwischen fünf und zehn Prozent. Lassen Sie uns doch nicht darüber streiten. Aber wenn ich 100.000 Euro Kurabgabe habe, habe ich im Verhältnis dazu 5.000 bis 10.000 Euro Fremdenverkehrsabgabe. Wenn ich davon ein Drittel wirklich effektiv vor Ort entstehen lasse, dann haben Sie bei 100.000 Euro Kurabgabe einen wirklichen Effekt von 1.500 bis 3.000 Euro für die Stadtkasse der Hansestadt Rostock.

Es geht um Ungleichbehandlung. Und Sie, Herr Minister, sagen, es geht um Fokussierung von Privilegierten oder von Privilegien. Wir als Liberale sagen sehr klar und deutlich, Ungleichbehandlung in einer Kommune, die durch ihren Status geteilt ist, so wie die Hansestadt Rostock zwischen Warnemünde und der Innenstadt in Rostock, wird es mit uns als Liberale nicht geben.

Und die Unterstellung, dass wir, wenn wir heute über die Fremdenverkehrsabgabe reden, morgen über die Kurabgabe rege diskutieren werden, diese Unterstellung drücken wir gepfl egt gesagt in den Skat. Ich bitte Sie von den Koalitionsfraktionen, noch mal intensiv – auch in Anbetracht unserer Ansprüche, die wir am morgigen Tag für unsere gemeinsame politische Arbeit hier im Parlament machen werden –, noch mal dringlich zu überlegen, ob Sie uns als Oppositionsfraktion nicht die Chance geben, zumindest über dieses an Ungerechtigkeit, an Ungleichbehandlung im Ausschuss zu reden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/883 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Zwölfter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2006, auf der Drucksache 5/420, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 5/890.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Zwölfter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes

Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2006 – Drucksache 5/420 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/890 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Bericht komme, möchte ich mich im Namen des Petitionsausschusses – und ich denke, auch in Ihrem Namen – beim Bürgerbeauftragten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Büros recht herzlich für den vorliegenden Bericht, für die Fleißarbeit und auch für die aufgezeigten Lösungsansätze bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Nachdem der Bürgerbeauftragte dem Landtag mit Schreiben vom 29.03.2007 seinen Bericht für das Jahr 2006 zugeleitet hat, wurde er an den Petitionsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Agrarausschuss, den Bildungsausschuss, den Verkehrsausschuss sowie den Sozialausschuss zur Mitberatung überwiesen. Nach der Beratung in den Ausschüssen wurden uns als federführenden Ausschuss die entsprechenden Stellungnahmen zugeleitet.

Da war in der mitberatenden Stellungnahme des Finanzausschusses zum Beispiel zu lesen, dass der Finanzausschuss die Forderung des Bürgerbeauftragten unterstützt, die Einführung einer Regelung über die Verzinsung hinterlegter Gelder für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner mitberatenden Stellungnahme einstimmig empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, in ihren Verwaltungsbereichen sicherzustellen, dass bei längeren Bearbeitungszeiten Zwischennachrichten erteilt werden.

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2007 gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten seinen Bericht beraten. Dabei hat der Bürgerbeauftragte unter anderem darauf hingewiesen, dass Teile der in der Unterrichtung ausgesprochenen Empfehlungen von den mitberatenden Ausschüssen bereits aufgenommen worden seien. So habe der Finanzausschuss, wie schon ausgeführt, zur Einführung der Regelung über die Verzinsung hinterlegter Gelder einstimmig einen Beschluss gefasst.

Im Anschluss an die Beratung mit dem Bürgerbeauftragten legte ich als Vorsitzende des Petitionsausschusses dem Ausschuss einen Vorschlag zur Beschlussfassung über die Unterrichtung des Bürgerbeauftragten vor. Danach sollte der Ausschuss beschließen, zum einen die Unterrichtung auf der Drucksache 5/420 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären und zum anderen einer Entschließung zuzustimmen. Mit dieser Entschließung sollten die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten aufgenommen und an die Landesregierung weitergeleitet werden. Während dieser Sitzung des Petitionsausschusses konnte zu diesem vorgelegten Beschlussentwurf leider keine Einigkeit erzielt werden. Insbesondere von den Koalitionsfraktionen wurden in einigen Fällen Bedenken angemeldet.

Vor diesem Hintergrund vertagte der Petitionsausschuss seine Beratungen auf die nächste Sitzung am 13.09.2007. Während dieser Sitzung legte ich wieder, wie verabredet, einen erneuten überarbeiteten Beschlussvorschlag vor, der einerseits die von den Koalitionsfraktionen vorgetragenen Argumente berücksichtigte, andererseits aber seine ursprüngliche Intention, nämlich die Voten der mitberatenden Ausschüsse und die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten in einer Entschließung aufzugreifen, beibehielt. Zu meinem großen Unverständnis sahen sich die Koalitionsfraktionen auch an diesem Tag nur dazu in der Lage, dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages, nämlich der verfahrensmäßigen Erledigterklärung der Unterrichtung, zuzustimmen. Der Punkt 2 des Beschlussvorschlages, nämlich einer Entschließung zuzustimmen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Diese Entscheidung, das will ich an dieser Stelle deutlich machen, bedauere ich sehr, nicht, weil meinem Beschlussvorschlag nicht gefolgt wurde, sondern weil die Voten, die mehrheitlich in den mitberatenden Ausschüssen beschlossen worden sind, damit nicht zum Tragen gekommen sind – diese Voten waren sicherlich von fachlichen Erwägungen getragen und sind leider nicht aufgegriffen worden –, aber auch in Bezug auf die Empfehlung des Bürgerbeauftragten, der in seinem Bericht auf entsprechende Handlungsoptionen aufmerksam gemacht hat, obwohl wir, und das ist unschwer zu erkennen, nicht alle aufgegriffen haben. Im Falle des Berichtes des Bürgerbeauftragten ist ja der Petitionsausschuss nicht wie im üblichen Fall der Beratungen von an mehrere Ausschüsse überwiesenen Vorlagen der oberste, also federführende Ausschuss, der die Voten der Fachausschüsse unter einem übergeordneten Gesichtspunkt zusammenführen muss. In diesem Fall sind wir doch wohl der Ausschuss, der die Voten der Fachpolitiker zusammenführen und als Empfehlung an die Landesregierung weiterleiten muss.

Ich denke, es lohnt sich, über diese Frage grundsätzlich – auch unabhängig vom jetzt diskutierten Bericht des Bürgerbeauftragten – nachzudenken. Denn was passiert, wenn wir uns selbst und den von uns gewählten Bürgerbeauftragten nicht mehr ernst nehmen?

Trotz dieser aufgezeigten Probleme bitte ich Sie im Namen des Petitionsausschusses um Zustimmung zur vorgelegten Beschlussempfehlung. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Irene Müller, DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Von der Fraktion DIE LINKE ist beantragt worden, gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Wort zu erteilen. Hierfür ist eine Redezeit von 15 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Schubert. Bitte schön, Herr Bürgerbeauftragter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, in diesem Hohen

Haus den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2006 vorstellen zu können. Nach dem 12. Jahresbericht, der einen Querschnitt durch die Tätigkeit meiner Amtsvorgängerin Heike Lorenz im Jahre 2006 bietet, bereits in den Ausschüssen des Landtages durch mich vorgestellt, erläutert und gemeinsam diskutiert wurde, haben die Ausschüsse ihre Stellungnahmen an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Dieser hat daraufhin eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Ausschussvorsitzende Frau Borchardt gerade vorgestellt hat.

An dieser Stelle bedanke ich mich auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die ich als Sprachrohr vertrete, für die ernsthafte und sachliche Befassung mit dem Bericht. Es ist auch für mich eine neue Erfahrung, auf der anderen Seite in diesem Hause Rede und Antwort zu geben, wie es in der letzten Legislaturperiode war, und dies wurde mir auch durch Vieles leichter gemacht.

Im Berichtsjahr wurden 1.844 Petitionen eingereicht, davon 1.826 durch Einzelpersonen und 18 durch Vereine, Verbände und Initiativen, telefonisch oder mündlich. In dem Bericht nicht enthalten sind telefonische Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, die sofort während des Gesprächs beantwortet wurden beziehungsweise Hinweise auf Gesetze, Verordnungen oder Erlasse, die den Ratsuchenden zum Teil auch zugesandt wurden. Die Bürgerbeauftragten der anderen Bundesländer erfassen diese in ihren Jahresberichten, was in Zukunft auch in meiner Behörde geschehen wird.

Das Angebot der Sprechtage des Bürgerbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns in den Landkreisen und kreisfreien Städten stößt auf große Resonanz. An den 42 Sprechtagen wurden 496 Petitionen vorgetragen. Der Bedarf an Sprechtagen vor Ort hat auch im Jahr 2007 zugenommen. Häufi g gibt es Anfragen auch aus den Amtsverwaltungen. Amtsvorsteher oder Bürgermeister haben mich angesprochen, einen Sprechtag in deren Amtsbereichen durchzuführen. Sprechtage in Tessin und Gadebusch haben gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger diese rege wahrgenommen haben, um ihre Anliegen, Hinweise und Beschwerden mündlich vortragen zu können, wie auch bei den anderen Bürgerberatungen vor Ort.

Die Vielfalt der Anregungen, Bitten und Beschwerden hat auch im vergangenen Jahr nicht abgenommen. Petitionen zur Bodenreform, Rückführungen und Grundstücksangelegenheiten haben im Vergleich zum Jahre 2005 geringfügig zugenommen, sind also nach 17 Jahren Deutscher Einheit bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, jedoch von der Gesamtzahl ein kleines bei fünf Prozent, für die Betroffenen ist es natürlich ein großes. Petitionen zu Belangen der Ausländer und Aussiedler – 28, Natur- und Umweltschutz, Landschaftsfragen – 79, Wirtschaft, Fördermittel – 86, Baurecht, Raumordnung, Landesplanung – 92, gehörten ebenfalls laut Statistik zum geringen Anteil. Der Aufwand zur Klärung der Sachverhalte und Vermittlung ist jedoch sehr umfangreich und kompliziert, weil viele Behörden gefragt und angehört werden müssen. Oftmals ist der Ermessensspielraum nicht ausgenutzt worden.

Eine Steigerung der Petitionen im Bereich Infrastruktur und Abgaben um 26 Prozent ist im Jahr 2006 besonders auffällig. Die Problematik Altanliegeranschlussbeiträge, Anschlussbeiträge, Wasser und Abwasser, Straßenanliegerbeiträge, Müllgebühren sowie Straßenreinigungs

gebühren nehmen einen Großteil der Petitionen ein. Wir mussten jedoch feststellen, dass die Zweckverbände ihren Ermessensspielraum sehr unterschiedlich ausgenutzt haben. Die Möglichkeiten der Ratenzahlung und Stundung wurden von mehreren Zweckverbänden gar nicht genutzt oder nur in geringem Maße. Bürgerfreundlich handelten diese Zweckverbände, die für die großen Grundstücke – bis zu 6.000 Quadratmeter oder größer – eine Teilveranlagung vornahmen. Konkret: Sie berechneten zunächst 1.000 Quadratmeter und die restliche Größe des Grundstücks wird erst dann berechnet, wenn eine weitere Bebauung des Grundstücks erfolgt. Dies würde mit einem Vertrag vereinbart. Dieses Vorgehen wurde von den Bürgern begrüßt. Wichtig ist es aus unserer Sicht, dass die rechtliche Absicherung in der Satzung der Zweckverbände vorgenommen wird.

Immer wieder mussten wir feststellen, dass Bürgerinnen und Bürger erst sehr spät über Infrastrukturmaßnahmen – Straßen, Wasser, Abwasser – oder manchmal auch gar nicht informiert wurden. Das Gesetz schreibt zwar keine Beteiligungspfl icht der Anlieger vor, doch durch die Aufklärung, Diskussion und Erläuterungen konnten vielfach Beschwerden und vor allem Klagen abgewendet werden.

Im Jahr 2006 wurden von meinem Büro in 812 Petitionen zu sozialen Fragen Auskünfte gegeben, davon 138 Bitten und Beschwerden von Menschen mit Behinderung, in denen es um Zuerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenausweis ging, die gelbe Karte für Parkerleichterung oder um Bescheide der Rentenversicherungsträger für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Weiter werden lange Bearbeitungszeiten, nicht nachvollziehbare Ablehnung und fehlende Begründungen bemängelt. 340 Petitionen wurden bearbeitet zu Fragen des SGB II. Inhaltlich ging es vor allem um die Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Prüfung von Rückforderungen.

Das Ermessen der Grundsicherungsträger nach SGB II bei der Beurteilung der durch die Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Richtlinien der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 22 SGB II wurde sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Argen forderten recht schnell die Bedarfsgemeinschaften zum Umzug auf, andere nutzten die Möglichkeit, einen Wohnraummehrbedarf zu begründen, was durch Hinweise in ihren Richtlinien möglich war. Rückzahlungsforderungen waren unbegründet oder die Höhe der Ratenvereinbarungen war unangemessen, sodass die Familien in fi nanzielle Nöte gerieten. In vielen Fällen konnte geholfen werden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders der Umgang der Mitarbeiter der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern war häufi g Grund von Beschwerden. So konnten wir immer wieder feststellen, dass das Handeln dieser Mitarbeiter Verdrossenheit schürt, die auf die Politik durchschlägt. Diese Beamten und Angestellten haben immer noch nicht verinnerlicht, dass sie Dienstleister für den Bürger sind.

(Beifall Marc Reinhardt, CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das stimmt.)

Viele Bitten und Beschwerden wären nicht nötig, wenn sich die Dienstleister – die Beamten und Angestellten – an den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis mit seinen 27 Artikeln halten und danach arbeiten würden. Herr Präsident, gestatten Sie, dass ich daraus

zitiere. „Recht auf eine gute Verwaltung“, das heißt nach Artikel 41 der Charta der Grundrechte:

„1 Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union“, der Europäischen Union, „unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

2 Dieses Recht umfasst insbesondere:

das Recht einer jeden Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige, individuelle Maßnahme getroffen wird;

das Recht einer jeden Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des legitimen Interesses der Vertraulichkeit und des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses“.