(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wenn die CDU erkennt, dass ein Fehler gemacht wurde, dann ist das in Ordnung, ne?)
Das war garantiert nicht der Fall, sonst hätte es ja in diesem Parlament dafür keine Mehrheit gegeben.
Ja, es gab aber von der CDU einen Änderungsantrag – Herr Ritter, das wissen Sie –, den Sie gestern zwar etwas dilettantisch kopiert haben,
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Beenden Sie mal Ihren Höhenfl ug!)
Meine Damen und Herren, ich bitte doch wenigstens die Ruhe zu bewahren, damit der Redner seinen Vortrag hier halten kann.
Meine Damen und Herren der FDP, natürlich tue ich Ihnen den Gefallen gern und gehe noch auf die vier Punkte ein,
die Sie in Ihrem Antrag hier formuliert haben. Und da will ich gar nicht drum herumreden: Die vier Punkte, die Sie hier formuliert haben, sind zweifelsohne wichtig.
Selbstverständlich. Also der Minister hat nicht alles erledigt. Der Minister hat hier einen Referentenentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Verbandsanhörung befi ndet. Also so ein großes Geheimnis ist das nicht mehr, wie Sie hier teilweise tun, als wenn das eine Verschlusssache ist.
Und wenn Sie diesen Referentenentwurf aufmerksam gelesen haben, dann werden auch Sie so wie wir zu dem Entschluss kommen, dass Ihre vier wichtigen Punkte – das stelle ich überhaupt nicht in Abrede – in diesem Referentenentwurf allesamt schon abgehandelt sind.
Und ich will noch mal auf die jetzigen Regelungen im KAG hinweisen, weil auch das jetzige KAG lässt schon sehr viele Ausnahmetatbestände zu, auf die Sie in Ihrem Antrag zu Recht verweisen.
Und nicht nur Sie, meine Damen und Herren von der FDP, sind jeden Tag mit Bürgern, mit Bürgermeistern im Gespräch, sondern das möchte ich auch für unsere Fraktion behaupten, dass wir das tun. Natürlich wissen wir, dass es bei der Umsetzung, insbesondere, wenn es um die Umsetzung bei den Satzungen geht, natürlich erhebliche Probleme gibt vor Ort.
Und deswegen will ich auch Ihre gute Absicht überhaupt nicht in Abrede stellen, die Sie mit Ihrem Antrag hatten, aber ich denke, wir sollten die vier Punkte, die Sie dort aufgeführt haben, alle nacheinander abhandeln.
Sie weisen ja hier darauf hin, dass man insbesondere mit den Betroffenen besonders sensibel umgehen soll.
Da habe ich viel Vertrauen zu unseren kommunalen Verwaltungen. Ich denke, da ist man das seit Jahren gewohnt, sehr sensibel mit den Bürgerinnen und Bürgern umzugehen.
Da muss ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen, da ist der Landesgesetzgeber natürlich schwierig dran. Was wollen wir denn hier in diesem Parlament beschließen?
Wie soll man sensibel von hier aus mit den Bürgern umgehen? Wollen wir hier beschließen, dass die kommunalen Behörden sehr sensibel mit den Bürgern umgehen sollen? Das greift doch gar nicht bis auf die kommunale Ebene. Herr Roolf, das ist doch wirklich reine Polemik.
Sie sagen auch – und da gebe ich Ihnen vollkommen Recht –, die Bescheide müssen weitestgehend transparent und verständlich gestaltet sein.
Das fällt bei dieser schwierigen Rechtsmaterie natürlich sehr schwer. Und wir sind uns alle darüber einig, Herr Roolf, wenn es belastende Bescheide für den Bürger gibt, dann kann man Bescheide gar nicht transparent genug gestalten. Aber auch dafür hat der Innenminister in seinem Referentenentwurf klare Handlungsanweisungen gegeben. Und wenn Sie sich die mal genau angucken, dann kann man sagen, da sind gute Handlungsanweisungen dabei.
die Bescheide müssen weitestgehend transparent und verständlich gestaltet sein, greift der Referentenentwurf des Innenministers doch schon sehr weit.