die Bescheide müssen weitestgehend transparent und verständlich gestaltet sein, greift der Referentenentwurf des Innenministers doch schon sehr weit.
Und eines ist natürlich auch klar, auch hier für uns im Landtag: Das Problem mit den Altanschließern ist ein ganz klares Kommunikationsproblem. Das ist zweifelsohne so.
wenn wir in jeder Landtagsdebatte mit vielen Pressemitteilungen, Herr Kollege Methling, die Leute wieder von der linken Ecke in die rechte scheuchen
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie haben Sie denn in Neustrelitz kommuniziert, Herr Stadtpräsident?)
Ach, Herr Professor Methling, Sie reizen mich wieder, zu diesem Neustrelitzer Problem noch mal was zu sagen, aber ich lasse es mir heute entgehen, weil Sie Ihren eigenen Antrag nach wie vor nicht verstanden haben.
Dieses Problem der Trinkwasserversorgung, das haben wir in Neustrelitz nicht. Das habe ich gestern schon versucht, Ihnen zu erklären.
Es gibt dort die Stadtwerke Neustrelitz GmbH, die ist privatrechtlich organisiert. Da greift das KAG nicht. Das haben Sie bisher immer noch nicht verstanden. Herr Ritter hat es verstanden, hat er heute auch noch mal gesagt, aber Sie kommunizieren das einfach immer verkehrt.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja. Kommen Sie mal wieder auf den Boden zurück! – Dr. Armin Jäger, CDU: Aber er hat leider recht, Herr Methling. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Ich will auch noch mal darauf hinweisen, dass das jetzige KAG bereits sehr viele Spielräume lässt und wir natürlich damit ein Problem haben, dass die kommunalen Zweckverbände diese Spielräume nicht ausnutzen. Da gebe ich Ihnen recht, Herr Leonhard, das ist ein Problem. Und da sind wir alle miteinander gefordert – da helfen polemische Anträge überhaupt nicht weiter –,
da sind wir alle miteinander gefordert, dass wir unsere Kommunalpolitiker aufklären, was das KAG hier alles zulässt. Und es gibt jetzt schon verschiedene Möglichkeiten, auch mit der geltenden Rechtslage, verschiedene Beitragsmaßstäbe festzulegen. Die sind alle mittlerweile durchgeklagt bei den Verwaltungsgerichten. Da haben wir also genug Spielraum. Da, denke ich, brauchen wir die Landesregierung nicht erneut aufzufordern, hier zu handeln.
Und, das ist auch ein heiß diskutiertes Thema, weil viele Bescheide ja verschickt werden. Da gibt es dann solche Regelungen, die aufnehmen, einen Monat nach Bekanntgabe ist der Betrag, der dort genannt ist, fällig. Auch das ist keine Regelung, die im KAG steht. Bereits jetzt, Herr Kollege Leonhard, lässt das KAG zum Beispiel einen
Zahlungstermin nach Fertigstellung der Einrichtung zu. Auch das ist ein Kommunikationsproblem, Herr Kollege Leonhard.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das kennt Herr Leonhard, weil sein Zweckverband hat das. Das will er nur nicht sagen.)
Weil gerade Sie das ja sehr gut gelöst haben, weisen Sie mal wieder auf das Problem hin, was Sie da gar nicht haben.
Und als nächste Möglichkeit verbleiben natürlich – das ist auch schon in der alten KAG-Regelung so gewesen – die Stundungen von Anschlussbeiträgen. Da tun wir auch immer so, als wenn die gar nicht drinstehen im Gesetz,
Ja, es wird auch gemacht. Deswegen frage ich mich, warum Sie die Landesregierung immer wieder auffordern, dafür Regelungen zu treffen.
Und natürlich, auch das ist gesetzlich bereits geregelt, kann man auf Stundungszinsen anteilig oder sogar ganz verzichten. Auch das ist schon gesetzliche Regelung.
(Minister Lorenz Caffi er: Das können wir doch nicht machen, solche Anträge beschließen! Das ist es doch gerade. – Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sie rufen jetzt schon wieder dazwischen: „Es wird ja nicht gemacht.“ Ja, von hier aus können wir es nicht tun.
Sie haben auch die Pfl icht, Ihre Kommunalpolitiker darüber aufzuklären, über die Möglichkeiten. – Ich sehe die rote Lampe.
Ich sehe auch bei Ihnen die Notwendigkeit, dass Sie Ihren Kommunalpolitikern ganz genau erklären, was sie für gesetzliche Regelungen und vor allem, was für satzungstechnische Regelungen sie dort treffen können.